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Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser ist eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen, den gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäusern.

Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2019 und des 1. Halbjahres 2020 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2018/1. Halbjahr 2019) 2,60 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,40 % und für Sachkosten bei 1,30 %.

Bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten sind die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.

Methodische Vorgehensweise

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift “Wirtschaft und Statistik”, Ausgabe September 2012, erschienen.

Quelle: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, info@destatis.de

PASSION CHIRURGIE im September: Orthopädie/Unfallchirurgie

Reichen Forderungen nach Maßnahmen an die politischen Entscheidungsträger, um dem immensen Nachwuchsmangel in der Medizin entgegenzuwirken? Oder gibt es bereits jetzt Möglichkeiten für jeden Einzelnen zur Mitbestimmung der Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem? BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Braun und BDC-Vizepräident Dr. Rüggeberg fassen in ihrem Appell ab S. 24 Lösungsmöglichkeiten zusammen.

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September-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Zufriedenheit mit Gesundheitswesen erreicht Rekordwert

Continentale-Studie 2020

Die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem deutschen Gesundheitswesen liegt in der Corona-Krise auf einem Rekordniveau. 78 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten sind mit den Leistungen des Gesundheitssystems zufrieden oder sehr zufrieden. Der Continentale Versicherungsverbund erhebt diesen Wert im Rahmen seiner Studie jährlich seit dem Jahr 2001. Lediglich im Jahr 2018 wurde ein vergleichbarer Wert ermittelt.

Deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr

Gegenüber dem Vorjahr, also der Zeit vor Corona, ist die Zufriedenheit um 7 Prozentpunkte gestiegen. Besonders deutlich war die Veränderung in Ostdeutschland: Hier sind 90 Prozent der gesetzlich Versicherten zufrieden oder sogar sehr zufrieden, 15 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Die Zufriedenheit mit dem Preis blieb hingegen bundesweit mit 70 Prozent unverändert.

Noch einmal deutlich positiver ist die Einstellung der privat Krankenversicherten. Bei ihnen sind 85 Prozent mit den Leistungen zufrieden und 83 Prozent mit dem Preis. Für die Studie wurden insgesamt bundesweit repräsentativ 1.300 Personen ab 25 Jahren befragt.

Bevölkerung honoriert Umgang mit Corona

„Bei aller Kritik aus Politik, Medien und auch aus Teilen der Bevölkerung zu einzelnen Maßnahmen in Zusammenhang mit Corona zeigt unsere Untersuchung: Die Bürger sind ausgesprochen zufrieden. Insgesamt mit unserem Gesundheitswesen, aber offenbar auch damit, wie wir in Deutschland durch die Corona-Krise kommen, gerade im Vergleich mit anderen Ländern. Anders ist der deutliche Anstieg der Zufriedenheit nicht zu erklären“, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der Continentale Krankenversicherung. Darauf deutet auch der überdurchschnittliche Anstieg in Ostdeutschland hin, wo es die wenigsten Corona-Fälle gab.

Im Trend steigt die Zufriedenheit der gesetzlich Krankenversicherten mit den Leistungen bereits seit rund 15 Jahren. Sie erreichte im Zuge der Einführung der Praxisgebühr und von Gesundheitsreformen mit 46 Prozent ihren Tiefpunkt im Jahr 2005.

Weiterhin besorgter Blick in die Zukunft

Nahezu unverändert skeptisch sehen die gesetzlich Versicherten der Zukunft entgegen. 81 Prozent glauben, dass eine gute medizinische Versorgung über den GKV-Beitrag hinaus viel Geld kostet oder kosten wird. Um dem entgegenzuwirken, halten sich viele an die private Vorsorge: 73 Prozent sehen sie schon heute oder für die Zukunft als dringend erforderlich an. Ähnlich pessimistisch waren die Zukunftserwartungen bereits in den vergangenen Jahren.

