14.04.2025 Politik
Elektronische Patientenakte: Hochlaufphase anstelle Roll-out

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, soll in den „kommenden Wochen in die Hochlaufphase eintreten können“. Das teilt Noch-Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am 8. April bei seiner Eröffnungsrede zur Digital-Health-Messe DMEA in Berlin mit. Neu ist außerdem: Für Ärzte bleibt die Teilnahme zunächst freiwillig.
Mit dem Verlauf der Pilotphase zeigt sich Lauterbach „sehr zufrieden“. In den Modellregionen würden derzeit 280.000 ePA pro Woche geöffnet. Die Sicherheitslücken beim Thema Massenzugriff habe man beseitigen können. Technisch sei man ebenfalls zufrieden. Deswegen könne „die nächste Stufe der Testung außerhalb der Modellregionen“ in den kommenden Wochen beginnen. Man gehe nach drei Maßgaben vor. Erstens: Sicherheit habe immer Vorrang. Zweitens: „Wir werden die nächste Stufe immer erst einführen, wenn wir die Stufe davor gründlich getestet haben.“ Drittens: „Niemand soll dafür bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann.“ Verpflichtungen und Sanktionen für Ärzte soll es folglich erst einmal nicht geben. Genaue Angaben zum Zeitplan oder dem Ausmaß der „Hochlaufphase“ nennt der Minister nicht.
Update:
Die elektronische Patientenakte soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief von Professor Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
Quellen: Ärztenachrichtendienst; Operation Gesundheitswesen der Presseagentur Gesundheit
Weitere Informationen des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Weitere aktuelle Artikel
03.12.2021 Politik
KBV-Vorstand kritisiert Gesundheitspolitik scharf
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im Rahmen seiner heutigen Vertreterversammlung (3.12.2021) die Politik des scheidenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn scharf kritisiert.
01.12.2021 Krankenhaus
Anpassung der Mindestmenge Ösophagus: Jetzt Handeln der Zentren, Träger und Länder erforderlich
Am 01.01.2021 trat die novellierte Mindestmengenregelung (Mm-R) für resezierende komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft (§136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V für nach §108 zugelassene Krankenhäuser nach Anlage Nr. 3). 26 statt bisher zehn Eingriffe je Standort und Jahr sind nun – nach einer Übergangsphase – ab 2023 erforderlich.
01.12.2021 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Bedeutung der Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung für die chirurgischen Fachgebiete
Ab 2022 soll die Krankenhausplanung (KHP) in NRW fundamental verändert werden. Basierend auf einem vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vergebenen Gutachten [1] reifte die Erkenntnis, dass die Liberalisierung der KHP unter Verzicht der Teilgebietsplanung dazu geführt hatte, dass sich innerhalb der großen Gebiete der Inneren Medizin und Chirurgie viele Spezialisierungen in den NRW-Krankenhäusern (KH) entwickelten, die sich dem Einfluss der KHP entzogen haben.
01.12.2021 Politik
AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren
Nach einem Papier der AG Gesundheit und Pflege von Mitte November soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Der BDC informiert Sie über die wesentlichen Eckpunkte.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.