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Weiterbildung mehr als ein PR-Gag?

Minister will Gesundheitswissen verbessern

Großer Bahnhof im Bundesgesundheitsministerium am 19. Juni. Gesundheitskompetenz wird zum neuen In-Thema. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lädt medienwirksam zur Unterzeichnung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“ und alle sind gekommen: Vertreter von Krankenkassen, Ärzte- und Pflegeverbände, Apotheker und Patientenorganisationen sowie die Bundesländer. Ob die Allianz ein PR-Gag ist oder als Bildungsauftrag ernst genommen wird, bleibt abzuwarten.

Mit ihrer Studie zur Health Literacy in Deutschland hat Prof. Doris Schaeffer (Uni Bielefeld) ins Schwarze getroffen. Gröhe leitet daraus politisches Handeln ab und gründet die „Allianz für Gesundheitskompetenz“. „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen“, erklärt der Minister. „Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen.“ Es sei nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren.

Mehr Kompetenz verhindert Kosten

Der Minister zitiert die Studie von Schaeffer, nach der mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland (rund 54 Prozent) nur über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“ verfügten. Sie hätten Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Betroffen seien insbesondere ältere Menschen, chronisch Kranke sowie Patienten mit geringem Bildungsstatus oder Migrationshintergrund. Eine bessere Gesundheitskompetenz zahle sich für den Einzelnen, aber auch für das Gemeinwesen aus: Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) würden drei bis fünf Prozent der Gesundheitsausgaben durch eine unzureichende Gesundheitskompetenz verursacht, so Gröhe weiter. Allein für Deutschland bedeute dies etwa 9 bis 15 Milliarden Euro.

IQWiG entwickelt Konzept für ein Gesundheitsportal

Die Partner der „Allianz für Gesundheitskompetenz“ verpflichten sich in der gemeinsamen Erklärung, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswissens zu entwickeln und umzusetzen. Die wichtigsten Handlungsfelder sind die Verbesserung der Gesundheitsbildung, gute Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen, vor allem auch im Internet, sowie mehr Verständlichkeit im Arzt-Patienten-Gespräch, aber auch in allen anderen Gesundheitsberufen. Das BMG selbst will für gute Gesundheitsinformationen im Internet sorgen und hat dazu dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Auftrag erteilt, ein Konzept für ein nationales Gesundheitsportal zu erarbeiten.

Neben dem BMG beteiligen sich an der Allianz: die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, BAG Selbsthilfe, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, Gemeinsamer Bundesausschuss, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Verbraucherzentrale Bundesverband, Verband der Privaten Krankenversicherung.

Fazit

Man darf sehr gespannt sein, wie genau das Volk in Fragen der Gesundheitsund Systemkompetenz weitergebildet werden soll. Bildung ist kostspielig – wie viel der Minister langfristig dafür springen lassen will, damit ein messbarer Effekt (schließlich ist das IQWiG mit an Bord) eintritt, bleibt offen.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 27.06.2017

Die Ärzte, das Geld und die Industrie

AWMF veröffentlicht Empfehlungen zur Zusammenarbeit

Mit der neuen „Null-Euro-Ärzte“-Datenbank reitet das Recherchezentrum Correctiv auf der nächsten Welle Interessenkonflikte von Ärzten. Weniger schlagzeilenträchtig, aber dafür fundiert müht sich dagegen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit dem Thema ab. Sie hat kürzlich ihre Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten aktualisiert.

Klare Regeln seien bei der Entwicklung von Leitlinien, der Ausrichtung von Fachkongressen und Studien notwendig, heißt es auf einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft. In den Empfehlungen beschreibt die AWMF, wie mit Interessen umzugehen ist, die potenziell geeignet seien, die eigene Urteilskraft und Unabhängigkeit zu beeinflussen. Eine wichtige Gegenmaßnahme ist, dass Fachgesellschaften ebenso wie die Industrie Kooperationen offenlegen. Dafür hat die AWMF ein strukturiertes Vorgehen entwickelt. Ein einheitliches Deklarationsformat zur Dokumentation von Sekundärinteressen bei Studien, Leitlinien und Kongressen soll verlässliche Transparenz schaffen.

Interessen offen legen, bewerten und Konsequenzen ziehen

Prof. Claudia Spies, Vorsitzende der AWMF-Kommission Leitlinien, sagt aber auch auf der Pressekonferenz: „Transparenz allein reicht nicht, es bedarf des nächsten Schrittes.“ Damit meint sie, die Interessen von Kollegen bewerten zu lassen und daraus Konsequenzen abzuleiten. Bei der Erstellung von Leitlinien können mögliche Konsequenzen sein, keine Leitungsfunktion zu übernehmen oder nicht mit abzustimmen.

AWMF-Vize-Präsident Prof. Wilfried Wagner erwartet nicht, dass die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft in den nächsten fünf Jahren eins-zu-eins umgesetzt werden. Die Implementierung sei eine langsame Arbeit, die nicht im Hauruck-Verfahren gelinge. Der Mediziner ist aber davon überzeugt, dass allein die Existenz des Papiers zu Reflexionen in den Fachgesellschaften führen werde. Er hofft außerdem, damit weitere Player zu beeinflussen.

