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Gero Wesener Preis 2024 für Dr. Katrin Zahn

Zur Erinnerung an den Kinderchirurgen und Gründungsmitglied des Berufsverbandes der Niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands, Dr.med. Gero Wesener ( 1943 – 2011 ) stiftet der BNKD e.V. einen Preis zur Förderung des kinderchirurgischen Nachwuchses.

Im Rahmen der Gero-Wesener-Vortragspreissitzung am 19.09.2024 während der Herbsttagung in Mannheim wurde eine Preisträgerin bestimmt:

Frau Dr. med. Katrin Zahn (FEAPU)
Oberärztin des Zentrums für KJRU

Der Titel Ihrer Arbeit ist “Neurologische Entwicklung von Neugeborenen nach offen chirurgischer Korrektur der angeborenen Zwerchfellhernie – eine longitudinale Studie von 281 Patienten mit und ohne ECMO-Therapie
K. Zahn (Mannheim, DE)”.

Die Preisverleihung mit Urkunden – und Scheckübergabe wird im Rahmen der Mitgliederversammlung der DGKCH während des Chirurgenkongresses 2025 in München erfolgen.

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Notfallmedizin in Deutschland

Die Notfallmedizin in Deutschland wird in ersten Aufzeichnungen bereits im späten 19. Jahrhundert erwähnt, wobei sich ein organisiertes Rettungswesen erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte. Als richtungsweisend gilt der erste Internationale Kongress für das Rettungswesen in Frankfurt am Main im Jahr 1908, bei dem der präklinische Bereich erstmals als eigenständige Sonderwissenschaft anerkannt wurde. In den Nachkriegsjahren wurden Hilfsorganisationen und Feuerwehren mit der Sicherstellung des öffentlichen Rettungswesens beauftragt. Die Geburtsstunde des modernen Notarztsystems ist das Jahr 1957, als in Heidelberg sowohl das „Clinomobil“, ein zu einem mobilen Operationssaal umgebauter Reisebus mit bis zu sieben Ärzten und Pflegekräften, als auch der erste Notarztwagen (NAW) in Köln eingeführt wurden.

Aus dem NAW-Konzept entwickelte sich das aus verschiedenen Gründen effizientere Rendezvous-System, wie wir es heute kennen, mit gleichzeitiger Alarmierung eines Rettungswagens (RTW, eigentlich Rettungstransportwagen) und eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF).

Der erste Rettungshubschrauber (RTH) wurde im Jahre 1970 unter der Kennung „Christoph 1“ in München in Dienst gestellt, was den Beginn der zivilen Luftrettung in Deutschland markierte. Mittlerweile können Leitstellen zumindest bei Tageslicht deutschlandweit auf über 85 Luftrettungsmittel, welche die schnelle Zuführung des Notarztes/der Notärztin bzw. den schnellen und schonenden Patiententransport ins nächste geeignete Krankenhaus gewährleisten, zurückgreifen. Nachts reduziert sich die Zahl der disponiblen Luftrettungsmittel deutlich. Hier wird man zukünftig zumindest über eine Randzeitenerweiterung nachdenken müssen.

Übrig bleiben witterungsbedingte Einschränkungen (reiner Sichtflug nicht möglich), die mit angestrebter Einführung der Point-in-Space-Navigation, einem hochpräzisen satellitengestützten Hubschrauber-Instrumentenflugverfahren, zukünftig reduziert werden sollen.

Im Mai 2013 wurde durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) verabschiedet. Das Gesetz konnte sein beabsichtigtes Potenzial durch Kompetenzerweiterung für Notfallsanitäter in der medizinischen Diagnostik und Therapie aber noch nicht voll entfalten. Hier gilt es, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die sich im Rahmen ihrer Ausbildung Wissen und Fähigkeiten angeeignet haben, die sie anschließend aufgrund föderalistischer Strukturen und Vorgaben nicht zur Anwendung bringen können, weiter zu stärken.

Auch die Anforderungen an die notfallmedizinisch tätigen Ärzte und Ärztinnen wurden in den letzten fünf Jahren deutlich verschärft. Das Fachgebiet der präklinischen Notfallmedizin ist eine Zusatzweiterbildung von Ärzten und Ärztinnen aus Fachrichtungen mit notfallmedizinischem Bezug. In der Notfallmedizin gibt es nicht die eine geeignete Fachrichtung; vielmehr muss das gesamte notfallmedizinische Wissen fachgebietsübergreifend über viele Jahre hinweg erlernt und trainiert werden. Dass es sich dabei um einen fortwährenden und fachgebietsübergreifenden Prozess handelt, ist inzwischen glücklicherweise weitgehend konsentiert.

