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Chirurgie in Zahlen – April 2017

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2015 auf 344,2 Milliarden Euro oder 4.213 Euro je Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 11,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Mehr als jeder neunte Euro wurde somit für Gesundheit ausgegeben. Im Vergleich zu 2014 stiegen die Gesundheitsausgaben um 15,0 Milliarden Euro oder 4,5 Prozent. Damit nahmen die Gesundheitsausgaben das vierte Jahr in Folge stärker zu als das Bruttoinlandsprodukt. Für das Jahr 2016 prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 359,1 Milliarden Euro. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

206.800 Patientinnen und Patienten wurden im Jahr 2015 wegen einer Arthrose des Knie- oder Hüftgelenkes vollstationär in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten in Deutschland behandelt. Das waren rund 12 Prozent aller Behandlungsfälle. Die Hälfte der Behandelten mit diesem Erkrankungsspektrum war 70 Jahre oder älter. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

In Berlin ist es einem interdisziplinären OP-Team erstmals gelungen, erfolgreich patienteneigene Dünndarmschleimhaut in die Speiseröhre zu transplantieren. Für Patienten mit Frühkarzinomen der Speiseröhre und mit narbigen Veränderungen könnte das Verfahren neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnen. (Quelle: Vivantes Klinikum im Friedrichshain)

 

Neuer EBM kommt 2019

Der Zeitplan zur Weiterentwicklung des EBM wurde angepasst. Der Bewertungsausschuss will die Änderungen bis 30.September 2018 beschließen, sodass das neue Regelwerk ab 1. Januar 2019 gelten kann. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Komplexität der Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie die fristgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten eine Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen. Daher sollten die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen, die für Herbst zu erwarten sind, einbezogen werden. Der weiterentwickelte EBM sollte nach letzten Plänen zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Ziele der EBM-Weiterentwicklung

Ein Ziel der Weiterentwicklung ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen.

Ein weiteres Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss.

Änderungen in der ersten Stufe

Die Änderungen im Zuge der ersten Stufe der EBM-Weiterentwicklung traten bereits vor vier Jahren in Kraft. So wurden unter anderem Leistungen aus der hausärztlichen Versichertenpauschale herausgenommen, die seitdem separat berechnungsfähig sind. Für Fachärzte und Psychotherapeuten kam die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) neu dazu.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.03.2017

Bundesbürger begrüßen Digitalisierung in der Medizin

Ob Fitness-Tracker, Online-Sprechstunde oder elektronische Patientenakte: Die Bundesbürger stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv gegenüber. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. So nutzen heute bereits 45 Prozent all jener, die ein Smartphone besitzen, Gesundheits-Apps. Solche Apps zeichnen etwa Körper- und Fitnessdaten auf, um die eigene Gesundheit zu verbessern. Weitere 45 Prozent können sich vorstellen, solche Apps künftig zu nutzen. Großes Interesse zeigen die Deutschen außerdem an der Digitalisierung ihrer Patientendaten: 32 Prozent haben Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel MRT-Befunde schon einmal auf CD bekommen, weitere 43 Prozent würden die Resultate künftig gerne in digitaler Form erhalten. „Die digitale Übertragung von Unterlagen erleichtert die Kommunikation zwischen Versicherten, Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus und erspart Patienten viele Wege“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens birgt ein riesiges Potenzial für eine bessere und effizientere Versorgung. Eine leistungsfähige Patientenversorgung funktioniert künftig nur noch mit digitaler Unterstützung.“
Aber auch praktische digitale Services wie die Online-Terminvereinbarung und die Online-Erinnerung an Termine oder fällige Vorsorgeuntersuchungen schätzen die Bundesbürger: 18 Prozent haben bereits online einen Arzttermin vereinbart, 40 Prozent können sich vorstellen, dies künftig zu tun. 14 Prozent werden bereits per SMS oder Mail an Arzt-Termine erinnert, 45 Prozent wünschen sich diesen zusätzlichen Service für die Zukunft. „Viele Patienten würden gerne digitale Gesundheitsangebote in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist das Gesundheitswesen bisher eher wenig digitalisiert. Oftmals scheitert es daher noch am Angebot“, so Rohleder. Die Komplexität des Gesundheitssystems mit all seinen Beteiligten – Hersteller und Entwickler neuer Technologien, Leistungserbringer, Krankenkassen und Patienten – sei dabei die größte Hürde. „Mit dem E-Health-Gesetz wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, jetzt muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich Fahrt aufnehmen. Krankenkassen, Ärzte und Kliniken müssen sich schneller bewegen und den Herausforderungen stellen“, so Prof. Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerischen TelemedAllianz.

