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Für Durchgangsärzte: Ambulanten Durchführung großer Metallentfernungen

Berechtigung zur ambulanten Durchführung großer Metallentfernungen

Laut eines Rundschreibens der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost (04.09.2017) dürfen nach den Grundsätzen zum ambulanten Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung nur die in den Zuschlagsnummern 443 bis 445 mit einem „Stern“ gekennzeichneten Leistungen von D-Ärzten ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchgeführt werden. Die große Metallentfernung (Nr. 2354 UV-GOÄ) gehöre bisher nicht dazu. Dies sei auf Kritik insbesondere der kinderchirurgischen D-Ärzte gestoßen.

Aus medizinischer Sicht bestünden laut DGUV keine Bedenken, die große Metallentfernung für alle D-Ärzte zur ambulanten Operation freizugeben. Dies gelte ab sofort (04.09.2017). Der Katalog der freigegebenen Operationen wurde entsprechend ergänzt (Anlage). Die Kennzeichnung in der UV-GOÄ erfolgt laut DGAV in Kürze.

Liste der zuschlagsberechtigten ambulanten Operationen (Nrn. 442 – 445 UV-GOÄ), die Durchgangsärz- te ohne Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ bzw. Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ durchführen und abrechnen dürfen:

Nr. UV-GOÄ Leistung
2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht Operationsbericht und Fotodokumentation sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen
2008 Wund- oder Fistelspaltung
2009 Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
2010 Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen Der tiefsitzende Fremdkörper ist im Operationsbericht oder durch Röntgenbild bzw. Foto zu dokumentieren und dem UV-Träger auf Anforderung nachzuweisen
2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
2040 Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
2051 Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
2052 Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
2060 Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
2063 Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht – ggf. einschließlich Versorgung einer frischen Wunde
2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenkes
2256 Knochenaufmeißelung oder Nektrotomie bei kleinen Knochen
2353 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen – auch Stellschraubenentfernung aus großen Röhrenknochen
2354 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
2380 Überpflanzung von Epidermisstücken
2381 Einfache Hautlappenplastik
2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst, auch am Kopf und an den Händen
2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neu- rom) Operationsbericht und histologischer Befund sind dem UV-Träger auf Anforderung vorzulegen
2405 Entfernung eines Schleimbeutels
2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
2800 Venaesectio

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover, lv-nordwest@dguv.de, www.dguv.de/landesverbaende, Rundschreiben Nr. D10/2017 Dok-Nr.: 412.12

Für Durchgangsärzte: Kosten Tetanus-Impfung

Kostenübernahme für Tetanus-Kombiimpfung nach Arbeitsunfällen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost informierte per Rundschreiben D 05/2011 vom 17.05.2011 zur Kostenübernahme für die Tetanus-Kombiimpfung (Tetanus/Diphtherie/Pertussis) nach Arbeitsunfällen. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Gesetzlichen Unfallversicherungsträger nur die Kosten der Tetanol-Monoimpfung übernehmen können.  Mittlerweile gebe es Probleme den Monoimpfstoff gegen Tetanus zu beziehen. Es seien nur noch Restbestände bei einzelnen Herstellern vorrätig. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass es in absehbarer Zeit nur noch Kombiimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis geben wird.

Die Unfallversicherungsträger vertreten laut eines aktuellen Schreiben nach wie vor die Auffassung, dass sie auch bei einer Kombiimpfung nur für den Kostenanteil der Tetanusimpfung zuständig seien und daher die Krankenkassen an den Impfkosten beteiligen zu seien. Bei der Abrechnung durch den behandelnden Arzt ist jedoch eine Aufteilung der Kosten bisher nicht möglich. Daher werden die vollen Kosten für den Kombiimpfstoff vorläufig durch Unfallversicherungsträger erstattet. Die DGUV  informierte im August, dass Durchgangsärzte und -ärztinnen den Monoimpfstoff für Tetanol in Rechnung stellen können – die vollen Kosten und nicht (wie bisher) nur der ermittelte Durchschnittspreis. Die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über eine Kostenbeteiligung für die Kombiimpfungen werden laut DGUV in Kürze wieder aufgenommen. Soweit sich hieraus Änderungen in der Leistungserbringung oder Abrechnung ergeben sollten, wird die DGUV erneut mit einem Rundschreiben darüber informieren.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover, lv-nordwest@dguv.de, www.dguv.de/landesverbaende

Schaufenster September 2017

Spendenaufruf: Medizintechnik, Fachbücher & chirurgische Instrumente für Afghanistan

Fachbücher in englischer Sprache, chirurgische Instrumente z. B. für Kaiserschnitte und Brustoperationen, Laryngoskope, Endoskope und vieles mehr werden dringend bei einem Klinikaufbau in Afghanistan benötigt. Informationen zu dem Projekt und die Kontaktdaten finden Sie in dem Artikel „Welcome Back Home – Das Mammakarzinom Projekt in Mazar-e Sharif“ aus PASSION CHIRURGIE.

