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Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen

G-BA nimmt Beratungen auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin Beratungen zu weiteren Mindestmengen aufgenommen. Es geht um die Fragestellung, ob Erfahrung und Routine bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und – gegebenenfalls – wie viele dieser Operationen durchgeführt werden müssen, damit diese Erfahrung vorausgesetzt werden kann. Zugrunde liegen Anträge des GKV-Spitzenverbandes.

Der G-BA ist gesetzlich beauftragt (§ 136b SGB V), für Krankenhäuser einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für die jeweiligen Leistungen sind Mindestmengen festzulegen: Je Ärztin/Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder aber je Ärztin/Arzt und Standort eines Krankenhauses.

Zu bislang sieben Leistungen hat der G-BA seit 2004 Mindestmengen festgelegt und sie in die Anlage seiner Mindestmengenregelungen aufgenommen:

  • Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende)
  • Nierentransplantation (inkl. Lebendspende)
  • komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre)
  • komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
  • Stammzelltransplantation
  • Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)
  • Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hatte die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu Mindestmengen in § 136b SGB V verändert. Der G-BA wurde beauftragt, für seine Mindestmengenregelungen Ausnahmetatbestände und Übergangsbestimmungen vorzusehen, um unbillige Härten insbesondere bei nachgewiesener hoher Qualität unterhalb der festgelegten Mindestmenge zu vermeiden. Er soll darüber hinaus das Nähere zur Darlegung der Prognose regeln: Für die Zulässigkeit der Leistungserbringung müssen die Krankenhäuser gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich darlegen, dass sie die geforderte Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr voraussichtlich erreichen.

Zudem wurde der G-BA mit dem KHSG beauftragt, zur nachvollziehbaren und gleichmäßigen Umsetzung sowie zur Operationalisierung und Transparenz das Nähere, insbesondere zur Auswahl einer planbaren Leistung sowie zur Höhe einer Mindestmenge, in seiner Verfahrensordnung zu regeln. Im November 2017 hat der G-BA daraufhin seine Mindestmengenregelungen und seine Verfahrensordnung umfassend an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die aktuell beschlossenen Beratungsthemen sind die ersten, die nach den neuen, im April 2018 in Kraft getretenen Verfahrensregeln erarbeitet werden.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, www.g-ba.de, 19.07.2018.

Telematikinfrastruktur: Praxen können mobile Kartenterminals bestellen

Für die Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte und Psychotherapeuten mobile Kartenlesegeräte mit neuen Sicherheitsfunktionen. Die ersten zugelassenen Geräte stehen jetzt zur Verfügung und können bestellt werden.

Aktuell haben drei Hersteller mobile Kartenterminals auf den Markt gebracht. Sie wurden von der gematik für den Gebrauch in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Bestandsgeräte zweier Firmen können mit einem Update nachgerüstet werden.

Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten haben Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal. Die Geräte werden mit 350 Euro finanziert – zuzüglich der Kostenerstattung für einen weiteren Praxisausweis, den die Ärzte für das mobile Kartenterminal benötigen.

Die gematik, die die Telematikinfrastruktur betreibt, führt eine Übersicht aller zugelassenen technischen Komponenten, die Ärzte und Psychotherapeuten für einen Anschluss an die TI bestellen können. Um sich die Hersteller und Namen der mobilen Kartenterminals anzeigen zu lassen, wählen Praxen im Feld Produkttyp „mob-KT“ aus und klicken auf „Anzeigen“.

Übergangsfrist für Bestandsgeräte

Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, können aktuell sowohl alte als auch neue mobile Kartenterminals nutzen. Ein neues Gerät benötigen sie spätestens dann, wenn bundesweit das Versichertenstammdatenmanagement eingeführt wurde. Nur damit können weiterhin alle Versichertendaten von der Gesundheitskarte ausgelesen werden.

Mehr Informationen der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 19.07.2018

„Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten“

“Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten.” Dies erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, anlässlich der Diskussion um eine Gebühr in der Notfallversorgung.

“Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz der Krankenhäuser aufsuchen”, betonte Gassen und fügte hinzu: „Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfallambulanz aufsuchen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.“

Die KBV hat deshalb gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Konzept zur Restrukturierung der Notfallversorgung vorgelegt. Neben einer engeren Zusammenarbeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVen mit den Krankenhäusern – der Bereitschaftsdienst versorgt heute schon über 20 Millionen Patienten pro Jahr – sieht es einen Ausbau der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 vor.

“Patienten, die dringend ärztliche Hilfe benötigen, sollen zukünftig die 116117 rund um die Uhr wählen können. Fachkundiges Personal entscheidet dann, wo der Patient am besten behandelt werden kann – in der Arztpraxis, in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder im Krankenhaus”, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Vielen Patienten, das zeigten internationale Erfahrungen, könne zudem bereits am Telefon geholfen werden.

“Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung”, unterstrich Hofmeister. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte kürzlich ähnliche Vorschläge präsentiert.

“Wir brauchen eine solche Steuerung, die letztlich dem Patienten zugute kommt. Eine Gebühr schlägt der Sachverständigenrat als letzte Lösung vor – und dann auch nur für die Patienten, die weiterhin die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, wohlwissend, dass sie zu einem niedergelassenen Arzt gehen könnten”, hob KBV-Chef Gassen hervor. “Wir warten jetzt nur noch auf die Zustimmung des Gesetzgebers, dass wir den 24-Stunden-Service unter der Nummer 116117 aufbauen können”, ergänzte er. Zurzeit dürfen die KVen den Bereitschaftsdienst nur abends, nachts und am Wochenende anbieten. Die Nummer 116117 ist bereits seit mehreren Jahren bundesweit geschaltet und hilft bei der Suche einer Bereitschaftsdienstpraxis.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 16.07.2018

BDC|Sachsen Jahrestreffen 2018: Thema Begutachtung

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes BDC|Sachsen am Mittwoch, den 19. September 2018, nach Naunhof bei Leipzig recht herzlich einladen. In diesem Jahr möchten wir uns der Begutachtung zuwenden. Gutachten gehören in Praxis und Klinik zum täglich Brot. Aber sie stehen in der Beliebtheitsskala nicht unbedingt ganz oben. Das mag unter anderem mit einer gewissen Unsicherheit auf wenig bekanntem Terrain im Zusammenhang stehen. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, ein paar Dinge zu vermitteln, die es ermöglichen, Gutachten zielgerichtet, folgerichtig und rechtssicher zu bearbeiten und „Stockfehler“ zu vermeiden.

Mittwoch, den 19. September 2018, 18.00 Uhr
Hotel Rosengarten
Nordstraße 22
04683 Naunhof bei Leipzig

Bitte Anmeldung bis zum 12.09.2018
per Fax an: (03771) 58 1637
oder E-Mail: dr@weiss-e.de

Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. E. Weiß

Programm 2018: Thema Begutachtung

Passion Chirurgie im Juli: Humanitäre Einsätze

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

aktuell haben 5 Mrd. Menschen keinen Zugang zu chirurgischer Versorgung – das ist ein wesentlicher Grund für unzureichende globale Gesundheit.

Aber was können Chirurginnen und Chirurgen bewirken? In dieser Ausgabe stellen wir Menschen und Projekte vor, die direkt Einfluss auf das Leben Betroffener nehmen. Chirurgen können mit ihrer Erfahrung, ihren Händen und einfachsten technischen Mitteln Menschen in der ganzen Welt helfen. Lassen Sie sich von den Geschichten mitreißen und inspirieren –  vielleicht auch dazu, selber einen Beitrag zu leisten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Juli-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus gefordert

Der Marburger Bund begrüßt die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): „Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal hat fundamentale Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ohne Änderungen wären neue Brüche und Fehlanreize die Folge“, warnt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vor der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit.

Es sei weder sachgerecht noch sinnvoll, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Auch bei der sehr zu begrüßenden Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stelle sich die Frage, warum nur das Pflegepersonal berücksichtigt werden soll, andere am Patienten tätige Berufsgruppen aber nicht.

„Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen“, betont der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

Es müsse verhindert werden, dass die zu Recht aufgegriffenen Fehlentwicklungen in der Pflege durch das Gesetz nunmehr in umso größerer Intensität Wirkung auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten entfalten. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien.

„Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, warnt der MB. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.

Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, sollen laut Referentenentwurf nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen wird lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt. „Dieses Ungleichgewicht ist sachlich nicht zu begründen. Es ist auch eine massive Diskriminierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern“, kritisiert Deutschlands größter Ärzteverband.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 11.07.2018

Mit am Start: BDC-Chirurgen beim Berliner Staffellauf

In diesem Jahr liefen drei Staffeln der Running Surgons bei der 18. Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel im Berliner Tiergarten mit. Insgesamt 1.907 Teams und 209 Bambini nahmen bei Rekordtemperaturen von 32 Grad am dritten Tag des Lauf-Events teil. Natürlich durfte auch das ausgiebige gemeinsam Picknick der BDC-Staffeln nicht fehlen. Wir freuen uns schon auf den nächsten Staffellauf!

Die Ergebnisse der BDC-Teams können sich auch in diesem Jahr wieder sehen lassen:

Staffel

Läufer

Platz

Running Surgeons 2

Dr. med. Mike Bereuter, Jeannette Bayer, Ulf Kuhlee, Maria Kuhlee, Jost Kluttig

339

Running Surgeons 1

Dr. med. Tilo Dahn, Daniela Dilling, Dr. med.Junius Salendo, Sarah Awarter, Janna Marie Schwab

690

Running Surgeons 3

Dr. med. Philipp Wolfgang, Niels Hubatschek, Houssam Alfaraj, Leonid Sverdlov, Dr. med. Tilo Dahn

930

Wir würden uns freuen, auch Sie bei der 20. 5 x 5 km TEAM-Staffel im Berliner Tiergarten als „Running Surgeon“ anzufeuern! Beim nächsten Mal werden wir auch eine Staffel aus der Geschäftsstelle mit ins Rennen schicken.

Sie können sich jetzt schon mit einer E-Mail an sport@bdc.de anmelden!

Indikationsgerechte Verordnung mit Mischpreisen muss definitiv regressfrei sein

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Rechtmäßigkeit der Bildung sogenannter Mischpreise bei Arzneimitteln erklärte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heute in Berlin (KBV):

„Die Entscheidung des BSG ist erst einmal positiv. Die Richter haben klargestellt, dass Mischpreise für Arzneimittel grundsätzlich zulässig sind. Damit ist der Status von vor dem anderslautenden Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus dem vergangenen Jahr wieder hergestellt. Allerdings kennen wir noch nicht die Einzelheiten und müssen daher die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das Urteil ist jedoch schon mal ein erster Schritt, auf den wir bei der Klärung der Frage der Wirtschaftlichkeit aufbauen können. Aus Sicht der KBV bedarf es nach wie vor der eindeutigen und rechtssicheren Feststellung, dass die Verordnung von Arzneimitteln mit Mischpreisen grundsätzlich als wirtschaftlich anerkannt wird. Ziel muss sein, dass Ärzte keine Sorge haben müssen, von den Krankenkassen in Regress genommen zu werden, wenn sie solche Arzneimittel indikationsgerecht verordnen. Für die Entscheidung für oder gegen eine Therapie muss die individuelle Abwägung des Arztes ausschlaggebend sein und nicht das Spardiktat der Krankenkassen.“

Hintergrund: Das BSG hat mit seinem heutigen Beschluss ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2017 widersprochen. Damals hatte das LSG einen Beschluss zur Preisbildung bei Arzneimitteln getroffen, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere nicht. Das LSG hatte entschieden, dass ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet werden kann, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Verschreiben Ärzte diese Medikamente trotzdem, droht ihnen ein Regress. Die Folge wäre ein faktischer Verordnungsausschluss für bestimmte Patientengruppen, beispielsweise mit onkologischen Erkrankungen oder für Kinder und Jugendliche, mit denen schon aus ethischen Gründen keine Arzneimittelstudien durchgeführt werden. Die KBV hatte daraufhin gefordert, dass vereinbarte Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet abdecken müssen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 05.07.2018

