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Passion Chirurgie: im Fokus Digitalisierung

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

im Fokus der Märzausgabe steht die Digitalisierung des Arztberufs. Werden in der Zukunft Apps und Robodocs die Akteure im Gesundheitswesen sein? Was passiert mit den erhobenen Daten? Welche Rolle spielt die Nanotechnologie, und wird man demnächst autonome OPs ausführen lassen? Zukunftsszenarien, die Chirurginnen und Chirurgen aktiv mitgestalten sollten.

SAVE THE DATE: Wir laden Sie herzlich zur BDC-Mitgliederversammlung ein. Sie findet am Freitag, den 20. April 2018, von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen des 135. Chirurgenkongresses im CityCube Berlin, M1 in der Messe Berlin, statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Eine Bitte an unsere Leitenden Ärzte und Chefärzte: Machen Sie bei unserer Umfrage „Kooperation zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung“ mit! Die Umfrage ist anonym und wird ca. 10 Minuten in Anspruch nehmen. MITMACHEN!

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Krankenhaus-Report 2018

Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden

Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema “Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit” hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt. Doch die Länder machen nur zögerlich davon Gebrauch. Deshalb schlägt der AOK-Bundesverband ein gemeinsames Zielbild von Bund und Ländern für das Jahr 2025 vor. “Das Zielbild 2025 sollte festhalten, wo wir mit der stationären Versorgung am Ende der nächsten Legislaturperiode stehen möchten”, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. “Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, wie viele Kliniken es am Ende deutschlandweit gibt. Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel in der Krankenhauslandschaft bilden.”

In Nordrhein-Westfalen wird der Wandel in der Krankenhausplanung bereits umgesetzt. Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagt dazu: “Bei den Planungen standen bisher oftmals die Bettenzahlen im Fokus. In Zukunft muss mehr die Qualität im Fokus stehen. Für die Patientinnen und Patienten kommt es maßgeblich auf die Ergebnis-Qualität der Leistungen an. Nordrhein-Westfalen will auch hier seinen Beitrag leisten, um diesen Prozess für eine gute Krankenhausversorgung gewinnbringend zu begleiten.”

Aktuelle Analysen des WIdO zeigen unter anderem am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung deutlich verbessert werden könnte. 2015 sind in Deutschland rund 44.000 Darmkrebsoperationen in mehr als 1.000 Krankenhäusern vorgenommen worden. Doch von allen Kliniken, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff maximal 17 Mal im Jahr durch, ein weiteres Viertel hatte zwischen 18 und 33 Eingriffe. Unter der Annahme, dass nur noch zertifizierte Zentren bzw. Krankenhäuser, die mindestens 50 Darmkrebsoperationen durchführen, diese Leistung erbringen dürften, blieben bundesweit 385 Kliniken für die operative Versorgung übrig. Auf dieser Grundlage würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten bundesweit von acht auf gerade einmal 16 Kilometer verlängern. Im dicht mit Krankenhäusern versorgten Nordrhein-Westfalen (NRW) würde der mittlere Anfahrtsweg von sechs auf lediglich zehn Kilometer steigen. Die höchsten mittleren Fahrwege ergeben sich mit 33 Kilometern in Mecklenburg-Vorpommern. Letztlich wären es nur wenige Regionen in Deutschland, für die bei diesem Szenario etwas längere Wege anfallen. Heute haben 0,03 Prozent der Bevölkerung einen Anfahrtsweg, der länger als 50 Kilometer ist. Dieser Anteil würde sich auf 2,5 Prozent erhöhen.

“Nicht nur bei Krebsoperationen, auch bei anderen planbaren Eingriffen wie Hüftprothesenoperationen und sogar in der Notfallversorgung ist eine stärkere Zentralisierung nötig und möglich, wie die Analysen des WIdO zeigen”, sagt Jürgen Klauber, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports und WIdO-Geschäftsführer. “Wenn sich die Therapiequalität erhöht und Überlebenschancen besser werden, sollten etwas längere Fahrstrecken kein Thema sein. Wir wissen aus Befragungen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Krankenhäusern versorgt zu werden.”

Auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Krankenhausversorgung weist auch Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin hin: “Die Diagnose, dass die mangelnde Konzentration von stationären Fällen zu unnötigen Todesfällen führt, wird von der Politik mittlerweile akzeptiert, auch wenn es mit der Therapie noch hapert.” So wäre es notwendig, Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt nur in Krankenhäuser mit einer Herzkathetereinheit einzuliefern und dort zu behandeln. Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen. Nur gut 500 der 1.300 Kliniken, die Schlaganfälle derzeit behandeln, weisen entsprechende Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) auf. Gleichzeitig müsste in beiden Fällen garantiert sein, dass das Krankenhaus rund um die Uhr über entsprechende Fachärzte verfügt. Würden die Neurologen und Kardiologen so auf die Krankenhäuser verteilt werden, dass immer genau ein Facharzt verfügbar ist, würde es für jeweils nur rund 600 Krankenhäuser reichen. Busse: “Die Therapie kann also nicht lauten, jetzt noch die jeweils anderen rund 800 Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Herzkathetereinheiten auszustatten.”

Diese Situation betrifft auch die Pflegekräfte, wie der AOK-Bundesverband betont. “Wir haben nicht genügend Personal, um alle heute existierenden Klinikstandorte so auszustatten, dass sinnvolle Personalanhaltszahlen oder Personaluntergrenzen gut umgesetzt werden können. Dieses Personal wird auch nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind”, so Martin Litsch. Auch deshalb ist die Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sinnvoll. In der Diskussion um eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte drängt die AOK auf mehr Transparenz darüber, welche Gelder der Krankenhausfinanzierung für das Pflegepersonal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richtigen Stellen ankommen. Um dieses Mehr an Transparenz zu erhalten, dürfe das bewährte System der Fallpauschalen jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden.

Auf die große Relevanz des medizinischen Personals weist auch Gesundheitsminister Laumann hin: “Wir brauchen sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen, und zwar im ärztlichen genauso wie im pflegerischen Bereich. Gerade im pflegerischen Bereich muss sich hier noch einiges tun.”

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, www.aok-bv.de, 19.03.2018

So denken Ärzte über Gesundheitsminister Spahn

Im Gesundheitsministerium steht nun also Jens Spahn am Ruder. Ist der CDU-Politiker der richtige Mann für den Job? Hat er das Fachwissen und die richtigen Pläne? Der Ärztenachrichtendienst (änd) aus Hamburg fragte in der vergangenen Woche nach der Meinung der niedergelassenen Ärzte. Das Resultat: Zahlreiche Mediziner bescheinigen dem ehemaligen gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion das nötige Vorwissen – bleiben aber trotzdem skeptisch.

Immerhin 43 Prozent der über 1.100 Umfrageteilnehmer haben laut Auswertung keine Zweifel daran, dass Spahn das nötige Fachwissen für den Ministerposten im Gesundheitsressort mitbringt. Lediglich 32 Prozent fürchten, dass ihm die nötigen Vorkenntnisse fehlen, um das Amt angemessen ausüben zu können. Jeder Vierte (25 Prozent) traut sich noch kein Urteil über Spahns fachliche Eignung zu.

Mit Vorschusslorbeeren aus der Ärzteschaft kann sich der neue Minister jedoch nicht schmücken: Nur 14 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass Spahns bisherige Aussagen zur Gesundheitspolitik und seine politische Einstellung Anlass zur Hoffnung geben, dass der 37-jährige Kabinettsneuling deutliche Verbesserungen in der ambulanten medizinischen Versorgung erreichen kann. 30 Prozent wollten in der Sache noch keine Einschätzung abgeben. Eine Mehrheit von 56 Prozent der befragte Ärzte befürchtet aber: Es wird eher zu Verschlechterungen kommen.

Grund für den Pessimismus könnte die Ausgangslage für Spahns künftige Arbeit sein: Die gesundheitspolitischen Inhalte aus dem Koalitionsvertrag halten 60 Prozent der Ärzte für komplett enttäuschend und in großen Teilen unsinnig. Rund 40 Prozent können sich zumindest teilweise mit den von Union und SPD im Koalitionspapier umrissenen Themen anfreunden – bemängeln jedoch, dass die “GroKo” auch große Probleme in der derzeitigen medizinischen Versorgung ignoriert habe. Die “absolute Zustimmung” zum Koalitionsvertrag kreuzten nur fünf Umfrageteilnehmer an.