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Roboter in der Kinderklinik

In der Kieler Kinderklinik werden humanoide Roboter eingesetzt. Sie unterhalten nicht nur mit Geschichten und Tanzeinlagen, sie zeigen den Kindern auch Fitnessübungen und erinnern an Tabletteneinnahme. Bisher kommen in der Kinderklinik zwei Roboter zum Einsatz: Sie heißen Zora.

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Interview mit Thomas Schmitz-Rixen: „Irgendwann macht es peng“

Einer von 20 Männern über 65 lebt mit einer tickenden Zeitbombe im Bauch: So hoch ist der Anteil derer, bei denen die Bauchschlagader erweitert ist. Platzt sie, hängt das Leben am seidenen Faden. Dass es von Herbst an eine für die Patienten kostenlose Vorsorgeuntersuchung gibt, die manch einem das Leben retten dürfte, daran hat Prof. Thomas Schmitz-Rixen seinen Anteil.

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BDC-Umfragen: „Nehmen wir jetzt jeden?“ und
„Psychische Belastungen und Ressourcen von Chirurgen“

Wir bitten herzlich um Beantwortung der laufenden BDC-Umfragen, aktuell sind das:

  •  „Nehmen wir jetzt jeden?“ – Aktuelle Anforderungen an Bewerber in der Chirurgie
    (Zielgruppe: Chefärzte, leitende Oberärzte und Oberärzte)
  • „Psychische Belastungen und Ressourcen von Chirurgen“
    (Zielgruppe: alle ChirurgInnen)

Alle Umfragen werden anonym durchgeführt, weder Ihr Name noch sonstige Merkmale, die auf Sie zurückführen könnten, werden gespeichert. Machen Sie mit!

ZU DEN UMFRAGEN…

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Gleiches Geld für gleiche Leistung: TK will einheitliche Preise in Kliniken und Praxen

Vergleichbare Operationen und medizinische Eingriffe müssen nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) endlich gleich bezahlt werden – egal ob sie ein Arzt in den Räumen einer Klinik oder in den Räumen einer Praxis erbringt. “Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz‚ gleiches Geld für gleiche Leistung‘ gelten”, sagt der Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, Jörg Manthey. Beispielsweise bei der Behandlung von Krampfadern mache es qualitativ keinen Unterschied, ob der Eingriff im Krankenhaus oder in einer Praxis erfolge.

Die unterschiedlichen Entgelte ließen sich nur noch historisch erklären, so der Krankenhausexperte. “Bei Eingriffen im Grenzbereich zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern müssen der medizinische Bedarf und die Interessen der Patienten darüber entscheiden, wo und in welchem Umfang der Eingriff durchgeführt wird, und nicht historisch gewachsene Entgeltstrukturen.”

TK startet Mo­dell­pro­jekt

Die TK startet deshalb in Thüringen ein völlig neues Vergütungsmodell mit der Bezeichnung “Hybrid-DRG”. Grundlage hierfür sind die Fallpauschalen im Krankenhaus (DRG) und der Vergütungskatalog für ambulant tätige Ärzte (EBM). Hieraus haben die Projektpartner einen Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert. Da die Entgelte sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich gelten, hat die TK dem Konzept den Namen “Hybrid-DRG” gegeben. Getestet wird das neue Modell zunächst bei der Behandlung von Kreuzbandverletzungen, Leistenbrüchen, Krampfadern und dem Karpaltunnelsyndrom.

Offen für weitere Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner

Acht Kliniken, niedergelassene Operateure in deren Region sowie die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) beteiligen sich bisher. “Das Modell steht jedoch weiteren Einrichtungen und anderen Krankenkassen grundsätzlich offen”, so Manthey.

Eine der zentralen For­de­run­gen zur Bun­des­tags­wahl

Gleiche Preise für vergleichbare Leistungen im Krankenhaus und in Arztpraxen sind eine zentrale gesundheitspolitische Forderung der TK zur Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung. Das Thüringer Modellprojekt soll erste praktische Erfahrungen hierfür liefern.

Quelle: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, www.tk.de

Honorarbericht: 2. und 3. Quartal 2015

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Um regionale Honorarunterschiede erklären zu können, informiert Sie der Honorarbericht außerdem über die Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.

