12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform
Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2024 Politik
Editorial 04/2024: Cui bono?
diese Ausgabe der Passion widmet sich (mal wieder) den Problemen des ambulanten Operierens. Nach Jahrzehnten strenger Abschottung zwischen der stationären und ambulanten Versorgungsebene ist tatsächlich mit Beginn des Jahres die sogenannte sektorengleiche Vergütung über den § 115f SGB V eingeführt worden.
01.04.2024 Fachübergreifend
BDC-Praxistest: SEDIWORK, eine cloudbasierte Software für die ärztliche Rotationsplanung
Die moderne Gesundheitsbranche befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Wandel, der nicht nur medizinische Fortschritte, sondern auch innovative digitale Technologien umfasst. Ein Bereich, der bisher oft manuell und zeitaufwändig organisiert wurde, betrifft die Rotationsplanung für Ärzte in Kliniken.
01.04.2024 Aus- & Weiterbildung
Strukturierter intersektoraler Weiterbildungsverbund in O und U
Das Thema Weiterbildung und Nachwuchsgewinnung in der Chirurgie wird schon seit vielen Jahren bestimmt durch eine zunehmend aufgehende Schere zwischen erhöhtem Bedarf und schrumpfenden Ressourcen. Der Bedarf wird im Wesentlichen definiert über die demografische Entwicklung. Auf der anderen Seite lässt die Altersstruktur der chirurgischen Fachärztinnen und -ärzte die Alarmglocken schrillen.
14.03.2024 BDC|News
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin
Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.