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Nosokomiale Infektionen: Umfrage zu Präventionsmaßnahmen

Mit Ihrer Hilfe möchte der BDC die Umfrage bei Fachärzten zur Bewertung von Hygienemaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen unterstützen. Dabei werden Fachärzte verschiedener Disziplinen in Klinik und Praxis gleichermaßen angesprochen. Die Befragung wird durch das Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universität Greifswald und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Ihre Teilnehme hilft, eine realistische Einschätzung diverser fachlicher und gesetzgeberischer Maßnahmen aus Anwenderperspektive zu erhalten. Die Teilnahme an dieser Umfrage dauert nur drei bis vier Minuten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und unterstützen Sie unsere Arbeit rund um die Patientensicherheit.

Zur Umfrage: Nosokomiale Infektionen

Ärztemonitor 2018: Bürokratielast ist ungebrochen hoch

Bürokratie ist ein echter Zeitfresser in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Das belegen neue Zahlen, die die KBV vorab aus dem Ärztemonitor 2018 veröffentlicht hat.Danach verbringen Ärzte pro Woche 7,4 Stunden mit Verwaltungstätigkeiten, bei den Psychotherapeuten sind es 7 Stunden. „Das ist eindeutig zu viel“, betonte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV im Vorfeld des KBV-Symposiums „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ am kommenden Dienstag in Berlin.

Kriedel: Keine neue Bürokratie schaffen

„Jede Minute mehr an Bürokratie fehlt in der Patientenversorgung und frustriert die Ärzte“, sagte Kriedel in Richtung Politik und fügte hinzu: „Hier muss man ansetzen, wenn man mehr Behandlungszeit generieren will.“ Ziel müsse es sein, Bürokratie kontinuierlich abzubauen und nicht – wie es die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes befürchten lassen – weiter zu erhöhen.

Verwaltungstätigkeit auf Platz 2

Mit rund sieben Wochenstunden hat die Verwaltungstätigkeit nach der Patientensprechstunde den größten Anteil an ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeitszeit, wie der Ärztemonitor zeigt. Damit ist die Bürokratielast ungebrochen hoch.

Gleichzeitig sagten 57 Prozent der befragten Ärzte und Psychotherapeuten aus, dass sie nicht ausreichend Zeit für die Behandlung ihrer Patienten zur Verfügung haben. Das sind etwas mehr als bei der Befragung vor zwei Jahren, wo dies von 56 Prozent bemängelt worden war.

Für den Ärztemonitor wurden deutschlandweit rund 11.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zu Themen rund um die Praxis befragt. Die kompletten Ergebnisse werden im Oktober vorgestellt.

Aktueller Bürokratieindex kommt im November

Im November veröffentlicht die KBV zudem ihren aktuellen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung. Mit der auf dem Standardkosten-Modell basierenden Erhebung stellt sie jährlich dar, wie viel Zeit die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr für welche bürokratischen Dokumentationspflichten aufwenden.

Symposium zum Bürokratieabbau

Bei dem Symposium der KBV wird es um Maßnahmen für einen wirkungsvollen Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen gehen. Neben Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sind mehrere Workshops geplant. Unter anderem soll die Frage nach einem verbindlichen Bürokratie-Abbauziel in der Selbstverwaltung diskutiert werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.09.2018

Warum digitale und internationale Ansätze die Patientensicherheit erhöhen

Die Kosten für vermeidbare Patientenschäden belaufen sich hierzulande auf rund 15 Prozent aller Gesundheitsausgaben – das hat eine Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergeben. Das APS-Weißbuch Patientensicherheit beschreibt notwendige Maßnahmen zum Ausbau der Patientensicherheit. Eine höhere Sicherheit in der Gesundheitsversorgung zu erreichen ist also möglich und von großer Relevanz. Weltweit finden sich zunehmend entsprechende Initiativen. So wird in zahlreichen Ländern am 17. September 2018 bereits zum 4. Mal der Internationale Tag der Patientensicherheit (ITPS) veranstaltet. Rund um den Tag beteiligen sich viele Einrichtungen mit Aktionen. In diesem Jahr steht das Thema „Digitalisierung und Patientensicherheit“ im Mittelpunkt, dazu findet am Donnerstag, den 13. September eine Pressekonferenz des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) in Berlin statt.

