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Wiesbaden, 04.11.2008: Die Korrektur des § 73b SGB V, in dem die hausarztzentrierte Versorgung geregelt wird, wird vom Erweiterten Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten BDI e.V. entschieden missbilligt. In einer am 1. November in Wiesbaden einstimmig verabschiedeten Resolution sprach sich der Vorstand dafür aus, gegen dieses Gesetz sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen.

Dem Änderungsantrag der Bayerischen Staatsregierung haben im Deutschen Bundestag 385 Abgeordnete der Koalitionsfraktionen gegen 164 Abgeordnete der Opposition, darunter einige wenige Abgeordnete der Koalitionsparteien, zugestimmt. Damit hat die Koalition nicht nur den erwünschten Wettbewerb im Gesundheitswesen ad absurdum geführt, sondern den Sicherstellungsauftrag der Körperschaft Kassenärztliche Vereinigung durch das Monopol eines privatrechtlichen Verbandes, nämlich des Hausärzteverbandes, ersetzt.

Dabei ignoriert der Gesetzgeber völlig die Tatsache, dass an der hausärztlichen Versorgung nicht nur Allgemeinärzte, sondern in großem Umfang auch Internisten, Kinderärzte und ehemalige praktische Ärzte teilnehmen.

Die Bevorzugung des Hausärzteverbands hat zur Folge, dass auch Nicht-Mitglieder diesem Verband beitreten müssen, wenn sie von der Versorgung nicht aus­ge­schaltet werden wollen. Der Erweiterte BDI-Vorstand weist darauf hin, dass die vom Gesetzgeber erhoffte Verbesserung der hausärztlichen Versorgung durch die Ausgrenzung besonders qualifizierter Arztgruppen nicht gelingen kann. Ohne die an der HA-Versorgung teilnehmenden 12.000 Internisten kann die Patientenversorgung nicht sichergestellt bleiben.

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