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Bundesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.

Mit dem Beschluss hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die im Jahr 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung mit dem Ziel einer hohen Weiterbildungsqualität zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den Berufsverbänden erarbeiteten Bundesärztekammer und Landesärztekammern nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische Ausrichtung der neuen MWBO.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen.

(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.11.2018

Stationäre Krankenhauskosten 2017 auf 91,3 Milliarden Euro gestiegen

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 % mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,4 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2017 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 695 Euro und damit um 4,4 % höher als im Jahr zuvor (4 497 Euro).

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4 235 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 408 Euro am höchsten. Auch in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen übersteigen die durchschnittlichen Fallkosten erstmals den Betrag von 5 000 Euro. Regionale Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Am deutlichsten stiegen die stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils +5,3 %. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit +2,9 % den geringsten Kostenanstieg.

Zusammen mit den Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (zum Beispiel für Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 14,5 Milliarden Euro beliefen sich die Gesamtkosten der Krankenhäuser im Jahr 2017 auf 105,7 Milliarden Euro (2016: 101,7 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 63,8 Milliarden Euro (+4,5 % gegenüber 2016) und den Sachkosten von 39,1 Milliarden Euro (+3,1 %) zusammen.

Land Krankenh. Fallzahl Bruttokosten insgesamt darunter Bereinigte Kosten Bereinigte Kosten je Fall
Personalk. Sachk.
Anzahl in Milliarden Euro in Euro
Deutschland 1942 19442810 105,7 63,8 39,1 91,3 4695
Baden-Württemberg 265 2159922 13,3 8,2 4,7 11,0 5053
Bayern 354 2988041 16,4 10 6 14,2 4753
Berlin 83 863070 5,3 2,9 2,2 4,3 5012
Brandenburg 57 567241 2,5 1,5 1 2,4 4235
Bremen 14 209928 1,1 0,6 0,4 1,1 5111
Hamburg 58 505019 3,3 1,8 1,4 2,7 5408
Hessen 159 1381242 7,4 4,3 2,8 6,6 4797
Mecklenburg-Vorpommern 39 419277 2,1 1,3 0,8 1,8 4411
Niedersachsen 180 1707738 9,1 5,5 3,3 7,8 4549
Nordrhein-Westfalen 344 4617776 24,9 15,3 8,9 21,2 4595
Rheinland-Pfalz 87 951846 4,8 3,1 1,6 4,3 4528
Saarland 23 285185 1,5 0,9 0,5 1,4 4744
Sachsen 77 1001121 4,9 2,9 1,9 4,5 4481
Sachsen-Anhalt 48 604834 2,8 1,8 1,1 2,6 4274
Schleswig-Holstein 111 602961 3,5 2,0 1,4 2,9 4827
Thüringen 43 580612 2,8 1,8 1,0 2,5 4383

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 12.11.2018

Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten

Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.

Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery  vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.

„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“

Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel  bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.

Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018

Arbeitszeiten im Krankenhaus regelmäßig kontrollieren

Der Marburger Bund fordert die Länder auf, die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anzuweisen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht von sich aus verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der 134. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Es genüge nicht, nur die angezeigten Verstöße zu verfolgen.

Die Arbeitsbelastung in den Kliniken steige von Jahr zu Jahr. Die Folge seien Arbeitszeiten, die oft weit über das zulässige Maß hinausgehen. So betrage die tatsächliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden und Dienste bei über 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt mehr als 49 Stunden (MB-Monitor 2017). In einer repräsentativen Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich deswegen 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen ausgesprochen.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 10.11.2018

Aktuelle Passion Chirurgie: Neurochirurgie im Fokus

Die aktuellste Ausgabe der PASSION CHIRURGIE widmet sich der Neurochirurgie, die sich mit allen operativ zu behandelnden Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems befasst. Das Fach bietet ein reiches Spektrum für Spezialisierungen und strahlt eine besondere Faszination aus. Operationen am Gehirn sind meist sehr aufwendig und Millimeter können über lebenslange Schäden beim Patienten entscheiden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

November-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Buchankündigung: Leitlinien Unfallchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. gibt als wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 1996 Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese werden alle 5 Jahre überarbeitet und sind auf der Leitlinien-Seite der AWMF stets aktuell einzeln abrufbar. Bisher sind drei Auflagen der DGU-Leitlinien 1997, 1999 und 2001 als Buch erschienen.

