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Investitionsstau in deutschen Krankenhäusern: Bund und Länder müssen endlich handeln

Die Bundesländer vernachlässigen weiterhin ihre Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser und gefährden damit langfristig die Gesundheitsversorgung. Allein in den letzten zehn Jahren hat sich ein Investitionsstau von mindestens 30 Milliarden Euro aufgetürmt. Das ist einmal mehr das Ergebnis der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellten Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung.

Damit vergrößert sich der Investitionsstau weiter. Dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel in Gebäude, Medizintechnik und die Digitalisierung, können nicht vorgenommen werden. „Die Länder stellen weiterhin nicht die dringend notwendigen Finanzmittel bereit. Sie kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung für die Investitionen nicht nach. Deutschland droht den Anschluss an internationale Standards zu verlieren und bleibt beim Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen weit hinter anderen Staaten zurück“, betont DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Auch für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und ein insgesamt attraktives Arbeitsumfeld sind dringend Investitionen erforderlich.

Die fortgeschriebene Bestandsaufnahme zeigt neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2018. Dabei ist das Gesamtvolumen der KHG-Mittel nur leicht gestiegen, von knapp 2,8 Milliarden Euro 2017 auf 3,04 Milliarden 2018. Maßgeblich für diesen Anstieg ist dabei das Bundesland Bayern, das seine Fördermittel um rund 140 Millionen Euro aufgestockt hat. Dieser leichte Aufwärtstrend in einigen wenigen Bundesländern wird die gewaltige Investitionslücke von fast vier Milliarden Euro pro Jahr allerdings nicht schließen können. Auffällig ist auch die große Diskrepanz bei den Fördersummen in den einzelnen Ländern. Während einige die Mittel sogar erhöht haben, schrumpft in anderen Ländern die Förderungshöhe auf ein noch niedrigeres Niveau. Wie schon im vergangenen Jahr ist Sachsen-Anhalt das Schlusslicht, sowohl bei der Förderung pro Bett als auch pro Fall, und hat die Summe im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einmal reduziert.

Der Bericht belegt weiterhin den tiefgreifenden Wandel der Krankenhauslandschaft. Seit 1991 (2411 Krankenhäuser) hat sich die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als 20 Prozent verringert. Gleichzeitig lag die Zahl der Krankenhausfälle mit knapp 19,4 Millionen auf einem gleichbleibend hohen Niveau. „Diese Zahlen machen deutlich, dass wir einen fortschreitenden Rückgang von Krankenhäusern haben. Aber dieser Prozess ist nicht strukturiert und durch eine aktive Krankenhausplanung erzeugt, sondern vielmehr das Ergebnis einer ungesteuerten Strukturbereinigung auf kaltem Weg“, sagt Gaß.

Die aktuelle Debatte um ein groß angelegtes Investitionsprogramm über die nächsten zehn Jahre, wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesverband der deutschen Industrie gefordert, bietet nach Auffassung des Präsidenten der DKG die Chance auch die Krankenhausinvestitionsförderung neu zu ordnen. „Die Krankenhäuser sind ein zentraler Bestandteil unserer sozialen Infrastruktur und Basis unseres Sozialstaats. Es muss die gemeinsame und vordringliche Aufgabe des Bundes und der Länder sein, diese Infrastruktur zu sichern und weiterzuentwickeln.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., 10623 Berlin, www.dkgev.de, 19.12.2019

Zi-Praxis-Panel zur wirtschaftlichen Lage der Arztpraxen 2014 – 2017

Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen 2017 real um 0,7 Prozent gesunken – Betriebskosten zwischen 2014 und 2017 um 10,4 Prozent je Praxisinhaber gestiegen

Die in den letzten Jahren positive Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in den Vertragsarztpraxen hat sich 2017 merklich abgeschwächt. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisentwicklung sind die Jahresüberschüsse der Praxen gegenüber 2016 um 0,7 Prozent zurückgegangen – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 168.800 Euro je Praxisinhaber. In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Entwicklung der Jahresüberschüsse im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren noch bei 3,1 bzw. 5,5 Prozent gelegen. Die Betriebskosten sind zwischen 2014 und 2017 um insgesamt 10,4 Prozent gestiegen. Die größten Kostensprünge gab es bei Aufwendungen für Personal (+18,6 Prozent) sowie für Material und Labor (+8,7 Prozent). Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent wuchsen, deutlich überschritten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So ist der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 75,1 Prozent im Jahr 2014 auf 76,5 Prozent im Jahr 2017 gestiegen. Die GKV-Einnahmen der Arztpraxen sind in diesem Zeitraum um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr angewachsen. Ein anderes Bild ergibt sich bei den privatärztlich abgerechneten Leistungen: Hier gehen die Einnahmen zurück, von einem Anteil von 20 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 18,7 Prozent 2017. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2017 im Durchschnitt 48 Wochenstunden, wobei angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Regel deutlich weniger arbeiteten als die niedergelassenen – im Schnitt sind es rund 23 Arbeitsstunden pro Woche. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2014 und 2017 analysiert hat. Ein weiteres Ergebnis der Erhebung: Der ZiPP-Klimaindex, ein Indikator zur subjektiven Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage von Vertragsärztinnen und -ärzten, ist erstmals seit 2014 gefallen. „Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gelingt nur, wenn die Niederlassung für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver wird“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried heute anlässlich der Veröffentlichung des ZiPP-Jahresberichts 2018 in Berlin.