Die Deutschen sind aber auch Szenarien, die noch etwas weiter in der Zukunft liegen, gegenüber offen: Operationen, die von Spezialisten aus der Ferne unterstützt werden, kann sich etwa jeder Zweite (48 Prozent) für sich selbst vorstellen. Auch die Konsultation von Ärzten und Spezialisten im Ausland, etwa um eine Zweitmeinung einzuholen, kann sich rund jeder Zweite (45 Prozent) vorstellen. Mit mehr Vorbehalten sehen die Patienten die telemedizinische Überwachung des eigenen Gesundheitszustands. Jeder Dritte (31 Prozent) hält dieses Szenario künftig für sich selbst für denkbar. „Patienten muss die Skepsis, ob die Speicherung von digitalen Patientendaten datenschutzrechtlich überhaupt sicher möglich ist, genommen werden. Um die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten zu gewährleisten und auszubauen, müssen schnell einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, forderte Jedamzik.

Auch die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist im Wandel. Über Gesundheit wird zunehmend im Netz diskutiert. 88 Prozent informieren sich zu Gesundheitsthemen, mehr als die Hälfte (55 Prozent) nutzt dafür das Internet. Jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) recherchiert sogar mindestens einmal im Monat im Netz zu Gesundheitsthemen. Dabei herrscht eine große Quellenvielfalt: Die meisten Bundesbürger (51 Prozent) informieren sich auf allgemeinen Gesundheitsportalen, aber auch Webseiten von Krankenhäusern (31 Prozent) oder von Ärzten (26 Prozent) sind beliebt. Die Gesundheitsrecherche im Netz hat zur Folge, dass die Patienten mündiger werden. Zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) sagen, dass sie durch die Internetrecherche zu Gesundheitsthemen wertvolle Tipps erhalten. Knapp jeder Zweite (48 Prozent) meint, dass das Internet dabei hilft, souveräner gegenüber dem Arzt aufzutreten. Jeder Dritte (32 Prozent) versteht dadurch seinen Arzt besser. „Die Digitalisierung schafft die Voraussetzung für den mündigen Patienten und ermöglicht ein souveränes und selbstbestimmtes Handeln im Gesundheitswesen“, sagte Rohleder. Informationssysteme im Gesundheitsbereich müssten jetzt umfassend vernetzt und mobil nutzbar gemacht werden.

Bei jedem fünften Internetnutzer hat die Online-Recherche sogar schon einmal Auswirkungen auf die Behandlung gehabt: 20 Prozent geben an, dass ihnen von ihrem Arzt schon ein Medikament oder eine Therapie verschrieben wurde, weil sie nach einer Internetrecherche darum gebeten haben. 12 Prozent haben schon ganz auf die Einnahme eines Medikaments verzichtet, nachdem sie im Internet dazu recherchiert hatten. Zehn Prozent geben an, die vom Arzt verschriebene Dosierung eines Medikaments nach der Netzrecherche schon einmal verändert zu haben. „Der Patient geht durch die Internetrecherche aufgeklärter in das Arztgespräch. Das finden manche Ärzte gut, anderen ist es erst einmal unangenehm“, so Rohleder.

Auch die Alterung der Gesellschaft erfordert neue Lösungen. Immer mehr Deutsche werden immer älter. Dadurch nimmt die Zahl altersbedingter chronischer Erkrankungen zu, die Kosten für das Gesundheitssystem schnellen in die Höhe. Dem steht insbesondere in ländlichen Regionen bereits heute ein Ärzte- und Pflegemangel gegenüber. Lösungsansätze für diese Probleme bietet die Telemedizin. Moderne Technik ermöglicht dabei eine medizinische Versorgung auch dort, wo die Infrastruktur dünn und Ärzte überlastet sind. Katalysator für die Telemedizin kann die digitale Patientenakte sein. Rund zwei Drittel (60 Prozent) wollen die elektronische Patientenakte nutzen. In ihr sollen Daten, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen, zukünftig elektronisch gespeichert werden. Vorhandene Daten können so verstärkt – auch mobil – genutzt werden.