Das APS hat die Idee für den Internationalen Tag für Patientensicherheit als weltweiten Aktionstag entwickelt und ist in Deutschland Organisator und Ansprechpartner. „Wir haben dieses Mal das Thema Digitalisierung aufgegriffen, weil wir überzeugt sind, dass die Chancen, die sich daraus für die Patientensicherheit ergeben, noch lange nicht umrissen oder gar umgesetzt sind“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. „So gibt es beispielsweise in der Arzneimitteltherapiesicherheit noch viele ungeahnte Möglichkeiten – von IT-Lösungen zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln bis hin zum elektronischen Medikationsplan.“ Das APS bearbeitet diesen Themenkomplex seit vielen Jahren – und hat beispielsweise eine Handlungsempfehlung zum Thema Digitalisierung und Risikomanagement sowie eine Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps herausgegeben. Mit der Organisation des Internationalen Tages der Patientensicherheit (ITPS) möchte das Bündnis Gesundheitseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit geben zu zeigen, mit welchen digitalen Projekten und Strategien sie die Patientensicherheit erhöhen. Wie groß die Resonanz und Beteiligung ist, kann auf der interaktiven Deutschlandkarte auf der Internetseite www.tag-der-patientensicherheit.de eingesehen werden.

Nach Ansicht der Experten birgt die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aber nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken. „Wenn die Medikamentendosis für einen Patienten beispielweise falsch berechnet wurde oder Persönlichkeitsrechte nicht ernst genug genommen werden, kann das zu ernsthaften Problemen führen“, so Müller, Geschäftsführer des APS.

Einen aktuellen Impuls, über die eigenen Landesgrenzen hinweg gemeinsam nach Verbesserungsansätzen zu suchen, geben seiner Ansicht nach aktuelle Probleme rund um die sichere Arzneimittelversorgung wie etwa Rückrufe oder Engpässe. „Der Markt für Arzneimittel und digitale Gesundheitsangebote ist ein internationaler. Hier für Patientensicherheit zu sorgen erfordert länderübergreifende Ansätze.“ Viele globale Herausforderungen der Patientensicherheit – wie etwa Infektionskrankheiten – seien nur mit multinationalen Strategien zu lösen. So habe beispielsweise die Ebola-Krise gezeigt, dass Gefährdungen nur ein paar Flugstunden entfernt sein können. Auch hierzulande geben verschiedene bedrohliche Entwicklungen – wie zum Beispiel die zunehmende Verbreitung multiresistenter Keime – Anlässe zur gemeinsamen Entwicklung von Strategien zum Erhalt der Patientensicherheit. Das APS möchte im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zu internationalen Lösungsansätzen leisten – wie etwa mit der Organisation des jährlichen Internationalen Tages der Patientensicherheit (ITPS). In Österreich organisiert die Plattform Patientensicherheit und in der Schweiz die Stiftung für Patientensicherheit den Aktionstag. Langfristig möchten die Organisationen erreichen, dass der ITPS in die Liste der internationalen Aktionstage der Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wird.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 06.09.2018

AWMF fordert unabhängige Finanzierung von hochwertigen medizinischen Leitlinien

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. fordert seit vielen Jahren eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung für hochwertige interdisziplinäre, evidenzbasierte Leitlinien. Die AWMF sieht im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der auch nach 2019 mit einem Budget von 200 Mio. Euro pro Jahr fortgesetzt wird, die geeignete Struktur, um eine solche Förderung sinnvoll und effizient umzusetzen. Der Innovationsfonds fördert Projekte, die helfen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Diesen Zweck erfüllen die AWMF-Leitlinien seit vielen Jahren. Doch nur mit einer unabhängigen Finanzierung kann die methodisch aufwändige Arbeit der Fachgesellschaften in der AWMF an hochwertigen Leitlinien künftig aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.

