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Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.Das Gesetz reguliere in die Selbstverwaltung und sogar in die Arztpraxen hinein, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Genau das tun die Terminservicestellen, die offene Sprechstunde und die 25-Stunden-Regelung zu den Sprechzeiten.“

Mehrleistung der Ärzte soll vergütet werden

Positiv sei, dass der Bundesgesundheitsminister erkenne, dass Mehrleistung vergütet werden müsse. „Ob diese Vergütung tatsächlich kommt, das wird der Lackmustest für das Gesetz werden.“

Wirklich Kranke „fallen hinten runter“

Für den stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Stephan Hofmeister besteht das Problem des Gesetzes darin, dass die wirklich Kranken „hinten runterfallen“. Deren Finanzierung bleibe gedeckelt und budgetiert. Insofern sei absehbar, dass das Gesetz ein neues Versorgungsproblem schaffe. Hinzu komme ein riesiger bürokratischer Aufwand, „um das Ganze zu überwachen und zu kontrollieren“.

Chance verschenkt

Einen deutlicheren Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung hätte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel gewünscht. „Das wäre ein Zeichen für die Zukunft gewesen“, betonte er. „Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren Probleme haben werden, Ärzte zu finden, die sich niederlassen wollen.“ Da sei eine Chance verschenkt worden.

Das vollständige Interview mit den drei Vorständen der KBV wird im Mitte September erscheinenden „Klartext“, dem gesundheitspolitischen Magazin der KBV, veröffentlicht. Eine Kurzfassung des Interviews ist bereits jetzt hier zu finden.

Die KBV hatte am vergangenen Freitag eine Stellnahme zu dem Gesetzentwurf beim Bundesministerium eingereicht. Die nicht öffentliche Anhörung zu dem Gesetz hat am gestrigen Mittwoch stattgefunden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 23.08.2018

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