Dabei spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Die Mehrheit der Bundesbürger (74 Prozent) möchte selbst darüber bestimmen, welche Ärzte Zugriff auf die digitalen Daten in ihrer E-Akte haben. 60 Prozent geben aber auch an, dass sie damit einverstanden wären, dass behandelnde Ärzte die Daten einsehen und an einen anderen behandelnden Arzt weitergeben. 32 Prozent würden diese Entscheidung auch an Familienangehörige übertragen, 24 Prozent wären damit einverstanden, dass die Krankenkasse die Gesundheitsdaten kontrolliert. „Telemedizin hat das Potenzial, die Lebensqualität und medizinische Versorgung vieler Patienten zu verbessern. So lange wie möglich zu Hause bleiben zu können, wird durch die telemedizinische Überwachung möglich“, so Jedamzik. Um die Patienten von der Digitalisierung profitieren zu lassen, müsse daher schnellstmöglich ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte aufgestellt werden. „Es gilt, die technischen Möglichkeiten umfassend zu nutzen, damit der medizinische Fortschritt wirklich allen Patienten zur Verfügung steht“, sagte Rohleder.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Deutsche ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer.

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, www.bitkom.org, 27.03.2017

Wann muss wer warum operiert werden? Chirurgen setzen auf Leitlinien

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC

Die Ärzteinitiative „Klug entscheiden“ erarbeitet derzeit Empfehlungen gegen Über- oder Unterversorgung in der Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) engagiert sich schon seit vielen Jahren dafür, überflüssige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren konsequent zu vermeiden. Die Entscheidungen für oder gegen eine Operation werden grundsätzlich nach ausführlichen Gesprächen mit dem Patienten und gemeinsamem Abwägen getroffen. Daher halten sich die Chirurgen zunächst mit Empfehlungen im Rahmen der Initiative zurück. Auf dem 134. Kongress der DGCH am 24. März 2017 in München erläuterten Experten, welche Bedeutung die aus Amerika stammende Initiative „Choosing wisely“ in der Chirurgie hat.

Die „Choosing Wisely“-Initiative wurde 2012 in den USA gestartet. Ziel war es, unnötige oder zu häufig durchgeführte Verfahren in der Medizin zu definieren. In Deutschland wurde die Initiative von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) unter dem Titel „Klug entscheiden“ und von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter dem Slogan „Gemeinsam klug entscheiden“ aufgegriffen und um den Aspekt der Unterversorgung erweitert: Seit einigen Monaten erarbeiten nun verschiedene deutsche Fachgesellschaften Top5-Listen, welche Maßnahmen häufiger und welche seltener im Sinne des Patientenwohls angewandt werden sollten.

Das American College of Surgeons, der Verband der US-Chirurgen, hatte beispielsweise in seiner „Top5-Liste“ der zu häufig durchgeführten Maßnahmen die routinemäßigen Röntgenuntersuchungen bei Beschwerden im Brustbereich oder die zu rasche Entscheidung für eine Computertomographie bei Verdacht auf Blinddarmentzündung bei Kindern angeführt. „Das sind Forderungen, die in Deutschland schon lange praktiziert werden“, sagt Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Er verweist auf die wissenschaftlichen Leitlinien, die auf Basis der Evidenz basierten Medizin bereits klare Empfehlungen enthalten.

„Die Leitlinien stellen einen gewissen Schutz vor einer Unter- wie auch Überversorgung dar“, betont Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). „Die To Do’s oder Don’t do’s werden in den Leitlinien sowohl in der Lang-, als auch in der Kurzversion deutlich herausgestellt und in den Patienteninformationen klar erläutert.“ Diese seien bekannt und sollten schon lange im klinischen Alltag praktiziert werden.

Darüber hinaus sei es in der Chirurgie üblich, Fragen nach der Notwendigkeit und Nebenwirkung einer Untersuchung oder Behandlung bereits beim ersten Kontakt mit dem Patienten zu klären. „Wir informieren außerdem regelhaft über bestehende Alternativen und raten den Patienten, wenn sinnvoll, von einer Operation ab oder gegebenenfalls abzuwarten“, sagt der BDC-Präsident. Das Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung mit dem Patienten sollte schon lange im klinischen Alltag umgesetzt werden und ist in weiten Teilen der Chirurgie fest verankert. Dies sei mitentscheidend für den unverzichtbaren Vertrauensaufbau zwischen dem Patienten und „seinem“ Chirurgen.