Die Antworten auf die Frage, welchen Themenfeldern sich Spahn nun mit höchster Priorität widmen soll, zeigen deutlich: Die niedergelassenen Mediziner hoffen in erster Linie, dass Spahn den Ausstieg aus der Budgetierung in der ambulante medizinischen Versorgung vorbereitet. Mit einigem Abstand folgt dann das Ende der Regresse, das Zurückdrängen des Einflusses von Krankenkassen ins Versorgungsgeschehen sowie eine gezielte Stärkung der Freiberuflichkeit.

An der Online-Umfrage des änd beteiligten sich vom 05. bis zum 08. März 2018 insgesamt 1.121 überprüfte niedergelassene Haus- und Fachärzte aus dem gesamten Bundesgebiet. Das auf Ärztekommunikation spezialisierte Medienunternehmen ÄND AG in Hamburg ist Betreiber des Portals www.aend.de – einer Verbindung aus berufsbezogenem Nachrichtendienst und aktiver Diskussionsplattform zum innerärztlichen Wissensaustausch. Mehr als 45.000 Ärzte sind derzeit Mitglied auf www.aend.de.

Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, Kattjahren 4, 22359 Hamburg, www.aend.de, 19.03.2017

Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.

Offene Fragen

Eine ärztliche Beratung, Rezept-Ausstellen oder den Behandlungsfortschritt begutachten: Müssen Patienten dafür immer in die Arztpraxis? Oder ist das alles in Zeiten der Online-Kommunikation nicht auch möglich, wenn die Betroffenen zu Hause sind? In der deutschen Ärzteschaft wird derzeit über die Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes noch in diesem Frühjahr diskutiert. Der BVMed unterstützt diese angedachte Öffnung hin zu mehr Telemedizin.

Verbesserung der medizinischen Versorgung

“Durch die Digitalisierung sind auch im Bereich der medizinischen Versorgung noch viele Verbesserungen für alle Akteure, insbesondere die Patienten, möglich. Während Videosprechstunden könnten beispielsweise die Behandlungserfolge bei chronischen Wunden sehr gut begutachtet werden. Gerade in diesem Bereich könnten so auch Patienten auf dem Land von der Expertise eines Spezialisten profitieren, dessen Praxis zu weit für einen Besuch entfernt liegt”, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Mit der heute bereits sehr weit fortgeschrittenen Technik könnte darüber hinaus eine gute flächendeckende Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Standards sehr viel einfacher erreicht werden. “Die Chancen der Digitalisierung müssen in der medizinischen Versorgung noch besser genutzt werden”, fordert der BVMed.

Laut Medienberichten soll das sogenannte Fernbehandlungsverbot auf dem nächsten Ärztetag im Mai 2018 gelockert werden. Bisher dürfen Ärzte ihre Patienten nur aus der Ferne behandeln, wenn sie sie zuvor einmal persönlich gesehen haben. In mehreren Bundesländern wurde das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte bereits gelockert. Erprobt wird dabei unter anderem, dass Assistenten beim Patienten Bilder einer chronischen Wunde machen, die dann sofort “live” zum Arzt in die Praxis gesendet werden. So können dem Arzt und dem Patienten lange Wege und Zeit erspart werden. Möglich wäre auch, einen weiteren Spezialisten dazu zu schalten.

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 16.03.2017

Kampf dem Keim (Folge 1): Wozu das Ganze?

Videos zur Krankenhaus-Hygiene

Im Februar 2018 macht das Krankenhaus Bethel Berlin allen Kliniken im deutschsprachigen Raum ein außergewöhnliches Geschenk: Fünf frische Videos zur Krankenhaushygiene, die völlig frei von Lizenzgebühren zur Aufklärung und Schulung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern verwendet werden können – ohne jegliche Werbung für die produzierende Berliner Klinik. Damit können auch KMU-Krankenhäuser, die sich keine aufwändige Video-Produktion oder teure Lizenzen leisten können, Ihre Mitarbeiter, Patienten und Besucher unterhaltsam auf das Thema aufmerksam machen. Sie bekommen keine langweiligen Erklärfilme, sondern Spots, die man sich gerne aufs Handy lädt um immer wieder mal reinzuschauen. Herzstück der Kampagne ist die Seite www.kampf-dem-keim.de, die neben den Videos auch Tools zum Erfahrungsaustausch und weitere Informationen bereithält.

Folge 1: Wozu das Ganze?

Trillionen Bakterien leben in und auf uns. Nützliche Besiedler, die todkrank machen können. Jährlich sterben bis zu 15.000 Patienten an bösartigen Keimen, die sie in der Klinik erwerben.