Wolfgang Müller-Osten-Medaille für Ehrenpräsident Hempel

Für sein besonderes Engagement im Bereich der Chirurgie hat Ehrenpräsident Prof. Dr. med. Karl Hempel vom BDC die Wolfgang Müller-Osten-Medaille verliehen bekommen. Der Berufsverband ehrt damit eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat. Besondere Anerkennung gebührt Hempel für seinen persönlichen Einsatz bei der Zusammenführung der Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern im Zuge der deutschen Einheit. Diese weit über das Amt des BDC-Präsidenten hinausgehenden Anstrengungen haben zu gegenseitigem Verständnis von Chirurginnen und Chirurgen trotz unterschiedlicher Ausgangsbedingungen geführt und den BDC zur größten europäischen Chirurgenvereinigung gemacht.

Neuer Vorstand bei der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Matthias Anthuber aus Augsburg ist DGCH‐Vorsitzender

Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) für das Jahr 2018/2019 ist Professor Dr. med. Matthias Anthuber. Professor Anthuber ist Direktor der Klinik für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie im Klinikum Augsburg, Hochschullehrer an der LMU München und ehemaliger deutscher Hallen‐Handballnationalspieler. Außerdem ist Professor Anthuber Leiter des Transplantationszentrums im Klinikum Augsburg. Professor Anthuber gestaltet als Präsident den 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Die nächste Jahrestagung der DGCH findet vom 26. bis 29. März 2019 im ICM in München statt. Professor Anthuber leitet die Klinik für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie des Klinikum Augsburg. Medizin studierte er an der LMU in München, wo er auch seine Facharztausbildung abschloss. Er ist seit 2004 Chefarzt für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie im Klinikum Augsburg und Stellvertretender Leiter des Darmkrebszentrums. Professor Dr. med. Matthias Anthuber löst Professor Dr. med. Jörg Fuchs aus Tübingen in der Funktion als Vorsitzender der DGCH ab.

Als Vorsitzender der DGCH gestaltet Professor Dr. med. Matthias Anthuber, gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften, das Programm des 136. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie im Jahr 2019. Das von ihm gewählte Kongress‐Motto „Volle Kraft voraus – mit Herz, Hand und Verstand“ bildet den übergeordneten Kern der kommenden Jahrestagung. „Parallel zur erfolgreichen Spezialisierung der Chirurgie sollten wir den ganzheitlichen Zugang zu unseren Patienten nicht aus dem Auge verlieren, erklärt Professor Anthuber.

Die Hauptthemen des Kongresses stehen bereits fest: Der alte und multimorbide Patient, Chirurgie und Ökonomie, Qualität und Transparenz, Tumortherapie, Risiko‐ und Fehlermanagement, Chirurgie 4.0, Innovationen und Robotik, Gesundheitspolitik, Forschung und Studien, Personalentwicklung und Karriere, Infektionen und Hygiene sowie Organspende‐ und Organtransplantation. Dem letztgenannten Thema soll dabei mit der Durchführung eines öffentlichkeitswirksamen Organspendelaufs unter Mitwirkung von
prominenten Leistungssportlern ein besonderes Gewicht gegeben werden.

Dem neuen DGCH‐Vorstand 2018/2019 gehört neben Professor Anthuber sein Vorgänger im Amt an: Professor Dr. med. Jörg Fuchs aus Tübingen ist nun 1. Vizepräsident. Professor Dr. med. Thomas Schmitz‐Rixen aus Frankfurt übernimmt das Amt des 2. Vizepräsidenten. Zum 3. Vizepräsidenten wurde Professor Dr. med. Dr. med. dent. Michael Ehrenfeld aus München neu in den Vorstand gewählt. Professor Dr. med. Tim Pohlemann aus Homburg/Saar ist turnusgemäß aus dem Vorstand ausgeschieden, jedoch noch als Vorsitzender der Projektgruppe Kongressentwicklung aktiv. Generalsekretär der DGCH bleibt Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans‐Joachim Meyer aus Hannover. Das Amt des Schatzmeisters übernimmt ab dem 01. Juli 2018 Professor Dr. med. Jens Werner aus München. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DGCH: www.dgch.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 29.06.2018