Wohlige Innovationen

Einen Tag vor der Pressekonferenz findet das zweite Berliner Forum der AWMF zum Thema Kooperation von forschenden Unternehmen und wissenschaftlicher Medizin statt. Bevor die Teilnehmer eine Konsultationsfassung zum Umgang mit Interessenskonflikten erarbeiten, beleuchten am Vormittag mehrere Vorträge das Thema. Den Anfang macht PD Dr. Anne Lücke vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) aus der Perspektive des Fördermittel-Managements mit einem Plädoyer für eine offene Innovationskultur und Innovationsnetzwerke. Bei klinischen Studien sieht sie Deutschland gut aufgestellt, Nachholbedarf gebe es jedoch in der präklinischen Entwicklung. Angesichts der komplexen Herausforderung der individualisierten Medizin sei eine frühzeitige Zusammenarbeit von Akademie und Industrie erforderlich. Als Beispiel für Innovationnetzwerke nennt die DLR-Vertreterin beispielsweise die Förderinitiative „Forschungscampus“ des Bundesforschungsministeriums. Diese unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die partnerschaftlich und längerfristig an einem gemeinsamen Forschungsthema arbeiten wollen.

Prof. David Klemperer, Hochschule Regensburg, sieht solche Partnerschaften allerdings auch kritisch, es bestünden Interessenkonflikte, weil Gewinnerwartung des Unternehmens und Patientennutzen nicht immer deckungsgleich seien, merkt er nach Lückes Vortrag an. Zudem seien Begriffe wie Innovation oder individualisierte Medizin kritisch zu reflektieren: „Hier wird mit Begriffen Wohlbefinden geschaffen“, sagt der Mediziner, der außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist.

Offenlegung ja, Bewertung nein

Die Position der Bundesärztekammer (BÄK) bringt deren Hauptgeschäftsführer Tobias Nowoczyn auf folgende Formel: „Interessen sind da, sind nichts schlechtes, damit müssen wir umgehen.“ Für einen sinnvollen Umgang sieht er neutrale Fortbildungsinhalte, angemessenes Sponsoring sowie Offenlegung von Interessenkonflikten als wesentlich an. Zu letzterem verweist er auf die Fortbildungsordnung der BÄK. Danach müssen alle Akteure einer Fortbildungsveranstaltung – Veranstalter, wissenschaftliche Leitung und Referenten – ihre Interessenkonflikte in Form einer Selbstauskunft gegenüber der jeweiligen Kammer und den Teilnehmern offen legen. Damit sollen die Veranstaltungsteilnehmer befähigt werden, die Inhalte kritisch zu reflektieren. Nowoczyn stellt ausdrücklich klar: „Den zweiten Schritt, die Interessen zu bewerten – das machen wir im Kontext Fortbildung und Interessenkonflikte ausdrücklich nicht“. Schließlich würden bei den Ärztekammern bis zu 400.000 Fortbildungen im Jahr zertifiziert „und ein Interessekonflikt gehört zur beruflichen Biografie fast aller möglichen Referenten“, argumentiert der BÄK-Vertreter mit Verweis auf „Bürokratiemonster“.

Er kündigt stattdessen einen bundeseinheitlichen Fragebogen zu Interessenkonflikten an, der vermutlich Ende des Jahres vorliegen soll. Auch wolle man mit den Landesärztekammern das Thema Sponsoring weiter behandeln – welche Höhe ist angemessen, wie kann man sanktionieren, Fragen wie diese sollen diskutiert werden. Bezüglich der Neutralität von Fortbildungsinhalten will die BÄK noch stärker für evidente und fachlich unabhängige Informationen sensibilisieren. Eine Checkliste für das Thema Neutralität werde erarbeitet. Das Problem, dass Veranstaltungen der Industrie cme-Punkte erhalten, „weil sie in irgendwelchen Institutionen stattfinden“, gibt Claudia Spies Nowoczyn noch mit auf den Weg. Der BÄK-Vertreter räumt ein, dass es Fälle gebe, „wo wir durchaus mehr machen müssen“.

Aktives Management statt moralischer Entrüstung

Nachholbedarf gibt es möglicherweise auch beim prinzipiellen Verständnis des Themas. Nowoczyn beginnt seinen Vortrag, in dem er zwei Lager holzschnittartig gegenüberstellt: die dem Kapital verpflichtete Industrie und der dem Patienten und Allgemeinwohl verpflichtete Arzt. Eine Betrachtung, die behaglich einige Realitäten der ärztlichen Tätigkeit ausblendet. Wesentlich realistischer formuliert es einen Tag später AWMF-Vize-Präsident Wilfried Wagner auf der Pressekonferenz: „Wir sind nicht so blauäugig zu glauben, dass der Patient die einzige Treibfeder unseres Handeln ist.“ Auch Thomas Müller vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der nach dem BÄK-Vertreter referiert, bezweifelt, ob Ärzte ausschließliche Hüter des Allgemeinwohls seien. „Es würde der Ärzteschaft guttun, das zu hinterfragen“, empfiehlt der Leiter der Abteilung Arzneimittel. Er stellt die Bedeutung von Informationen für gute Entscheidungen in der Medizin heraus. Anstelle moralischer Entrüstung spricht er sich für ein aktives Management von Zielkonflikten aus. Das ist mühsam, mit einem Blick in die „Null-Euro-Ärzte“-Datenbank ist es nicht getan.

