17.06.2025 Recht&Versicherung
Entschädigung für Gerichtsgutachten hat sich erhöht

Seit dem 1. Juni sind die Entschädigungen für Gerichtsgutachten erhöht worden.
Erhöhung Vergütung nach JVEG:
- Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
- Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
- Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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Das neue Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten
Seit 01.01.2023 gilt die gesetzlich in § 1358 BGB verankerte gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (sog. Ehegattennotvertretungsrecht). Wie das Wort „Ehegattennotvertretung“ aber schon suggeriert, wird hiermit keine Pauschalbefugnis für eine anlasslose und zeitliche unbegrenzt zulässige Vertretung geschaffen, sondern dieses gesetzliche Vertretungsrecht wird auf bestimmte Personen, Anwendungsfälle, abschließend aufgezählte Vertretungshandlungen im Bereich der Gesundheitssorge sowie zeitlich beschränkt.
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