In einer Presseerklärung vom 11.06.2021 gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Krankenhausärztinnen und -ärzte weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen können. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.
Am 09. November 1989 fiel die Mauer in Berlin. Je nach Standpunkt des Betrachters war sie das Symbol der deutschen Teilung, „antiimperialistischer Schutzwall“ oder einfach nur die Grenze eines gigantischen Gefängnisses mit 17 Millionen Insassen.
Die modernen Anforderungen des chirurgischen Alltags sind vielseitig geworden. Außerhalb idyllisch anmutender Nischen alter Prägung reicht erfolgreiches Operieren allein nicht mehr aus. Neben dem Kernstück der Operation sind mittlerweile auch Leistungen gefragt, die durchaus nicht zum klassischen chirurgischen Repertoire gehören. Zu Führungsqualitäten und den sogenannten „soft-skills“ – die einem im Übrigen auch nicht angeboren sind – fordern aktuelle Stellenbeschreibungen spätestens auf Oberarztebene Managementkenntnisse
und betriebswirtschaftliches Verständnis.
In Zeiten des Bundestagswahlkampfes staunt der Beobachter über allerlei Botschaften aus unterschiedlichsten Lagern, die uns das Blaue vom Himmel versprechen. Obwohl eigentlich jeder aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen sollte, dass nur das Wenigste von dem,
was versprochen wird, später auch tatsächlich eingelöst wird, möchte man es dennoch gerne glauben.
Auch wenn die Beteiligung an der Wahl zum EU-Parlament enttäuschend gering war, besteht doch kein Zweifel, dass „Brüssel“ – als Kürzel für die Politik der Europäischen Union – immer mehr Einfluss auf unser tägliches Leben haben wird. Dies gilt auch für den Gesundheitssektor. So regeln die 27 EU-Staaten nicht nur die Bedingungen für die freie Ausübung des ärztlichen Berufes im europäischen Raum, sondern immer mehr auch die Freizügigkeit der Patienten, sich in jedem EU-Staat behandeln zu lassen („free movement“). Dies obwohl gerade die Gesundheitssysteme der einzelnen EU-Staaten sich teilweise extrem unterscheiden.