Aus Sicht von DGCH und BDC sei es daher jetzt nicht angezeigt, parallel zu den Leitlinien weitere Empfehlungen zu benennen. „Die Chirurgen werden die derzeitige Entwicklung sorgfältig beobachten, warten jedoch mit eigenen Empfehlungen ab“, so Meyer. Die jetzt bereits vorliegenden Empfehlungen seien nicht vollständig und wiederholten zum Teil längst bekannte und praktizierte Hinweise. „Teilweise beruhen die Empfehlungen auch auf subjektiven Erfahrungen der Autoren“, so Meyer. Im Gegensatz dazu wurden die zahlreichen vorliegenden Leitlinien nach einer transparenten Methodik und häufig in Abstimmung mit Patientenvertretern erarbeitet. Auch ob und welche Auswirkungen diese Top5-Empfehlungen tatsächlich auf die Verbesserung der Versorgungsqualität haben werden, sei nicht sofort, sondern erst im langfristigen Verlauf abzusehen.

Hintergrund zur Initiative „Klug entscheiden“
https://www.dgim.de/veroeffentlichungen/klug-entscheiden/
Top5 des American College of Surgeons
http://www.choosingwisely.org/societies/american-college-of-surgeons/

Neues Screening der Bauchschlagader

Operieren oder abwarten – wozu Chirurgen raten

Männer über 65 Jahre können demnächst an einer kostenlosen Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas der Bauchschlagader teilnehmen. Etwa zwei von 1.000 Männern wird danach zu einer Operation geraten, die einem lebensbedrohlichen Riss der Hauptschlagader zuvorkommen soll. In anderen Fällen kann abgewartet werden, ob der Durchmesser der Aorta weiter zunimmt.

Ein Bauch-Aortenaneurysma ist eine krankhafte Ausweitung der Hauptschlagader. Sie tritt bei Männern im höheren Alter fünffach häufiger auf als bei Frauen. Die wichtigsten Risikofaktoren sind Rauchen, ein langjähriger Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette. Auch Männer, die bereits einen Herzinfarkt erlitten haben oder bei denen in der Familie ein Aneurysma aufgetreten ist, sind besonders gefährdet.

Eine Früherkennung ist durch eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader möglich. „Sie wird demnächst allen Männern über 65 Jahre als Kassenleistung angeboten, was wir Chirurgen uneingeschränkt begrüßen“, erklärt Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Experten gehen davon aus, dass bei 20 von 1.000 Männern ein Aneurysma gefunden wird, das aber nur bei 2 von 1.000 Männern eine lebensbedrohliche Größe erreicht hat.

Eine lebensbedrohliche Größe ist bei einem Durchmesser von 5,5 Zentimetern gegeben. Manchmal zeigt auch eine Pilzform an, dass das Aneurysma jederzeit einreißen kann. „Diese Ruptur führt zu einer schweren inneren Blutung, die auch bei einer sofortigen Operation nur in etwa 60 Prozent der Fälle überlebt wird, wenn der Patient das Krankenhaus lebend erreicht“, sagt Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG). In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 1.200 Menschen an geplatzten Bauch-Aortenaneurysmen. Prominente Opfer waren beispielsweise Albert Einstein oder Thomas Mann.

Eine frühzeitige Behandlung kann den Tod verhindern. Zur Auswahl stehen zwei Methoden. Bei der klassischen Operation eröffnet der Chirurg den Bauchraum und ersetzt nach beidseitigem Abklemmen der Aorta das Aneurysma durch eine Gefäßprothese. Beim häufiger angewandten endovaskulären Verfahren wird über beide Leistenschlagader ein sogenannter Stentgraft in die Aorta geschoben, der das Aneurysma von innen überdeckt. „Der Eingriff ist schonender, weil die Bauchhöhle nicht eröffnet wird und die Zirkulation nicht wesentlich unterbrochen wird“, erklärt Schmitz-Rixen, der die Klinik für Gefäß- und Endovascularchirurgie an der Universität Frankfurt leitet. „Nachteilig ist eine regelmäßige, immer lebenslange Überwachung.“

Beide Behandlungen sind nicht ohne Risiken. Einige Patienten sterben nach dem Eingriff, wenngleich das Risiko sehr gering ist. „Nach den neuesten Zahlen der DGG beträgt die Sterblichkeit 5,4 Prozent bei der Operation und 0,9 Prozent nach dem endovaskulären Verfahren“, berichtet Gefäßchirurg Schmitz-Rixen. Dennoch muss das individuelle Sterblichkeitsrisiko nach Ansicht des Experten in die Kalkulation einbezogen werden.