Genügte es in manchen Regionen Deutschlands bis vor wenigen Jahren noch, auf einem arztbesetzten Rettungsmittel als Hospitant Einsätze im unteren zweitstelligen Bereich zu sammeln, um anschließend „nach Feierabend das bisschen Notfallmedizin“ abzudecken, so sieht sich der Weiterbildungsassistent aus Berlin am Anfang seiner Weiterbildung mit einem Gesamtumfang von 70 Arbeitstagen konfrontiert, bevor er eigenverantwortlich präklinisch praktizieren darf. Notfallmediziner von heute sind Allrounder, sie müssen das gesamte medizinische Spektrum über alle Fachgebiete und Altersgruppen hinweg sicher abdecken, ohne den Anschluss an die Weiterentwicklungen in den jeweiligen Fachgebieten zu verlieren.

Auch ist das professionelle Auftreten in entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) inzwischen die Regel; Einsatzstellen mit Kolleginnen und Kollegen in Birkenstocksandalen und offenem Kittel gehören der Vergangenheit an.

Die überarbeiteten, aber regional noch sehr unterschiedlichen Anforderungen seitens der Landesärztekammern und Rettungsdienstträger werden von Assistenzärzten und -ärztinnen entgegen aller Befürchtungen angenommen und lassen sich auch strukturiert in die jeweiligen Facharztkataloge integrieren.

Was bedeutet die Krankenhausreform für die Notfallmedizin?

Die Krankenhausreform in Deutschland zielt darauf ab, die Behandlungsqualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und eine Spezialisierung der Krankenhäuser zu fördern. Direkt werden die (hier im Detail nicht näher beschriebenen) Maßnahmenpakete der Reform zu einer Steigerung der Einsatzmittelbindungszeit der Rettungsmittel und indirekt zu einem Anstieg der Sekundärverlegungen führen:

  • Stärkere Spezialisierung:
    Die Reform sieht eine Einteilung der Krankenhäuser in verschiedene Versorgungsstufen (Level) vor. Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass komplexe Fälle häufiger in spezialisierte Kliniken über weitere Distanzen verlegt werden müssen und mit einem signifikanten Anstieg der Sekundärverlegungen zu rechnen ist.
  • Konzentration von Leistungen:
    Kleinere Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Gebieten, werden aus ökonomischen Zwängen bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten und sich zu Klinikverbünden zusammenschließen bzw. Kooperationen anstreben, was die Anzahl der Sekundärtransporte ebenfalls ansteigen lassen wird.
  • Potenzielle Krankenhausschließungen:
    Analysen gehen davon aus, dass aufgrund von Personalmangel und Insolvenz bis zu einem Drittel der Krankenhäuser, vor allem kleinere Häuser, geschlossen oder umgewandelt werden könnten. Aufgrund längerer Transportwege ist mit einem Anstieg der Einsatzzeiten des/der jeweiligen Primärrettungsmittel zu rechnen.
  • Herausforderungen bei Verlegungen:
    Schon jetzt berichten intensivmedizinisch tätige Notärzte und Notärztinnen von steigenden Herausforderungen bei Verlegungen von schwer kranken Patientinnen und Patienten in Kliniken höherer Versorgungsstufen. Dieser Entwicklung dürfte nur mit verpflichtenden Schulungen (mit intensivmedizinischem Schwerpunkt) für Rettungsdienstmitarbeitende, mit Vorhaltung von boden- und luftgebundenen Intensivtransportressourcen und mit einheitlichen Vorgaben zum Verfahren bei Verlegungen mit Spezialteams (z.B. Verlegung von pädiatrischen Patienten oder Anwendung extrakorporaler Verfahren) zu begegnen sein.

Die tatsächliche, durch die Krankenhausreform bedingte Zunahme der Einsatzmittelbindungszeit bei Primär- und Sekundäreinsätzen sowie der Anstieg der Anzahl bei den Interhospitalverlegungen bleibt abzuwarten und wird von der konkreten Umsetzung der Reform und den regionalen Gegebenheiten abhängen.

