08.04.2026 Politik
Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!

Die Gebührenkommission von KBV und DGUV hat weitreichende Änderungen in der Gebührenordnung UV-GOÄ beschlossen, die schon zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Neben der bereits zuvor vereinbarten linearen Erhöhung der Honorare um 5 % betrifft dies die Grundleistungen im Kapitel B und die arthroskopischen Operationen, die in einem gesonderten Kapitel L XVII neu legendiert und bewertet wurden. Als wesentliche Neuerung fällt der Ausschluss des Ansatzes der Nr. 1 für Untersuchung und Beratung neben Sonderleistungen ab 01.07.2026 weg. Das heißt, dass nicht nur bei der Erstbehandlung, sondern auch im weiteren Verlauf die Nr. 1 auch neben anderen Leistungen, z. B. Wundbehandlungen oder Röntgenuntersuchungen, angesetzt werden kann. Dadurch wird eine zusätzliche Honorarsteigerung und eine gezielte Förderung der Grundleistungen erreicht. Darüber hinaus werden als neue Leistungen die Nr. 4 für den zusätzlichen Beratungsaufwand bei Abbruch des Heilverfahrens durch den D-Arzt und die Nr. 5 für die Beratung bei Kommunikationsstörungen eingeführt.
Bei den arthroskopischen Operationen sind zukünftig keine Abrechnungsketten mehr erforderlich, weil alle regelmäßigen Leistungen des Operationstags in die Operationsleistung einkalkuliert wurden. Darüber hinaus werden – wie bisher – die besonderen Kosten, ggfs. der Zuschlag für ambulante Operation und ein neuer pauschaler Materialzuschlag angesetzt. Weiterhin können Implantate wie z. B. Ankersysteme, zum Einkaufspreis vergütet werden. Die neue Systematik der Nummern 3400 bis 3440 umfasst eine Skalierung von der diagnostischen Arthroskopie über resezierende, einfache und komplexe arthroskopische Rekonstruktionen bis zu zahlreichen Zusatzleistungen. Auch hier wurden die Honorare so angepasst, dass diese mindestens im Bereich der entsprechenden EBM-Vergütungen liegen. Wegen der Änderungen der Nr. 1 wird eine Zwischenrechnung aller laufenden Behandlungen zum 30.06.2026 empfohlen.
Die BDC-Akademie bietet darüber hinaus ein Webinar zu diesen Änderungen am 03.06.2026 um 18.00 Uhr an, klicken Sie HIER für mehr Informationen.
In einer der nächsten Ausgaben der Passion Chirurgie werden die neuen Leistungen ausführlich erklärt.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
17.12.2018 EBM
Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 aktualisiert
Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2019 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin verschlüsseln Ärzte ihre Operationen und Prozeduren weiterhin mit der Version 2018.
14.12.2018 Politik
TSVG: Gesetzgeber konterkariert seine eigenen guten Ansätze
„In Politik und Medizin gilt gleichermaßen: Nur wenn die Diagnose stimmt, kann die Therapie anschlagen. Leider ist beim geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schon die Grundannahme falsch, dass vermeintliche Versorgungsengpässe von unzureichenden Sprechstundenzeiten herrühren.
13.12.2018 Politik
Qualität in der Medizin durch Ökonomisierung bedroht
Ökonomische Ziele dürfen medizinische Entscheidungen nicht unangemessen beeinflussen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) forderte im Rahmen ihres „Berliner Forums“ am 28. November, die Bedürfnisse der Patienten wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
12.12.2018 Krankenhaus
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