In dem Bericht werden für ausgewählte Abrechnungsgruppen Honorarumsätze und Überschüsse ermittelt und bewertet. Neben der regionalen Darstellung der Honorarumsätze werden die Beträge dargestellt, die die Krankenkassen je KV für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung bereitstellen (Gesamtvergütung).

Zusätzlich umfasst der Honorarbericht Daten über die Auswirkungen der Bereinigung aufgrund der selektivvertraglichen Versorgung. Jede Ausgabe enthält ein Sonderthema, dass eine spezielle Fragestellung schwerpunktmäßig beleuchtet.

Ergänzend sind in einem umfassenden Tabellenteil Angaben zu allen Abrechnungsgruppen sowie – neben den Angaben zum Honorarumsatz – weitere Kennzahlen aufgeführt.

Aktuelle Honorarberichte der KBV
2. Quartal 2015
3. Quartal 2015

Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

Jetzt sprechen 6.000 Patienten: Wir vertrauen unseren niedergelassenen Ärzten!

Versichertenbefragungen – Gleich zwei Erhebungen belegen, dass das Vertrauensverhältnis zu den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sehr gut ist. Gleichzeitig spiegeln sie die Folgen des beginnenden demografischen Wandels in Deutschland wider.

„Die ambulante Versorgung in Deutschland ist gut. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen leisten jeden Tag einen hervorragenden Job. Das sagen 6.000 Patienten – und das schon seit mehr als zehn Jahren“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin.

Wie auch in den Vorjahren haben 90 Prozent der Befragten das Vertrauensverhältnis zu ihren Ärzten mit „gut“ bis „sehr gut“ bewertet. Sehr gute Noten erhielt auch die Kommunikation der Niedergelassenen mit ihren Patienten. Insgesamt 92 Prozent der Befragten haben auf Basis der Ausführungen ihres zuletzt besuchten Arztes besser verstanden, mit welcher Krankheit sie konfrontiert sind. Ebenso viele konnten auch gut nachvollziehen, wie ihre Behandlung aussieht und was sie selbst dazu beitragen können.

Gleich zwei Befragungen stellte Gassen gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel vor. Im Auftrag der KBV hatte die Forschungsgruppe Wahlen im Zeitraum vom 15. Mai 2017 bis zum 27. Juni 2017 eine telefonische Umfrage bei über 6.000 Versicherten zu ihrer Einschätzung der Versorgungssituation in Deutschland gemacht. Zusätzlich führte die Patientenprojekte GmbH eine qualitative Untersuchung mit Fokusgruppen mit ähnlichen Fragestellungen in vier verschiedenen Regionen durch.

Das Phänomen einer älter werdenden Gesamtbevölkerung macht auch vor den rund neun Millionen privat Versicherten nicht halt. Die Folge: Die Zahl der Arztbesuche steigt, und es gibt weniger Unterschiede bei den Wartezeiten (im Vergleich zu 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten). Sofort und ohne jegliches Warten wurden insgesamt 42 Prozent der Patienten behandelt. Länger als drei Wochen dauerte es bei 15 Prozent der Befragten, bis sie ihren Termin bekamen. „Man muss natürlich immer nach der Art des Termins fragen. Wenn es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, so kann diese innerhalb der nächsten Wochen angesetzt werden“, erläuterte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.

Für 73 Prozent aller Befragten gibt es dort, wo sie wohnen, genügend Hausärzte. Was die Versorgung mit Fachärzten vor Ort angeht, halten diese 51 Prozent für ausreichend. Allerdings resultiert aus der subjektiven Wahrnehmung eines Ärztemangels für die Befragten nicht automatisch ein Versorgungsengpass. Dass sie persönlich schon einmal ein Problem hatten, einen geeigneten Facharzt zu finden, sagt in allen Regionen und Gruppen immer nur eine Minderheit.

Die Befragungen weisen einen weiteren klaren Trend auf: Die Patienten informieren sich sowohl vor als auch nach dem Arztbesuch im Internet über ihre Beschwerden und Diagnosen. „Sie wünschen sich im Netz allerdings eine zuverlässige, am liebsten von Ärzten beglaubigte Informationsquelle“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. Von den befragten Smartphone-Besitzern nutzen zwar „nur“ 18 Prozent Gesundheits-Apps, doch 61 Prozent dieser Gruppe erachten ein Gütesiegel für solche Apps als sehr wichtig oder wichtig.