Die erheblich erweiterte neue 4. Auflage macht mit der E-Book-Ausgabe den entscheidenden Schritt in die Zukunft. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert incl. neuer Leitlinien. Auf 680 Seiten finden Sie 26 aktuelle DGU-Leitlinien (2 x S3 und 8 x S2 Niveau).

Themen der 26 Leitlinien

  • Polytrauma – Schwerverletzte (Kurzfassung)
  • Verletzungen von: Wirbelsäule (3 Leitlinien), Schulter, Arm und Hand (5 Leitlinien), Hüfte und Oberschenkel (3 Leilinien), Kniegelenk (5 Leitlinien), Unterschenkel und Sprunggelenk (3 Leitlinien)
  • Frakturen im Kindesalter (3 Leitlinien)
  • Infektionen (2 Leitlinien)
  • Implantatentfernung

Bitte nutzen Sie die Subskriptionsfrist bis 12.11.2018 für den um 16,- Euro reduzierten
Bezug der aktuellen Leitlinien!

Buchankündigung
Bucheinleitung

OPS 2019: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung

Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden. Der OPS ist eine Grundlage für die Entgeltsysteme. Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPSverschlüsselt werden.

In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern vereinbart.

Die Kodierung erfolgt auf Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem OPS in der Praxis.

Einige wichtige inhaltliche Änderungen im OPS 2019

  • Aufnahme neuer Kodes für die Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
  • Konkretisierung der Hinweise und Mindestmerkmale bei den Kodes für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
  • Aufnahme neuer Kodes für die Beatmungsentwöhnung [Weaning]
  • Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik erbracht werden

Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen (“Was ist neu im OPS Version 2019?”). Alle Änderungen im Detail finden Sie in der Aktualisierungsliste. Die Differenzliste enthält die Veränderungen der endgültigen OPS-Fassung gegenüber der Vorabfassung. Die Aktualisierungsliste zum PKMS 2019 liegt dem ZIP-File für die Aktualisierungslisten bei.

Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS 2019 wird an die Änderungen im Systematischen Verzeichnis angepasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

OPS 2019 Online
Basisinformationen zum OPS

Quelle: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, www.dimdi.de, 24.10.2018

Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)” zugestimmt.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Bundesminister Jens Spahn: “Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Da setzen wir jetzt ganz konkret an. Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zügig beraten und beschließen. Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.”

Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Transplantationsbeauftragte (TxB) bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben

Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:

  • Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
  • Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.
  • Der Aufwand wird vollständig refinanziert; die korrekte Mittelverwendung durch die Entnahmekrankenhäuser ist nachzuweisen.

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt

  • TxBs sind auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen;
  • sie erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen;
  • den TxBs sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen;
  • TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.

Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser

  • Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
  • sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen;
  • Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird;
  • die Höhe dieses Zuschlags beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt

  • Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
  • Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit werden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt.
  • Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Potentielle Organspender werden besser erkannt und erfasst

  • Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen.
  • Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
  • Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen dann den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.

Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Angehörige sollen besser betreut werden

  • Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung wird insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 31.10.2018

Ärztemonitor: Ärzte kümmern sich um ihre Patienten

Ärztemonitor – Zum vierten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV-Virchow-Bund rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu ihrem Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Niedergelassenen sind echte „Kümmerer“ und engagieren sich gerne für ihre Patienten. Aber: Die Rahmenbedingungen machen ihnen zu schaffen.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen engagieren sich enorm für ihre Patienten. Die Berufszufriedenheit ist hoch, der tägliche Einsatz groß. Immer noch arbeiten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen über 51 Wochenstunden. Diese hohe Zahl machen die in eigener Praxis selbstständigen Mediziner möglich. Doch der Wandel zeigt sich deutlich: Immer mehr Ärzte starten als Angestellte in den Beruf – mit großem Engagement, doch logischerweise mit arbeitsvertraglich definiert weniger Arbeitszeit. Gleichzeitig spielen gesellschaftliche Entwicklungen wie eine vernünftige Balance von Familie und Beruf eine immer wichtigere Rolle. Kurzum: Jeder, der die Ärzte zu immer noch mehr Arbeit zwingen will, muss wissen, die Ressourcen sind begrenzt! Politischer Zwang und Eingriffe in Praxisabläufe verbessern die Versorgung nicht, sondern schrecken den medizinischen Nachwuchs ab.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute anlässlich der Vorstellung des Ärztemonitors 2018 klargestellt.

