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Berlin, Mai 2014: Ab Oktober 2014 können nur noch die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser mit bisherigem Landeplatz von der Luftrettung angeflogen werden – falls eine neue EU-Norm greift. Dies hätte extreme Konsequenzen für Patienten, gerade für Schwerstverletzte und dringende Verlegungen, warnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC).

EU Norm „965/2012“ fordert die luftrechtliche Zertifizierung von Landeplätzen nach hohen technischen Standards. Für nicht zertifizierte “Landestellen” gilt dann: die sogenannten Flugbewegungen werden auf 100/Jahr (entspricht 50 Starts und Landungen) beschränkt. Der Betrieb darf ausschließlich bei Tageslicht und nur an einer bereits vor dem 01.07.2002 in Benutzung und am Boden befindlichen Landestelle ausgeführt werden.

Die Norm basiert auf den technischen Gegebenheiten älterer und weniger leistungsstarker Hubschrauber, wie sie zum Teil in anderen EU-Ländern noch geflogen werden. Diese benötigen aufgrund ihrer minderwertigen technischen Leistung einen sehr flachen Ein- und Abflugwinkel, so dass z.B. im städtischen Bereich nur noch Dachlandeplätze zertifiziert werden könnten.

Die Einschränkung der Flugbewegungen wird besonders kleinere und mittlere Krankenhäuser treffen, die als lokale oder regionale Trauma-Zentren auf Verlegungsmöglichkeiten schwerverletzter Patienten an überregionale Trauma-Zentren angewiesen sind.

Prof. Dr. Julia Seifert, Vizepräsidentin des BDC, fordert die Politik dringend zum Handeln auf. „Im Interesse zukünftiger Patienten muss unsere Regierung diese EU-Regelung verhindern oder Ausnahmeregelungen schaffen, damit die derzeitige Kapazität für Luftrettungs-Transporte schwerkranker Menschen erhalten bleibt. In Deutschland haben wir leistungsstarke Hubschrauber, für die die genannten Beschränkungen nicht notwendig sind.“

Frau Prof. Dr. Seifert ist leitende Oberärztin in der Unfallchirurgie und Rettungsmedizin am Unfallkrankenhaus Berlin und beschäftigt sich seit mehreren Jahren kritisch mit geplanten EU-Normen zu medizinisch chirurgischen Dienstleistungen.

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