Als Aufgabe nimmt die KBV mit, dass die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 bekannter gemacht werden muss. Zwar wählen bereits jährlich über sechs Millionen Bürger die Nummer, wenn sie außerhalb der Praxisöffnungszeiten ärztliche Hilfe brauchen. Aber es hat sich gezeigt, dass immer noch sehr viel Unsicherheit bei den Patienten herrscht, wohin sie sich wenden sollen. Deshalb gehen zu viele ins Krankenhaus bzw. in die Notfallambulanz, obwohl sie keine Notfälle sind.

Versichertenbefragungen 2017

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de

OPS 2018: Vorabfassung veröffentlicht

Die vorläufige Fassung des OPS 2018 finden Sie ab sofort auf den Internetseiten des DIMDI. In der endgültigen amtlichen Fassung kann es noch Änderungen gegenüber dieser Vorabfassung geben.

Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie auf der Internetseite.

In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben.

Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 wird veröffentlicht, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS werden wie gewohnt folgende Formate bereit gestellt: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses.

Basisinformationen zum OPS
OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung
OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen

Quelle: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, www.dimdi.de

Serviceheft E-Health: neue Ausgabe

Die KBV hat das Serviceheft „E-Health“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert. Es enthält grundlegende Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zur Telematikinfrastruktur und deren Diensten sowie zu den gesetzlichen Vorgaben. Neu sind unter anderem Informationen zur Finanzierung des Praxisanschlusses.

Das Heft bietet auf 24 Seiten einen kompakten Überblick zu Themen wie eArztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Zudem informiert die aktualisierte Ausgabe über die Finanzierung der Erstausstattung und laufender Betriebskosten der Komponenten, die Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.

Broschüre kostenfrei bestellen

Ärzte und Psychotherapeuten können das Heft kostenlos bei der KBV bestellen (E-Mail an: versand@kbv.de). Die Broschüre steht zudem in der KBV-Mediathek als PDF-Dokument zum Download bereit. Die erste Ausgabe war im Dezember 2016 erschienen.

Detaillierte Informationen im Internet

Ergänzend zur Broschüre, die das Wichtigste im Überblick bietet, stellt die KBV vertiefende Informationen im Internet auf ihrer Themenseite zur Telematikinfrastruktur zur Verfügung. Dort finden Interessierte unter anderem eine Praxisinformation mit detaillierten Infos zur notwendigen technischen Ausstattung für die TI-Anbindung sowie eine laufend aktualisierte FAQ-Liste.

Zukünftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch die Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und der Telemedizin sollen ausgebaut werden. Das sieht das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) vor. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.

PraxisWissen: E-Health (aktualisierte Ausgabe) (Stand: 31.07.2017, PDF, 3.1 MB)
KBV-Reihe PraxisWissen – alle Hefte auf einen Blick
Praxisinfo: Telematikinfrastruktur - Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung (Stand: 21.08.2017, PDF, 192 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de

Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht, wie üblich im Epidemiologischen Bulletin 34. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza sowie Tetanus. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt. Zudem erklärt die STIKO, warum sie die Impfung gegen Herpes zoster (mit einem Lebendimpfstoff) derzeit nicht als Standardimpfung empfiehlt.

Die Impfung gegen Hepatitis-A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweils Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen.

Bei der Influenzaimpfung hatte die STIKO bereits zur Saison 2016/17 ihre Empfehlung vorläufig ausgesetzt, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit dem über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff zu impfen. Die Empfehlung wurde nun endgültig zurückgezogen. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war. Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.

Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Derzeit werden unter der Federführung der STIKO detaillierte Anwendungshinweise für Impfungen bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression erarbeitet, die in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen sollen.

Seit 2013 ist in Deutschland ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Entscheidung basiert auf der systematischen Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs. So nimmt die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter deutlich zu, hingegen nimmt die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter ab. Zudem ist die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Eine mathematische Modellierung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt die Entscheidung.

Quelle: Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin, www.rki.de

Arztpraxen erzielen 70 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung

Mit 70,4 Prozent entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 Prozent der Einnahmen und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in Deutschland 2015 bei 507 000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte Einnahmen von weniger als 373 000 Euro (Median).

Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 249 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166 000 Euro (Median). Die Aufwendungen setzten sich zu 51,9 Prozent aus Personal- und zu 48,1 Prozent aus Sachaufwendungen zusammen.

Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median).

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht Aufwendungen für Praxisübernahme und Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.

Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850 000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370 000 Euro) und Orthopädie (310 000 Euro). Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227 000 Euro.

Methodische Hinweise

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 Prozent, die alle vier Jahre durchgeführt wird. In die hier dargestellten Ergebnisse flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren.

Im Berichtsjahr 2015 wurden die Arztpraxen präziser als in den Erhebungen zuvor verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen zugeordnet. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 mit den Vorjahren.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Presse.html zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de,  15.08.2017