„Es kann nicht sein, dass die Politik regelhaft zusätzliche Mittel in die Krankenhäuser lenkt, während die Praxen inflationsbereinigt ein Minus machen. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Niedergelassene ihre Praxen aufgeben. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte sind bereit, sich selbständig niederzulassen. Je mehr Teilzeitbeschäftigung zur Regel wird, umso stärker nimmt die verfügbare ärztliche Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung ab. Diesen Trend sehen wir mit großer Sorge“, so von Stillfried weiter. Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung gibt es nicht zum Nulltarif. Wirtschaftliches Risiko, überdurchschnittliche Arbeitsbelastung und hohe Verantwortung müssen substanziell anerkannt werden, die Verdienstmöglichkeiten mindestens ebenso attraktiv sein, wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung. Nur dann wird es uns gelingen, den ärztlichen Nachwuchs wieder mehr für die Niederlassung zu begeistern.“

Das Zi-Praxis-Panel

Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2018 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2014 bis 2017. An der Erhebung nahmen insgesamt 5.630 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,7 Prozent der Grundgesamtheit (99.521 Praxen). Damit stehen wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

Tabellenband zum Jahresbericht 2018 des Zi-Praxis-Panel

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Salzufer 8, 10587 Berlin,  www.zi.de, 12.12.2019

Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind. Mit dem “Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb” (GKV-FKG) sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig erklärt werden. “Trotz aller Warnungen und Proteste sind die problematischen Regelungen auch in der jüngsten Fassung des Gesetzentwurfes enthalten. Sie greifen drastisch in die Gestaltung bestehender, aber auch künftiger Versorgungsverträge ein”, sagt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und Vertreter der Allianz Deutscher Ärzteverbände in einem gemeinsamen Pressegespräch mit der AOK. “Es besteht die Gefahr, dass besonders innovative Versorgungskonzepte künftig schlicht unmöglich gemacht werden.”

Die Ärzteverbände teilten das Anliegen des Gesetzgebers, dass es für Ärzte keine gesonderte Vergütung für die Dokumentation spezifischer Diagnosen ohne entsprechenden Leistungsbezug geben dürfe. Mit den geplanten Änderungen schieße der Gesetzgeber aber deutlich über das Ziel hinaus: “Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”, so Baumgärtner. “Wenn ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen eine zielgenaue und adäquate Behandlung der Patienten erreichen soll, brauchen wir auch weiterhin die Möglichkeit, dass in diesen Verträgen die Diagnosen möglichst genau beschrieben werden.”

Die AOK schließt sich der Forderung der Ärzte an: “Vergütungen für Leistungen, die aus medizinischen Gründen nur für Patientengruppen mit bestimmten Krankheiten vereinbart werden, sollten weiter zulässig sein”, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Wenn der Text des GKV-FKG an dieser Stelle nicht geändert werde, seien zahlreiche regionale Versorgungsverträge gefährdet, die die AOK in den letzten Jahren mit ihren ärztlichen Vertragspartnern entwickelt und erfolgreich umgesetzt habe. Als Beispiele nennt er ein Versorgungsprogramm der AOK Sachsen-Anhalt für Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen oder das Facharzt-Programm der AOK Baden-Württemberg. Auch regionale Verträge für Patienten mit Lungenkrebs, Diabetischem Fußsyndrom oder mit psychischen Erkrankungen seien betroffen.

“Die genaue Definition der Diagnosen und der erforderlichen medizinischen Maßnahmen sorgt dafür, dass eine faire und aufwandsgerechte Vergütung der Ärztinnen und Ärzte vereinbart werden kann”, betont Litsch. Er verwahre sich gegen die Behauptung, dass Ärzte und Kassen diese Verträge nutzten, um gemeinsam systematisch Patienten-Diagnosen zu manipulieren. “Diese Behauptung ist bis heute nie belegt oder gerichtlich dingfest gemacht worden. Und ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass Ärzte für ein paar Euro bewusst Diagnosen manipulieren und ihre Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie sind”, so Litsch. Auch die Bundesländer hätten in ihrer Stellungnahme zum GKV-FKG Nachbesserungen bei den geplanten Regelungen gefordert. “Sie sind in der Gegenäußerung der Bundesregierung in Bausch und Bogen abgelehnt worden – mit der Begründung, dass die Angabe von Diagnose in den Verträgen weiter möglich sei. Das muss im Gesetzestext klargestellt werden”, fordert Litsch.

