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Frage:

Ein Chefarzt fragt an, ob er gegen den Klinikträger einen Anspruch auf Erstellung einer Klinikhomepage hat bzw. wenn er selbst eine eigene Homepage erstellt, auf der Inhalte der Klinik dargestellt werden, ob der Klinikträger gegen ihn einen Anspruch auf Löschung dieser Inhalte hat.

Antwort:

Es kann zwar eine eigene, persönliche Homepage des Chefarztes unterhalten werden. Sobald dort jedoch Inhalte der Klinik dargestellt werden, unterliegt es dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob der Arzt hierzu berechtigt ist oder ob er diese Inhalte entfernen muss. Ob die Klinik eine Homepage unterhält und welchen Inhalt diese aufweist bzw. ob diese angepasst wird etc. sind ebenfalls Entscheidungen aus dem unternehmerischen Bereich, die allein der Zuständigkeit des Klinikträgers unterfallen. Damit hat der Arzt keinen Anspruch auf Erstellung einer adäquaten Homepage durch den Klinikträger bzw. auf Erstellung einer eigenen Homepage mit Klinikinhalten. Der Aufforderung zur Löschung zumindest der Inhalte der Klinik muss deshalb nach Meinung des Verfassers in jedem Falle nachgekommen werden. Eine eigene Homepage, auf der der Arzt seine Person als Arzt darstellt, kann aber wie gesagt durchaus unterhalten werden, ohne hier Inhalte der Klinik darzustellen.

Heberer J. Hat ein Chefarzt Ansprüche auf die Erstellung einer Klinikhomepage? Passion Chirurgie. 2015 September; 5(09): Artikel 08_02.

Autor des Artikels

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Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktieren

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