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Berlin, Mai 2013: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC e. V.) fordert eine grundlegende Veränderung im medizinischen Abrechungswesen. Jeder Patient, ob gesetzlich oder privat versichert, sollte nach Abschluss der Behandlung eine transparente, verständliche Rechnung erhalten. Eine neue Gesetzes-Regelung müsste dies schnellstmöglich zur Pflicht für jede Praxis und jede Klinik machen.

Prof. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC: „Auf einer verständlichen Rechnung kann jeder Bürger selbst sehen, ob er die Behandlungen bekommen hat, die in den verschiedenen Posten abgerechnet werden. Und: er bekommt ein Gefühl für die Kosten des Gesundheitssystems, in das er einzahlt.“

Bevor dies so jedoch auch bei den niedergelassenen Ärzten für gesetzlich Versicherte umsetzbar ist, muss die Abrechnung selbst grundlegend geändert werden. Bisher gibt es nur für Privatpatienten feste Preise für bestimmte Behandlungen. Für die gesetzlich Versicherten bekommen die Ärzte, unabhängig von ihrer tatsächlichen Leistung, nur Budgets. Ein Chirurg z.B. erhält zwischen 22 und 28 Euro pro Patient und Quartal. Wenn diese Budgets ausgeschöpft sind, bekommt der Arzt seine Arbeit darüber hinaus bislang nicht bezahlt. Nach diesem System sind normale Rechnungen nicht darstellbar.

Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC und niedergelassener Chirurg: „Feste Preise für bestimmte Leistungen wären viel gerechter, verständlicher und überschaubarer. Sie sind die Grundvoraussetzung für eine sogenannte ´Patienten-Quittung´, sprich, eine transparente Arztrechnung.“

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