14.04.2025 Politik
Elektronische Patientenakte: Hochlaufphase anstelle Roll-out

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, soll in den „kommenden Wochen in die Hochlaufphase eintreten können“. Das teilt Noch-Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am 8. April bei seiner Eröffnungsrede zur Digital-Health-Messe DMEA in Berlin mit. Neu ist außerdem: Für Ärzte bleibt die Teilnahme zunächst freiwillig.
Mit dem Verlauf der Pilotphase zeigt sich Lauterbach „sehr zufrieden“. In den Modellregionen würden derzeit 280.000 ePA pro Woche geöffnet. Die Sicherheitslücken beim Thema Massenzugriff habe man beseitigen können. Technisch sei man ebenfalls zufrieden. Deswegen könne „die nächste Stufe der Testung außerhalb der Modellregionen“ in den kommenden Wochen beginnen. Man gehe nach drei Maßgaben vor. Erstens: Sicherheit habe immer Vorrang. Zweitens: „Wir werden die nächste Stufe immer erst einführen, wenn wir die Stufe davor gründlich getestet haben.“ Drittens: „Niemand soll dafür bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann.“ Verpflichtungen und Sanktionen für Ärzte soll es folglich erst einmal nicht geben. Genaue Angaben zum Zeitplan oder dem Ausmaß der „Hochlaufphase“ nennt der Minister nicht.
Update:
Die elektronische Patientenakte soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief von Professor Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
Quellen: Ärztenachrichtendienst; Operation Gesundheitswesen der Presseagentur Gesundheit
Weitere Informationen des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Weitere aktuelle Artikel
24.07.2019 Krankenhaus
Einheitliche Leitstellen, Notfallzentren und Änderungen beim Rettungsdienst geplant
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Arbeitsentwurf zur Reform der Notfallversorgung an die Bundesländer verschickt. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die Versorgung im Notfall zu verbessern. Dafür sollen die Rettungsdienste der Länder mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser zusammenarbeiten.
17.07.2019 Politik
Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet.
15.07.2019 Pressemitteilungen
BDC zur Bertelsmann-Studie: Klinik-Schließungen wohl dosieren
„Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren verändern müssen, um hohe Qualitätsstandards gewährleisten zu können“, stimmt Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC grundsätzlich zu.
15.07.2019 Krankenhaus
Studie: Bessere Versorgung nur mit weniger Kliniken möglich
In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Eine starke Verringerung der Klinikanzahl von aktuell knapp 1.400 auf deutlich unter 600 Häuser, würde die Qualität der Versorgung für Patienten verbessern und bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.