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Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten.

Übersicht mit allen EBM-Änderungen

Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst.

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen (Beschlussteil A): kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u. a. Änderung der jeweils ersten Anmerkung bei den Gebührenordnungspositionen (GOP) 13294, 13344, 13394, 13494, 13543, 13594, 13644 und 13694

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses (ergEBA) in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Notfallpauschalen: Aufnahme der GOP 01205, 01207, 01223, 01224 und 01226 in den Abschnitt 1.2 und Änderung der Bewertung der GOP 01210

Beschlüsse des BA in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

  • Telekonsile: Aufnahme des Abschnitts 34.8 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen)
  • Detailänderungen Humangenetik, Teil B: Änderung der Bewertung der GOP 32937
  • OPS-Kodes 2017: Anhang 2 – Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2017

Beschlüsse des BA in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

  • Videosprechstunde: Aufnahme der GOP 01439 und 01450 sowie Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen 4.3.1
  • Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung: Aufnahme der GOP 03355, 04590 und 13360 für die Anleitung eines Patienten bzw. der Bezugsperson zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes
  • Versorgungspauschale Kindernephrologie: Aufnahme der GOP 04563 als Zuschlag für die kindernephrologische Betreuung

Beschluss des BA in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen, Teil B: kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u.a. Anpassung der Obergrenze der der Berechnungsfähigkeit der GOP 04417, 04418, 13552 und 13554 für bestimmte Patienten

Beschluss des BA in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • iFOBT, Teil A: Anpassung des EBM an die geänderte Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Streichung GOP 01734, Aufnahme GOP 01737, 01738 und 32457 sowie Änderung GOP 01740)

Beschluss des BA in seiner 393. Sitzung am 29. März 2017

  • EBM-Detailänderungen (Teil A): kleinere inhaltliche Anpassungen im Abschnitt 19.4 sowie 40.5 EBM

Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

  • Beschlüsse im Zusammenhang mit den Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie
    • Beschluss 1 (Teil A): diverse Anpassungen in den Abschnitten 35.1 und 35.2, u.a. Aufnahme der psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151) und der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152)
    • Beschluss 2: Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzung

Beschlüsse zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung nach § 116b Absatz 6 Satz 8 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergEBA in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • ASV-Strukturpauschalen: Aufnahme des Kapitels 51 und des Anhangs 6

Beschluss des ergEBA in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Umstrukturierung Bereich VII EBM, Teil A: Aufnahme weiterer Bestimmungen, Anpassungen in den Kapiteln 50 und 51 sowie Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 6
Mehr Infos zum neuen EBM ab 01.04.2017

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

116117: Muss es wirklich die Notaufnahme sein?

Bereitschaftsdienst – 116117: Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten.

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind.

Seit fünf Jahren gibt es für solche Fälle die Rufnummer 116117. Sie gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und kann fest oder mobil gewählt werden. Damit erreichen Patienten den ärztlichen Bereitschaftsdienst – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

„Die 116117 ist bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden genau die richtige Anlaufstelle – und zwar außerhalb der Praxiszeiten“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Über 6,2 Millionen Anrufer haben 2016 die Nummer genutzt. Doch wir wollen sie noch bekannter machen“, kündigte der KBV-Chef an. Diesem Ziel dienen werbliche Aktionen wie großformatige Plakate, oder Radiospots, die im Rahmen der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ im Laufe dieses Jahres geschaltet werden. Außerdem wird es am 11. Oktober einen bundesweiten Tag des ambulanten Bereitschaftsdienstes geben.

https://www.youtube.com/watch?v=YgWWZ9lNhIk&t=88s

„Wenn noch mehr Bürger den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bereitschaftsdienstnummer 116117 kennen, werden sie wissen, dass sie nicht in allen Fällen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufsuchen müssen“, erklärte Gassen.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen immer die Notrufnummer 112 wählen. Die einheitliche Nummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt Patienten außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten so schnell wie möglich an einen diensthabenden Arzt oder eine geöffnete Bereitschaftspraxis in ihrer Region. Kompetentes medizinisches Fachpersonal schätzt die Situation des Patienten ein und leitet ihn weiter. Patienten, die nicht mehr mobil sind, bekommen Hausbesuche. Die 116117 ist bundesweit ohne eine Vorwahl erreichbar, Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind kostenfrei.

Mehr Informationen zur Kampagne und zur 116117 finden Sie auf folgenden Seiten: www.ihre-aerzte.de und www.116117info.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Telematikinfrastruktur: Kassen wollen Erstausstattung der Praxen nicht komplett finanzieren

Schiedsverfahren eingeleitet

Die Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur sind gescheitert. KBV und GKV-Spitzenverband trennten sich nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. Ende April muss nun das Bundesschiedsamt entscheiden.

Die KBV fordert die vollständige Übernahme der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Krankenkassen, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. „Die Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf einem Teil der Ausgaben sitzenbleiben“, fordert Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstandes und fügt hinzu: „Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt hätte.“

In dem Streit geht es vor allem um die Kosten für die Konnektoren, über die ab Sommer 2018 alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit der Telematikinfrastruktur verbunden sein sollen, und für die neuen Kartenterminals. Auch über die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Installation der neuen Technik gab es keine Einigung.