Empfehlungen der AWMF

Belegarztwesen neu denken und gestalten

Mit Blick auf die Bundestagswahl wird die Entwicklung der Versorgungslandschaft in Deutschland viel diskutiert. Kooperationen zwischen den ambulanten und stationären Sektoren stehen dabei oft im Vordergrund. Das Belegarztsystem überwindet wie kein anderes Versorgungssystem ohne Verluste die Hürden der Sektorengrenzen. Daher spricht sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) für eine Stärkung der Belegärztinnen und -ärzte aus und unterstützt die Vorschläge des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) in dessen aktuellem Gutachten [1].

Laut Zi bedürfe es neuer Lösungen, um künftig eine flächendeckende ärztliche Versorgung besonders in ländlichen Regionen gewährleisten zu können. Mögliche Lösungsansätze seien zum Beispiel belegärztliche Einrichtungen zu fördern. „Das Belegarztsystem ist essenzieller Bestandteil sektorenüberwindender Strukturen und muss durch entsprechende Rahmenbedingungen wieder attraktiver gemacht werden“, fordert Dirk Farghal, Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte im BDC (AG BeKo).

Insbesondere für den ländlichen Bereich würden Belegarztkrankenhäuser zusammen mit neuen Versorgungsstrukturen Möglichkeiten bieten, eine hochprofessionelle und vielfältige medizinische Versorgung in einem zunehmend dünner besiedelten Gebiet zu erhalten. Hierzu müsse laut AG BeKo das Belegarztwesen für den ärztlichen Nachwuchs interessanter gestalten werden. Zudem sollten viel mehr Fachrichtungen eingeschlossen werden – auch Allgemeinmediziner.

Die Arbeitsgemeinschaft schlägt vor, Haupt- und Belegabteilungen parallel auf der gleichen Station zu betreiben und so die gegenseitigen Vorteile und Organisationsstrukturen zu nutzen. Für Patientinnen und Patienten würde der Weg zwischen Krankenhaus und Arztpraxis dadurch sehr kurz. Informationsverluste fiele deutlich geringer aus, ebenfalls ein Vorteil für Patienten.

Bisher seien für Belegärztinnen und -ärzte interdisziplinäre Abteilungen nicht vorgesehen. „Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden könnten aber gemeinsam mit Internisten, Geriatern oder Hausärzten eine Abteilung betreiben“, schlägt Farghal als mögliches Modell für Belegärzte vor. Patienten als Ganzes und damit die medizinische Versorgung als Ganzes zu betrachten sei die Idee hinter diesem neuen Konzept.

Trotz der Vorteile des Belegarztwesens führt es in Deutschland ein Nischendasein, hierfür gibt es viele Ursachen. Zum einen ein geringeres Honorar. So sind Leistungen im Kapitel 36 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bis zu 50 Prozent niedriger bewertet als Leistungen im Kapitel 31 EBM. Zwar sind Leistungen aus den Kapiteln 31 und auch 36 extrabudgetär und damit nicht mehr gedeckelt, aber die Begleitleistungen sind es immer noch. „Hier könnten Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schnell eine Lösung zur Förderung finden und auch die Begleitleistungen extrabudgetär vergüten“, schlägt Farghal vor und fordert, dass in weiteren Verhandlungen dringend die Bewertungen im Kapitel 36 angehoben werden müssten.

Zum anderen sieht die AG BeKo den Erlaubnisvorbehalt als weiteres Hemmnis für Belegärzte. Der Erlaubnisvorbehalt gilt für neue Behandlungsformen in Belegkrankenhäusern – anders sei dies in regulären Krankenhäusern. Dort gelte ein Verbotsvorbehalt. Das bedeutet, neue Methoden dürfen zu Lasten der GKV erbracht werden, solange diese nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind. Hier schließt sich die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Honorarärzte im BDC der Forderung des Berufsverbandes Deutscher Internisten ausdrücklich an [2]. Der BDC fordert ebenso eine deutliche Erweiterung des EBM auf OPS-Ziffern, denen bisher kein GOP des EBM zugeordnet ist. Um auch hier Therapien und Operationen, die weder unter einem Erlaubnis- noch unter einem Verbotsvorbehalt stehen, abrechnen und damit erbringen zu können.

[1] Nagel, Eckhard / Neukirch, Benno / Schmid, Andreas / Schulte, Gerhard: Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland – Gutachten. http://www.zi.de/cms/fileadmin/images/content/Zi-Forum/2017-05-31/Gutachten_ambulant_vor_station%C3%A4r_final.pdf (21.06.2017).

[2] Belegarztwesen: Internisten sprechen sich für Reform aus. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74573/Belegarztwesen-Internisten-sprechen-sich-fuer-Reform-aus (21.06.2017).

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Faktencheck Rücken: Wackelige Datenbasis, wackelige Ergebnisse

Zu der von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Publikation „Faktencheck Rücken – Rückenschmerzbedingte Krankenhausaufenthalte und operative Eingriffe“ nehmen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) wie folgt Stellung:

Die Datenlage der aktuellen Publikation ist unzureichend – wie auch schon in der vorherigen Publikation der Serie Faktencheck Gesundheit zum Thema „Rückenschmerzen“ (DGOU-/BVOU-Stellungnahme). Die Studie entspricht einer niedrigen Evidenz und basiert damit auf einem niedrigen wissenschaftlichen Niveau. Sie ist somit wenig hilfreich in der Diskussion um regionale Unterschiede bei der Behandlung von Rückenbeschwerden.

