12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2026 Sektorübergreifend
Gewalt gegen Ärzteschaft und Team: Anonyme Meldestelle der Landesärztekammer Hessen
Um eine Vorstellung über Häufigkeit und Formen von ausgeübter Gewalt zu erhalten, wurde von der Landesärztekammer Hessen 2019 die Meldestelle "Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte und Team" eingerichtet [2]. Ärzt:innen aus allen Bundesländern und Fachgebieten haben hier die Möglichkeit, Aggressionsformen, die sie im Rahmen eines Vorfalls erlebt haben, anzugeben. Um die Anonymität des Meldenden zu bewahren, werden personenbezogene Daten wie Alter oder Geschlecht nicht abgefragt.
30.03.2026 Politik
Bundesrat passiert: Krankenhausreform tritt zum April 2026 in Kraft
Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den
20.03.2026 Aus- & Weiterbildung
Neue Ausgabe der Passion Chirurgie: Chirurgischer Nachwuchs
Die Förderung des chirurgischen Nachwuchses bleibt eine der zentralen Herausforderungen unseres Fachs – gerade vor dem Hintergrund aktueller gesundheitspolitischer Veränderungen und weiterhin bestehender struktureller Hürden.
17.03.2026 Politik
Ärztezahlstatistik der KBV für 2025: Anstellung in Teilzeitbeschäftigung steigend
Die Zahl der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist im vergangenen Jahr
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

