01.04.2026 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen Schlussdesinfektionen zwingend durch einen Desinfektor durchgeführt werden?

Frage:
Muss die Schlussdesinfektion eines Patientenzimmers (nach der Pflege eines Patienten mit definierten Infektionskrankheiten) im Krankenhaus durch einen ausgebildeten Desinfektor durchgeführt werden?
Antwort:
Für behördlich (vom Gesundheitsamt) angeordnete Desinfektionen kann der Nachweis einer Sachkunde erforderlich sein. Das ist eine Forderung des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 8 G v. 27.9.2021 I 4530
§ 17 Infektionsschutzgesetz: Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
(1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder, wenn das anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist, hat die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen.
…
(3) Erfordert die Durchführung einer Maßnahme nach den Absätzen 1 und 2 besondere Sachkunde, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Verpflichtete damit geeignete Fachkräfte beauftragt.
Diese geeigneten Fachkräfte sind dann in der Regel staatlich anerkannte Desinfektoren. Bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens ist es daher sinnvoll, das Vorhandensein mindestens eines Desinfektors im Unternehmen sicherzustellen.
Die überwiegende Anzahl der Schlussdesinfektionen erfolgt allerdings ohne behördliche Anordnung. Diese können auch von Mitarbeiter:innen ohne Ausbildung zum Desinfektor (z. B. Krankenpflegepersonal oder Mitarbeiter:innen von Reinigungsunternehmen) realisiert werden. Allerdings setzt auch das eine geeignete Einarbeitung voraus.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W, Wieting D: Hygiene-Tipp: Müssen Schlussdesinfektionen zwingend durch einen Desinfektor durchgeführt werden? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 04_03.
Autor:innen des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.12.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sekundärluftkühlgeräte Risiken und Maßnahmen
Sekundärluftkühlgeräte (Umluftkühlgeräte) kommen zunehmend auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens – wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Dialysezentren – zum Einsatz. Sie werden dort benötigt, wo sich hohe Temperaturen entwickeln (z. B. ständig eingeschaltete Sono-Geräte oder große Fensterfronten) oder, wo viel Feuchtigkeit anfällt (z. B. in Aufbereitungsräumen mit RDGs und Sterilisatoren) und, wo eine zentrale Klimaanlage zu teuer oder technisch nicht machbar ist.
01.11.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: OP-Abteilung oder Eingriffsraum?
Immer wieder stellt sich – gerade beim ambulanten Operieren – die Frage, ob man eine OP-Abteilung braucht oder ob ein Eingriffsraum reicht. Die Unterschiede sind gewaltig: Die OP-Abteilung muss vom restlichen Teil des Krankenhauses oder der Praxis abgeteilt sein, der Eingriffsraum kann an einem Flur liegen.
01.10.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Kleidung soll der Patient im OP-Saal tragen?
Die Entscheidung über den Grad der präoperativen Entkleidung des Patienten liegt beim jeweiligen Operateur. Die Kleidung des Patienten darf den Operateur nicht behindern und selbst keine Infektionsquelle darstellen. Sie richtet sich nach der Größe des OP-Feldes, dem notwendigen Umfang der präoperativen Hautdesinfektion und der Art der Wund- und sonstigen Patientenabdeckung.
20.09.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vor der Anschaffung von Medizinprodukten der Kategorie „Semikritisch B“: Aufbereitung klären!
Immer wieder tauchen nach der Anschaffung von Medizinprodukten der Kategorie „Semikritisch B“ Probleme bei der Aufbereitung auf. Beispiele für solche Medizinprodukte sind TEE-Sonden,
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