Aktion "Kampf dem Keim"
Kampf dem Keim (Folge 2): Nicht sauber, sondern rein!
Kampf dem Keim (Folge 3): Die großen Fünf
Kampf dem Keim (Folge 4): Mission PSA
Kampf dem Keim (Folge 5): Saubere Sache(n)

AWMF fordert Gesundheitspolitik auf Basis evidenzbasierter Medizin

Das Patientenwohl soll für die künftige Bundesregierung der entscheidende Maßstab aller gesundheitspolitischen Entscheidungen werden. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. begrüßt diese Aussage im neuen Koalitionsvertrag, kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen ist mit keinem Wort erwähnt.

Patientenwohl kann nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren: Nur wenn nachweisbar ist, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, dient sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Zwar wird im Koalitionsvertrag betont, dass der Dialog auch mit der Wissenschaft intensiviert werden muss, die evidenzbasierte Medizin findet als Grundpfeiler einer wissenschaftlich begründeten Prävention, Diagnostik und Therapie in dem 177-Seiten starken Vertrag jedoch keinerlei Erwähnung. Das sieht die AWMF angesichts der zu lösenden Aufgaben äußerst kritisch. „Die alternde Gesellschaft, die Zunahme chronischer Erkrankungen, Antibiotika-Resistenzen, aber auch die Digitalisierung und der Nachwuchsmangel in vielen Teilen der Medizin stellen uns vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen“, so Kreienberg. Diese seien nur zu bewältigen, wenn die künftige Bundesregierung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Ebenen und Akteure einbinde, die die höchste Kompetenz und Expertise zu einem Thema mitbringen.

In der AMWF mit ihren 177 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind alle medizinischen Fächer, die meisten interdisziplinären Themenbereiche und neben Ärzten auch weitere Gesundheitsberufe vertreten. Von diesen wird Wissen gemäß der evidenzbasierten Medizin entwickelt, evaluiert und verbreitet. Daraus entstehen unter anderem Leitlinien, die heute die Basis des ärztlichen Handelns darstellen. Die AWMF garantiert daher mir ihren Aktivitäten und Akteuren eine Gesundheitsversorgung, bei der die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf alle Gesundheitsberufe und alle Versorgungsbereiche angewandt werden.

Die AWMF begrüßt auch das Anliegen der Koalitionsparteien, die Gesundheitsforschung auszubauen. Damit haben diese eine zentrale Forderung der AWMF in ihrem künftigen Regierungsprogramm verankert. Doch auch hier komme es auf die Ausgestaltung an: Hochschulmedizin, Versorgungsforschung und Medizininformatik können nur im Sinne der Patienten gestärkt werden, wenn auch hier die Grundpfeiler der wissenschaftlichen Medizin zum Maßstab des Handelns werden. Dazu gehöre, dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb der Medizin in Ausbildung und Beruf einen höheren Stellenwert bekomme, wissenschaftliche Studien und Netzwerke gefördert, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und das Erfahrungswissen der Experten regelmäßig abgefragt werde und in Aktivitäten einfließen. „Dafür ist die AWMF in Deutschland das Expertengremium, das sich im Interesse des Patientenwohls gerne in die künftige Regierungsarbeit einbringt“, betont Kreienberg.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 05.03.2017

Gesucht: Digitale Ideen für die Zukunftspraxis

KBV startet Ideewettbewerb

„Es gibt tausende von Apps und digitalen Anwendungen rund um das Thema Gesundheit. Doch der Nutzen für Patient und Arzt ist oft unklar. Daher ist es unser Ziel, diejenigen Anwendungen und digitalen Dienste zu identifizieren und zu fördern, die die Arbeit und Abläufe in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verbessern“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Start der KBV-Zukunftspraxis. In einem Ideenwettbewerb sucht die KBV hierfür zunächst digitale Dienste mit einem Mehrwert für Praxen und Patienten. Die KBV bietet den Entwicklern ihr Know-how zur Zielgruppe und zum Gesundheitssystem an und bereitet sie für die Erprobung und Evaluation der Produkte in sogenannten Zukunftspraxen vor, in denen diese anschließend unter realen Bedingungen im Praxisbetrieb getestet werden.

