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Die Situation in der niedergelassenen, hausärztlichen Praxis gestaltet sich immer anspruchsvoller:

Es kommt zu einer zunehmenden Verlagerung der Patientenversorgung aus dem stationären in den ambulanten Bereich, zahlreiche invasive diagnostische Verfahren, Behandlungen und Eingriffe werden nur noch bei ambulanter Leistungserbringung vergütet, es entstehen neuartige Versorgungsstrukturen wie die medizinischen Versorgungszentren. Die Patientenstruktur veränderte sich ebenfalls in den vergangenen Jahren: es sind nicht nur alte und multimorbide, sondern auch immunsupprimierte Menschen zu versorgen. Patienten, die mit multiresistenten Erregern (MRE) kolonisiert sind, werden vom Arzt in seiner Praxis, bei Hausbesuchen bzw. im Rahmen von Visiten in stationären Pflegeeinrichtungen regelhaft betreut.

Zusammenfassend steigen die Anforderungen an die Hygiene auch in der ambulanten Versorgung. Hygiene ist somit als wichtiger Bestandteil des verpflichtenden Qualitätsmanagementsystems einer Arztpraxis zu bewerten.

Auch die Patienten werden zunehmend kritischer, recherchieren Hintergründe ihrer Erkrankung im Internet und achten vermehrt auf die hygienischen Rahmenbedingungen in Praxen. Liegen hinreichende Anhaltspunkte für vermeidbare Hygienemängel oder Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der fachlich gebotenen Hygienestandards vor, ordnet die Rechtsprechung Hygienefehler dem Bereich der beherrschbaren Risiken zu. Haben sich Hygienerisiken verwirklicht, die nicht vorrangig aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwachsen, sondern durch die Behandlungsseite voll beherrscht werden können und müssen, kann es verfahrensrechtlich zu einer Beweiserleichterung für den geschädigten Patienten bis hin zu einer Beweislastumkehr zulasten der Behandlungsseite kommen. Es ist aus den genannten Gründen im Eigeninteresse des Praxisinhabers, aber natürlich auch im Interesse der von ihm behandelten Patientinnen und Patienten, die eigene Praxis auf mögliche Hygienemängel zu überprüfen und diese abzustellen. Hygienemängel können in der Arztpraxis in der Regel mit geringem Aufwand und niedrigen Kosten behoben werden.

Niedergelassene Arztpraxen verfügen in der Regel nicht über Beratung durch Hygienefachpersonal. Bislang existierten keine ausreichenden praxisbezogenen Empfehlungen, die auch durch Nicht-Hygienefachpersonal umgesetzt werden können. Diese Situation spiegelt sich wider im zunehmenden Beratungsbedarf der Einrichtungen sowie in den Überprüfungsergebnissen der Aufsichtsbehörden.

Hier setzte die AG Praxishygiene der DGKH an. Fachleute aus der Krankenhaushygiene, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie aus Aufsichtsbehörden erarbeiteten im vorliegenden Leitfaden unter Berücksichtigung der aktuellen normativen Vorgaben und der aktuellen Fachliteratur ein Kompendium praxisorientierter, einfach umsetzbarer Empfehlungen zur erforderlichen Organisation der Basishygiene in der Arztpraxis sowie zur ambulanten Betreuung von Patienten zu Hause oder in Heimen.

Praxisbezug soll insbesondere durch die Rubrik „Anmerkungen und Empfehlungen“ hergestellt werden, weitergehende Informationen, Merkblätter, Downloads etc. erhält der Leser im Anhang.

Die tabellarische Darstellung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und der schnellen Orientierung gewählt.

Spezielle Bereiche sind in der vorliegenden Fassung nicht berücksichtigt. Zusätzliche Empfehlungen für Arztpraxen einzelner Facharztgruppen, ambulant operierende und endoskopierende Einrichtungen werden sukzessive als ergänzende Module herausgegeben.

Der Lesbarkeit halber wurde ausschließlich die männliche Bezeichnung gewählt.

Mitglieder der AG Praxishygiene der DGKH:

  • Dr. Lutz Bader, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
  • Dr. Edith Begemann, Bayerische Landesärztekammer
  • Dr. Sabine Gleich, Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München (Arbeitsgruppenleitung)
  • Adelheid Jones, Evangelisches Krankenhaus Kalk, Köln
  • Dr. Maria-Theresia Linner, München
  • Dr. Dr. Ines Otto-Karg, Klinikum Fulda
  • Wiebke Robl, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
  • PD Dr. Andreas Schwarzkopf, Institut Schwarzkopf, Aura an der Saale (assoziiertes Mitglied)

Die Empfehlung “Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität)” der AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ist ein Nachdruck des Originalbeitrags aus der Zeitschrift Hygiene & Medizin des mhp-Verlags, Wiesbaden (Hyg Med 2013; 38:87–107).

Weiterführende Informationen
Leitfaden Hygienemanagement und praktisches Recht in der Arztpraxis

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V., Joachimstaler Straße 10, 10719 Berlin, [email protected], www.krankenhaushygiene.de

AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Hygiene-Tipp: Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis. Passion Chirurgie. 2013 Juni; 3(06): Artikel 03_02.

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