Baumgärtner weist darauf hin, dass laut der Begründung zum Gesetzestext weiter Vergütungen für bestimmte Krankheiten möglich sein sollen, sofern sie an die Kapitel oder Obergruppengliederungen des internationalen Systems zur Klassifizierung von Krankheiten (ICD) oder an einen “allgemeinen Krankheitsbegriff” anknüpfen. “Diese scheinbare Entschärfung ist aber bei näherer Betrachtung gar keine, weil sie nicht greift”, kritisiert er und verdeutlicht dies an einem Beispiel: “Wenn man in einen Vertrag zur Versorgung von Diabetikern nur die ICD-Obergruppe Diabetes mellitus hineinschreiben darf, dann bleibt völlig unklar, welche Form des Diabetes gemeint ist. Denn unter diese Obergruppe fallen sowohl Diabetes mellitus Typ 1 als auch Diabetes mellitus Typ 2. Das sind zwei völlig unterschiedliche Krankheiten, die verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Patientengruppen betreffen”, so Baumgärtner. Er warnt vor einem “versorgungspolitischen Rückschritt” durch die geplanten Änderungen: “Wir appellieren an den Gesetzgeber, die notwendigen Innovationspotenziale und Gestaltungsspielräume für eine evidenzbasierte Versorgungs- und Vertragsgestaltung zum Wohle der Patienten zu erhalten und weiter zu stärken.”

In einer Resolution hat sich die Allianz Deutscher Ärzteverbände schon Anfang September gegen ein Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für Leistungsvergütungen ausgesprochen. Initiatoren der Resolution sind der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI GENO Deutschland, der NAV-Virchow-Bund sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Unterstützt wird sie zudem vom Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK), vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie vom Deutschen Hausärzteverband.

Quelle: Allianz Deutscher Ärzteverbände und AOK-Bundesverband, 11.12.2019

Chirurgen kritisieren EBM-Reform: Änderungen nicht langfristig gedacht

Berlin, 17. Dezember 2019 – Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegen.

„Für unser Fach stellt das Ambulante Operieren einen wesentlichen Umsatzanteil dar, erst recht für die nach §115b SGB V ambulant operativ tätigen Kliniken. Die durch externe Vorgaben zusätzlich verursachten Kosten liegen pro Eingriff bei ca. 55 Euro, die in keiner Form zu einer entsprechenden Anhebung der Honorare geführt haben“, erklärt der Vizepräsident des BDC Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Für den nicht-operativen Teil der Praxis könne man die Abwertung der technischen Leistungen, im Wesentlichen des Röntgens, zu Gunsten einer Verbesserung der Zuwendung zu den Patienten mittragen. „Chirurgie ist aber das Fach mit den meisten Operationen“, so Rüggeberg. Gerade angesichts der von der Politik gewünschten Verlagerung von stationär nach ambulant, sei die fehlende Anerkennung der verursachten Zusatzkosten ein fatales Signal.

Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zur EBM-Reform

Deutsche Herzchirurgen sehen Klärungsbedarf bei der Behandlung herzkranker Patienten

Der am Montagabend (09.12.2019) von der BBC ausgestrahlte investigative Bericht über die kontrovers diskutierte Excel-Studie äußerte u. a. erhebliche Zweifel an der Methodik der Datenauswertung.

Excel-Studie verglich Bypasschirurgie und Stenteinlage

Die EXCEL-Studie verglich das Behandlungsergebnis einer kritischen Form der koronaren Herzerkrankung (sogenannte Hauptstamm-stenose) mittels koronarer Bypassoperation oder durch Stentimplantation (PCI). Dabei wurde überaschenderweise eine Gleichwertigkeit beider Methoden festgestellt. Bisher zeigten die wissenschaftlichen Erkenntnisse ein besseres Langzeitüberleben Bypass operierter Patienten.
Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) sieht hier Klärungsbedarf und fordert, dass die Studiendaten von unabhängiger Seite erneut analysiert werden.

Interdisziplinäres Herz-Team im Mittelpunkt

Für die individuelle und geeignete Therapiefindung ist das fachübergreifende Herz-Team zentraler Bestandteil der bestmöglichen Patientenversorgung. Die Behandlungsoptionen diskutieren Herzchirurg, Kardiologe und Anästhesist unter Einbeziehung des Patienten. „Wir raten jedem Patienten dringend, gerade in Hinblick auf die mögliche Verunsicherung durch die Berichterstattung, unbedingt ein interdisziplinäres Herzteam einzubeziehen, um die notwendige Therapie auf größtmögliche herzmedizinische Expertise zu stützen. Das Herz-Team ist die entscheidende Instanz für die Patientensicherheit“, erklärt Prof. Dr. Jan Gummert, Präsident der DGTHG.

