01.05.2015 Fragen&Antworten
Besteht ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber der Ärztekammer?
Frage:
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob im Rahmen eines auf Antrag eines Patienten bei der Landesärztekammer durchgeführten Prüfungsverfahrens zwecks Einhaltung der Berufspflichten auch gegenüber der Kammer die ärztliche Schweigepflicht gegeben ist, wenn diese zur Erteilung von Auskünften zum Behandlungsfall und zur Übersendung der Behandlungsunterlagen auffordert.
Antwort:
Grundsätzlich gilt nach Auffassung des Verfassers die ärztliche Schweigepflicht bei Auskünften bzw. Übersendung der Patientenunterlagen auch gegenüber der Ärztekammer, es sei denn, es liegt eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten oder eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis vor.
Eine solche gesetzliche Offenbarungsbefugnis kann in den jeweiligen Heilberufe-Kammergesetzen der einzelnen Bundesländer vorgesehen sein, wobei dies jedoch in den Ländern nicht immer einheitlich geregelt ist.
Wird beispielsweise im Heilberufe-Kammergesetz bestimmt, dass der Arzt gegenüber der Ärztekammer zur Vorlage von Aufzeichnungen und Unterlagen verpflichtet und zur Beantwortung von Fragen über die Erfüllung seiner Berufspflichten befugt ist, soweit die Kammer diese zur Überwachung des Einhaltens der Berufspflichten benötigt, liegt aus Sicht des Verfassers eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis vor. Eine Schweigepflichtentbindungserklärung ist deshalb aufgrund dieser gesetzlichen Befugnis nach Ansicht des Verfassers dann nicht notwendig.
Heberer J. Besteht ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber der Ärztekammer? Passion Chirurgie. 2015 Mai; 5(05): Artikel 08_01.
Autor des Artikels
Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
25.01.2021 Fragen&Antworten
F+A: Unterzeichnung des Arztbriefs
Ein Oberarzt fragt an, ob ein Arztbrief, der von einem ärztlichen Mitarbeiter im Homeoffice, der nicht in die Behandlung involviert war, nach Diktat des behandelnden Arztes geschrieben wurde, von diesem zu unterzeichnen ist oder vom behandelnden Arzt.
01.09.2019 Fragen&Antworten
F+A: Terminvergabe durch Callcenter
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob rechtliche Bedenken gegen die Übernahme der Terminvergabe seiner Praxis durch ein Callcenter bestehen.
01.07.2017 Fragen&Antworten
F&A: Wahlfreiheit des Krankenhauses eines BG-Patienten eingeschränkt
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob die Wahlfreiheit eines BG-Patienten hinsichtlich des Krankenhauses eingeschränkt ist, wenn es sich um eine Verletzung im Rahmen des Verletzungsartenverfahrens handelt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.