Die Leitlinien der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind die wesentliche Wissensgrundlage im deutschen Gesundheitssystem. Sie sind die Basis für medizinische Entscheidungen zum Wohle des Patienten sowie Grundlage für die medizinische Fortbildung und Qualitätssicherung. Außerdem unterstützen sie die Versorgungsforschung und helfen, unbearbeitete Forschungsfelder zu identifizieren. Seit über 20 Jahren entwickeln die in der AWMF vernetzten Fachgesellschaften diese unabhängigen wissenschaftlichen Leitlinien. Deren Qualität hat sich kontinuierlich verbessert. Immer mehr Leitlinien weisen mittlerweile die höchste Klasse S3 aus. Doch die Entwicklung von Leitlinien ist aufwändig und kostenintensiv: Je höher deren methodische Qualität, umso höher werden auch die Aufwände, die Leitlinien zu erstellen und aktuell zu halten.

Die Fachgesellschaften stemmen diese Finanzierung bislang alleine. Die Entwicklung der Leitlinien erfolgt ehrenamtlich durch die Mitglieder der Leitlinien-Gruppe. Erhebliche Kosten entstehen beispielsweise für Literaturrecherchen und Evidenzbewertungen, die Nutzung von Datenbanken, Treffen der Leitliniengruppe und öffentliche Konsultationsverfahren. „Fachgesellschaften stoßen bei den stetig steigenden Qualitätsanforderungen und dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der notwendig ist, um mit dem aktuellen medizinischen Wissensstand Schritt zu halten, an ihre Grenzen“, betont AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg. „Um künftig die hohe Qualität zu halten und noch mehr Leitlinien der Klasse S3 entwickeln zu können, wird für die Leitlinien-Arbeit eine unabhängige Finanzierung benötigt“, ergänzt Professor Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi). Nur so ließen sich die internationalen Qualitätsstandards einschließlich redaktioneller Unabhängigkeit bewahren. „Leitlinien definieren den Goldstandard der Versorgung. Davon profitiert das gesamte Gesundheitssystem. Es wäre daher naheliegend, wenn sie künftig über den Innovationsfonds des G-BA finanziert werden“, so Professor Kopp. Durch eine solche Finanzierung ließen sich auch offene Themen oder neue Herausforderungen angehen. So wäre es beispielsweise wichtig, mehr Leitlinien mit ihren verlässlichen Informationen den Bürgerinnen und Bürgern in einer verständlichen Sprache zugänglich zu machen. Außerdem müssten die Bedürfnisse spezieller Bevölkerungsgruppen wie die von Kindern, alten Menschen oder Patienten mit mehreren Erkrankungen besser in Leitlinien abgebildet werden. Um Leitlinien noch unmittelbarer in den Versorgungsalltag zu integrieren, wäre zudem deren Digitalisierung notwendig.

Die AWMF unterstützt die Leitlinienentwicklung der Fachgesellschaften durch methodische Hilfen und Beratung. Außerdem sichert sie deren Qualität, indem neue Leitlinien-Projekte für das Leitlinien-Register der AWMF angemeldet werden müssen und von der AWMF geprüft werden. Eine unabhängige Finanzierung und der transparente Umgang mit Interessenkonflikten der Leitlinien-Autoren sind dabei Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das AWMF-Register. Zudem werden entsprechend internationaler Standards weitere Kriterien der systematischen Entwicklung geprüft und die Leitlinien entsprechend klassifiziert, von S1 bis S3. S3 stellt die „Königsklasse“ höchster methodischer Qualität dar.  „Die Qualitätssicherung durch die AWMF hat sich bewährt. Sie ist auch bereits in anderen Förderprogrammen, die auf höchste Leitlinienqualität -S3- setzen hilfreich und erfolgreich“ erläutert Professor Kreienberg und nennt dazu das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien von AWMF, Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie das Leitlinienprogramm Onkologie von AWMF, Deutscher Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe. „Die bestehenden Programme finanzieren jedoch nur einen Bruchteil der heutigen S3-Leitlinien und reichen nicht aus, um die bestehenden Qualitätsstandards vieler S3-Leitlinien zu halten oder neue Herausforderungen anzugehen“, ergänzt Professor Kopp.