Weitere Informationen unter

  • Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V.: www.dgthg.de
  • European guidelines on heart disease under review – BBC Newsnight; https://www.youtube.com/watch?v=_vGfJKMbpp8
  • EACTS Eurpoean Association For Caardio-Thoracic Surgery; https://www.eacts.org/eacts-responds-to-bbc-newsnights-investigation-on-the-excel-trial/
  • Taggart D. EACTS 2019, Lissabon. 4. Oktober 2019. Tweet und Twitter-Threat@tamaranihici, 4. Oktober 2019, 17.07h
  • Stone GW et al. Five-Year Outcomes after PCI or CABG for Left Main Coronary Disease. N Engl J Med 2019. 28. September 2019. doi: 10.1056/NEJMoa1909406
  • Stone GW. Präsentation TCT 2019 am 28.9.2019. EXCEL: 5-Year Outcomes From a Randomized Trial of PCI vs. CABG in Patients With Left Main Coronary Artery Disease
  • https://www.massdevice.com/controversy-erupts-over-stenting-study/
  • https://link.springer.com/article/10.1007/s12055-019-00893-0

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de,  11.12.2019

Dezemberausgabe: Viszeralchirurgie in Passion Chirurgie

die Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu „Akut entzündliche Krankheitsbilder in der Abdominalchirurgie“ und u. a. der Auswertung unserer Assistentenumfrage.

Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr mit Informationen rund um die Chirurgie auf dem Laufenden zu halten. Wünschen Sie sich mehr Fachartikel, mehr politische Nachrichten oder mehr Panorama-Artikel im neuen Jahr? Damit wir die Inhalte zu Ihrer Zufriedenheit zusammenstellen, würden wir uns freuen, wenn Sie kurz an unserer Umfrage zur PASSION CHIRURGIE teilnehmen!

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, schöne Weihnachtsfeiertage und nicht zuletzt einen guten Rutsch ins Jahr 2019!

Ihre PASSION-CHIRURGIE-Redaktion

P.S.: 2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Schreiben Sie uns (per E-Mail an passion_chirurgie@bdc.de), warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen! Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im nächsten Jahr nur 60 Prozent des Mitgliederbeitrags bezahlen! Viel Glück! Einsendeschluss ist der 20.01.2020.

Dezemberausgabe PASSION CHIRURGIE
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Sprechende Medizin wird gestärkt – Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen

Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes

In den vergangenen Jahren haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam daran gearbeitet, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert am Versorgungsbedarf der Versicherten und am vertragsärztlichen Leistungsgeschehen weiter zu entwickeln. Dabei war es das erklärte Ziel, die sogenannte „sprechende Medizin“ zu stärken. Die Reform ist ausgaben- und punktsummenneutral. Der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft.

„Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung. Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam mit der KBV geschafft haben, die zuwendungsorientierte Medizin zu stärken“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

„Wir haben unseren gemeinsamen Auftrag erfüllt, den EBM ausgabenneutral weiter zu entwickeln. Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt aber strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Sprechende Medizin gegenüber den technischen Leistungen gestärkt

Das hausärztliche Gespräch, aber beispielsweise auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen wurden aufgewertet.

Zum Hintergrund: Die Weiterentwicklung des EBM musste ausgabenneutral erfolgen. Das war eine Vorgabe aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012. Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG), die sprechende Medizin zu fördern.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 12.12.2019

Tätigkeitsbericht 2018/2019 der Überwachungskommission für Transplantationsprogramme

Kommissionen zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018. Insgesamt nahmen die Kommissionen im vergangenen Jahr 16 Prüfungen vor Ort sowie 14 Prüfungen im schriftlichen Verfahren vor.

„Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. „Ebenso wichtig wie die Prüfungen selbst ist der ständige Dialog der Kommissionen mit den Kliniken. Er trägt zu Verbesserungen der klinikinternen Abläufe, der Dokumentationen und somit auch zur Fehlerprävention bei“, betont Prof. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission.

Auch die in diesem Berichtszeitraum abgeschlossenen Prüfungen aus den Jahren 2012 bis 2015 von zwei Herz-, zwei Lungen- und drei Lebertransplantationsprogrammen haben gezeigt, dass weit überwiegend korrekt unter Beachtung der Richtlinienvorgaben gearbeitet wurde. Ausschließlich im Rahmen der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Kerckhoff-Klinik GmbH Bad Nauheim stellten die Kommissionen systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber wurden neben dem Ärztlichen Direktor und der Landesärztekammer die zuständigen Behörden informiert.