„Jüngere Patienten ohne weitere Begleiterkrankungen sollten sich auf jeden Fall behandeln lassen“, rät DGG-Experte Schmitz-Rixen. Bei einem älteren Menschen über 80 Jahre, der stark übergewichtig ist, unter der chronischen Lungenerkrankung COPD leidet, eine eingeschränkte Nierenfunktion oder schon einen Herzinfarkt erlitten hat, falle die Entscheidung schwieriger. „Nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken kann es günstiger sein, Blutdruck und Blutfette zu behandeln und abzuwarten, ob das Aneurysma sich weiter vergrößert“, bilanziert der Chirurg.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 23.03.2017

Schicksale von 308 jüdischen Chirurgen im Dritten Reich

Neuer Gedenkband: Verfolgung, Ermordung, Emigration

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) erinnert in einem aktuell erschienenen Gedenkband an 308 jüdisch-chirurgische Mitglieder, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden. „Damit wollen wir uns der Verpflichtung stellen, Zeugnis abzulegen“, erklärte DGCH-Präsident Professor Dr. med. Tim Pohlemann anlässlich des 134. Chirurgenkongresses in München. Dort präsentierte Herausgeber Professor Dr. med. Hans-Ulrich Steinau zusammen mit der Medizinhistorikerin Dr. phil. Rebecca Schwoch den zweiten Band zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in den Jahren 1933-1945 mit dem Titel „Die Verfolgten“ erstmals der Öffentlichkeit.

Es begann häufig mit berufspolitischer Entwürdigung und öffentlicher Diskriminierung: Im April 1933 forderte der DGCH-Vorsitzende Professor Wilhelm Konrad Röpke alle jüdischen Redner auf dem Chirurgenkongress auf, „angesichts der heutigen nationalen Strömung (…) zurückzutreten“. Röpkes Worte markieren den Auftakt zu systematischer Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Chirurgen im Dritten Reich – auf Sanktionen und Entlassungen folgten bald Deportation und Ermordung, in vielen Fällen auch Emigration.

Die DGCH hat dieses bisher ungeschriebene Kapitel ihrer Geschichte jetzt aufarbeiten lassen. Insgesamt 308 unterschiedliche Schicksale von verfolgten Mitgliedern der DGCH hat die Hamburger Medizinhistorikerin Rebecca Schwoch recherchiert und in dem Gedenkband „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Die Verfolgten“ zusammengetragen. „Diesen Menschen und ihren Familien wieder einen Platz zu bieten und an sie zu erinnern, aber auch, um zum Nachdenken anzuregen, dafür steht dieses Buch“, sagt Schwoch.

Die biographischen Porträts sind, je nach vorgefundener Quellenlage, unterschiedlich umfassend. Fragmentarisch überliefertes Schicksal hinterlässt gerade aufgrund der „Leerstellen“ eine besonders erschütternde Wirkung, wie das Beispiel von Dr. med. Else Philippine Levy zeigt. Zunächst als HNO-Ärztin in Berlin-Schöneberg niedergelassen und dann von 1938 bis 1942 als „Krankenbehandlerin“ im Jüdischen Krankenhaus tätig, tauchte das DGCH-Mitglied im November 1942 unter. „Doch hat jemand ihr Versteck verraten, sie wurde ermordet“, berichtet Schwoch. Mehr ist nicht bekannt.

Während das gewaltsame Lebensende von Philippine Levy in der Rekonstruktion nur bruchstückhaft nachgezeichnet werden kann, sind die Todesumstände anderer Schicksale zumindest mit Ort und Jahreszahl verbunden. So bei Dr. med. Marga Wolf, die ab 1919 in Stuttgart niedergelassen war und eine Praxis als Allgemeinpraktikerin, Chirurgin und Geburtshelferin sowie Ärztin für Frauen- und Kinderkrankheiten führte. „Sie ist im Juni 1943 ins Ghetto Theresienstadt deportiert worden, wo sie im Januar 1944 zu Tode kam“, schreibt Schwoch.