Gesetz schreibt Übernahme der Kosten vor

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband sollten dazu bis Ende März eine Finanzierungsvereinbarung treffen, damit der Anschluss der Praxen durch den sogenannten Online-Rollout ab Juli beginnen kann. Aufgrund der immer wieder verzögerten Liefertermine der Hersteller der Konnektoren war der Termin bereits um ein Jahr verschoben worden.

Kassen wollen weniger zahlen

Die Krankenkassen weigern sich nun, die voraussichtlichen Kosten für einen Konnektor in voller Höhe zu übernehmen, der noch in 2017 verfügbar sein soll. Sie wollen deutlich weniger zahlen und orientieren sich dabei an dem möglichen Preis eines Modells, das frühestens in einem Jahr zur Verfügung stehen könnte.

Kriedel verwies auf den gesetzlichen Auftrag, wonach der Rollout bereits ab Juli diesen Jahres beginnen solle. „Wenn sich die Preise verändern, können wir gern neu verhandeln. Doch solange davon auszugehen ist, dass in 2017 nur ein Konnektor verfügbar sein wird, müssen die Krankenkassen auch den Preis für dieses Gerät zahlen“, argumentiert Kriedel.

Weitere strittige Punkte

Unterschiedliche Positionen gibt es auch zur Ausstattung der Praxen mit neuen mobilen Kartenterminals. Sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die Anzahl mobiler Kartenterminals, die von Kassen finanziert werden, sind strittig.

Weitere offene Punkte sind unter anderem die Kostenübernahme für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme sowie die Kompensation von Ausfallzeiten, die in den Praxen durch die Installation der neuen Technik entstehen.

Das Schiedsverfahren wurde bereits eröffnet. Eine Entscheidung wird für Ende April erwartet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Ambulantes Operieren in Kliniken nimmt zu

In deutschen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 knapp zwei Millionen ambulante Operationen durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von 7,1 Prozent an allen 27,7 Millionen Krankenhausbehandlungen. Den größten Teil der Krankenhausbehandlungen machten mit 19,2 Millionen (69,5 Prozent) die vollstationären Behandlungen aus, gefolgt von den vor-, nach- sowie teilstationären mit 6,5 Millionen (23,4 Prozent).

Im Jahr 2005 mit insgesamt 21,1 Millionen Krankenhausbehandlungen waren 1,4 Millionen ambulante Operationen durchgeführt worden. Der Anteil ambulanter Operationen am gesamten Behandlungsgeschehen im Krankenhaus hatte vor zehn Jahren bei 6,5 Prozent gelegen.

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 28.03.2017

Beschlossene Sache: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen und Ärzte.”

Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka:Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten mehr Gewicht, um die Arzt-Patienten-Beziehung zu stärken, die für den Behandlungserfolg besonders wichtig ist. Außerdem wird die Allgemeinmedizin ausgebaut. Der sichere Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden soll bereits während der Ausbildung systematisch vermittelt werden. Nur so können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten stets nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung versorgen.”

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: “Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.”

Für die Kultusministerkonferenz, Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich Steinbach: “Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform – mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin – zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.”

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: “Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen. Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.”

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis: “Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann, ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.”

Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können.

Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z.B.festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft.

Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet.

Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können.

Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird.

Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt.

Beschlusstext "Masterplan Medizistudium 2020"

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 31.03.2017

Chirurgische Erkrankungen gehören in die Hand der Chirurgie

 

Mit dieser eigentlich selbstverständlichen Forderung wenden sich Chirurgen mit Nachdruck gegen Vorstellungen der internistischen Fachgesellschaften, die Chirurgie auf ein rein methodendefiniertes Fach zu reduzieren und die Arbeit der Chirurginnen und Chirurgen nur noch im OP-Saal zuzulassen.

Für uns ist eine Operation immer nur ein – wenn auch wichtiger – Teilschritt in der Behandlung chirurgischer Erkrankungen. Die Kenntnis und vor allem auch die Beherrschung konservativer Therapieoptionen sind von mindestens ebenso großer Bedeutung. Nur in Abwägung aller Möglichkeiten der Behandlung ist die wichtigste Aufgabe der Chirurgie, die Indikationsstellung zu einem operativen Eingriff, im Sinne der Patienten, ausgewogen zu treffen.

Die Tatsache, dass durch moderne Verfahren weniger belastende wenngleich durchaus auch risikobehaftete Prozeduren an die Stelle einer „großen“ Operation treten, spricht erst recht für die Notwendigkeit, Chirurgen mit diesen Möglichkeiten vertraut zu machen, anstatt im Falle von Komplikationen nur noch als Reparaturbetrieb zu fungieren.

Der Ausschluss von Chirurginnen und Chirurgen aus der sogenannten konservativen Behandlungsschiene würde ein irreparables Loch in die Behandlungskette reißen und zu Fehlindikationen und damit zu einem erheblichen Schaden für Patienten führen.