Neukonstituierung der Kommissionen

Im September 2019 haben sich die Kommissionen für die 7. Amtsperiode (2019/2022) neu konstituiert. Als neuer Vorsitzender der Prüfungskommission trat Oberstaatsanwalt Schwarz die Nachfolge von Frau Anne-Gret Rinder an. Nach neun Jahren an der Spitze der Prüfungskommission stand die Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R. nicht mehr für eine erneute Berufung in die Prüfungskommission zur Verfügung. Prof. Lippert wurde auf der konstituierenden Sitzung als Vorsitzender der Überwachungskommission wiedergewählt.

Mit der Leitung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin wurde für die 7. Amtsperiode Prof. Hans Lilie betraut. Aufgabe der Vertrauensstelle ist es, Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen sowie in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. Die im vergangenen Jahr eingegangenen 23 Eingaben betrafen neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen, zur Kostenerstattung der Nachsorgebehandlung und zur Zulässigkeit von Cross-over-Lebendspenden. Die bei der Vertrauensstelle eingegangenen Meldungen zu Organangeboten gegen Entgelt, bei denen ein Organhandel nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden als Verdachtsfälle an das Bundeskriminalamt weitergeleitet.

Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der Patientendaten anonymisierten Einzelberichte auf der Internetseite der Bundesärztekammer.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant, und der Koordinierungsstelle, Deutsche Stiftung Organtransplantation, sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 12.12.2019.

60 Jahre BDC – 60 Prozent des Mitgliedsbeitrags

2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Wir wollen auch unsere Mitglieder an diesem besonderen Geburtstag teilhaben lassen.

Schreiben Sie uns, warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen! Die besten Einsendungen werden in der Märzausgabe 2020 der PASSION CHIRURGIE, der Jubiläumsausgabe veröffentlicht. 

Was können Sie gewinnen?

Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im Jahr 2020 nur 60 Prozent des Mitgliederbeitrags bezahlen! Es werden alle Einsendungen berücksichtigt die bis zum 20.01.2020 per E-Mail an passion_chirurgie@bdc.de, per Fax 030/28004-108 oder Post bei uns eingegangen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen und wünschen viel Glück bei der Verlosung! 

25 Thesen zur Digitalisierung: Chirurgen operieren, Daten assistieren

Die Auswirkungen der „Digitalisierung“ machen sich bereits heute schon auch in einem primär manuell geprägten Fach wie der Chirurgie zunehmend bemerkbar. Dieser Prozess der digitalen Transformation nimmt immer mehr Fahrt auf und wird mit erheblichen Umwälzungen verbunden sein. Wie eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergeben hat, sehen Chirurginnen/Chirurgen diese Entwicklung einerseits mit einer gewissen Besorgnis; andererseits sind die Erwartungen hoch, dass die digitale Transformierung letztendlich zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung führen kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat deshalb auf Initiative des Generalsekretärs Professor Meyer die Projektgruppe „Digitale Transformierung“ eingesetzt, deren Ziel eine Analyse des Transformationsprozesses ist. Basierend auf dieser Analyse sollen spezielle Chancen für die Chirurgie identifiziert werden und außerdem potenzielle Gefahren rechtzeitig erkannt und Fehlentwicklungen vermieden werden. Nach einer circa einjährigen Arbeitsphase wurden jetzt 25 Statements vorgelegt, die die Position der DGCH zu allgemeinen und konkreten Fragen der digitalen Transformation in der Chirurgie beschreiben. In der Projektgruppe sind neben Vertretern aller chirurgischen Fachdisziplinen auch Naturwissenschaftler, Ingenieure und Informatiker der Deutschen Gesellschaft für Biomedizinische Technik im VDE und der Gesellschaft für Computer- und Roboterassistierte Chirurgie (CURAC) vertreten.

1. Die Auseinandersetzung mit dem Prozess der „digitalen Transformation in der Chirurgie“ ist erforderlich!

„Digitalisierung“ bedeutet zunächst nichts anderes als die Umwandlung von analogen Objekten im weitesten Sinn (Informationen wie geschriebene Texte, verbale Äußerungen, Fotos, Videos et cetera) in digitale Formate, die sich jetzt informationstechnisch verarbeiten lassen. „Digitale Transformation“ beschreibt den tiefgreifenden Umwandlungs- und Verdrängungsprozess, in dessen Ablauf die genannten Objekte zunehmend in primär digitaler Form erfasst werden und analoge Beschreibungen immer mehr entfallen. Da diese Entwicklung einerseits mit Chancen auch für das chirurgische Fachgebiet verbunden ist, aber andererseits Unsicherheiten und Befürchtungen auslöst, ist aus Sicht der DGCH eine kritische Analyse und die Formulierung von darauf basierenden Standpunkten erforderlich.