Seit einiger Zeit finden sich in den Medien und sozialen Netzwerken ausführliche Berichte und Beiträge, die eindringlich auf Missstände in der Notfallmedizin hinweisen. Es werden Vergleiche zu Rettungsdienststrukturen im Ausland gezogen und dabei aber oft außer Acht gelassen, dass es sich dabei meist nur um erfolgreiche Teilaspekte eines ebenfalls überforderten Gesundheitssystems handelt. Teilerfolge einzelner Leuchtturmprojekte oder Spezialrettungsmittel sollten anerkannt und sorgfältig auf Überführungsmöglichkeit ins deutsche Rettungsdienstsystem überprüft werden.

Wie lässt sich die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland verbessern?

Der Rettungsdienst steht aufgrund der Bekanntheit der 112 als letzte Versorgungsinstanz jederzeit zur Verfügung und muss oft auch für Probleme herhalten, die wesentlich ressourcenschonender gelöst werden könnten.

Die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland lässt sich durch verschiedene Maßnahmen verbessern, dazu zählen die Stärkung des Notfallsanitäters, der Ausbau der Digitalisierung, Laienreanimationsschulungen der Bevölkerung und Einführung des Telenotarztes. Die folgenden Punkte lassen sich nicht alle gleichzeitig umsetzen und benötigen Zeit, bevor sie ihre Wirkung messbar entfalten können:

  • Zielsetzungen der Digitalisierung in der Notfallmedizin waren die Verkürzung der Einsatzzeit durch Entbürokratisierung und mehr Zeit für Empathie und medizinische Maßnahmen am Patienten. Das Potenzial der Digitalisierung und Harmonisierung von Schnittstellen über alle Sektoren unseres Gesundheitssystems hinweg bleibt bisher weitgehend ungenutzt. Der Datenfluss an den Schnittstellen ist leider noch immer von Kommunikationsbrüchen und Informationsverlust geprägt, gerade im präklinischen Setting. Das führt in Zeiten von Personal- und Ressourcenverknappung zu vermehrtem Dokumentationsaufwand. Zeit, die wir sinnvoller nutzen könnten.
  • Bundeseinheitliche Vorgaben zu Mindeststandards in der notfallmedizinischen Versorgung und Einhaltung von Hilfsfristen sind längst überfällig. Hier wird insbesondere in ländlichen Regionen über den Ausbau der Luftrettung zu diskutieren sein.
  • Datenerhebung und -auswertung sowie die verpflichtende Teilnahme am Deutschen Reanimationsregister im Sinne eines Qualitätsmanagements sind Voraussetzungen für eine strukturierte Fehleranalyse.
  • Die Rolle von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern muss wie oberen Teil des Artikels beschrieben weiter gestärkt werden.
  • Das bisher unvollständig genutzte Potenzial von Notfallsanitätern könnte die Effizienz und Reaktionsfähigkeit des Rettungsdienstes erhöhen und die arztbesetzten Rettungsmittel entlasten.
  • Die umfassende Ausbildung der Bevölkerung in Reanimationstechniken (BLS) würde die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen erheblich verbessern. Es gilt, das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu überbrücken. Die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen und Reanimationsschulungen sollte in Schulen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, wie von den Fachgesellschaften gefordert, obligatorisch werden. Dies würde nicht nur die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erhöhen, sondern auch die Bereitschaft, in Notfällen zu helfen, signifikant steigern. Der internationale Vergleich zeigt, dass wir beim Thema Laienreanimation erheblichen Nachholbedarf haben.
  • Der Ausbau der Vernetzung von KV-Notdiensten und Rettungsdienst mit individueller Patientensteuerung wird in einigen Bundesländern bereits vorangetrieben. Das Ergebnis einer standardisierten Notrufabfrage entscheidet, ob und welche Ressourcen alarmiert werden. Die Optionen sind vielfältig und reichen von der Terminvereinbarung beim niedergelassenen Arzt über die telefonische Beratung bis hin zur Konsultation eines Gemeindenotfallsanitäters. Die Alarmierung von Rettungsmitteln stellt die höchste Eskalationsstufe dar.
  • Systeme der standardisierten Notrufabfrage werden durch einen Großteil der Leitstellen bereits angewandt. Die vorhandenen Abfragesysteme sind jedoch weder selbstlernend noch fehlerfrei und müssen mittels Code Reviews fortlaufend überprüft und angepasst werden. Die Auswertung einzelner Notrufabfragen und Identifizierung von Einsatzcodes, bei denen die Disponierung angepasst werden muss, ist sehr zeitintensiv.
  • Um weitere Aufklärungskampagnen der Bevölkerung wird man nicht herumkommen. Selbst wenn wir anerkennen müssen, dass der Notfall immer subjektiv ist, es für die Alarmierung der 112 multiple Ursachen gibt, so gibt es sicherlich Einsätze, die auch mit viel Wohlwollen nicht dem Rettungsdienst zuzuordnen sind. Auch wenn teure Aufklärungskampagnen in der Vergangenheit nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und teilweise nachweislich das Gegenteil bewirkt haben, führt auch zukünftig kein Weg an präventiven Maßnahmen zum Schutz des Systems vorbei.
  • Der Einsatz von Telenotärzten führt nachweislich zur Ressourcenschonung arztbesetzter Rettungsmittel und einer Erhöhung der Leitlinienadhärenz vor Ort befindlicher Einsatzkräfte. Telenotärzte können über digitale Plattformen und telemedizinische Geräte in Echtzeit Anweisungen an Rettungskräfte vor Ort geben. Dies ermöglicht eine schnellere und oft lebensrettende medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten oder bei komplexen Notfällen, in denen ein Notarzt nicht sofort verfügbar ist. Die digitale Vernetzung aller an der Notfallversorgung beteiligten Institutionen ist hierbei von zentraler Bedeutung. Für das Hinzuziehen eines Telenotarztes bestehen derzeit hauptsächlich die drei folgenden Indikationen:
  • Entscheidungsfindung/rechtl. Absicherung für RTW vor Ort
  • Zeitliche Überbrückung bis zum Eintreffen NEF/RTH
  • Telemedizinische Überwachung nicht komplexer Verlegungstransporte

