Zurück zur Übersicht

Berlin, Februar 2011: Es ist einer der ehernen Grundsätze moderner Demokratien, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Diesem Grundsatz fühlt sich die Sozialdemokratie von jeher verpflichtet. Im Medizinsystem wird dem Patientenwohl höchster Vorrang eingeräumt.

Für Prof. Lauterbach sollten beide Gebote bindend sein. Würde er aus dieser Motivation allein seinen Vorschlag unterbreitet haben, wäre eine Ermahnung an die Ärzte und eine Aufforderung zur Selbstverpflichtung und zum Dialog der richtige Weg gewesen.

Bedingt durch den demographischen Wandel werden dem Medizinsystem in Zukunft nur noch sehr begrenzte Finanzmittel zur Verfügung stehen. Daher ist, wie der Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgen, Prof. H.-P. Bruch, meint, der Dialog zwischen der Politik und der Ärzteschaft außerordentlich wichtig, damit unter den gegebenen Umständen die besten Lösungen für die Patienten gefunden werden, Lösungen, die in erster Linie dem Patientenwohl dienen, und dafür Sorge tragen, dass das Kapital im System sparsam und bestmöglich verwandt wird.

Eine so drastische Strafandrohung, wie von Prof. Lauterbach vorgeschlagen, die eine in vielen Fällen nur gefühlte Ungleichbehandlung von Menschen betrifft, unterbindet den Dialog, sät Misstrauen und ist mit unserem Rechtsempfinden nur schwer vereinbar. Prof. Lauterbach ist ein dem wissenschaftlichen Denken verpflichteter Hochschullehrer, dem die Folgen kontroverser Äußerungen durchaus bewusst sein müssen.

Was also kann ihn bewogen haben, eine neue Offensive zu eröffnen?

Jedem, der sich mit der Zukunft unserer Sozialsysteme befasst, wird bewusst, dass die Gesellschaft dem demographischen Wandel weitgehend unvorbereitet ausgeliefert ist. Irgendwann zwischen 2016 und 2026 werden unsere Sozialsysteme ihre Grenzen überschreiten und was heute gesichert erscheint, wird in Frage gestellt werden müssen.
Alle Verantwortlichen wären daher aufgerufen, jetzt über eine Veränderung des Medizinsystems nachzudenken, damit auch in Zukunft denen geholfen werden kann, die der Hilfe bedürfen.

Eine Fülle von Fragen harrt der Beantwortung:

  1. Wie viel Medizin kann und will sich die Gesellschaft noch leisten?
  2. Wie soll die Bevölkerung in der Fläche versorgt werden?
  3. Wie viel Medizin brauchen wir und in welcher Spezialisierung?
  4. Wie können die Vorhaltekosten den Krankenhäusern gesenkt werden?
  5. Wie werden ambulanter und stationärer Bereich in Zukunft optimal vernetzt?
  6. Sind unsere Aus- und Weiterbildungssysteme den Herausforderungen der Zukunft noch gewachsen?

Wer diese und weitere Fragen beantworten will, braucht eine ungeschminkte Analyse der aktuellen und künftigen Situation und einen strukturierten Dialog, der möglichst losgelöst von Eigeninteressen, dem Patientenwohl verpflichtet ist. Wer durch Bußgeld- oder Strafandrohung den Dialog unterbindet und Misstrauen zwischen Partnern erzeugt, muss also eine andere Intention verfolgen. Vielleicht heißt das Ziel ja Staatsmedizin.

Dient die Diskreditierung der Ärzteschaft in erster Linie dem Systemwechsel? Dies würde die Politik davon entbinden, den Menschen zu sagen, dass wir uns vieles nicht mehr werden leisten können und dass viele persönlich und wissentlich eingegangene Risiken nicht mehr sozialisiert werden dürfen. Im Wege der Zuteilung, Priorisierung und Rationierung kann dem Patienten, je nach Kassenlage, dann von Staatswegen zugeordnet werden, was ihm zusteht.

Ob die Systemüberwindung hin zur reinen Staatsmedizin allerdings dem Patientenwohl in jedem Falle dient, ob nicht intendierte Gleichheit der Menschen durch Gleichmacherei auf niedrigem Niveau ersetzt wird, ob nicht die Motivation der Ärzteschaft empfindlich getroffen wird, darf mit Blick auf alle bekannten staatlichen Medizinsysteme – übrigens auch auf die skandinavischen – deutlich hinterfragt werden.

Weitere Artikel zum Thema

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.