Im Zentrum der Studie steht die unterschiedlich hohe Anzahl von Operationen in den verschiedenen Kreisen Deutschlands. Die Autoren der Bertelsmann-Publikation behaupten u. a., dass der Wohnort bestimme, „ob Patienten ins Krankenhaus kommen, konservativ behandelt oder operiert werden“. Bei den Klinikaufenthalten und Operationen am Rücken unterschieden sich die Fallzahlen der Kreise bis zum 13-Fachen. Dabei habe sich die Zahl der operativen Eingriffe an der Wirbelsäule seit 2007 um 71 Prozent erhöht.

Eine große Schwachstelle der Studie ist nach Ansicht der DGOU- und BVOU-Experten, dass die Autoren übersehen haben, dass bei einer Wirbelsäulen-Operation mehrere OP-Schlüssel vergeben werden können, so dass die Zahl der OP-Schlüssel nicht gleich der Zahl der Operationen ist. So könnte eine Ursache für die regionalen Unterschiede ein unterschiedliches Verschlüsselungsverhalten der Ärzte in unterschiedlichen Regionen sein.

DGOU- und BVOU-Experten geben zu bedenken, dass Operateure bei einem Eingriff an der Wirbelsäule entweder die einzelne Diagnose codieren können oder die einzelnen Schritte einer Operation – dabei können mehr als 10 Maßnahmen innerhalb einer Operation erfasst werden. Beides ist in der Praxis möglich. Jedoch dürfen Operationen mit unterschiedlichen Codierungsmethoden bei wissenschaftlichen Analysen nicht miteinander verglichen werden. Andernfalls entstehen falsche Rückschlüsse, die nicht der realen Versorgungssituation entsprechen. Dies ist bereits im Versorgungsatlas der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) in Zusammenarbeit mit dem AOK-Bundesverband festgestellt worden.

Die DGOU beschäftigt sich sehr intensiv mit den regionalen Unterschieden bei Wirbelsäulen-Operationen und hat dazu mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine groß angelegte Studie mit einem aufwändigen Studiendesign angestoßen: „DEWI – Determinanten bei der Versorgung von Patienten mit Wirbelsäulenoperation“. Das Vorhaben wird vom Innovationsfonds gefördert. Dabei wollen die Experten der Frage auf den Grund gehen, wie Versorgungsunterschiede zustande kommen und wo die Ursachen dafür liegen könnten.

Statement von Professor Dr. Bernd Kladny, Stellvertretender Generalsekretär der DGOU:

„Es gibt derzeit keine verlässliche Datengrundlage, die den regionalen Unterschied bei der Behandlung von Rückenbeschwerden erklären kann. Deswegen haben wir eine Studie angestoßen, die erforscht, welche Faktoren die Häufigkeit von Wirbelsäulenoperationen bedingen. Dies geschieht auf hohem wissenschaftlichen Niveau und nicht auf Grundlage einer nicht belastbaren Datenbasis.“

Statement von Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident des BVOU:

„Die Angaben der Bertelsmann-Autoren sind inkonsistent. Nur ein Beispiel: Im Jahr 2015 finden die Autoren 772.000 Wirbelsäulen-Operationen bei nur 611.000 Aufnahmen mit der Diagnose Rückenschmerz in Kliniken. Von diesen aufgenommenen Patienten blieben anderen Angaben in der Studie zufolge viele nur zwei oder drei Tage im Krankenhaus und wurden gar nicht operiert. Die Problematik der unterschiedlichen OP-Verschlüsselung wurde ganz offensichtlich nicht erfasst. Vermeintliche regionale Versorgungsunterschiede könnten deshalb in Wirklichkeit regionale Unterschiede in den Verschlüsselungen sein. Wenn allerdings schon die Datenbasis wackelig ist, dann sind es sicher auch die Schlussfolgerungen. Wer zielführende Erkenntnisse erhalten will, muss zudem Ärztinnen und Ärzte in Studienanalysen einbinden, die täglich Patientinnen und Patienten versorgen.“

Statement von Dr. Burkhard Lembeck, Landesvorsitzender Württemberg des BVOU:

„Der Ansatz der Bertelsmann Stiftung wird leider der Komplexität des Themas nicht gerecht. Der BVOU hat in Kooperation mit der AOK Baden-Württemberg eigene Analysen der stationären Rückenschmerzversorgung durchgeführt. Es zeigen sich tatsächlich regionale Unterschiede, und zwar auf Basis von DRG-Daten und nicht auf Basis von Operationszahlen (ICPM-Daten). ICPM steht für Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin. Eine angebotsinduzierte Nachfrage spielte der Analyse in Baden-Württemberg nach nur zum Teil eine Rolle. Auffällig war die große Nachfrage nach stationärer Versorgung im ländlichen Raum und überall da, wo eine ambulante orthopädische Versorgung in ausreichendem Maß fehlt.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 19.06.2017

Faktencheck Rücken

25 Jahre Facharztseminar Viszeralchirurgie in Erfurt

Zum 25. Mal begann heute das Facharztseminar Viszeralchirurgie in Erfurt. Seit 1992 werden Fachärzte bei dem Seminar der BDC|Akademie auf ihre Prüfung für Viszeralchirugie vorbereitet.