Bei einer Finanzierung durch den Innovationsfonds würden die AWMF und ihre Fachgesellschaften unverändert für die Qualitätssicherung der Leitlinien garantieren. „Die AWMF und ihre Mitgliedsgesellschaften haben in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass sie das können“, so Professor Kreienberg. „Alle in unserem Gesundheitssystem verlassen sich darauf, dass es qualitätsgesicherte, hochwertige Leitlinien gibt, die kontinuierlich weiterentwickelt und aktuell gehalten werden“, so der AWMF-Präsident, „dann ist es auch notwendig, dass Gelder des Gemeinwesens in deren Entwicklung fließen.“

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 05.09.2018

Zweiter Konnektor auf dem Markt

Zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur steht ein zweiter Konnektor bereit. Der Hersteller T-Systems will eigenen Angaben zufolge im September mit dem „Massenrollout“ beginnen.Der weitere Konnektor wurde Anfang August von der Betreibergesellschaft gematik für die Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen und kann jetzt in den Praxen installiert werden. T-Systems, ein Tochterunternehmen der Telekom, arbeitet mit unterschiedlichen Anbietern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zusammen.Seit Ende vergangenen Jahres läuft der Anschluss der Praxen an die TI. Der PVS-Anbieter CompuGroup mit der KoCo Connector GmbH war bislang der einzige Anbieter mit zugelassenen Komponenten für ein Komplettangebot, welches den Zugang zur TI ermöglicht.Mit T-Systems kommt nun etwas mehr Bewegung in den Markt. Ärzte und Psychotherapeuten sollten beim Abschluss eines Vertrages jedoch immer darauf achten, dass alle Komponenten in dem angebotenen Paket enthalten sind und durch die angemessenen Pauschalen der Finanzierungsvereinbarung abgedeckt sind, rät die KBV.

Finanzierung von Konnektor und Terminal

Nach der Finanzierungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband zahlen die Krankenkassen beispielsweise für Einzelpraxen im dritten Quartal 3.054 Euro und im vierten Quartal 2.882 Euro. Darin enthalten sind eine Erstausstattungspauschale für einen Konnektor und ein stationäres Kartenterminal sowie eine Starterpauschale von 900 Euro.

PVS-Update nötig

Die Starterpauschale soll unter anderem die Kosten für die Installation und die damit zusammenhängenden Ausfallzeiten und Schulungen der Mitarbeiter decken. Auch notwendige Anpassungen des Praxisverwaltungssystems, um den Zugang zur TI zu ermöglichen, sollen daraus finanziert werden.

Erstattung von Betriebskosten

Die Praxen erhalten darüber hinaus eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 248 Euro je Quartal, um laufende Kosten für Wartung sowie notwendige Updates abzudecken. Hinzu kommen Pauschalen für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis, die ebenfalls pro Quartal gezahlt werden.

Der Praxisausweis, mit dem sich eine Praxis gegenüber der TI als medizinische Einrichtung authentisiert, kann unabhängig vom Konnektor-Anbieter bestellt werden. Pro Praxis wird ein Ausweis benötigt; für jedes mobile Kartenterminal ein weiterer Ausweis.

Zeitplan ist nicht mehr zu halten

Aus Sicht der KBV wird es voraussichtlich nicht möglich sein, dass die Industrie bis Ende des Jahres alle Praxen mit der nötigen Technik ausstattet. Anfang Juli waren noch schätzungsweise 80 Prozent der Praxen ohne Anschluss. Zudem ist zurzeit offen, wann die nächsten Anbieter ihre Konnektoren auf den Markt bringen.

