14.09.2023 Politik
Mehr Mittel ab 2024 in der ambulanten Versorgung

Die Mittel für die ambulante Versorgung werden ab 2024 um knapp vier Prozent aufgestockt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13.09.2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses. Im Vorfeld hatten beide Seiten das Gremium angerufen, da keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband möglich war.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: KBV
Weitere aktuelle Artikel
08.10.2018 EBM
Online-Ausgabe des EBM für das vierte Quartal ist da
Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht im Internet bereit.
04.10.2018 Aus- & Weiterbildung
„Nehmen wir jetzt jeden?“ – Eine Umfrage in deutschen chirurgischen Kliniken
Für junge Ärzte fällt die aktuelle Stellensituation in Deutschland vor allem in den operativen Fächern sehr günstig aus. Vor allem in weniger beliebten Regionen hat sich in der Chirurgie ein echter Bewerbermangel eingestellt. In manchen Kliniken bleiben vakante Stellen sogar über Monate unbesetzt.
02.10.2018 Krankenhaus
DKG zum Qualitätsreport des IQTIG
Der diesjährige Qualitätsreport des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zeigt einmal mehr die herausragende Qualität in deutschen Krankenhäusern. 1.516 Kliniken lieferten 2,5 Millionen Datensätze zur externen stationäre Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2017.
01.10.2018 Politik
Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.