Von gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Erkrankungen über die große onkologische Chirurgie des Gastrointestinaltrakts, Hernienchirurgie, minimal-invasive Chirurgie bis hin zu Koloproktologie und Endoskopie – Referenten berichten über den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Viszeralchirurgie. Knapp 1.500 Teilnehmer haben bisher schon das Seminar in Erfurt besucht. Derzeit ist Prof. Dr. med. Albrecht Stier wissenschaftlicher Leiter der Veranstaltung.

Aktuelle Programm

Endoprothetische Fachgesellschaften fokussieren Patientensicherheit

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) nehmen zu der aktuellen Diskussion um Versorgungsqualität und Mindestmengen im Bereich der Endoprothetik wie folgt Stellung:

Die Qualifikation der Operateure, der Krankenhäuser und die Qualität der verwendeten Implantate sind von zentraler Bedeutung für eine sichere und hochwertige Durchführung dieses hochkomplexen Eingriffs. Der ständig wachsende Anspruch an die Funktion eines Kunstgelenkes muss durch immer weiter verfeinerte Operationstechniken realisiert werden. Kunstgerecht ausgeführt, resultiert nahezu immer eine hohe Zufriedenheit der Patienten.

Durch zwei zentrale Qualitätsinitiativen der DGOOC und die Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik – AE auf dem Gebiet der Fortbildung der Operateure wird dieser Anspruch realisiert und die Qualität der endoprothetischen Versorgung stetig weiter maximiert.

1. Mit dem EPRD (Endoprothesenregister Deutschland) wurde ein Endoprothesenregister in Deutschland mit dem Ziel geschaffen, die in Deutschland implantierten Endoprothesen hinsichtlich der Standzeit bzw. Qualität zu kontrollieren. So sollen Auffälligkeiten bei einzelnen Prothesentypen bzw. Behandlungskonzepten frühzeitig erkannt werden. Obwohl die Teilnahme zurzeit noch freiwillig ist, werden bereits ca. 70 % aller in Deutschland durchgeführten Endoprothesenimplantationen erfasst. Durch die Zusammenarbeit mit der AOK und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie dem Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) wurde eine weltweit einzigartige Erfassung der Patientendaten und der Implantateigenschaften geschaffen.

2. Das EndoCert-Zertifizierungssystem kontrolliert seit 2012 die Qualität von Operateur und Einrichtungen, in denen Gelenkendoprothesen implantiert werden. Durch Vorgaben für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die regelmäßige Überprüfung (Audits) durch erfahrene, speziell ausgebildete Fachexperten wird die hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt. Einrichtungen, die einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Endoprothetik sehen, können sich als Endoprothetikzentrum (EPZ) oder als Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen. Dabei wird die Einhaltung der Mindestmengen durch eine konkrete Fallzahlvorgabe für die Einrichtung (EPZ: 100, EPZmax: 200 Gelenkersatzoperationen) als auch für die verantwortlichen Operateure (EPZ: zwei sogenannte Hauptoperateure müssen je 50 Endoprothesen am Knie- oder Hüftgelenk implantieren) realisiert. An einem Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung müssen sogar mindestens zwei Senior-Hauptoperateure tätig sein, die jeweils 100 solcher Eingriffe pro Jahr durchführen. Damit folgt EndoCert der wissenschaftlichen Datenlage, dass ein persönlich erfahrener Operateur und ein eingespieltes Team durch ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen weniger Komplikationen aufweisen.

3. Wesentlichen Anteil an der Versorgungsqualität haben dabei auch die Aktivitäten der AE – Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie – DGOU), die seit Jahrzehnten die Institution für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Kunstgelenke ist. Der Umfang der Tätigkeit der AE ist durch jährlich 27 Basis- und Masterkurse, mehrere Kongresse, Weiterbildungen für das OP-Personal, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, internationalen Austausch und vieles mehr gekennzeichnet. Ein wesentlicher Inhalt der Kurse ist dabei auch die Abgrenzung der Indikation zur Endoprothese gegenüber gelenkerhaltenden und konservativen Therapien.

Zur Sicherstellung einer weiter gesteigerten Versorgungsqualität und Patientensicherheit empfehlen die Unterzeichner Mindestmengen und definierte Behandlungspfade für die Krankenhäuser einerseits und personenbezogene Mindestmengen und Ausbildungsanforderungen für die Operateure andererseits. Die bei EndoCert festgelegten Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität, sowie die Mindestmengen sind ausgewogen und sollten hierfür als Maßstab dienen. Die verpflichtende Teilnahme am Endprothesenregister EPRD ist zwingend zu fordern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 12.06.2017

Medizinklimaindex: Niedergelassene bewerten ihre Lage zurückhaltender

Die Ärzte in Deutschland beurteilen ihre wirtschaftliche Lage und Zukunft wieder zurückhaltender als in den Vorjahren: Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI), den die Stiftung Gesundheit halbjährlich erhebt, bleibt mit -2,7 Punkten deutlich hinter den Frühjahrswerten der vergangenen Jahre zurück (2014: +2,7 / 2015: +6,2 / 2016: +0,2). Auch im Vergleich zum üblicherweise niedrigeren Herbst-Index konnte der MKI lediglich um einen Prozentpunkt zulegen. In den Vorjahren lagen die Steigerungsraten zwischen 5,3 und 9,8 Punkten.