Wir müssen daher streng darauf achten, dass wir uns nicht selber durch eine zu große Fokussierung auf die operative Tätigkeit zu methodendefinierten Handwerkern degradieren und die konservativen diagnostischen und therapeutischen Grundlagen unseres Faches aus dem Auge verlieren.

Im Folgenden finden Sie die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften sowie der Berufsverbände zum Statement der Internistischen Fachgesellschaften zum Gebiet Chirurgie:

STELLUNGNAHME

STELLUNGNAHME DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR CHIRURGIE UND DER WISSENSCHAFTLICHEN CHIRURGISCHEN
FACHGESELLSCHAFTEN SOWIE DER BERUFSVERBÄNDE ZUM STATEMENT DER INTERNISTISCHEN
FACHGESELLSCHAFTEN ZUM GEBIET CHIRURGIE

Das Statement der internistischen Fachgesellschaften zur Definition des Gebiets Chirurgie im Rahmen der anstehenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung wurde mit erheblicher Irritation und Erstaunen zur Kenntnis genommen. Dies umso mehr, da hier erstmalig der Versuch unternommen wird, von einem fachfremden medizinischen Gebiet die flankierenden Inhaltsbeschreibungen des Gebiets Chirurgie vorzugeben. Ein solches Vorgehen ist als völlig inakzeptabel anzusehen, zumal im Vorfeld nicht einmal im Ansatz der Versuch unternommen worden ist, in einem Gedankenaustausch auf Augenhöhe eine interne Abstimmung zwischen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin anzustreben.

Dem Statement der internistischen Fachgesellschaften liegt ein erschreckend schlichter Ansatz zugrunde, der ein antiquiertes Bild der Medizin vermittelt. Bereits im nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin werden in der Ausbildung des Mediziners Fachgrenzen weitgehend aufgehoben und es wird betont, dass es verschiedene Fachdisziplinen sein können, die eine bestimmte Kompetenz vertreten. Im vorliegenden Statement wird jedoch versucht, die Chirurgie einschließlich ihrer Fachgebiete zu einem ausschließlich methodendefinierten Fach herabzustufen. Zudem wird grundlagenlos behauptet, dass Fehlentwicklungen in einzelnen chirurgischen Fachgebieten dazu führen, dass „schnittfreie“ Interventionen der Inneren Medizin von der Chirurgie vermehrt beansprucht werden. Die Regelung interdisziplinär verankerter Interventionen und Methoden hängt erfahrungsgemäß von den lokalen Gegebenheiten und Absprachen ab, wobei die verschiedenen Fachgebiete jeweils unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Beispielhaft sei nur die Implantation von Herzschrittmachern angeführt, die in der Regel durch eine „schnittfreie“ Intervention wohl kaum möglich ist. Trotzdem wird laut aktuellem Deutschen Herzbericht eine Vielzahl dieser Eingriffe durch eine Fachabteilung Kardiologie durchgeführt.

Eine methodenspezifische Definition des Gebiets Chirurgie, reduziert auf die Nutzung des Skalpells, entspricht in keiner Weise dem eigentlichen Versorgungsauftrag der Chirurgen. Die chirurgische Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen ist ganz entscheidend dadurch charakterisiert, dass nur bei Kenntnis und Beherrschen der konservativen Therapiemöglichkeiten die Indikation zu einem konservativen bzw. operativen Vorgehen im Sinne des Patienten korrekt gestellt werden kann.

Die chirurgische Behandlung daher ausschließlich auf mögliche operative Verfahren zu beziehen, entbehrt jeglichen Bezugs zur Realität. In den Lehrbüchern der Chirurgie finden sich umfangreiche Kapitel, die die nicht operativen Verfahren darstellen. Im Kontext der Gesamtbehandlung stellt eine operative Intervention immer nur einen, wenn auch oftmals entscheidenden Behandlungsaspekt dar. Gerade das verantwortungsvolle Abwägen der Risiken und Chancen eines operativen Eingriffs gegenüber einer nichtoperativen Therapieoption, die im Detail gekannt und zumindest in Teilen selbst vertreten werden muss, macht ein wesentliches und charakteristisches Merkmal der chirurgischen Tätigkeit aus. Dieses findet sich auch in der sogenannten Formulierungsänderung für das Gebiet Chirurgie bestätigt. Auf eine umfangreiche Auflistung der typischen chirurgisch-konservativen Therapiemaßnahmen sei hier verzichtet, zur Verdeutlichung sei nur die Frakturbehandlung genannt.

Kein Verständnis findet sich für die Sichtweise, dass interventionelle Eingriffe als durchaus risikobehaftete Prozeduren allein dem konservativen Therapiespektrum zugerechnet werden sollen. Unabhängig von möglichen Komplikationen bei solchem Vorgehen, wird bei einigen dieser Eingriffe sogar die generelle Verfügbarkeit eines Chirurgen gefordert. Es ergibt sich daher weder für die konservativen noch für die operativen Fächer ein alleiniger Anspruch für interventionelle Therapiemaßnahmen.

Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass von Seiten der Inneren Medizin versucht wird, andere Fachgebiete auszugrenzen und einen inhaltlich und sachlich nicht begründbaren und schon gar nicht nachvollziehbaren Alleinvertretungsanspruch einzufordern. Diese Einstellung widerspricht allen Bestrebungen, bereits eingeleitete interdisziplinäre Strukturen weiter zu entwickeln, um letztlich für den Patienten einen optimalen Therapieerfolg bei höchstmöglicher Kompetenz aller Beteiligten zu erreichen.

Prof. Dr. T. Pohlemann
Präsident

Prof. Dr. Dr. h.c. H.-J. Meyer
Generalsekretär

DGCH / BDC. Chirurgische Erkrankungen gehören in die Hand der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2017 April, 7(04): Artikel 05_03.

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 2. Quartal 2017

Passion Chirurgie 06/2017

Dr. med. Matthias Becker ist seit Anfang April Chefarzt des neuen Teilgebietes elektive Endoprothetik am Würseler Krankenhaus des Medizinischen Zentrums der StädteRegion Aachen GmbH.

Dr. med. Cvijetin Branding-Cvijanovic ist seit 1. Mai neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Elisabeth-Krankenhaus in Mayen. Er ist ausgebildeter minimal-invasiver Chirurg und hat sich zudem auf die onkologische Koloproktologie und Hernienchirurgie spezialisiert.

Prof. Dr. med. Jürgen Ennker hat zu Anfang April die Funktion des kommissarischen Klinikdirektors der Universitätsklinik für Herzchirurgie am Klinikum Oldenburg übernommen.

Prof. Dr. med. Michael Gawenda ist seit April 2017 Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie und Endovaskuläre Chirurgie am St.-Antonius-Hospital  Aachen, dem  Akademischen Lehrkrankenhaus der RWTH. Der Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie war zuvor leitender Oberarzt am Herzzentrum der Uniklinik Köln.

PD Dr. med. Wolfgang Harringer, Chefarzt der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Städtischen Klinikum Braunschweig, folgt Prof. Dr. med. Armin Welz, Direktor der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsklinikums aus Bonn, auf die Position des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Harringer wird der Gesellschaft bis Februar 2019 vorsitzen.

Dr. med. Philipp Koehl hat zu Anfang April die Position des Chefarztes der Klinik für Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Fichtelgebirge übernommen. Das Ziel des Facharztes für Chirurgie, spezielle Unfallchirurgie, Handchirurgie und zertifiziertem Wirbelsäulenchirurgen ist die Etablierung eines regionalen Traumazentrums und der Ausbau des Schwerpunktes Handchirurgie.

Dr. med. Bernd Linsmeier, Facharzt für Allgemeine Chirurgie und Thoraxchirurgie, wechselte zum 01.04.2017 vom Klinikum Coburg an das Klinikum Bayreuth, wo er die Leitung der Thoraxchirurgie innerhalb der Klinik für Herzchirurgie übernommen hat. Linsmeier, der die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren hat, nutzt dies komplementär zur klassischen Schulmedizin im Behandlungsablauf. Mit ihm möchte das Klinikum einen Zentralbereich für Naturheilverfahren aufbauen.

Dr. med. Rudolf Müller, zuletzt Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie am St.-Antonius-Hospital Eschweiler, leitet nun die Gefäßchirurgie der Eifelklinik St. Brigida in Simmerath. Das Zentrum für Venen und periphere Arterien ist der größte Versorger für Krampfadern in der Region Aachen.

Dr. med. Ljubomir Nilovic ist der neue Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am HELIOS Klinikum in Schwelm. Sein Ziel ist es mit den Kollegen der Medizinischen Klinik die Behandlung gastroenterologischer Krankheitsbilder weiter zu optimieren, insbesondere ein interdisziplinäres Bauchzentrums zu implementieren.

PD Dr. med. Bernd Roetman ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Mathias-Spital in Rheine.

Dr. med. Andreas Schick, zuvor Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie des St. Franziskus-Hospitals in Köln, hat sich zum 01.04.2017 in einer Praxis in Euskirchen niedergelassenen. Der Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie hat die Zulassung zum D-Arzt.

Dr. med. Christoph Schüürmann ist der neue Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Prof. Dr. med. Helmut Zühlke wurde am 09.05.2017 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Er erhielt die Auszeichnung für sein langjähriges wissenschaftliches Engagement auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie sowie seinem ehrenamtlichen Wirken in Vereinen und Gremien.

Passion Chirurgie 05/2017

Raymund Bay ist neuer Leitender Oberarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Ravensburger Krankenhaus St. Elisabeth. Der Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Spezielle Unfallchirurgie ist nach Chefarzt Prof. Dr. med. Franz Maurer zweiter Hauptoperateur des zertifizierten Endoprothetikzentrums am Elisabeth Krankenhaus.