„Die Ärzte und Psychotherapeuten sind durchaus gewillt, sich an die TI anzubinden, wenn denn ihre Anbieter ihnen die passenden Komponenten zur Verfügung stellen könnten“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Die KBV hat das Bundesgesundheitsministerium wiederholt aufgefordert, die Frist rechtzeitig um mindestens ein halbes Jahr zu verlängern und die drohenden Sanktionen auszusetzen. „Diese Information kann man Praxen und IT-Unternehmen nicht erst kurz vor der Angst mitteilen. Wir brauchen Planungssicherheit“, forderte Kriedel. Nach dem E-Health-Gesetz müssen alle Praxen ab 1. Januar 2019 das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen; anderenfalls drohen ihnen Honorarkürzungen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.08.2018

Webinar-Termin im September: S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom

Webinar „S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom
27. September 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

WEBINARE IM ARCHIV ABRUFEN

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen 2018

  • Oktober: S3-Leitlinie „Präoperative Anämie“
  • November: S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Varikose“
  • Dezember: S2e-Leitlinie „Rotatorenmanschette“

Registrieren Sie sich jetzt schon auf der Webinar-Webseite: Alle aktuellen Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite unter www.bdc-webinare.de. Der BDC hält Sie mit Newslettern auf dem Laufenden.

Personalia September 2018

Dr. med. Michael Bähr, ist seit dem 01.07.2018 Niedergelassener Chirurg in Burgstädt. Er übernahm die Praxis von Dr. med. Steffen Wegener, der in den Ruhestand ging.

Dr. med. Hubert Bölkow leitet seit Anfang Juli 2018 die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar.

PD Dr. med. Sven Eisold wechselte im Juli 2018 als Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie der Sana Kliniken Lübeck an das Klinikum Stadt Soest. Dort leitet der auf Tumorchirurgie spezialisierte Chirurg die Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Dr. med. Tom Engelmann ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha. Der ehemalige Oberarzt ist Nachfolger von Dr. med. Hans-Reinhard Höfler, der sein Dienstverhältnis als Chefarzt mit Renteneintritt beendete.

Catalina Maria Fernandez Gimenez ist seit dem 01.07.2018 in der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis Rotenburg tätig. Die Fachärztin für Allgemeine Chirurgie war zuvor in der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg tätig.

Prof. Dr. med. Matthias Frank ist seit Juni Chefarzt der Chirurgie des Kreiskrankenhauses Wolgast. Er war vorher Oberarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie am Unfallkrankenhaus Berlin.

Dr. med. Thomas Gaertner wechselte zum 01.07.2018 als Chefarzt von der Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie des St. Bernward Krankenhauses in Hildesheim an das HELIOS Klinikum Salzgitter. Dort leitet er nun die GmbH Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie.

Dr. med. Marius Ghidau hat zum 01.07.2018 die Leitung der Chirurgie im Klinikum Altmühlfranken in Weißenburg übernommen. Er war zuvor Oberarzt und Leiter der Sektion Minimal-invasive Chirurgie in Fürth und hat die Schwerpunkte Minimal-invasive Chirurgie, Hernienchirurgie und Chirurgie des Brust- und Bauchraumes.

Dr. med. Dirk Kebe ist neuer Chefarzt der Unfall- und Handchirurgie, Sporttraumatologie des AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS in Bad Pyrmont. Kebe war zuvor Oberarzt im Krankenhaus Bad Oeynhausen.

Dr. med. Sabine Leins, zuvor Oberärztin der Chirurgie des Leopoldina-Krankenhauses der Stadt Schweinfurt, leitet seit dem 01.07.2018 die Zentrale Notaufnahme am Klinikum Kulmbach.

Dr. med. Gerd-Uwe Neukamp wechselte als Chefarzt der Chirurgie der HELIOS Klinik Bad Schwalbach an das HELIOS St. Josefs-Hospital in Bochum-Linden wo er ebenfalls die Chirurgische Klinik leitet.

Prof. Dr. med. Jörg Pelz M.A., bisheriger Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäß- und Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Würzburg, ist nun Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie / Spezielle Viszeralchirurgie am St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim.