Die Reform des Rettungsdienstes in Deutschland erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die sowohl die Stärkung des Personals als auch die Integration moderner Technologien umfasst. Einheitliche Qualitätsstandards, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie die Digitalisierung sind entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung.

Inzwischen ist alles gesagt – wir wissen, was zu tun ist, an welchen Schrauben wir nachjustieren müssen. Packen wir es gemeinsam an!

Ich freue mich auf Ihre Kommentare.

Ihr Konrad von Kottwitz

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Entsprechende Bezeichnungen sollen stets für alle Geschlechtsidentitäten gelten.

Konrad von Kottwitz

Leitender Arzt Zentrum für präklinische Notfallmedizin

BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH

Warener Str. 7

12683 Berlin

konrad.vonkottwitz@ukb.de

Chirurgie

Von Kottwitz K: Notfallmedizin in Deutschland. Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/III): Artikel 03_01.

Weitere Artikel zur „Orthopädie/Unfallchirurgie“ finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de) unter der Rubrik Wissen | Fachgebiete | Orthopädie/Unfallchirurgie.

Akademie aktuell: Seminar „Basischirurgie“ – ein Teil online, ein Teil in Präsenz

Dieses BDC-Basischirurgie-Seminar vermittelt Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten, die für den Berufsalltag auf der Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme notwendig sind.

Neu an diesem Seminar ist der modulare Aufbau. Die ersten beiden Tage werden online durchgeführt, sodass Sie von Zuhause oder direkt aus Ihrer Arbeit teilnehmen und die breit gefächerten Informationen über Krankheitsbilder und die ersten Therapiemaßnahmen in der Notaufnahme sowie allgemeine Informationen, die Ihnen die Entscheidungen in der Stationsarbeit erleichtern, aufnehmen können. Die Vorträge werden Ihnen im Nachhinein zum Nachlesen zur Verfügung gestellt.

Der zweite Teil des Seminars findet Freitag und Samstag in einem Berliner Trainingszentrum statt. Am ersten Tag haben wir den Focus auf Reanimation und kleinere Nähübungen zum Warmwerden gelegt. Der zweite Tag wird Ihnen die Laparoskopie und die Anlage von Anastomosen näherbringen.

Sie sparen Arbeits- und Reisezeit mit dem Online-Kurs und verzichten trotzdem nicht auf den kollegialen Austausch, da die beiden letzten Kursteile in Präsenz in Berlin stattfinden!

Das nächste Basischirurgie-Seminar findet statt:

Teil I online:

07. – 08. Oktober 2024

Teil II Workshops:

18. – 19. Oktober 2024, Berlin

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

BDC: Seminar „Basischirurgie“: ein Teil online, ein Teil in Präsenz. Passion Chirurgie. 2024 September; 14(09/QIII): Artikel 04_01.

