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Berlin, 03. Dezember 2018: Am 20. September 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie bei der Bedarfsplanung zusammenzulegen. Dieser Beschluss wurde jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und bestätigt. Die Zusammenlegung hat erhebliche Auswirkungen auf die Nachbesetzung von chirurgischen Praxen. „Damit hat der G-BA endlich eine langjährige Forderung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) – zumindest teilweise – umgesetzt“, so Dr. med. Peter Kalbe, BDC-Vorstandmitglied.

Durch die Inkongruenz zwischen der Weiterbildungsordnung, die ein gemeinsames Fach Chirurgie unter Einschluss der Orthopädie und Unfallchirurgie vorsieht, und den Bestimmungen zur Nachbesetzung von chirurgischen Arztsitzen sei es bisher zu erheblichen Verlagerungen in den Bereich Orthopädie gekommen. „Das führt einerseits zu nicht erwünschten Entsperrungen für Chirurgen und macht andererseits eine Nachfolgeregelung für chirurgische Kollegen ohne Zusatzweiterbildung „Unfallchirurgie“ schwierig bis unmöglich“, erklärt Kalbe.

Der BDC begrüßt daher im Grundsatz den längst fälligen G-BA-Beschluss. „Allerdings hatte der BDC gefordert, die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und die Fachärzte für Allgemein- und Viszeralchirurgie, also die „Grundversorger“, auf der Landkreisebene und damit kleinräumig zu beplanen und die übrigen sechs spezialisierten chirurgischen Fächer auf der Ebene der Raumordnungsregionen“, so Kalbe. Eine solche Differenzierung sei mit dem Beschluss leider nicht geregelt worden. Das bedeute, zukünftig wäre theoretisch denkbar, dass ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einer Spezialisierung in Kinderorthopädie einen ausgeschriebenen chirurgischen Arztsitz mit der Spezialisierung auf Proktologie übernehmen könnte.

Der G-BA hat zwar eine vierjährige Beobachtungsphase beschlossen, um derartige Verwerfungen der Versorgungslandschaft zu beobachten und ggfs. gegen zu steuern, der BDC hat aber erhebliche Zweifel, dass dies ausreichen würde, um eine Ausdünnung der chirurgischen Grundversorgung zu verhindern. Hier sei zunächst die Verantwortung der regionalen Zulassungsausschüsse gefordert. Darüber hinaus seien weitere Verbesserungen der Honorierung der Grundleistungen in der chirurgischen Praxis vonnöten, um diese Tätigkeiten wieder für alle niedergelassenen Chirurgen attraktiver zu machen.

Der Beschluss wurde auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3505/

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