12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
05.10.2020 BDC|News
Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten
Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Doch den Corona-Stresstest haben sie erfolgeich bestanden. Was braucht es, um die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung zu erhalten?
01.10.2020 Politik
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %
Das Statistische Bundesamt hat den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Er gilt als wichtige Kenngröße für die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäuser.
23.09.2020 Politik
Zufriedenheit mit Gesundheitswesen erreicht Rekordwert
Der Continentale Versicherungsverbund stellt seine neue Studie vor. Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Gesundheitswesen liegt in der Corona-Krise auf einem Rekordniveau.
17.09.2020 Politik
Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit gehören zusammen
„Eine gute Patientenversorgung setzt einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in Kliniken und Praxen voraus. Das gilt für die tagtägliche Patientenversorgung und das gilt ganz besonders für Pandemiezeiten, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe über ihre Belastungsgrenzen hinaus gehen müssen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17.09.2020.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.