Um der Verfolgung zu entgehen und das eigene Leben zu retten, flüchteten gut 50 Prozent der Ärzte ins Ausland – vornehmlich in die USA, nach Palästina und England. „Davon konnte in der neuen Heimat wiederum die Hälfte wieder fachärztlich arbeiten oder sogar Karriere machen“, sagt Schwoch. Doch die Biographien zeigen auch, dass die Emigration selbst erfahrenen Chirurgen entehrende Hürden bereitete, etwa in Form erneuter Assistenzjahre, Examensprüfungen, Tätigkeiten weit unter Qualifikation oder gar Arbeitslosigkeit. San. Rat. Dr. Jakob Frank beispielsweise, bis 1933 Direktor der Fürther Städtischen Krankenhauses, hielt sich in New York als Altenpfleger über Wasser und starb dort 1953 in bitterer Armut.

Der Gedenkband will jedem einzelnen der Verfolgten in einer Kurzbiographie ein Denkmal setzen, heißt es im Geleitwort von Michael Trede. Der ehemalige Präsident der DGCH, selbst als zehnjähriger Junge 1939 aus Nazi-Deutschland geflohen, fügt hinzu: „Es liegt nun an uns, vor allem aber an der jüngeren Chirurgengeneration, dieses Buch so zu lesen, dass so etwas nie wieder vorkommt.“

Rebecca Schwoch: „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Band II: Die Verfolgten“, hrsg. von Hartwig Bauer, Ernst Kraas und Hans-Ulrich Steinau im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Kaden Verlag Heidelberg 2017. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 22.03.2017

Folgen des Brexit für die Chirurgie

Experten befürchten Ärzte-Exodus, Pflegemangel und weniger Forschung

Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union – der so genannte „Brexit“ – wirft nicht nur in Politik und Wirtschaft ernste Fragen auf. Auch unter den europäischen Ärzten und Pflegekräften herrscht Unruhe. Denn derzeit profitiert das medizinische Personal von der engen Kooperation, allen voran die Chirurgen: Etwa ein Viertel der britischen Herz-Thorax-Chirurgen haben ihre Ausbildung im europäischen Ausland gemacht, mehr als in jeder anderen Ärztegruppe. Welche Auswirkungen der Brexit für Europas Gesundheitssysteme hat, mit welchen Folgen die derzeitig rund 1.000 deutschen Ärzte in Großbritannien rechnen müssen und was auf die Patienten zukommen könnte, diskutieren Chirurgen aktuell beim 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gibt es viele offene Fragen, die das dortige Gesundheitssystem betreffen: Dürfen ausländische Ärzte und Pflegekräfte weiterhin in Großbritannien arbeiten? Werden sich die Arbeitsbedingungen ändern? Welche Folgen hat der Austritt auf Forschung, internationale medizinische Zusammenarbeit und Arzneimittelversorgung?

Im gesamten britischen Gesundheitssystem arbeiten rund 57.000 Menschen, die aus anderen EU-Ländern kommen. Laut einer Umfrage der British Medical Association (BMA) unter fast 1.200 Ärzten überlegen bereits 42 Prozent der Befragten, das Land zu verlassen. „Das beträfe konkret etwa 4.000 Ärzte“, betont Dr. med. Gunda Leschber, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT). „Grund für die Abwanderungsüberlegungen sind vorwiegend Sorgen um die Stellung der ausländischen Ärzte und die öffentliche Einstellung ihnen gegenüber“, berichtet Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH.

Während also ein Ärzte-Exodus droht, ist ein dramatischer Rückgang von Bewerbungen ausländischer Krankenschwestern auf englische Jobangebote bereits Realität. „Es zeichnet sich ein Pflegemangel ab“, so Leschber. Zudem interessieren sich immer weniger ausländische Studenten für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote in Großbritannien. Grund: Die rund 125.000 Studierenden aus dem EU-Ausland hätten nach dem Brexit kein Recht mehr auf ein britisches Darlehen.

„Von Studenten über Pflegekräfte bis hin zu Chefärzten wird der EU-Austritt vermutlich einen ganzen Rattenschwanz an problematischen Veränderungen für die Medizin mit sich bringen, insbesondere für die Chirurgie“, befürchtet DGT-Präsidentin Leschber, zugleich Chefärztin für Thoraxchirurgie an der Evangelischen Lungenklinik Berlin gGmbH. Mittel- und langfristig dürfte dies auch negative Folgen für die Patientenversorgung haben. Schon jetzt hat das britische Gesundheitssystem mit einem Ärztemangel zu kämpfen: Zwischen 2013 und 2015 ist die Anzahl freier Stellen für Ärzte um 60 Prozent gestiegen. „Die Situation wird sich weiter verschärfen“, meint die Lungenchirurgin.