„Mit unserer Initiative möchten wir Praxen und Patienten dabei helfen, sinnvolle digitale Produkte zu finden“, betonte Gassen. Die Arbeitszeit der Ärzte sei schließlich in erster Linie für die Patienten da. „Neue Produkte dürfen der Praxis auf keinen Fall einen Mehraufwand verursachen. Uns geht es darum, die Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Im Idealfall können wir Ärzten und Patienten mit geeigneten Anwendungen den Alltag erleichtern“, so Gassen.

Bis zum 28. Juni können sich Dienstleister mit geeigneten digitalen Anwendungen bewerben. Die Teilnahmebedingungen und -unterlagen sind auf der Website der KBV HIER zu finden. Am 26. September werden dann die Sieger des Ideenwettbewerbs beim sogenannten Take-off-Event gekürt. Die drei Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro (1. Platz), 10.000 Euro (2. Platz) und 5.000 Euro (3.Platz). Insgesamt werden bis zu zehn Teilnehmer eingeladen ihr Produkt anschließend in den Zukunftspraxen unter Echtbedingungen testen zu lassen.

Vor der entscheidenden Finalrunde finden zwei KV Digital Pitching Days statt. Die Sieger dieser Pitching Days erhalten ein direktes Ticket für das Take-off-Event. KV Digital ist eine Innovationsplattform, die die KBV über ihr Tochterunternehmen KV Telematik GmbH im Bereich „Digitalangebote und Apps im Gesundheitswesen“ anbietet. Im Rahmen von verschiedenen Formaten, wie beispielsweise Workshops, Sprechstunden und Seminaren, werden Ideen diskutiert, weiterentwickelt, Hilfestellungen gegeben und gemeinsame digitale Strategien für die ambulante Versorgung erarbeitet. Der erste Pitching Day am 6. März ist bereits ausgebucht. Der zweite findet am 2. Mai 2018 statt. Informationen zur Bewerbung an den Pitching Days sind unter www.kv-digital.de zu finden.

Quelle: Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 28.02.2018

Resolution: Zukunftssichere Versorgung nur mit der Selbstverwaltung

Mit Befremden haben die Delegierten der Vertreterversammlung der KBV auf aktuelle Bestrebungen der Gesundheitspolitik, in die Selbstverwaltung einzugreifen, reagiert. In einer heute verabschiedeten Resolution fordern sie die Politik auf, die bewährten Prinzipien der Freiberuflichkeit und den notwendigen Spielraum für die Selbstverwaltung zu erhalten.

„Die Scheindebatte um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um eine postulierte Terminungerechtigkeit weisen wir als realitätsfern und unsachlich zurück“, heißt es in der Resolution. Eine Leistungsausweitung, wie im Koalitionsvertragsentwurf angekündigt, sei mit den Budgets in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar.

Schon heute betrage die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 52 Stunden pro Woche. Daher sei nicht die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden auszubauen, sondern die Bürokratie von insgesamt 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen zurückzufahren. „Wie die Arbeitszeit zu gewichten ist, kann in den Praxen vor Ort und anhand der jeweiligen Versorgungsnotwendigkeiten am besten beurteilt werden“, stellten die Delegierten klar.

Der nachwachsenden Generation müssten Bedingungen bereitet werden, die „eine Entscheidung für die Niederlassung begünstigen und nicht behindern“. Dazu gehörten beispielsweise, Regresse abzuschaffen und die sprechende Medizin aufzuwerten.

Eingriff in Praxisführung

Die Budgetierung im ambulanten Bereich hatte zuvor auf der VV auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen angeprangert. Damit würden Gelder für Behandlungen vorenthalten und somit die Versorgung der Patienten gefährdet. Zudem bezeichnete der KBV-Chef die geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit als einen „unzumutbaren Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern“.

Ausbau der 116117

Den Ausbau der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 kündigte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister an. Dem Aktionismus der Politik müsse man vorgreifen und als Selbstverwaltung eine griffige und klare Lösung präsentieren. Die 116117 müsse ein leistungsfähiges, technisch einwandfrei funktionierendes Angebot mit kurzen Wartezeiten für die Anrufer sein. Außerdem müsse die Rufnummer mit einem Einschätzungssystem verbunden werden, das es erlaube, bereits vor jedem Arztkontakt das Anliegen des Anrufers zu erkennen und zu kanalisieren.