Personalia im September 2024

Dirk Langemeyer ist seit Anfang Juli 2024 neuer Chef- und Praxisarzt in der Inselklinik Föhr-Amrum. Zuvor war Dirk Langemeyer leitender Oberarzt einer unfall- und handchirurgischen Abteilung mit einer Zulassung zum „Schwerstverletztenverfahren“ der Berufsgenossenschaften im Segment „Handchirurgie“ in Bad Oeynhausen.

Dott. Tommaso Micali ist seit August 2024 neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Asklepios Harzkliniken in Goslar.

Dr. med. Hans-Joachim Neuhaus übernahm Anfang Juli 2024 die Position des Ärztlichen Direktors der Stadtklinik Hemer. Er ist Leitender Oberarzt in der Orthopädie und Unfallchirurgie und Zentrumsleiter des Hemeraner Endoprothetikzentrums (EPZ).

PD Dr. med. Marcus Overhaus ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg. Zuletzt war Overhaus in gleicher Position am Cellitinnen Krankenhaus St. Hildegardis in Köln-Lindenthal tätig. Seine besondere Expertise liegt in der minimalinvasiven Koloproktologie, der Hernienchirurgie und der endokrinen Chirurgie.

Dr. med. Axel Protze leitet seit Mai 2024 als Chefarzt die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am SRH-Klinikum Naumburg.

Dr. med. Ioannis Tsakiris hat Anfang Juli 2024 die Position des Chefarztes der Klinik für Akut- und Notfallmedizin im Klinikum Frankfurt (Oder) übernommen. Tsakiris war vorher ärztlicher Leiter der zentralen Notaufnahme des Asklepios Klinikums Uckermark und als Hubschrauber-Notarzt auf dem Christoph 64 im Einsatz. Seine letzte Station war die des Oberarztes der Klinik für Orthopädie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Sana Klinikum Lichtenberg.

Dr. med. univ. Anna-Maria Ziegler übernahm Anfang August die Chefärztinposition der Kinder- und Jugendchirurgie des Klinikums Mutterhaus in Trier. Dr. Ziegler war zuletzt Oberärztin für Kinder- und Jugendchirurgie am Universitätsklinikum Bonn.

Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst

Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.

An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.

Zur Pressemeldung der KBV

Webinar zur Facharztvorbereitung O&U am 27.-29.11.2024

Mit dem onlinebasierten Facharztseminar möchten wir Ihnen gebündelt und systematisch die wichtigsten Themen aus Orthopädie und Unfallchirurgie näherbringen, um Ihnen eine optimale Rekapitulation zu ermöglichen. Dafür gehen wir insbesondere auch auf zumeist selten vermittelte Inhalte, wie z. B. der Kinder- und Tumororthopädie, ein. Fallbeispiele für die klassische Prüfungssituationen runden unseren Kurs ab und geben Ihnen die notwendige Sicherheit für die anstehende Facharztprüfung. Vom Polytrauma über State of the Art bei Hallux valgus Korrekturen, Sportverletzungen, Rheuma und Skoliose bis hin zu kindlichen Wachstumsstörungen – nach Absolvierung dieses Webinars sind Sie  fit für Ihre Prüfung.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Leserbrief

Betrifft: Artikel von Dr. med. Peter Kalbe in Passion Chirurgie 03/QI/2024 „KI- basierte Arztbrieferstellung – Entlastung für Ärztinnen und Ärzte durch generative Sprachmodelle“.

Sie finden den Artikel auf BDC|Online (www.bdc.de) im Bereich WISSEN | Aus-, Weiter- und Fortbildung | Rezensionen, oder klicken HIER.

Sehr geehrte Frau Klug,
Sehr geehrter Herr Dr. Kalbe,

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die schon jetzt häufig schlechte Qualität der E-Briefe sich mit KI verbessern lässt, wenn die grundsätzliche „Kunst“ der Abfassung und das Verständnis für den Sinn und Zweck dieser wichtigen Dokumente nicht gegeben ist (oder nicht mehr gelernt wird).

Ich versuche meinen Stationsärztinnen und -ärzten mit Mühen beizubringen, dass in jedem E-Brief der individuelle Fall abzubilden ist, sodass der Adressat weiß, wie der Krankheitsverlauf und die Behandlung waren und welche Konsequenzen und weiteren Maßnahmen zu treffen sind. Stattdessen werden mit Vorliebe Textbausteine verwendet, die einen Brief bis zur Unkenntlichkeit degenerieren lassen. Ich lese aus Akuthäusern Briefe, die man – sorry – getrost in die Tonne treten könnte, weil sie zwar wohlformuliert, aber inhaltlich völlig nichtssagend sind. Da werden nach Endoprothesen Standardtextbausteine automatisiert erstellt, in denen immer gute Verläufe ohne Komplikationen und mit besten Ergebnissen geschildert werden. Kniegelenke sind immer 0-0-90° beweglich, weil das die QS so verlangt. De facto kommen Patienten mit schlechter Beweglichkeit und sezernierenden Wunden.