Zur Studie

Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Sie ist eine Untersuchung des Continentale Versicherungsverbundes in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Kantar. Seit 2001 ermittelt sie die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. Die Fragen sind jedes Jahr identisch.

Quelle: Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, info@continentale.de

Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit gehören zusammen

„Eine gute Patientenversorgung setzt einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in Kliniken und Praxen voraus. Das gilt für die tagtägliche Patientenversorgung und das gilt ganz besonders für Pandemiezeiten, wenn Ärzte und andere Gesundheitsberufe über ihre Belastungsgrenzen hinaus gehen müssen und einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17.09.2020. Der Tag steht unter dem Motto „Safe Health Workers, Safe Patients“. Reinhardt erinnerte daran, dass sich in Deutschland nach Schätzungen mehr als 15.500 Ärzte und andere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit dem Corona-Virus infiziert haben. „Das ist für die Betroffenen belastend und für die Patienten hochriskant. Schutzmaßnahmen und flächendeckende Testmöglichkeiten für die Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen müssen deshalb dringend Bestandteil einer Gesamtstrategie für die weitere Pandemieprävention sein“, forderte Reinhardt.

Der BÄK-Präsident betonte, dass auch für den Normalbetrieb den Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Studien belegten, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung von Ärztinnen und Ärzten führen können. Komme es zu krankheitsbedingten Arbeitsausfällen, steige der Arbeitsdruck für das Personal zusätzlich. Häufig fehle dann die Zeit für Patientengespräche und für den interdisziplinären und interprofessionellen Austausch mit den Kollegen. Gerade dies sei aber integraler Bestandteil einer guten Sicherheitskultur in Kliniken und Praxen.

Notwendig sei eine viel stärker patientenorientierte Ausrichtung des Gesundheitswesens. „Für die Kliniken brauchen wir ein Vergütungssystem, das den tatsächlichen Versorgungsbedarf berücksichtigt und nicht wie heute fast ausschließlich auf wirtschaftliche Effizienz setzt. Im ambulanten Bereich müssen Zeit und Zuwendung viel stärker gewichtet werden. Dies käme Patienten und Ärzten gleichermaßen zu Gute“, sagte Reinhardt. Die Förderung von Patientenorientierung und Patientensicherheit sei eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Kliniken und Kostenträger endlich stellen müssten.

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.09.2020

KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen

Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens seien wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der KBV. Deshalb sollten jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.

„Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen“, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“

Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich lassen

„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“

Gefälle der Digitalisierung

„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.

Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.09.2020

BÄK: Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt ausufernder Kontrollbürokratie

BÄK-Memorandum zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Die Bundesärztekammer sieht die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement kritisch. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Nutzen für die Patientenversorgung. Die immensen (Dokumentations-)Anforderungen hätten sich zu einem Selbstzweck entwickelt, bei dem der Fokus nicht auf dem eigentlichen Ziel der Qualitätsverbesserung liege, sondern vor allem auf der externen Kontrolle, heißt es in dem aktuellen Memorandum der BÄK „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“.

Die externe Qualitätssicherung habe einen Weg eingeschlagen, der dem Grundgedanken der Qualitätsförderung zuwiderlaufe. Sie verfehle damit ihr Ziel, zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit der Versorgung von Patientinnen und Patienten beizutragen. Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in den Arztpraxen und Krankenhäusern würden mit ausufernden bürokratisch-formalistischen Anforderungen gebunden – Zeit und Ressourcen, die in der Konsequenz in der direkten Versorgung fehlen. Qualitätsmanagement richtig gedacht und gut gemacht unterstützt Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung, anstatt sie mit aufwändigen Dokumentationstätigkeiten zu überfrachten, deren Nutzen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft kaum mehr nachvollziehbar ist, betonten die beiden Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Jonitz.

Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement – der Verbesserung der Patientenversorgung. Notwendig sei eine Verschlankung der gesetzlich formulierten Anforderungen. Diese müssten sich daran messen lassen können, inwiefern ein tatsächlicher Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung geschaffen wird.