2. Sinn- und Zweckhaftigkeit, Rechtfertigung des Transformationsprozesses

Die digitale Transformation der Chirurgie ist kein Wert an sich und kein Selbstzweck. Art, Ausmaß, Geschwindigkeit und Tiefe der Umsetzung müssen sich ausschließlich an dem konkret zu erwartenden Nutzen für den Patienten und dem medizinischen Versorgungsprozess orientieren.

3. Der digitale Transformationsprozess aus Sicht der DGCH

Der digitale Transformationsprozess wird aus chirurgischer Sicht prinzipiell begrüßt und unterstützt, da er es wahrscheinlich erleichtert, die gesundheitliche Versorgung der Patienten
– individualisierter
– effektiver
– effizienter
– sicherer
zu machen. Ein großes Potenzial besteht beispielsweise in der prä-, intra- und postoperativen Entscheidungsunterstützung, im Einsatz kollaborativer Assistenzsysteme, der verbesserten Visualisierung durch Methoden der augmentierten Realität, in der intraoperativen Gewebsdifferenzierung und der systematischen Wissensgenerierung durch Data-Mining mit der daraus resultierenden Verbesserung der Evidenz.

4. Nachweis messbarer Vorteile als Voraussetzung für den breiten klinischen Einsatz

Dass die Digitalisierung zu den gewünschten positiven Auswirkungen führt, ist derzeit nur eine – wenn auch plausibel wirkende – Hypothese. Umfangreiche Feldversuche müssen die Vorteile vor der Einführung in die klinische Routineversorgung belegen! In allen Anwendungsgebieten, die Belange der Chirurgie mittel- und unmittelbar betreffen, muss die chirurgische Wissensdomäne miteinbezogen werden. Die klinische Routineversorgung ist kein Experimentierfeld für die Überwindung entwicklungsimmanenter Kinderkrankheiten.

5. Aktive Teilhabe der DGCH

Die DGCH hat die Bedeutung des Transformationsprozesses schon früh erkannt und diese ernst genommen. Deshalb hat sie die Entwicklung themenkompetenter Gremien und Einrichtungen aktiv etabliert und gefördert, die als ausgewiesene, mandatierte fachliche Ansprechpartner für den Dialog um die Gestaltung des Transformationsprozesses zur Verfügung stehen.
Aufgrund ihrer Vorreiterrolle und Kompetenz ist die DGCH der ideale Partner bei der praktischen Umsetzung des Transformationsprozesses. Sie sieht die aktive Mitgestaltung des Transformationsprozesses als besondere Verpflichtung an.

6. Fokussierung des chirurgischen Arbeitspotenzials auf die Kernkompetenz

Die spezifische Kompetenz von Chirurginnen/Chirurgen liegt in der Fähigkeit, interventionelle Eingriffe manuell durchführen zu können. Das chirurgische Arbeitsumfeld muss deshalb so organisiert werden, dass diese Kompetenz optimal genutzt wird! Die Digitalisierung muss zu einer Reduktion der unspezifischen Arbeitsbelastung im ärztlichen und pflegerischen Bereich (administrative Aufgaben, Informationsbeschaffung, Dokumentation und so weiter) führen!

7. Pervasivität der digitalen Transformation in der Chirurgie

Die digitale Transformation in der Chirurgie wird kurz- und mittelfristig nur in den Bereichen Organisation, Administration, Aus- und Weiterbildung sowie wissenschaftliche Evaluation erfolgreich sein. Das eigentliche „Kerngeschäft“ – die manuelle Umsetzung der therapeutischen Maßnahme – wird noch lange immanent digitalisierungsresistent bleiben. Diese Besonderheit ist bei der vorausschauenden Planung besonders zu berücksichtigen.

8. Nur ausgereifte IT-Lösungen für die Praxis!

In die klinische Routineversorgung dürfen verbindlich und verpflichtend nur ausgereifte, zuverlässige, nachweislich störungsfrei funktionierende Lösungen aufgenommen werden! Die inadäquate Forcierung unzureichender Lösungsansätze belastet die Anwender und beeinträchtigt die Bereitschaft zur motivierten Kooperation.
Die Belange der Cybersicherheit müssen vollumfänglich garantiert sein.

9. Berücksichtigung der „Non-Digital Natives“

Nicht alle Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, sind zur konsequenten Nutzung moderner digitaler Werkzeuge befähigt oder bereit. Analoge Verfahrenswege müssen deshalb alternativ erhalten und zur Verfügung gestellt werden.

10. Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung der chirurgischen Anwender während des Transformationsprozesses

Die chirurgischen Anwender müssen während des Anpassungsprozesses wirksam unterstützt werden (Schulungen, begleitendes Mentoring und so weiter). Negativeffekte müssen auf jeden Fall vermieden werden. Der anfallende Mehraufwand muss kompensiert werden.

