12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
01.05.2025 Politik
Einführung der ePA in Praxen gestartet – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober
Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist jetzt gestartet.
28.04.2025 Politik
BDC gratuliert Nina Warken zur Ernennung zur Bundesgesundheitsministerin
Statement des Vorstands und der Geschäftsführerin des BDC
28.04.2025 Aus- & Weiterbildung
Noch freie Plätze im Facharztseminar O&U am 19.-23.05.2025 Hamburg
Beste Vorbereitung auf die Facharztprüfung: Das BDC-Facharztseminar für Orthopädie/Unfallchirurgie dient
24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.