Dr. med Jaroslaw Pyrc ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie des Elblandklinikums Radebeul. Er war zuvor am UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der Universitätsklinik Carl Gustav Carus in Dresden als Oberarzt beschäftigt.

Dr. med. Stephan Ruff ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie der Paracelsus-Klinik in Bad Ems. Er wechselte von der Paracelsus-Klinik in Karlsruhe, die geschlossen wurde.

Schaufenster September 2018

Deutschsprachiges Arthroskopieregister DART

In dem Arthroskopie-Register werden ab alle validen Daten der Patienten, vor und nach einer arthroskopischen Operation erfasst und wissenschaftlich ausgewertet. Mit dabei sind Eingriffe in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das zentrale Datenregister wird Ärzten, Praxen und Kliniken kostenfrei zur Sicherstellung ihrer Qualität zur Verfügung stehen. Über die Studien-Ergebnisse sollen später in einem allgemeinen Reporting auch Bürger, Krankenkassen, Gesundheitspolitik und Medizinproduktehersteller informiert werden. Die Auskünfte beruhen dann ausschließlich auf echten klinischen Zahlen aus dem Versorgungsalltag. Auf der online-Plattform von DART machen die Ärzte Angaben zur Erkrankung / Verletzung, dem Gelenk-Befund und der durchgeführten Operation. Der operierte Patient erhält ebenfalls einen online-Zugang und wird gebeten, zu regelmäßigen Zeitpunkten – bis zu 10 Jahre nach der Operation – Angaben zum subjektiven Gelenkbefund, Komplikationen, Arbeitsausfall und der subjektiven Zufriedenheit zu machen.

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Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Es folgt den Pflegestärkungsgesetzen I-III der Großen Koalition und setzt unter anderem das „Sofortprogramm Pflege” um.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege. Wir greifen damit der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Und weitere Schritte folgen bald.”

Im Zuge der geplanten Maßnahmen hat Minister Spahn bereits angekündigt, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um wahrscheinlich 0,5 Prozentpunkte angehoben werden muss.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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Erweiterter Vorstand des BDC

Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des BDC wurde neben dem dreiköpfigen Vorstand, bestehend aus Präsident und zwei Vizepräsidenten ein erweiterter Vorstand mit fünf weiteren Mandatsträgern gebildet. Alle Vorstandsmitglieder sollen gleichzeitig als eine Art Ministerium ein Referat verantwortlich betreuen und damit die vielfältige Sacharbeit in der täglichen Arbeit bündeln. Der Vorstand tagt in kurzen Abständen und kann durch die neue Struktur schneller und effektiver aktuelle Entscheidungen des Tagesgeschehens treffen.

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AWMF: Gegen die Ausbreitung einer wissenschaftlichen Scheinwelt

© iStock/sturti

Wertlose Forschung und gefährliches Pseudowissen beschäftigen die medizinische Wissenschaft seit langem – dennoch breitet sich der Markt für deren Verbreitung anscheinend ungehindert aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sieht darin eine reale Bedrohung für die Durchdringung von Wissen aus der seriösen Wissenschaft in die Öffentlichkeit und, in Konsequenz, eine Bedrohung für die Gesundheit von Patienten. Die AWMF setzt auf Gegenmittel wie das Paradigma der evidenzbasierten Medizin, internationale Initiativen zur Förderung der Qualität medizinischer Forschung, auf die Leitlinien ihrer aktuell 178 Mitgliedsgesellschaften als qualitätsgesicherte Information und auf die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.