11. Sicherstellung der technischen Rahmenbedingungen und der Anwendungsfähigkeit

Der Digitalisierungsprozess muss auch durch internationale Standards und Normen erleichtert werden. Die Interoperabilität muss gewährleistet sein. Es ist nicht Aufgabe von Chirurginnen/Chirurgen inklusive des Assistenzpersonals für die digitale Aus- und Weiterbildung der Patienten zu sorgen oder Defizite in der apparativen Ausstattung beziehungsweise die Korrektur von Fehlfunktionen und so weiter zu übernehmen. Es müssen geeignete begleitende organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden, die Patienten auch praktisch in die Lage versetzen, an der digitalen Transformierung teilhaben zu können.

12. Schutz der Helfer

Interventionell tätige Helfer, insbesondere aus den chirurgischen Fachbereichen, sind in besonderem Maß patientenbedingten kontagiösen Risiken ausgesetzt. Die „Notfalldaten“ müssen neben den allgemein bereits akzeptierten Informationen (zum Beispiel Allergien, Medikation) auch Angaben zu kontagiösen Erkrankungen des Patienten umfassen, damit ein entsprechender Schutz der medizinischen Helfer gewährleistet werden kann.

13. Datenhoheit

Der Patient ist der Souverän: Er hat die Datenhoheit über alle validierten Informationen/ Dokumentationen, die in der individuellen elektronischen Patientenakte (ePA) niedergelegt sind (zum Beispiel OP-Bericht, Pathologiebefund, Arztbrief und so weiter). Über die aus unterschiedlichen betriebsinternen Gründen während des Behandlungsprozesses erhobenen zusätzlichen Daten und das Ausmaß dieser Datenerhebung bestimmen und verfügen die verantwortlich handelnden Chirurginnen/Chirurgen beziehungsweise deren Dienstherr. Das umfasst auch die anonymisierte Weitergabe an Dritte, sofern die Patientin/der Patient nicht grundsätzlich der Erhebung und gegebenenfalls Weitergabe widersprochen hat. Diese Opt-out-Regulierung sollte Vorrang vor einer Opt-in-Regulierung haben.

14. Partizipative Therapieentscheidung

Es ist wünschenswert, dass Patienten aktiv in den chirurgischen Behandlungsprozess einbezogen werden und diesen transparent erfahren. Trotz Nutzung modernster Formen der Informationsbeschaffung wird die durchschnittliche Patientin/ der durchschnittliche Patient aber nicht chirurgisches Facharztniveau erreichen können. Eine partizipative Entscheidungsfindung ist dennoch anzustreben unter Berücksichtigung der individuellen Aufklärungserwartung.

15. Maßnahmen zur Vermeidung von Informationsdefiziten durch selektive Datenfreigabe

Die erfolgreiche chirurgische Behandlung setzt die vollständige Kenntnis der relevanten medizinischen Vorgeschichte voraus. Die Patientin/der Patient ist aber berechtigt, frei zu entscheiden, welche Teile der eigenen Vorgeschichte sie/er dem behandelnden Arzt zugänglich machen will. Die selektive Preisgabe von Vorinformationen ist kritisch, denn durch Unkenntnis, Achtlosigkeit oder gar in missbräuchlicher Absicht können Informationsdefizite entstehen, die eventuelle Beeinträchtigungen des Behandlungsergebnisses nach sich ziehen. Für die aktuelle Behandlung muss deshalb eine orientierende Übersicht über den vorhandenen Informationsbestand möglich sein, ohne dass dadurch bereits konkrete inhaltliche Einsichten möglich sind.

16. Schaffung einer ausreichenden Datenbasis

Die Multidimensionalität der chirurgischen Wirklichkeit erschwert die Beschreibung, Modellierung und Standardisierung fachspezifischer Phänomene und Prozesse, da ein hohes Missverhältnis zwischen vorhandenen Daten und der Komplexität der Fragestellungen besteht. Unter den heutigen Bedingungen ist es unwahrscheinlich, dass die massive Erweiterung der Datengrundlage als Voraussetzung für die Anwendung von Maschinenlernen (KI) erreicht werden kann, da die Nutzung von Daten nach den heutigen Regularien auf den Zweck der ursprünglichen Datenerhebung beschränkt ist. Die Nutzung von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken muss auch außerhalb des ursprünglichen Zwecks der Datenerhebung möglich sein.

17. Datenspende

Die erhofften Vorteile der digitalen Transformation können sich überhaupt nur dann ausbilden, wenn ein ausreichend großer Datenpool vorhanden ist. Die außerordentlich restriktiven Regeln zur Datenerhebung speziell in Deutschland lassen befürchten, dass diese Datenvolumina nicht bereitgestellt werden können. Die Überlassung von eigenen Gesundheitsdaten zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in der Medizin durch den Patienten selbst ist ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Datenbasis. Um die freiwillige Freigabe von personenbezogenen Daten („Datenspende“) muss ebenso aktiv geworben werden wie zum Beispiel für die Organspende. Prinzipiell ist die Bereitschaft der Patienten zur Datenspende für die medizinische Forschung hoch. In Analogie zur Organspende wird die sinnvolle Nutzung dieses besonders hochwertigen Datenpools von medizinischer Seite organisiert und geregelt.