Teilweise werden Textbausteine verwendet, die für jede beliebige OP gelten könnten. „… auf die prä-OP vorliegenden Befunde dürfen wir verweisen (Nein, die haben wir gar nicht!), … die OP erfolgte am … der Verlauf war komplikationsfrei … wir entließen …” usw. Alles Bla-bla. Ich habe im PEER-Review-Verfahren einen Reha-E-Brief mit mangelhaft bewertet, weil er komplett (man kann es ja nicht beweisen, aber beim Lesen zu 95 % spüren) aus Textbausteinen bestand. Selbst der Abschlussbefund wurde offensichtlich 1:1 vom Aufnahmebefund kopiert.

Ich fürchte einfach, dass eine KI-gesteuerte Erstellung die Sache nicht besser macht, zwar noch schöner formulierte Briefe produziert, die aber dadurch inhaltlich nicht besser werden. Die Kunst der Arztbrieferstellung könnte dann gänzlich verloren gehen, jedenfalls wenn KI ärztliches Denken ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Achim Schröder
aus Bad Rothenfelde

Antwort des Autors

Sehr geehrter Herr Kollege Schröder!

Als niedergelassener Chirurg kann ich Ihre Kritik an den uns übermittelten Arztbriefen sehr gut nachvollziehen. Dort werden oft Befunde, die Medikation, und ja, da stimme ich zu, auch Textbausteine aneinandergereiht, ohne auf die Relevanz für den Rezipienten und vor allem auf die Bedeutung für die Weiterbehandlung zu achten. Als Empfänger, das haben Sie auch berichtet, hat man dann Probleme, aus dem Wust von Informationen das Wesentliche zu extrahieren. Dabei muss man aber auch berücksichtigen, dass die Verfasser der Briefe oft unter massivem Zeitdruck stehen und wohl auch aus medikolegalen Erwägungen angehalten sind, umfassende (aber ungefilterte und ungewichtete) Informationen in den Berichten zu übermitteln. Da verspreche ich mir schon Fortschritte durch einen gut programmierten Algorithmus, der aus dem Konglomerat von Daten im KIS eben genau das extrahiert, was für die Weiterbehandlung wichtig ist, sei es denn vielleicht auch nur als zusammenfassende Epikrise. Ich hoffe, dass ich mit meinem Optimismus nicht danebenliege und dass eine fortgeschrittene KI dann bessere inhaltliche Leistungen bringt als das freundliche Geschwafel, das man aktuell gelegentlich von ChatGPT erhält.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident BDC

Schröder A: Leserbrief. Passion Chirurgie. 2024 Juli/August; 14(07/08): Artikel 04_03.

Surgeon Talk Podcast zur chirurgischen Weiterbildung

Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung
jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat
die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?

Surgeon Talk Moderator Professor Dr. Benedikt Braun hat sich mit BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, BDC-Vizepräsident Dr. med. Peter Kalbe sowie DGCH-Generalsekretär Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen zum Gespräch dazu getroffen. Alle drei sind Vorsitzende der Weiterbildungskommission Chirurgie. Viel Spaß beim Anhören!

HIER geht es zum Positionspapier der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie zur Förderung und Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen und
bedarfsgerechten Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

HIER geht es zum Podcast selber… 

Operationskurs: Wiederherstellung der Handfunktion vom 15.-16.11. in Dresden

Der zweitägige Operationskurs mit Workshop richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Fach- und Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und bietet die Möglichkeit, nach kurzen Vorträgen operative Zugangswege sowie diverse Techniken an Präparaten unter fachkundiger Anleitung zu trainieren.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.

Webinar Spezielle Unfallchirurgie Teil 1 am 19.-20.09.2024

Dieses Onlineseminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung zur Zusatzweiterbildung für Spezielle Unfallchirurgie sowie als Update für Fachärzte und -ärztinnen. Referent:innen aus ganz Deutschland machen Sie in nur zwei Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Speziellen Unfallchirurgie.

Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.

Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.