Auslöser ist die zunehmende Ausbreitung einer akademischen Scheinwelt – getrieben durch sogenannte „Raubverlage“, „Pseudojournale“ und „Pseudokongresse“, die Wissenschaftlichkeit vorgeben, jedoch die Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen fundamental missachten. Die AWMF ruft daher zu mehr Problembewusstsein auf. „Die medizinische Wissenschaft muss sich verstärkt für die Prävention, Identifikation und Kennzeichnung von wertloser, eindeutig interessengeleiteter oder pseudowissenschaftlicher Forschung einsetzen, um nachteilige Folgen für die medizinische Versorgung und für individuelle Patienten zu verhindern“, fordert Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. „Hierfür eignen sich Instrumente, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen“, ergänzt Professor Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen, Vorsitzender der Kommission Forschung und Lehre der AWMF. Dazu gehören die obligate Registrierung klinischer Studien, die Transparenz von Interessenkonflikten, Regeln für transparente Publikationsprozesse einschließlich eines definierten Begutachtungsver­fahrens („peer review“) und die kostenfreie Verfügbarkeit wissenschaftlich hochwertiger Publikationen („open access“).

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DGPRÄC: Fachgesellschaft feiert 50. Jubiläum

Jubiläumsfeier in ihrer Gründungsstadt Bochum

Am 16. Oktober 1968 wurde im Park-Hotel in Bochum (heutige Stadtpark-Gastronomie) die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) gegründet. Aus Anlass ihres nunmehr 50-jährigen Jubiläums organisiert die DGPRÄC ihre jährliche Fachtagung erneut in ihrer Gründungsstadt Bochum. Sie findet statt vom 13. bis 15. September 2018 im RuhrCongress Bochum. Rund 1.500 deutsche und internationale Experten werden erwartet. Präsident des renommierten Kongresses ist Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgiezentrum, des BG Universitätsklinikums Bergmannsheil. Als Ehrenpräsident wird Prof. Dr. Dr. Fritz Eduard Müller dabei sein, der als erster Chefarzt dieser Klinik entscheidend an der Gründung der DGPRÄC beteiligt war.

Meilensteine der Plastischen Chirurgie

„Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Klinik, die die Entwicklung unseres Fachgebietes maßgeblich befördert hat, diesen renommierten Kongress ausrichten wird“, sagt Prof. Lehnhardt. Die Gäste erwartet ein umfangreiches Programm an Vorträgen, Diskussionen und Workshops. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Versorgung von traumatischen und Verbrennungsverletzungen, die Lymphchirurgie, ästhetische Eingriffe, die Endoprothetik im Bereich der Hand sowie die Stammzellforschung. „Darüber hinaus nehmen wir das Jubiläum zum Anlass, Meilensteine der Geschichte unserer Fachgesellschaft darzustellen und auch die künftige Entwicklung der Plastischen Chirurgie in den Blick zu nehmen“, erläutert Prof. Lehnhardt. Ein umfangreiches Rahmenprogramm führt die Gäste in den spannenden Lebens- und Kulturraum Ruhrgebiet ein.

Fester Bestandteil der modernen Medizin

Am 16. Oktober 1968 hoben elf Gründungsmitglieder in Bochum die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen, VDPC (heute: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, DGPRÄC) als neue wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband aus der Taufe. In der Folgezeit entwickelte sich das Fachgebiet zu einem festen Bestandteil der modernen Medizin weltweit. Das Versorgungsspektrum reicht heute von ästhetischen Eingriffen über die Knochen- und Weichteilrekonstruktion, die Handchirurgie, die Verbrennungschirurgie bis hin zur palliativen Medizin. Die Fachgesellschaft zählt annähernd 2.000 Mitglieder.

Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut

Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.

Bereitschaftsdienst 116117

„Langsam tragen unsere Anstrengungen Früchte: Das Wissen um den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die bundesweite Rufnummer 116117 nehmen zu. Zwar geben immer noch 33 Prozent der Befragten an, direkt ins Krankenhaus zu gehen, wenn sie nachts oder am Wochenende ärztliche Hilfe benötigen. Aber das sind immerhin 14 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor“, erklärte heute in Berlin Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Er kommentierte die Versichertenbefragung der KBV. Sie wird seit 2006 fast jährlich von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt. Im Zeitraum vom 9. April bis zum 4. Juni 2018 wurden telefonisch über 6.000 Versicherte zu ihrer Einschätzung der Versorgungssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich führte die Patientenprojekte GmbH eine qualitative Untersuchung mit Fokusgruppen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen aus Sicht von Patienten durch.