18. Telemedizin

Die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes sieht die DGCH als Chance für eine verbesserte Patientenversorgung trotz schwieriger werdender Rahmenbedingungen. Die technische Infrastruktur für die hochimmersive Telemedizin muss flächendeckend geschaffen werden. Chirurgische Telemedizinanwendungen sollten sich an klaren Qualitätskriterien orientieren müssen, die auch ein Benchmarking ermöglichen. Die DGCH wird alle Bemühungen unterstützen, diese Qualitätskriterien zu entwickeln und einzuführen. Dies gilt auch für das rasant wachsende Angebot an Gesundheits- und Medizinapps hinsichtlich Funktionalität und Effektivität, sofern sie die Chirurgie betreffen.

19. Chirurgische Telemedizinanwendungen

Die Risikoaufklärung vor einem geplanten chirurgischen Eingriff kann rechtsverbindlich telemedizinisch erfolgen. Die intraoperative Telekonsultation ist zulässig und muss adäquat honoriert werden. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Telenachbehandlung müssen verbindlich definiert werden.

20. Internetpräsenz

Auch die Chirurgie und ihre einzelnen Elemente stehen unter dem Druck der Internetpräsenz. Die Abgrenzung von objektiver Information und reinen Werbungseffekten ist kritisch und in praxi schwierig. Ein „social media code of conduct“ unter Berücksichtigung spezieller chirurgischer Aspekte wird befürwortet.

21. Förderung der aktiven Kooperation zwischen Chirurgie und Forschung/Entwicklung

Die „Digitale Transformation in der Chirurgie“ erfordert eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Grundlagenwissenschaftlern, Ingenieuren und Informatikern und Chirurgen. Dazu muss die digitale Kompetenz der Chirurginnen/Chirurgen bereits in der Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Die DGCH wird diesen Prozess aktiv unterstützen.

22. Perioperative Digitalisierung

Die intraoperative Digitalisierung von der Imaging-Technologie über die Robotik und smarte Instrumente sowie intelligente OP-Plattformen mit dem Potenzial zur intraoperativen Assistenz und Entscheidungsunterstützung unter Nutzung von künstlicher Intelligenz bieten ein enormes Spektrum an Möglichkeiten, die zur Optimierung des chirurgischen Outcomes genutzt werden können und sollen. Die Robotik sollte weiterentwickelt werden hin zu aktiven Assistenzsystemen, die nicht nur Telemanipulatoren sind, sondern den Chirurgen aktiv unterstützen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Mögliche Beispiele sind eine „geteilte Autonomie“, bei der der Roboter operative Fehler verhindert oder einfache Aufgaben automatisiert durchführt.

23. Optimierung der chirurgischen Versorgungsqualität durch lernende Systeme

Die Digitalisierung ermöglicht eine umfassende Sammlung, Speicherung und Aufbereitung intraoperativer Daten, wie zum Beispiel Videos in der minimalinvasiven Chirurgie oder Monitordaten aus der Anästhesie. Diese Daten sollen zur stetigen Verbesserung chirurgischer Qualität und Entwicklung datenbasierter Assistenzsysteme genutzt werden. Eine Nutzung zur weiteren Ökonomisierung der Chirurgie oder Überwachung wird abgelehnt.

24. Konsequente Nutzung der Digitalisierung in Edukation und Training

Das Potenzial der „Digitalen Transformation“ in Edukation und Training ist sehr hoch. Die heute vorhandenen technischen Lösungen erlauben aber nur eine marginale Nutzung. Von Forschung und Entwicklung sowie den kommerziellen Anbietern werden dringend innovative Lösungen gefordert.

25. Verbesserung der Evidenzlage in der Chirurgie durch neue Formen der Wissensgenerierung

Bisher ist die randomisierte kontrollierte Studie die einzige Form der allgemein anerkannten Wissensgenerierung. Die digitale Transformierung der Chirurgie eröffnete neue wissenschaftliche Ansätze, zum Beispiel in Sachen des „Data-Mining“, das heißt der Wissensextraktion aus vorhandenen Datenbeständen. Die Herausbildung der neuen Wissensdomäne „Chirurgische Datenwissenschaft“ wird aus diesem Grund ausdrücklich begrüßt. Die DGCH wird diesen neuen wissenschaftlichen Ansatz nachdrücklich fördern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), Luisenstr. 58/59,10117 Berlin, www.dgch.de, 04.120.2019.