Hinzu kommen Befürchtungen, dass die Forschung im Vereinigten Königreich unter dem Brexit leiden wird. Denn die Insel ist bisher der größte Empfänger von wissenschaftlichen Fördermitteln der EU. „Die Gelder sind wichtig für die Universitäten, und es besteht die Sorge, dass mit dem Verlust der Gelder auch die internationale Reputation und Attraktivität für Wissenschaftler nachlässt“, berichtet Leschber. Wird die Wissenschaftsförderung eingeschränkt, geht dies nicht nur zulasten der britischen Spitzenforschung. „Auch Patienten hätten infolgedessen weniger Zugang zu innovativen Therapien“, betont Leschber.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 21.03.2017

BDC-Beratung beim Chirurgenkongress

Morgen ist es soweit: Der 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie startet in München. Natürlich wird auch der BDC mit von der Partie sein. Auf dem Messegelände wird heute schon fleißig gewerkelt, damit morgen auch alles pünktlich fertig ist. Unser Stand steht auch schon fast. Sie finden uns im ICM, Stand 371, Foyer OG.

Fragen zum Versicherungsschutz?

Direkt neben uns finden Sie unsere Partner vom Ecclesia Versicherungsdienst, die Ihre Fragen zu Versicherungen beantworten.

Beratung in Sachen Recht

Wir bieten im Rahmen des Kongresses auch Rechtsberatung von unserem Justitiar Herrn Dr. Heberer an. Die Beratung findet am Mittwoch, den 22. März statt, im Raum 0.336 von 12:00-17:30 Uhr statt (Anmeldung am BDC-Stand. 371, Foyer OG oder unter 030/28004-100).

Wir freuen uns auf Sie.

134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

134. Chirurgenkongress 2017: BDC-Sitzungen & KidsClub Chirurgie

Anmeldung zur Kinderbetreuung auf dem 134. Chirurgenkongress in München

Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr im beim Chirurgenkongress in München eine Kinderbetreuung anbieten zu können. An allen Kongresstagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos betreuen zu lassen.

Wie schon in den letzten Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

Kids Club ist eine Initiative des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Frauen in der Viszeralmedizin, Frauen in der Thoraxchirugie, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Der Kids Club wird darüber hinaus von Covidien unterstützt.

HIER finden Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen können Sie sich gern an die BDC-Geschäftsstelle wenden.

Ansprechpartner:
Maren Bruske
Tel.: 030/28004-150
E-Mail: bruske@bdc.de

BDC-Sitzungen beim 134. Chirurgenkongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

21. bis 24. März 2017 – ICM München
Trailer zum Kongress

Mittwoch, 22. März 2017

12.00 – 17.30 Raum 0.336 Rechtsberatung für BDC-Mitglieder mit BDC-Justitiar Dr. Jörg Heberer
(Anmeldung Foyer OG, Stand-Nr. 371 oder unter 030/28004-100)
15.30 – 17.00 Saal 21 Ambulante Versorgung: Wo geht der Weg hin? Die Not der Notaufnahmen
17.30 – 19.00 Saal 21 Antibiotika up-date in der Chirurgie
19.00 – 20.00 Saal 21 BDC-Mitgliederversammlung

Donnerstag, 23. März 2017

10.30-12.00 Saal 21 Chirurgische Nachwuchsarbeit: Zwischen Personalakquise und Talentförderung
10.30 – 12.00 Raum Schliersee Workshop: Antikorruptionsgesetz
14.00 – 15.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Teil 1: chirurgisch-fachliche Möglichkeiten in der Praxis

16.00 – 17.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Part 2: Zulassung und Vertragsgestaltung

Freitag, 24. März 2017

08.30-10.00 Saal 2 Zukunft der Chirurgie: Macher oder Dienstleister
10.30-12.00 Saal 2 Brauchen wir wirklich Choosing wisely / Klug entscheiden?
15.00-16.30 Saal 2 Zukunftschancen in den chirurgischen Fachgebieten
16.30-18.00 Saal 2 Profit Center Chirurgie: Wie soll sich alles rechnen?
134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

BÄK fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

Die Bundesärztekammer fordert einen größeren Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf müsse in diesem Punkt erweitert werden. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, z.B. im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. „Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz“, so Montgomery.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 16.03.2017