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Leider unterliegt diese Kolumne einer für das Thema unzuträglichen Abgabefrist und wird daher oft schon vor dem Erscheinungsdatum von den Realitäten überholt. Das gilt insbesondere für die aktuelle Gesetzgebung zur Krankenhausreform und zur Reform der Notfallversorgung. Im Übrigen steht alles unter der Prämisse, dass die Ampelkoalition weiterhin Bestand hat. Sollte der Kanzler im Parlament eine Vertrauensfrage stellen und diese verlieren, ist sofort Schluss mit weiteren Gesetzen, die bis zu diesem Termin noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind. Das gilt dann auch für das KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz), wenn es nicht aus anderen Gründen scheitert. Zwar ist das Gesetz mit den Stimmen der Koalition (abgesehen von zwei Abweichlern) im Bundestag beschlossen worden, wird aber vermutlich, obwohl nicht zustimmungspflichtig, vom Bundesrat wegen eines möglichen Einspruchs an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Egal, wie das Votum dort ausfällt, kann der Bundestag den Einspruch ablehnen und das Gesetz trotzdem durchsetzen.

Dann unterschreibt der Bundespräsident und es kann zum 01.01.2025 in Kraft treten. Allerdings sind die wesentlichen Passagen, nämlich die Umstrukturierung der Kliniken, die Zuweisung der sogenannten Leistungsgruppen und die Verteilung der Gelder (50 Milliarden über 10 Jahre verteilt), per Gesetz den Ländern als Aufgabe verordnet worden, die ihrerseits in den Landesparlamenten entsprechend ihre bisherigen Gesetze ändern bzw. anpassen müssen. Ob sie das tun, ist keinesfalls sicher. Im Übrigen hat Minister Lauterbach zwar 50 Milliarden Euro ausgelobt, selber zahlt der Bund aber nichts, sondern verteilt die Schuld zur Hälfte auf die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung. Die finden das begreiflicherweise nicht amüsant.

Wie auch immer; was bedeutet die Reform, falls sie denn die oben genannten Hürden nimmt? Den Krankenhäusern werden von den Landesbehörden Leistungsgruppen zugewiesen, die definierte personelle und technische Ausstattungen voraussetzen und damit für kleinere Häuser nicht mehr erbringbar sein werden. Das ist die eigentliche Zielrichtung der Reform: eine Marktbereinigung der Krankenhauslandschaft zugunsten der Großen unter Opferung der Kleinen. Außerdem sollen in Zukunft die Erlöse nicht mehr zu 100 % aus den DRG fließen, sondern auf Basis der beiden Vorjahre 60 % als sogenannte Vorhaltepauschale leistungsunabhängig gezahlt werden und nur noch 40 % aus den DRG. Angeblich soll damit das Hamsterrad unterbrochen werden, aber das ist Unsinn, denn nach wie vor sind die konkreten Leistungen vergütungswirksam und vor allem für die Folgejahre als Aufsatzgröße relevant. Die Kliniken sollen zusätzlich für die ambulante Versorgung geöffnet werden, Bundeswehrkrankenhäuser generell, die anderen Kliniken mit KV-Zulassung. Entsprechend sind die Vertreter der Kassenärzte auf der Zinne. Stellt sich die Frage, mit welchem nicht vorhandenem Personal das alles erledigt werden soll, bleibt wie so vieles aus Bürokratenfedern unbeantwortet.

Das Gesetz hat den Bundesrat ohne Vermittlungsausschuss passiert und tritt damit in Kraft.

Rüggeberg JA: Kommt da noch was? Passion Chirurgie. 2024 Dezember; 14(12/IV): Artikel 05_02.

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Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktieren

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