Andreas Becker ist der neue Experte der Sektion Endoprothetik und spezielle orthopädische Chirurgie im HELIOS Klinikum Siegburg. Seit dem 1. April 2017 leitet er an der Seite seines Kollegen Dr. Norbert Moos die Abteilung in der Implantationen des modernen Gelenkersatzes an Hüfte, Knie oder Sprunggelenk vorgenommen werden. Zu Beckers Fachgebiet zählt neben der Endoprothetik auch die Fußchirurgie.

Dirk Bleymehl und Dr. med. Peter Jung sind seit Januar 2017 die beiden neuen Chefärzte am Nardini Klinikum in Landstuhl. Zusammen leiten sie im Kollegialsystem die Allgemein-, Gefäß- und der Viszeralchirurgie und arbeiten an der konsequenten Weiterentwicklung des Leistungsangebotes.

PD Dr. med. Francisco Castañeda ist seit dem 19. April 2017 neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Rotkreuzklinik Wertheim. Der Facharzt für Chirurgie und Biochemie bietet durch seine zusätzliche Kompetenz auf dem Gebiet der onkologischen Chirurgie sowie im Bereich der Pathobiochemie ein breites Behandlungsspektrum an.

Prof. Dr. med. Roland S. Croner ist seit dem 01.04.2017 neuer Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie des Klinikums des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. Der erfahrende Experte auf dem Gebiet der minimal-invasiven und Robotic-assistierten Leber- und Krebschirurgie, der auch neuer Lehrstuhlinhaber ist, möchte diese Schwerpunkte an der Uniklinik Magdeburg etablieren und die minimal-invasive Chirurgie weiter ausbauen.

Prof. Dr. med. Adrien Daigeler ist der neue Direktor der Klinik für Hand-, Plastische, Rekonstruktive und Verbrennungschirurgie an der Tübinger BG Klinik. Er übernahm dieses Amt sowie die Professur für Hand-, Plastische und Verbrennungschirurgie an der Eberhard Karls Universität Tübingen von Prof. Hans-Eberhard Schaller, welcher sich in den Ruhestand verabschiedete. Daigelers klinische Schwerpunkte sind die Rekonstruktive Chirurgie, die Hand- und Tumorchirurgie.

Prof. Lars Fischer ist seit dem 1. Mai 2017 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Mittelbaden. Der Nachfolger von Prof. Dieter Berger ist in seiner Funktion sowohl für das Haus in Bühl als auch für Baden-Baden zuständig.

Prof. Dr. Alexander Hyhlik-Dürr, zuvor stellvertretender Ärztlicher Direktor und Leitender Oberarzt am Universitätsklinikum Heidelberg, leitet seit dem 1. März 2017 die Klinik für Gefäßchirurgie am Klinikum Augsburg.

Dr. med. Tobias Köhler, seit 2010 Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Krankenhaus Friedberg, hat zum 01. Februar 2017 auch die Leitung am Krankenhaus Aichach übernommen.

Prof. Dr. med. Martin Kruschewski hat zum 01.03.20147 seine Tätigkeit als Chefarzt in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Frankfurt (Oder) aufgenommen. Sein Fokus liegt auf dem Ausbau der onkologischen Chirurgie, vor allem der Behandlung des Speiseröhren- und des Mastdarmkrebses. Dabei soll eine enge Kooperation mit den niedergelassenen Kollegen und den umgebenen Kliniken erfolgen.

Prof. Dr. med. Karin Pfister übernahm zum 01.04.2017 die Leitung der Abteilung für Gefäßchirurgie und folgt damit auf Prof. Dr. med. Piotr Kasprzak mit dem sie als stellvertretende Leitung und Leitende Oberärztin die Entwicklung der 2015 entstandenen Gefäßchirurgie im UKR aktiv mitgestaltet hat. Mit Übernahme der Leitung wurde Pfister auch zur W2-Professur für Gefäßchirurgie an der Universität Regensburg berufen.

Dr. med. Christian Pilkahn, Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie, löste am 01. April 2017 Dr. Peter Riess als Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie und Orthopädie im HELIOS Klinik Bad Berleburg ab. Pilkahn ist Wirbelsäulenspezialist und wird das derzeitige Leistungsspektrum um chirurgische Eingriffe an der Wirbelsäule ergänzen und neben den endoprothetischen Eingriffen als zweiten Schwerpunkt der Abteilung aufbauen.

Anja Regel ist neue Chefärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im St. Georg-Klinikum in Eisenach. Die Fachärztin für Chirurgie, Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie war zuvor als Oberärztin im SRK Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda tätig.

Dr. med. Markus Scheuerpflug leitet seit dem 01.04.2017 die Allgemein- und Viszeralchirurgie am Stadtkrankenhaus Schwabach. Der Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie war zuvor als Oberarzt in der Kreisklinik Roth tätig.

Dr. med. Matthias Schlensak leitet seit 01.04.2017 die Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Schön Klinik Düsseldorf. Sein Fokus liegt auf dem Ausbau der Adipositas- und metabolische Chirurgie.