Große Unterschiede zwischen Fachgruppen

Betrachtet man die Indizes der einzelnen Fachgruppen, zeigt sich ein uneinheitliches Bild: So beurteilen Hausärzte und Zahnärzte ihre aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die Aussichten für die kommenden sechs Monate klar optimistisch (+6,3/+5,6). Auch der Index der Fachärzte liegt zwar noch immer im negativen Bereich, stieg jedoch von -11,2 auf -7,2. Dagegen verschlechterte sich der Wert bei den Psychologischen Psychotherapeuten abermals und erreichte mit -18,9 seinen niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung.

Erster Städte-MKI: Hamburgs Ärzte pessimistischer

Zum ersten Mal erhob die Stiftung Gesundheit zudem einen separaten Städte-MKI: Sie ermittelte die Stimmung der Ärzte in Hamburg. Deren MKI liegt mit -16,7 Punkten deutlich unterhalb des bundesweiten Durchschnitts.

Der MKI wird seit 2006 halbjährlich von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit erhoben. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie online unter: www.stiftung-gesundheit.de, Webcode: MKI

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, www.stiftung-gesundheit.de, 15.06.2017

Passion Chirurgie: Plastische Chirurgie – Problemlösung mit Tradition

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

im Laufe der Zeit hat die Plastische Chirurgie viele große und namhafte Chirurginnen und Chirurgen begeistert. Die chirurgische Gemeinschaft im Berufsverband und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft haben dazu beigetragen, die Plastische Chirurgie als eigenständige chirurgische Säule zu etablieren. Der Behandlungsschwerpunkt der ästhetischen Chirurgie macht nur einen geringen Teil der Faszination für das Fachgebiet der Plastischen Chirurgie aus – was Laien oft nicht klar wird, da das Bild des „Schönheitschirurgen“ nach wie vor sehr verbreitet scheint.

In dieser Ausgabe wollen wir auch fachfremden Chirurginnen und Chirurgen einen Einblick in die Plastische Chirurgie geben. Denn nur wer ein Grundverständnis für die Belange anderer Fachgebiete entwickelt, kann kollegial agieren und zur Stärkung der chirurgischen Gemeinschaft gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Öffentlichkeit beitragen.

In diesem Sinne wünsche wir Ihnen eine spannende Lektüre der aktuellen Ausgabe von PASSION CHIRURGIE.

Ihr BDC

Passion Chirurgie 06/2017

Ärzte sind offen für die digitale Zukunft der Medizin

In der Ärzteschaft prallen derzeit alte und neue Welt aufeinander. Noch werden Notizen von Medizinern meist handschriftlich verfasst, Mails haben Briefe noch lange nicht ersetzt und die elektronische Patientenakte fristet ein Nischendasein. Aber obwohl sie beim Einsatz digitaler Anwendungen momentan noch zögerlich sind, sehen 7 von 10 Ärzten die Digitalisierung als große Chance für die Gesundheitsversorgung. Das ergab eine Umfrage, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit dem Ärzteverband Hartmannbund durchgeführt hat. Demnach sagen 67 Prozent der Ärzte, dass Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Kosten mithilfe digitaler Technologien senken können. 62 Prozent meinen, dass digitale Technologien die Prävention verbessern werden und jeder Dritte (34 Prozent) geht sogar davon aus, dass sie die Lebenserwartung der Menschen verlängern. Allerdings werden selbst einfachste digitale Gesundheitsangebote derzeit nur sehr spärlich eingesetzt. Neun von zehn Klinikärzten (93 Prozent) geben zwar an, dass ihr Haus den Patienten die U-Ergebnisse auch auf CD zur Verfügung stellt und 39 Prozent der Krankenhausärzte tauschen sich untereinander per Telemedizin aus. Doch die telemedizinische Überwachung von Patienten (10 Prozent) oder die Online-Terminvereinbarung (10 Prozent) werden derzeit selbst von Krankenhäusern kaum eingesetzt. In den Praxen der niedergelassenen Ärzte werden digitale Angebote noch seltener genutzt: Nur 3 Prozent (Krankenhaus: 9 Prozent) verwenden beispielsweise die Online-Patientenakte, 7 Prozent haben einen Auftritt in sozialen Netzwerken (Krankenhaus: 30 Prozent). „Es gibt in der Ärzteschaft eine große Offenheit gegenüber digitalen Technologien, man spürt eine regelrechte Aufbruchstimmung. Die Skepsis der vergangenen Jahre ist einer neuen Offenheit gegenüber digitalen Technologien gewichen. Nun braucht es aber noch mehr Mut und Entschlossenheit, digitale Angebote auch im Praxisalltag zu nutzen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Derzeit liegt Deutschland in Sachen digitale Gesundheit immer noch im grauen Mittelfeld. Die Patientenversorgung wird künftig nur mit digitaler Unterstützung funktionieren.“