Memorandum „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 04.09.2020

Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Bundesgesundheitsminister Spahn: „Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub.“

Das Bundeskabinett hat am 02. September 2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung  und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub. Bund und Länder investieren deshalb über 4 Milliarden Euro in moderne Notfalleinrichtungen, digitale Lösungen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit. So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

  • Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
  • Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
  • Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Die Länder können bereits ab heute, dem 2. September 2020, bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
  • Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
  • Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

  • Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.
  • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Weitere Regelungen

  • Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
  • Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.
  • Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem “dualen Finanzierungssystem” finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 02.09.2020

Personalia September 2020

Dr. med. Jakob Dobroschke leitet seit dem 01.07.2020 als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie sowie Proktologie des Helios Klinikums Pirna. Er wechselte vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, wo er als Oberarzt in der Klinik und Poliklinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie tätig war.

PD Dr. med. Kia Homayounfar leitet seit 01.06.2020 die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikum Kassel. Er war zuvor Chefarzt der Klinik für Allgemein-, ­Viszeral- und Endokrine Chirurgie an die DRK Kliniken Nordhessen.

Dr. Jens Heinze ist neuer Chefarzt der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Sana Klinikum Oldenburg in Holstein. Der Chirurg und Unfallchirurg war zuvor Leitender Oberarzt in der Orthopädie, Sport- und Unfallchirurgie in der Diakonissenanstalt zu Flensburg. Ein besonderes Anliegen ist dem gebürtigen Hamburger die Ausbildung der jungen KollegInnen.

Dr. med. Svend Hofmann, Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für spezielle Unfallchirurgie, hat zum 01.04.2020 die Chefarztposition der Unfallchirurgie und Orthopädie an der Klinik Bogen übernommen. Er wechselte von den Kliniken Nordoberpfalz AG – Krankenhaus Tirschenreuth, wo er als Oberarzt der Klinik für Traumatologie, spezielle Chirurgie und Endoprothetik tätig war.

Prof. Dr. Axel Kleespies ist seit 01.07.2020 neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Helios-Klinikum München Perlach. Kleespies übernimmt die Position zusätzlich zu seinen Funktionen als Leiter des DKG-zertifizierten Cancer Center Dachau und als Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax-, und Onkologischen Chirurgie am Helios-Amper Klinikum Dachau. Es soll ein standortübergreifendes viszeral-medizinisches Zentrum entstehen.

Dr. med. Jürgen Ludwig bildet zusammen mit Dr. med. Andreas Müller von Postel seit dem 01.07.2020 die chefärztliche Doppelspitze des Fachbereichs Unfall- und Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus Eichhof in Lauterbach.

Dr. med. Cornelia Morgner, Fachärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit Spezialisierung auf Eingriffe am Darm und den Bauchorganen und zuvor als Oberärztin im KMG-Klinikum Sömmerda tätig, ist seit Anfang Juli Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Klinik Blankenhain.

Prof. Dr. med. Pawel Mroczkowski, vormals Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Elisabeth-Krankenhaus in Kassel, leitet nun ebenfalls in Kassel als Chefarzt die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie der DRK Kliniken Nordhessen.

Dr. med. Jörg Schmidt, langjähriger Chefarzt am Helios-Klinikum Berlin Buch und seit vier Jahren Chefarzt des ärztlichen Dienstes der Reha assist Deutschland GmbH, ist seit Januar 2020 Ärztlicher Direktor des Institutes für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management, An-Institut an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane. Ziel des Institutes ist wissenschaftliche Aufarbeitung von Notwendigkeit und Möglichkeit der Rehabilitation nach Unfällen oder schwerwiegenden Erkrankungen sowohl des Bewegungsapparates, aber auch der inneren Organe.