Dr. med. Michael Stachow wurde Anfang April 2017 offiziell im Agaplesion Diakonie-Krankenhaus Seehausen begrüßt. Der neue Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie trat die Nachfolge von Dr. med. Georg Federmann an, der sich in den Ruhestand verabschiedete. Stachow ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie und hat zudem auch fachliche Qualitäten in der Sport- und Notfallmedizin.

Dr. med. Florian Stadler, seit Herbst 2012 Chefarzt der Chirurgischen Abteilung am Krankenhaus Cham, ist seit Anfang dieses Jahres auch Ärztlicher Direktor der Sana Kliniken des Landkreises.

Dr. med. Andreas Wolter ist seit dem 01.04.2017 als Oberarzt an der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie der Sana Kliniken Düsseldorf GmbH tätig.

Passion Chirurgie 04/2017

Dr. med. Raimund Bauer ist seit dem 01. März der neue Chefarzt der Unfallchirurgie des Kreiskrankenhauses Bogen, die auf die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates spezialisiert ist.

Dr. med. Mathias Bender trat zum Jahresanfang die Nachfolge von Dr. med. Hermann Wilkening als Chefarzt der medizinischen Fachabteilung für Unfallchirurgie an der Klinik Neustadt a. d. Aisch an. Wilkening ging nach über 17 Jahren an der Klinik in den Ruhestand. Bender, der gleichzeitig Chefarzt der Abteilung für Unfallchirurgie, Orthopädie, Endoprothetikzentrum in Bad Windsheim ist, erhält durch Dr. med. Christoph Seemüller Verstärkung, der seit Februar als neuer leitender Arzt der Unfallchirurgie operativ tätig ist.

PD Dr. med. Dirk R. Bulian ist seit dem 01.03.2017 neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Betriebsstätte St. Josef der GFO Kliniken Troisdorf.

Jörg Flecke, zuvor Oberarzt der Abteilung Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie im Klinikum der Stadt Soest, hat sich zum 01. Januar 2017 in einer Chirurgisch-Orthopädische Praxis in Paderborn niedergelassen.

Dr. med. Tanja Frieß ist seit 01.01.2017 Chefärztin der Gefäßchirurgie im Katholischen Klinikum Mainz. Sie leitet die Abteilung im Kollegialsystem zusammen mit Herrn Prof. Dr. med. Walther Schmiedt.

PD Dr. med. Nils Habbe ist seit März 2017 neuer Chefarzt der chirurgischen Abteilung an der DKD-Helios-Klinik Wiesbaden. Der Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie möchte den bereits etablierten Schwerpunkt der kolorektalen Chirurgie und Koloproktologie an den DKD weiter ausbauen.

PD Wolfgang Harringer Chefarzt der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Städtischen Klinikum Braunschweig, folgt Prof. Armin Welz, Direktor der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsklinikums aus Bonn, in seinem Amt des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Neuer erster Vizepräsident, wurde Prof. Anno Diegeler, Chefarzt der Klinik Herz- und Gefäßchirurgie Bad Neustadt. Als neuer Sekretär der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie wurde Oberstarzt Prof. Andreas Markewitz, Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz, ernannt.

Michael Hauptmann, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und zuvor Oberarzt der Kinder- und Neuroorthopädie der Schön Klinik München Harlaching, ist seit Februar 2017 im MVZ Dres. Kratzer, Mayring & Kollegen in Rottach-Egern tätig.

Hans-Peter Hillmeier, ehemaliger Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Neckar-Odenwald-Kliniken in Buchen, ist seit Januar dieses Jahres niedergelassener Arzt in einer Chirurgischen Gemeinschaftspraxis in Mosbach.

Herr Dr. med. Bernd Kisse ist seit 01.07.2016 Leitender Arzt des Fachzentrums Hand-, Brust- & Plastische Chirurgie in der Schön Klinik Neustadt in Holstein.

Dr. med. Heiko Lienhard übernahm zum 01. März 2017 die Leitung der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am HELIOS Klinikum Warburg. Der Experte für die minimal-invasive Behandlung von Erkrankungen im Bauchraum war zuvor Chefarzt an der Klinik in Bad Wildungen.

Dr. med. Magdy Ramzy, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Facharzt für Chirurgie ist seit Anfang dieses Jahres Chefarzt der Unfallchirurgie im Krankenhaus Maria-Hilf in Stadtlohn.

Dr. med. Martin Rinio, Facharzt für Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie, ist seit Mitte Februar als niedergelassener Arzt im EndoProthetikZentrum (EPZ) in Grundelfingen tätig.

Dr. med. Katja Staade wechselte zum 01.03.2017 als Chefärztin vom Dominikus-Krankenhaus in Düsseldorf an das Helios Klinikum Niederberg in Velbert und leitet dort die Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Prof. Dr. med. Carolin Tonus, Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie in der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg, wurde vom “Leading Medicine Guide” als Darmexpertin ausgezeichnet. Gemeinsam mit der Strahlentherapeutin Privatdozentin Dr. Silke Tribius baut sie an der Klinik den neuen Schwerpunkt der intraoperativen Strahlentherapie auf.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an passion_chirurgie@bdc.de.