Fristverlängerung für VSDM

Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel betonte, dass die KBV um eine weitere Fristverlängerung für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) um ein halbes Jahr bis Mitte 2019 kämpfen werde, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. Schließlich seien nicht die Vertragsärzte Schuld an den Verzögerungen, sondern der Markt, der die notwendigen Komponenten nicht liefern könne.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 02.03.2018

6. Chirurgische Woche für Studierende

Nachwuchsförderung für Studierende: 08.-12. Oktober in Tübingen

Zum sechsten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • Chirurgie des unteren Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts
  • Hepatobiliäre Chirurgie
  • Transplantationschirurgie
  • Endokrine Chirurgie
  • Onkologische Chirurgie
  • Traumatologie
  • Frakturenlehre

Hands-on-Kurse:

  • Knoten- und Knüpftechniken
  • Grundkurs in der flexiblen Endoskopie
  • Grundkurs in der Laparoskopie
  • Assistenz bei laparoskopischen Eingriffen

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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf Rekordwert

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2017 einen Überschuss von rund 3,15 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss lag damit nahezu doppelt so hoch wie im Vorjahr (2016: 1,62 Milliarden Euro). Die Finanzreserven der Krankenkassen stiegen damit bis Ende 2017 auf rund 19,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt etwa eine Monatsausgabe und liegt damit  viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve.

Einnahmen in Höhe von rund 233,72 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 230,56 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,5 Prozent gestiegen.

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist die GKV finanziell gut aufgestellt. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen stimmen, die Ausgabenentwicklung dürfte in diesem Jahr moderat verlaufen und der derzeit von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz ist höher als der zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben erforderliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Gleichwohl steht unser Gesundheitswesen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, bessere Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege, die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und damit in die Modernisierung unseres Gesundheitswesens werden mit steigenden Ausgaben verbunden sein. Diesen Herausforderungen muss mit einer nachhaltigen und starken Finanzierungsbasis begegnet werden.

Günstige Finanzentwicklung entlastet Beitragszahler

Die Beitragseinnahmen haben sich mit einem Zuwachs von 4,3 Prozent so entwickelt wie im Schätzerkreis von allen Beteiligten einvernehmlich prognostiziert. Die Veränderungsrate bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben entwickelte sich mit dem Anstieg  von 3,5  Prozent sehr moderat und damit erheblich unterhalb der Prognosen der Kassenseite im Schätzerkreis, die noch im Oktober vergangenen Jahres für 2017 noch eine Beschleunigung des Ausgabenwachstums auf 4,2 Prozent prognostiziert hatte. Bundesgesundheitsministerium und Bundesversicherungsamt  waren in ihrer Schätzung von einem Ausgabenzuwachs von 3,8 Prozent ausgegangen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises für das Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Nur ein Teil der Krankenkassen hat die vorhandenen Möglichkeiten zu Senkung ihres Zusatzbeitragssatzes genutzt. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz lag zum 1. Januar 2018 bei 1,08 Prozent. Das zeigt, dass das Potenzial für Beitragssatzsenkungen nicht zuletzt unter Berücksichtigung der erheblichen Finanzreserven zahlreicher Krankenkassen bislang nicht ausgeschöpft wurde. 

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr in 2017 erheblich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Finanzergebnisse nach vorläufigen Rechnungsergebnissen (amtl. Statistik KV 45)

Angaben in Mio. Euro

Zeitraum/Kassenart gesamt AOK EK BKK IKK LKK KBS
1.-4. Quartal 2017 (vorläufig KV 45) 3.153 1.449 1.117 295 174 16 102
1.-3. Quartal 2017 (KV 45) 2.520 1.100 925 211 126 15 142
Jahresrechnungsergebnis (KJ1) 1.621 1.000 343 131 54 24 69

Erstmals haben damit unter Berücksichtigung der Finanzentwicklung 2017 sämtliche der derzeit bestehenden 110 Krankenkassen die gesetzliche vorgegebene Mindestreserve bei den Betriebsmitteln und Rücklagen von 25 % einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschritten.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds beliefen sich zum Stichtag 15. Januar 2018 auf einen Wert von 9,1 Milliarden Euro. Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verlief mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Der Bundeszuschuss wurde von 2016 auf 2017 und für die Folgejahre dauerhaft von 14,0 auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. Bei Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve verbuchte der Gesundheitsfonds einen Ausgabenüberhang von 482 Millionen Euro.

Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse

Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs der Krankenkassen im Jahr 2017 mit 3,5 Prozent in den letzten Jahren deutlich abgeflacht. 2014 lag der Zuwachs bei 5,7 Prozent, 2015 bei 4,0 Prozent und 2016 bei 4,2 Prozent. 
Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten 2017 bei rund 2,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten gingen um -0,4 Prozent (je Versicherten um -1,6  Prozent) zurück. Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger, sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen.

Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen

In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung 2017 moderat verlaufen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 4,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für die ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab 2017 bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem bislang vergleichsweise niedrigeren Gesamtvergütungsniveau auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen gekommen ist. Im Rahmen des Leistungsbereichs stiegen die  Ausgaben für Hochschulambulanzen um 12,8 Prozent und für die psychotherapeutische Versorgung um 4,9 Prozent.

Bei den Ausgaben für zahnärztlichen Versorgung war der Anstieg deutlich niedriger. Er betrug bei zahnärztlicher Behandlung 1,9  Prozent, beim Zahnersatz 1,0 Prozent.

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind um 4,0 Prozent gestiegen. Die Zuwächse bewegen sich damit in etwa im Rahmen der durchschnittlichen Steigerungsrate der gesamten Leistungsausgaben. Die Einsparungen, die die Krankenkassen durch Vertragsrabatte mit pharmazeutischen Unternehmen erzielten, stiegen um 4,3 Prozent.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung haben sich um 2,6 Prozent erhöht. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen 2017 rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum Jahr 2015 häufig zweistellig waren, verlaufen mit einer Veränderungsrate von 5,2 Prozent ähnlich wie bereits im Vorjahr vergleichsweise moderat.

Überproportionale Zuwächse ergeben sich mit 4,5 Prozent bei den Ausgaben für Heilmittel. Hier sind Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam geworden. Der Anstieg bei den Ausgaben für Hilfsmittel in Höhe von 2,8 Prozent ist demgegenüber deutlich niedriger. 

Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten 2017 mit 6,3 Prozent erstmals ein deutlich geringerer  Anstieg festzustellen.

Hohe Zuwächse bei Prävention sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren Zuwachs von rund 6,5 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 49,3 Prozent erzielt wurde. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz gingen zwar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um -3,3 Prozent zurück, jedoch stiegen die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsförderung um 8,5 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten sogar um 21,4 Prozent. Die weiterhin erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z. B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist in erster Linie auf das Präventionsgesetz zurückzuführen. Mit den Regelungen dieses Gesetzes wurden die Krankenkassen ab 2016 verpflichtet, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen. Nach den sehr hohen Zuwächsen im vergangenen Jahr setzt sich die erfreuliche Entwicklung auch im Jahr 2017 fort. Somit wurden die gesetzlich vorgegebenen Ausgaben-Sollwerte von mindestens 2,05 Euro je Versicherten für die Gesundheitsförderung in betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten in diesem Jahr im Schnitt mit 2,15 Euro bzw. 2,10 Euro im Durchschnitt sogar überschritten. Gleiches gilt für die Ausgaben für die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen, bei denen die Ausgaben um 8,9 Prozent gestiegen sind.Bei der Hospiz- und Palliativversorgung haben die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Leistungsverbesserungen beigetragen, die sich auch in deutlichen Ausgabenzuwächsen bemerkbar machen. So stiegen insbesondere die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung um rund 16,3 Prozent und die Zuschüsse der Krankenkassen für ambulante und stationäre Hospize um rund 8,8  Prozent. Im vergangenen Jahr gab es in diesen Bereichen sogar noch deutlich höhere Zuwachsraten. Insgesamt hat sich das Ausgabenvolumen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung von 2013 bis 2017 von 214 Mio. auf 461 Mio. Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Bei den Zuschüssen für Hospize stiegen die Ausgaben im gleichen Zeitraum von 130 auf 218 Mio. Euro.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind 2017 um -0,4 Prozent zurückgegangen. Vieles spricht dafür, dass dabei auch Synergieeffekte bei größeren Kassenfusionen eine Rolle spielen. Beim Rückgang der Verwaltungskosten ist auch zu berücksichtigen, dass im Vergleich zum Vorjahr in geringerem Umfang Alterungsrückstellungen für zukünftige Versorgungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet wurden. Auch die Erstattungen, die die gesetzlichen Krankenkassen als Ausgleich für Verwaltungskosten der Pflegekassen erhalten haben, sind deutlich gestiegen. Auch dies hat zur negativen Veränderungsrate in 2017 beigetragen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 02.03.2018