Prof. Dr. med. Maren Schulze ist seit Juli 2020 Chefärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des St. Marien-Hospital Mülheim. Zuvor war sie sieben Jahre Oberärztin für den Bereich Hepatobiliäre Chirurgie, Lebertransplantation und Kinderchirurgie am Universitätsklinikum in Essen.

Prof. Dr. med. Benno Stinner, Chefarzt der Klinik für Visceral-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Elbe Klinikum Stade, übernahm nun zusätzlich auch die Leitung der Allgemein- und Visceralchirurgie der OsteMed Klinik in Bremervörde.

Dr. med. Patrick van Bergen leitet seit Juni 2020 die Unfall- und Orthopädische Chirurgie der Medius Klinik Nürtingen. Er war zuvor als Oberarzt der Orthopädischen Klinik Markgröningen in der Abteilung Endoprothetik, Allgemeine- und Rheumaorthopädie tätig.

Dr. med. Alexander Wierlemann, 16 Jahre lang an der Klinik und Poliklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäß- und Kinderchirurgie der Uniklinik Würzburg tätig, zuletzt sechs Jahre als Oberarzt, ist seit Juli 2020 neuer Chefarzt der der Abteilung für Viszeralchirurgie an der Ochsenfurter Main-Klinik. Er löst Dr. med. Christoph Zander ab, der sich Ende September in den Ruhestand verabschiedet.

Prof. Dr. med. Christian Zeckey ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie am RoMed Klinikum Rosenheim. Er wechselte vom Klinikum der LMU München-Großhadern wo er Geschäftsführender Oberarzt der Allgemeinen, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie war.

Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2

Für Personen, bei denen kein begründeter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, ist die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses verschwindend gering.

Dagmar Lühmann im Auftrag des Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de)

„Our key message is: Test, test, test. [i]” Diese Empfehlung für alle Länder sprach Tedros Adhanom Ghebreyesus, Director-General der WHO, am 16. März 2020 zum Umgang mit der Corona-Pandemie aus. International wurde ihr in unterschiedlichem Ausmaß nachgekommen, bedingt durch (nicht) verfügbare Testkapazitäten, infrastrukturelle Rahmenbedingungen, unklare Zuständigkeiten oder unterschiedliche Vorstellungen zum bestmöglichen Umgang mit der Pandemie. In den 235 beim Robert-Koch-Institut (RKI) registrierten Testlaboren erhöhte sich die Zahl der wöchentlich durchgeführten Tests von 127.457 in KW 12 auf 573.802 in KW 31 [ii], insgesamt sollen Kapazitäten für über eine Million Tests pro Woche verfügbar sein [iii]. Die nationale Teststrategie des Robert-Koch-Instituts, zuletzt ergänzt um die Möglichkeit (1.8.2020) bzw. die Verpflichtung (6.8.2020) sich als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (> 50 Neuinfizierte/ 100.000 Einwohner in 7 Tagen und/oder entsprechende qualitative Berichte aus der Region) testen zu lassen. Noch weiter ging das Bundesland Bayern, wo sich seit dem 1. Juli 2020 jeder Einwohner testen lassen kann „Testungen, um für Gewissheit bei jedem Einzelnen zu sorgen“ – wie die Webseite [iv] verspricht.

