12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
12.05.2020 EBM
Schulterarthroskopie: Neue EBM-Ziffer für Zweitmeinungsverfahren
Als Zweitmeiner können Orthopäden und andere Fachärzte ab sofort die GOP 01645 für die Aufklärung und Beratung der Patienten zur Schulterarthroskopie abrechnen.
05.05.2020 Politik
Statistik zeigt: Teilzeit und Anstellung gewinnen in der Medizin an Bedeutung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Ihre Arztzahlstatistik für das Jahr 2019 herausgegeben. Zudem wächst der Frauenanteil in der Medizin weiter.
01.05.2020 Aus- & Weiterbildung
Traumberuf Chirurg? Wie tickt der Nachwuchs?
Die Werteentwicklung des ärztlichen Nachwuchses und die daraus abgeleiteten Einstellungen zu Berufsbild, Arbeitslast und Leistungsbereitschaft bestimmen seit fast zwei Jahrzehnten in schöner Regelmäßigkeit chirurgische Gazetten und Kongresse. Aber viele Einschätzungen, Trendforschungen oder Zukunftsvisionen zur neuen Generation kranken an zu kleinen Stichproben („meine Leute sagen mir immer…“), bleiben in persönlichen Empfindungen stecken („ich meine ja, dass…“) oder ersticken in schicksalstreuer Ergebenheit („wir müssen auf jeden Fall…“).
30.04.2020 Corona
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Hier finden Sie die Regelungen im Überblick, die das Kabinett am 29.04.2020 im Entwurf beschlossen hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.