Chirurgie in Zahlen – April 2017

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2015 auf 344,2 Milliarden Euro oder 4.213 Euro je Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 11,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Mehr als jeder neunte Euro wurde somit für Gesundheit ausgegeben. Im Vergleich zu 2014 stiegen die Gesundheitsausgaben um 15,0 Milliarden Euro oder 4,5 Prozent. Damit nahmen die Gesundheitsausgaben das vierte Jahr in Folge stärker zu als das Bruttoinlandsprodukt. Für das Jahr 2016 prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 359,1 Milliarden Euro. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

206.800 Patientinnen und Patienten wurden im Jahr 2015 wegen einer Arthrose des Knie- oder Hüftgelenkes vollstationär in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten in Deutschland behandelt. Das waren rund 12 Prozent aller Behandlungsfälle. Die Hälfte der Behandelten mit diesem Erkrankungsspektrum war 70 Jahre oder älter. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

In Berlin ist es einem interdisziplinären OP-Team erstmals gelungen, erfolgreich patienteneigene Dünndarmschleimhaut in die Speiseröhre zu transplantieren. Für Patienten mit Frühkarzinomen der Speiseröhre und mit narbigen Veränderungen könnte das Verfahren neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnen. (Quelle: Vivantes Klinikum im Friedrichshain)

 

Neuer EBM kommt 2019

Der Zeitplan zur Weiterentwicklung des EBM wurde angepasst. Der Bewertungsausschuss will die Änderungen bis 30.September 2018 beschließen, sodass das neue Regelwerk ab 1. Januar 2019 gelten kann. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Komplexität der Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie die fristgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten eine Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen, die für Herbst zu erwarten sind, einbezogen werden. Der weiterentwickelte EBM sollte nach letzten Plänen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Ziele der EBM-Weiterentwicklung

Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen.

Ein weiteres Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss.

Änderungen in der ersten Stufe

Die Änderungen im Zuge der ersten Stufe der EBM-Weiterentwicklung traten bereits vor vier Jahren in Kraft. So wurden unter anderem Leistungen aus der hausärztlichen Versichertenpauschale herausgenommen, die seitdem separat berechnungsfähig sind. Für Fachärzte und Psychotherapeuten kam die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) neu dazu.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.03.2017

Bundesbürger begrüßen Digitalisierung in der Medizin

Ob Fitness-Tracker, Online-Sprechstunde oder elektronische Patientenakte: Die Bundesbürger stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv gegenüber. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. So nutzen heute bereits 45 Prozent all jener, die ein Smartphone besitzen, Gesundheits-Apps. Solche Apps zeichnen etwa Körper- und Fitnessdaten auf, um die eigene Gesundheit zu verbessern. Weitere 45 Prozent können sich vorstellen, solche Apps künftig zu nutzen. Großes Interesse zeigen die Deutschen außerdem an der Digitalisierung ihrer Patientendaten: 32 Prozent haben Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel MRT-Befunde schon einmal auf CD bekommen, weitere 43 Prozent würden die Resultate künftig gerne in digitaler Form erhalten. „Die digitale Übertragung von Unterlagen erleichtert die Kommunikation zwischen Versicherten, Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus und erspart Patienten viele Wege“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens birgt ein riesiges Potenzial für eine bessere und effizientere Versorgung. Eine leistungsfähige Patientenversorgung funktioniert künftig nur noch mit digitaler Unterstützung.“
Aber auch praktische digitale Services wie die Online-Terminvereinbarung und die Online-Erinnerung an Termine oder fällige Vorsorgeuntersuchungen schätzen die Bundesbürger: 18 Prozent haben bereits online einen Arzttermin vereinbart, 40 Prozent können sich vorstellen, dies künftig zu tun. 14 Prozent werden bereits per SMS oder Mail an Arzt-Termine erinnert, 45 Prozent wünschen sich diesen zusätzlichen Service für die Zukunft. „Viele Patienten würden gerne digitale Gesundheitsangebote in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen bisher eher wenig digitalisiert. Oftmals scheitert es daher noch am Angebot“, so Rohleder. Die Komplexität des Gesundheitssystems mit all seinen Beteiligten – Hersteller und Entwickler neuer Technologien, Leistungserbringer, Krankenkassen und Patienten – sei dabei die größte Hürde. „Mit dem E-Health-Gesetz wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, jetzt muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich Fahrt aufnehmen. Krankenkassen, Ärzte und Kliniken müssen sich schneller bewegen und den Herausforderungen stellen“, so Prof. Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz.

