01.06.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas

FRAGE:
Fallen ambulant operierende Praxen gemäß Pkt. 4.2.b der UBA-Veröffentlichung von 2017 unter untersuchungspflichtige Einrichtungen und müssen dementsprechend regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa (gemäß DVGW W 551-4 (03/2024)) durchführen?
ANTWORT:
Nach Abs. 14 § 61 (1,2) TrinkwV 2023 muss das Gesundheitsamt Trinkwasser-Installationen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird, in ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm einbinden und dabei mindestens auf die Parameter untersuchen oder untersuchen lassen, die sich in der Trinkwasser-Installation nachteilig verändern können. Für bestimmte Einrichtungen ist auch Pseudomonas aeruginosa in die regelmäßige Überwachung einzubeziehen. Dazu zählen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge gemäß Pkt. 4.2.b der Umweltbundesamt (UBA)-Veröffentlichung zu Pseudomonas aeruginosa (2017) auch Einrichtungen für ambulantes Operieren. Gemäß der Hygieneverordnungen der Bundesländer und der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut zu den „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“ (2018) ergeben sich für Einrichtungen des ambulanten Operierens definierte Anforderungen bezüglich des Personaleinsatzes, der Dokumentation, der baulichen Voraussetzungen und der behördlichen Überwachung.
Das zuständige Gesundheitsamt kann daher eine anlassbezogene Untersuchung gemäß Pkt. 4.2.b der UBA-Veröffentlichung zu Pseudomonas aeruginosa (Umweltbundesamt, 2017) anordnen, um festzustellen, ob die Anforderungen gemäß § 6 der TrinkwV (2023) erfüllt sind und die erforderliche mikrobiologische Qualität des Trinkwassers gewährleistet ist. Sollten in der Praxis ambulante Operationen durchgeführt und abgerechnet werden, muss der Betreiber die vom Gesundheitsamt angeordneten Untersuchungen des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa realisieren (die Untersuchungen werden von im jeweiligen Bundesland benannten und durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Untersuchungsstellen für Trinkwasser durchgeführt).
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas. Passion Chirurgie. 2025 Juni; 15(06/QII): Artikel 04_03.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden
Dipl.-Wirt.Ing. Martin Groth
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)HygSo GmbH & Co. KG kontaktieren
Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Institut für Hygiene und UmweltmedizinUniversitätsmedizin Greifswald
Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzWeitere aktuelle Artikel
01.11.2019 Hygiene
Hygiene-Tipp: Handschuhe und Handschuhwechsel im OP: Wie und wann?
OP-Handschuhe dienen neben der chirurgischen Händedesinfektion als Infektionsschutz für Patient, Operateur und Assistenz. Dieser Schutz ist durch Tragedauer und Materialermüdung zeitlich begrenzt. Jede Handschuhperforation birgt die Gefahr der Übertragung von Mikroorganismen.
01.10.2019 Hygiene
Hygiene-Tipp: Die Anlage eines transurethralen Harnblasenkatheters im OP oder „Leg mal schnell noch einen DK“
Harnwegsinfektionen zählen zu den häufigsten nosokomialen Infektionen. Das Infektionsrisiko, das transurethrale Dauerkatheter (DK) mit sich bringen, wird in der Regel unterschätzt, aber auch sie können Ausgangspunkt einer Sepsis sein. Transurethrale Dauerkatheter sind der bedeutendste Risikofaktor für eine aufsteigende Harnwegsinfektion.
01.09.2019 Hygiene
Hygiene-Tipp: Ziehen der Hochvakuum-Saugdrainage als Infektionsrisiko
Hochvakuum-Saugdrainagen werden ggf. nach chirurgischen Eingriffen subkutan eingebracht und sollen den postoperativen Verlauf der Heilung begünstigen. Durch das Absaugen von Blut und Wundsekret sowie den Andruck der Wundränder wird die Wundheilung beschleunigt. Die Drainage wird meistens postoperativ nach 48 bis 72 Stunden entfernt.
01.08.2019 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Atemschutzmasken – sitzt gut – alles gut!
Für einige ansteckende Infektionskrankheiten wie die offene Lungentuberkulose, Influenza und Vogelgrippe, aber auch beim Umgang mit Aerosolen und Rauch wie er beispielsweise bei der Condylomabtragung mit dem Elektrokauter oder der Laserablation entsteht, werden neben der gezielten Rauchabsaugung auch gesonderte Atemschutzmasken FFP (Filtering Face Piece = Partikelfiltrierende Halbmasken) anstelle des Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.