Wenn es um die weitere Digitalisierung der Medizin geht, sehen Ärzte Wirtschaft und Politik in der Pflicht. So zweifelt jeder zweite Arzt (47 Prozent) daran, dass die digitalen Anwendungen schon praxisreif sind. 43 Prozent beklagen fehlende Mittel für die Umsetzung, 38 Prozent sehen die starke Regulierung des Gesundheitssektors als Hürde. Besonders groß sind die Bedenken bei IT-Sicherheit (60 Prozent) und Datenschutz (67 Prozent). „Die Digitalisierung und der damit einhergehende Fortschritt lassen sich nicht aufhalten. Im Gegenteil: Unsere Chance ist es nun, die Digitalisierung aktiv zu gestalten und die Chancen für unseren Beruf und die Patienten beherzt und entschlossen zu ergreifen“, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Bundesvorsitzender des Hartmannbundes. Dazu müssten vorhandene Hemmnisse weiter abgebaut werden. „Gerade in einer alternden Gesellschaft hat die Digitalisierung riesiges Potenzial, um den Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Innovationen müssen daher frühzeitig und gezielt gefördert werden. Der Zugang digitaler Angebote zum Gesundheitsmarkt, insbesondere zur Regelversorgung, muss dazu noch erleichtert werden.“

Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen ändert sich auch das Verhältnis von Arzt und Patient. Immer mehr Patienten informieren sich vor ihrem Arztbesuch online. Zwar sagen knapp zwei Drittel der Ärzte (64 Prozent), dass sie den Umgang mit Patienten, die sich im Internet vorinformiert haben, als anstrengend empfinden. Allerdings gibt umgekehrt jeder Zweite an, dass er durch den Austausch mit gut informierten Patienten schon einmal hinzugelernt hat (51 Prozent). Ebenfalls jeder Zweite (48 Prozent) sagt, dass die Patienten durch Informationen aus dem Internet mündiger werden. „Die Kolleginnen und Kollegen sind im Umgang mit den internetaffinen Patienten zunehmend gelassen und sehen mündige Patienten auch als Chance, neue Ansätze in der Behandlung kennenzulernen. Aufgeklärte Patienten arbeiten außerdem beim Heilungsprozess oft therapietreuer mit und halten die ärztlichen Ratschläge besser ein“, so Reinhardt.

Auch im Bereich Mobile Health könnte sich das Verhältnis von Arzt und Patient grundlegend wandeln. Das Smartphone wird bereits als Stethoskop des 21. Jahrhunderts angesehen. Es liegt nicht mehr in der Hand des Arztes, sondern beim Patienten, der in seinem Alltag sehen kann, ob sich etwa sein Zustand verbessert, die Therapie anschlägt oder er den Arzt aufsuchen muss. Die Mehrheit der Mediziner (53 Prozent) steht Gesundheits-Apps positiv gegenüber. Jeder vierte Arzt (25 Prozent) wurde von Patienten sogar schon auf eine Gesundheits-App angesprochen. Und 83 Prozent glauben, dass Apps den Patienten helfen, ihre Vitaldaten selbst zu kontrollieren. 69 Prozent der Mediziner sagen allerdings auch, dass Gesundheits-Apps nur etwas für Technikaffine sind. „Jetzt sind nützliche und niederschwellige Angebote gefragt. Außerdem müssen auch wir Ärzte Digitalkompetenzen erwerben, in Fort- und Weiterbildung. Lebenslanges Lernen wird in der digitalen Welt von morgen immer wichtiger und ist außerdem von jeher Grundvoraussetzung für unseren Berufsstand“, sagte Reinhardt. „Digitale Anwendungen werden den Arzt nicht ersetzen, aber sinnvoll unterstützen. Die Gesundheitsversorgung wird sich dadurch insgesamt verbessern und flächendeckend gewährleistet bleiben.“ Wichtig aus Sicht des Hartmannbund-Vorsitzenden: Angesichts der Vielzahl von Apps und Anwendungen werde es vor allem auch Aufgabe der Ärzte sein, die „Spreu vom Weizen zu trennen“ und geordnete Zertifizierungsverfahren zu entwickeln.

Rohleder: „Das Gesundheitswesen wird künftig viel mehr von Daten geprägt sein als heute. Der behandelnde Arzt wird dabei von seinem Kollegen Dr. Data, also Algorithmen und künstlicher Intelligenz, unterstützt, um schnell die beste Therapie auszuwählen. Dank digitaler Technologien bleibt dem Mediziner so mehr Zeit für den Patienten sowie für Diagnosen und Behandlungen abseits der täglichen Routine.“

Befragt nach Zukunftsszenarien für das Jahr 2030 sieht jeder zweite Mediziner (47 Prozent) Operations-Roboter im alltäglichen Einsatz. Weitere 39 Prozent meinen, dass OP-Roboter zumindest vereinzelt eingesetzt werden. Acht von zehn Befragten sind außerdem der Ansicht, dass Prothesen und Implantate 2030 standardmäßig oder vereinzelt im 3D-Druck-Verfahren hergestellt werden. Künstliche Intelligenz, die Ärzte beispielsweise bei der Diagnose unterstützt, sieht jeder dritte Arzt (35 Prozent) 2030 im Alltagseinsatz. Jeder Fünfte (22 Prozent) glaubt außerdem, dass die Medikamenteneinnahme und –abgabe durch unter die Haut implantierte Mikrochips erfolgt und solche Chips zudem die Funktionsfähigkeit von Organen verbessern. „Die Digitalisierung ist der zweite große Entwicklungsschritt der Medizin nach der Einführung der Antibiotika vor rund hundert Jahren. Roboter werden so gut operieren wie ausgezeichnete Chirurgen, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Und dank einer verbesserten Prävention und individueller Therapien werden die Menschen länger gesund bleiben“, sagte Rohleder.