Die Deutschen sind aber auch Szenarien, die noch etwas weiter in der Zukunft liegen, gegenüber offen: Operationen, die von Spezialisten aus der Ferne unterstützt werden, kann sich etwa jeder Zweite (48 Prozent) für sich selbst vorstellen. Auch die Konsultation von Ärzten und Spezialisten im Ausland, etwa um eine Zweitmeinung einzuholen, kann sich rund jeder Zweite (45 Prozent) vorstellen. Mit mehr Vorbehalten sehen die Patienten die telemedizinische Überwachung des eigenen Gesundheitszustands. Jeder Dritte (31 Prozent) hält dieses Szenario künftig für sich selbst für denkbar. „Patienten muss die Skepsis, ob die Speicherung von digitalen Patientendaten datenschutzrechtlich überhaupt sicher möglich ist, genommen werden. Um die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten zu gewährleisten und auszubauen, müssen schnell einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, forderte Jedamzik.

Auch die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist im Wandel. Über Gesundheit wird zunehmend im Netz diskutiert. 88 Prozent informieren sich zu Gesundheitsthemen, mehr als die Hälfte (55 Prozent) nutzt dafür das Internet. Jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) recherchiert sogar mindestens einmal im Monat im Netz zu Gesundheitsthemen. Dabei herrscht eine große Quellenvielfalt: Die meisten Bundesbürger (51 Prozent) informieren sich auf allgemeinen Gesundheitsportalen, aber auch Webseiten von Krankenhäusern (31 Prozent) oder von Ärzten (26 Prozent) sind beliebt. Die Gesundheitsrecherche im Netz hat zur Folge, dass die Patienten mündiger werden. Zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) sagen, dass sie durch die Internetrecherche zu Gesundheitsthemen wertvolle Tipps erhalten. Knapp jeder Zweite (48 Prozent) meint, dass das Internet dabei hilft, souveräner gegenüber dem Arzt aufzutreten. Jeder Dritte (32 Prozent) versteht dadurch seinen Arzt besser. „Die Digitalisierung schafft die Voraussetzung für den mündigen Patienten und ermöglicht ein souveränes und selbstbestimmtes Handeln im Gesundheitswesen“, sagte Rohleder. Informationssysteme im Gesundheitsbereich müssten jetzt umfassend vernetzt und mobil nutzbar gemacht werden.

Bei jedem fünften Internetnutzer hat die Online-Recherche sogar schon einmal Auswirkungen auf die Behandlung gehabt: 20 Prozent geben an, dass ihnen von ihrem Arzt schon ein Medikament oder eine Therapie verschrieben wurde, weil sie nach einer Internetrecherche darum gebeten haben. 12 Prozent haben schon ganz auf die Einnahme eines Medikaments verzichtet, nachdem sie im Internet dazu recherchiert hatten. Zehn Prozent geben an, die vom Arzt verschriebene Dosierung eines Medikaments nach der Netzrecherche schon einmal verändert zu haben. „Der Patient geht durch die Internetrecherche aufgeklärter in das Arztgespräch. Das finden manche Ärzte gut, anderen ist es erst einmal unangenehm“, so Rohleder.

Auch die Alterung der Gesellschaft erfordert neue Lösungen. Immer mehr Deutsche werden immer älter. Dadurch nimmt die Zahl altersbedingter chronischer Erkrankungen zu, die Kosten für das Gesundheitssystem schnellen in die Höhe. Dem steht insbesondere in ländlichen Regionen bereits heute ein Ärzte- und Pflegemangel gegenüber. Lösungsansätze für diese Probleme bietet die Telemedizin. Moderne Technik ermöglicht dabei eine medizinische Versorgung auch dort, wo die Infrastruktur dünn und Ärzte überlastet sind. Katalysator für die Telemedizin kann die digitale Patientenakte sein. Rund zwei Drittel (60 Prozent) wollen die elektronische Patientenakte nutzen. In ihr sollen Daten, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen, zukünftig elektronisch gespeichert werden. Vorhandene Daten können so verstärkt – auch mobil – genutzt werden.

Dabei spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Die Mehrheit der Bundesbürger (74 Prozent) möchte selbst darüber bestimmen, welche Ärzte Zugriff auf die digitalen Daten in ihrer E-Akte haben. 60 Prozent geben aber auch an, dass sie damit einverstanden wären, dass behandelnde Ärzte die Daten einsehen und an einen anderen behandelnden Arzt weitergeben. 32 Prozent würden diese Entscheidung auch an Familienangehörige übertragen, 24 Prozent wären damit einverstanden, dass die Krankenkasse die Gesundheitsdaten kontrolliert. „Telemedizin hat das Potenzial, die Lebensqualität und medizinische Versorgung vieler Patienten zu verbessern. So lange wie möglich zu Hause bleiben zu können, wird durch die telemedizinische Überwachung möglich“, so Jedamzik. Um die Patienten von der Digitalisierung profitieren zu lassen, müsse daher schnellstmöglich ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte aufgestellt werden. „Es gilt, die technischen Möglichkeiten umfassend zu nutzen, damit der medizinische Fortschritt wirklich allen Patienten zur Verfügung steht“, sagte Rohleder.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Deutsche ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer.

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, www.bitkom.org, 27.03.2017