Hohes Vertrauen gegenüber niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

„Das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Ärzten ist hoch – und diese positive Feststellung ist kein Trend, sondern eine solide und feststehende Realität seit Beginn der Befragungen vor zwölf Jahren. Den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bringen 91 Prozent der Befragten ein hohes oder sehr hohes Vertrauen entgegen. Das sollten sich insbesondere diejenigen Vertreter aus der Politik vor Augen halten, die dem Freiberufler Arzt mit einem Wust an Kontrollen und dirigistischen Eingriffen begegnen. Denn sie selbst sehen sich häufig mit niedrigen eigenen Vertrauenswerten der Bevölkerung konfrontiert, die meilenweit von den Werten für die Ärzte entfernt sind“, konstatierte Gassen.

Thema Wartezeiten

Ein beliebtes politisches und mediales Thema sind die Wartezeiten. Während die veröffentlichte und gefühlte Meinung hier große Defizite vermutet, ist die objektive Situation insgesamt eine andere: So berichteten insgesamt 45 Prozent aller Befragten, dass sie überhaupt keine Wartezeiten auf Arzttermine hatten.

Davon haben 30 Prozent „sofort“ einen Termin bekommen, 14 Prozent konnten ohne Termin direkt zum Arzt gehen und bei einem Prozent vergab die betreffende Praxis keine Termine. Weitere 15 Prozent der Befragten hatten eine Wartezeit bis maximal drei Tage. Länger als drei Tage mussten sich 39 Prozent aller Patienten gedulden.

„Relevant für die Wartezeit auf einen Termin ist vor allem die Dringlichkeit einer Behandlung“, erläuterte Gassen. „Ich sage nicht: Es ist alles perfekt bei den Wartezeiten. Aber die Situation insgesamt ist gut. Das muss man immer wieder betonen“, führte er aus. Positiv auch: Was die Wartezeiten in der Praxis angeht, sagen zusammengenommen fast drei Viertel aller Befragten, dass sie in spätestens einer halben Stunde an der Reihe waren.

Pflege Angehöriger

Ein weiteres Thema der Befragung war die Pflege Angehöriger zu Hause. Von den 18 Prozent der Befragten, die angaben, eine nahestehende Person zu pflegen, haben 59 Prozent auch mit ihrem Hausarzt darüber gesprochen. „Der Hausarzt nimmt hier eine wichtige Rolle ein“, betonte Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaften der Charité Berlin, die die Studie mit begleitete: „Die Pflege eines Angehörigen ist eine körperlich und emotional sehr anspruchsvolle Aufgabe. Niedergelassene Hausärzte sind hierbei eine wichtige Unterstützung. Sie können im Gespräch Rückhalt bieten und auf weitere Hilfsangebote hinweisen.“

Befragung zu Videosprechstunde und Fernbehandlung

In einer zweiten Studie wurden Teilnehmer in vier verschiedenen Regionen im Rahmen von Gruppendiskussionen zu ihrer Meinung über verschiedene Aspekte der Digitalisierung befragt. Grundsätzlich zeigten sich die Teilnehmer aufgeschlossen gegenüber digitalen Versorgungsangeboten und würden diese gerne nutzen – allerdings nie ganz losgelöst von der persönlichen Betreuung durch ihren Hausarzt. Viele wünschten sich, der Arzt möge sie „an die Hand nehmen und alles erklären“. Auch wird der persönliche Kontakt gegenüber der Videosprechstunde bevorzugt und es herrscht große Skepsis gegenüber der ausschließlichen Fernbehandlung durch Ärzte, mit denen man vorher noch keinen Kontakt hatte. „Die Gruppendiskussionen demonstrieren uns, wie wichtig die sprechende Medizin ist. Digitale Angebote werden den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient unterstützen, jedoch niemals ersetzen können“, sagte KBV-Chef Gassen abschließend.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 28.08.2018