01.10.2014 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Schmuck und Fingernägel
Im April 2014 ist die Neufassung der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe) erschienen.
In ihr heißt es in Kapitel 4.1.7 „Schmuck und Fingernägel“:
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine
- Schmuckstücke,
- Ringe, einschließlich Eheringe,
- Armbanduhren,
- Piercings,
- künstliche Fingernägel und
- sogenannte Freundschaftsbänder
getragen werden. Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Außerdem kann nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch Nagellack und Nagelgel in allen Bereichen untersagt werden, in denen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.
Die Regelungen der TRBA sind ähnlich einer staatlichen Verordnung umzusetzen.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenProf. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.07.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Verbandwechsel aus Sicht der Hygiene
Die postoperative Wundinfektion ist eine der häufigsten nosokomialen Infektionen. Während in der Vergangenheit die meisten Infektionen im OP gesetzt wurden, gewinnt der Verbandwechsel immer mehr an Bedeutung.
01.05.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Honig zur Wundbehandlung
Schon im alten Ägypten war bekannt, dass Honig Wunden reinigt. Ursächlich dafür ist die hohe Zuckerkonzentration des Honigs (etwa 85 % Fructose und Glucose). Diese zieht osmotisch Flüssigkeit aus dem umgebenden Gewebe, verringert so Wundödeme und unterstützt die autolytische Wundreinigung durch vermehrte Exsudatbildung, außerdem werden Zelltrümmer und Bakterien aus der Wunde geschwemmt.
01.04.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Zucker zur Wundbehandlung
Seit Jahrzehnten ist die Fähigkeit von Glucose und Saccharose zur Wundreinigung bekannt. Fallberichte und auch Untersuchungen zeigen den wundreinigenden Effekt von Zuckerzubereitungen insbesondere bei infizierten, übel riechenden Wunden. Da Zucker ein Lebensmittel ist, verbietet sich das Einstreuen von losem Zucker in Wunden – auch als „alternativer Therapieversuch“.
01.03.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Darf man Zitronensaft in sterile Körperhöhlen oder Wunden geben?
Die Antwort lässt sich formal und inhaltlich geben: Gemäß der Monographie „Spüllösungen“ des Europäischen Arzneibuchs müssen Wundspüllösungen steril und pyrogenfrei sein.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.