Auch andere digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte werden von der Ärzteschaft positiv angenommen. So sagen 65 Prozent, dass dank der Akte eine einfachere Zusammenarbeit zwischen Ärzten möglich werde. 54 Prozent meinen, dass es so zu weniger Doppeluntersuchungen komme. Als größte Hürde beim Roll-out der E-Akte wird die Gefahr des Datenmissbrauchs (75 Prozent) angesehen. „Damit Patienten und Ärzte künftig die Gesundheitsdaten zusammenführen, verwalten und austauschen können, muss die notwendige Sicherheit erhöht werden. Bei sensiblen Gesundheitsdaten gelten höchste Anforderungen“, so Reinhardt. Durch die Vernetzung der Leistungserbringer könnte nicht nur qualitativ hochwertigeres medizinisches Wissen generiert werden, es könnte auch schneller zur Verfügung stehen. Rohleder: „Der Roll-out der Telematikinfrastruktur muss nun zügig vorangehen. Die Digitalisierung muss endlich auch beim Patienten ankommen.“

Gesundheit ist dieses Jahr auch zum ersten Mal Schwerpunktthema des Digital-Gipfels am 12. und 13. Juni 2017 in der Metropolregion Rhein-Neckar. In Mannheim bringt Bitkom auf seiner zweiten Digital Health Conference Entscheider aus Politik, Wirtschaft und der Gesundheitsversorgung zusammen, um über digitale Technologien in Medizin und Gesundheitswesen zu diskutieren: https://www.health-conference.de

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom und der Hartmannbund durchgeführt haben. Dabei wurden 477 Ärzte aller Funktionen und Fachrichtungen befragt, darunter Ärzte im Krankenhaus und niedergelassene Ärzte.

Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 08.06.2017

Antikorruptionsgesetz darf sektorenübergreifende Versorgung nicht gefährden

Gemeinsame Pressemitteilung des BDC und des  BVOU

Das Antikorruptionsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bei vielen niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten geführt, die seit langem mit Krankenhäusern kooperieren und so zur gewünschten sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Dies geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) durchgeführt haben. Den Antworten zufolge werden vielfach bewährte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken dahingehend überprüft, ob sie mit den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes kompatibel sind. Doch statt zu größerer Sicherheit führt dieses Vorgehen nicht selten zu mehr Unsicherheit über die künftige korrekte Vertragsgestaltung und in nahezu allen Fällen zu einer schlechteren Bezahlung der Niedergelassenen.

BDC und BVOU hatten im November 2016 beziehungsweise im Februar 2017 ihre sektorenübergreifend tätigen Mitglieder angeschrieben und um anonyme Auskunft gebeten. Vor allem Kooperationsärzte verwiesen auf Probleme. Kooperationsärztinnen und -ärzte sind Niedergelassene, die auf vertraglicher Basis in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen am Krankenhaus erbringen, entweder auf Honorarbasis oder als Teilzeit-Angestellte.

Beim BDC antworteten insgesamt rund 400 Kollegen, beim BVOU 300. Positiv wird in den Antworten vermerkt, dass das gemeinsame Arbeitsverhältnis mit den Kolleginnen und Kollegen in der Klinik im Regelfall als sehr gut oder gut einschätzt wird. Die Umfragen zeigen aber auch die Verunsicherung vieler der Antwortenden. Rund die Hälfte von ihnen gab an, aufgrund des Antikorruptionsgesetzes seien Verträge geprüft worden beziehungsweise würden derzeit geprüft. Von denjenigen, deren Verträge mittlerweile angepasst wurden, ergänzten rund 90 Prozent, ihr Honorar sei gesenkt worden – im Schnitt um 20 Prozent.

Dies ist aus Sicht von BDC und BVOU ein falsches Signal. Ihre gemeinsame Kritik: Statt sektorenübergreifende Kooperationsformen zu fördern, werden sie durch Rechtsunsicherheit infolge des Antikorruptionsgesetzes sowie eine unattraktive Bezahlung geschwächt. Dies betrifft vor allem Kooperationsärzte.

BDC und BVOU fordern vor diesem Hintergrund stabile und attraktive Rahmenbedingungen für kooperativ tätige Ärztinnen und Ärzte. Diese leisteten zur Überwindung der Sektorengrenzen einen wichtigen Beitrag. Bestehende Verträge mit Kliniken im Sinne der Rechtssicherheit zu überprüfen und anzupassen, sei ein angesichts des Antikorruptionsgesetzes sinnvolles Vorgehen. Es dürfe jedoch nicht dazu missbraucht werden, Honorare willkürlich zu senken und langjährig bewährte Arbeitskooperationen in Misskredit zu bringen.

„Wir brauchen klare Regeln, um uns nicht in Grauzonen zu begeben und so das Arbeitsmodell der Kooperationsärzte zu gefährden“, betonten die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte des BDC (AG BeKo) sowie der Arbeitskreis für niedergelassene Operateure des BVOU. Beide fordern seit längerem einen Honorarzuschlag für Kooperationsärzte, die als Selbständige ein unternehmerisches Risiko tragen und die laufenden Kosten für den eigenen Betrieb, verschiedene Versicherungen und die eigene soziale Absicherung abzudecken haben. Für eine besondere ärztliche Expertise sollten ebenso Zuschläge möglich sein, da diese auch dem Krankenhaus in der Außendarstellung zugutekäme.

Ergebnisse der BDC-Umfrage