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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Februar 2022 mitgeteilt, dass gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, zukünftig eine neue Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) – ein Verfahren, mit dem geschädigter Gelenkknorpel wiederaufgebaut wird. Der G-BA konnte die neue Leistung jetzt aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt haben.

Bevor die Behandlung als ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, muss der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Das Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen und Ärzteschaft verhandeln, hat entsprechend gesetzlicher Vorgaben sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit, um eine Abrechnungsziffer festzusetzen.

Details zur Therapie finden Sie hier: G-BA

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