„Die ärztliche Freiberuflichkeit und Selbständigkeit sind das zentrale Element der Leistungsfähigkeit des ambulanten Bereiches. Dass der Arzt nur dem Patienten verpflichtet und nicht von Weisungen Dritter abhänig ist, ist eine der Säulen unseres Gesundheitssystems. Hieraus erklären sich die hohen Zufriendheitswerte“, erklärte Dr. Dirk Heinrich für den NAV-Virchow-Bund.

Doch immer mehr Ärzte sind angestellt. Viele von ihnen wünschen sich eine bessere Work-Life-Balance und arbeiten deshalb in Teilzeit. „Das bedeutet: Wenn diese Entwicklung weitergeht, werden wir zusätzlich zum Ärztemangel auch ein Mangel an verfügbarer Arbeitszeit für Patienten haben. Jede Minute kann nur einmal aufgewendet werden“, führte Gassen aus.

Unabhängig vom Trend zur Anstellung müsse jedoch alles unternommen werden, um die Niederlassung in Selbständigkeit zu fördern, erklärt Dr. Heinrich. „Dazu ist es jedoch erforderlich, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Ein erster Schritt ist die Beendigung der unseligen Budgetierung“, so der Bundesvorsitzende des Verbands der niedergelassenen Ärzte.

Die Meinungsforscher fragten die Ärzte und Psychotherapeuten auch nach ihren persönlichen Erfahrungen mit körperlicher oder verbaler Gewalt im Praxisalltag. Jeder vierte Arzt gab an, schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden zu sein. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten 12 Monaten.

Für die Befragung im Auftrag von KBV und NAV-Virchow-Bund hat das Meinungsforschungsinstitut infas rund 11.000 Telefoninterviews durchgeführt. Der Ärztemonitor ist die größte Erhebung unter niedergelassenen und angestellten ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland.

Obwohl sie die Rahmenbedingung als schwierig kritisieren, sind 90 Prozent der Ärzte und 97 Prozent der Psychotherapeuten mit ihrem Beruf als solchem zufrieden, 99 Prozent der Befragten beider Gruppen finden zudem ihre Arbeit nützlich und sinnvoll.

Ergebnisse der Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 18.10.2018

Schaufenster November 2018

Stationäre Versorgung

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2018 beträgt 1,96 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.

Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 Prozent und für Sachkosten bei 1,26 Prozent. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.

Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

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LANGENBECK-VIRCHOW-HAUS

 4. Forum Ambulantes Operieren

Bereits zum 4. Mal findet in Berlin am 07. bis 08. Dezember 2018 das Forum Ambulantes Operieren statt, für diejenigen, die sich für das Thema ganz speziell interessieren. Experten werden mit teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. Auch der BDC wird mit dem Vortrag „Zukünftige Vergütungssysteme des Ambulanten Operierens“ von Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg vertreten sein.

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7,1 Millionen stationär operierte Patienten im Jahr 2017

Bei 38 Prozent (7,1 Millionen) der 18,9 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern
behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2017 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2017 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff  unterziehen mussten, 60 Jahre und älter. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden. Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten mit 261.300 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt wurden. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (209.100) und Implantationen einer Endoprothese am Hüftgelenk (199.300).

Auch bei den 45- bis 59-Jährigen wurden mit 87.700 chirurgischen Eingriffen am häufigsten
„andere Operationen am Darm“ durchgeführt. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle (48.700). Bei den Männern war es der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein (45.000).

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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