Spätestens hier wird es problematisch. Nicht nur aus Gründen von Zuständigkeit, Organisation und Finanzierung – die hier gar nicht angesprochen werden sollen – sondern aus Gründen der Interpretierbarkeit der Ergebnisse. Kein Test ist unfehlbar, auch der zum Nachweis einer SARS COV-2 durchgeführte PCR-Test nicht. Im Ringversuch wies der in deutschen Laboren durchgeführte Test eine analytische Sensitivität von 97,7 bis 98,8 Prozent auf, die analytische Spezifität betrug 98,6 Prozent [v]. Das hört sich zunächst mal gut an – von 100 Infizierten würden etwa 98 richtig als infiziert erkannt und adäquate Maßnahmen könnten ergriffen werden (Sensitivität). Und von 100 Gesunden erhielten 98 oder sogar 99 ein richtig negatives Testergebnis (Spezifität), 1-2 Personen würden allerdings entweder fälschlich als infiziert bezeichnet oder ihr Testergebnis wäre nicht interpretierbar. Diese Zahlen beziehen sich zunächst einmal auf die Richtigkeit der Analytik. Hinzu kommen eventuelle Fehler, z. B. bei der Probenentnahme, Probentransport oder auch Verwechselungen oder die Problematik des richtigen Zeitfensters für den Virusnachweis. Angesichts all dieser Probleme halten britische Autoren es in einer im BMJ veröffentlichten Arbeit für realistisch, für Tests außerhalb von Kliniken und in der Allgemeinbevölkerung eine effektive Sensitivität von 70 Prozent und eine Spezifität von 95 Prozent anzunehmen [vi].

Angesichts möglicher falsch-negativer und falsch-positiver Testergebnisse stellt sich die Frage nach der Aussagekraft eines positiv oder negativ ausgefallenen Tests. Hierzu werden die so genannten prädiktiven Werte herangezogen, die aussagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, bei positivem Testergebnis tatsächlich unter der gesuchten Erkrankung – hier Infektion – zu leiden (positiv-prädiktiver Wert) bzw. bei negativem Testergebnis tatsächlich nicht infiziert zu sein (negativ-prädiktiver Wert). Diese Werte sind stark abhängig davon, wie häufig die Erkrankung bzw. hier Infektion in der Population ist, aus der die getestete Person stammt. Generell gilt, je höher die Prävalenz – auch Vortestwahrscheinlichkeit genannt – desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein positiver Test auch tatsächlich eine Erkrankung anzeigt. Im Fall von COVID-19 erhöht sich die Vortestwahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von Symptomen, Kontakten mit Erkrankten oder (Wohn)umgebung. Schlenger 2020 [vii] berechnete unter Annahme einer Sensitivität von 70 Prozent und einer Spezifität von 95% die positiv-prädiktiven Werte eines anlasslosen positiven Tests für unterschiedliche Ausgangswahrscheinlichkeiten:

Prävalenz positiv-prädiktiver Wert
3 Prozent z. B. Hausarztpraxis 30 Prozent
20 Prozent z. B. Altenpflegeeinrichtung 78 Prozent
80 Prozent z. B. Isolierabteilung 98 Prozent

Wie stellt es sich nun dar, wenn die Prävalenz noch niedriger ist? Z.B. für eine symptomlose Person ohne COVID-19 Kontakte, die einfach für sich „Gewissheit“ möchte? Da es keine Prävalenzdaten für SARS COV 2 Infektionen in Deutschland gibt, wird zur Annäherung an eine Prävalenzzahl in der Bevölkerung die vom RKI festgelegte Risikoschwelle von 50 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner/ Woche verwendet und zur hypothetischen Prävalenz erklärt. Dann ergibt sich das folgende Szenario (Abb. 1).

Die Aussagekraft eines einzelnen positiven Testergebnisses ist hier also verschwindend gering. Ohne Test beträgt die Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein 50/100.000 bzw. 0,05% und in Kenntnis des positiven Testergebnisses 0,7%. Dies ist sehr weit von der versprochenen Gewissheit entfernt. Rechnet man das Ganze unter Annahme der sehr viel günstigeren Sensitivitäts- und Spezifitätswerte von 98% und 99% aus den Laborversuchen, ändert sich nicht viel an der Aussage (Abb.2).

In Kenntnis des positiven Testergebnisses beträgt die Wahrscheinlichkeit, infiziert zu sein, nun 4,6% – auch dieses Ergebnis ist noch sehr weit von Gewissheit entfernt. Es würden allerdings nur etwa 1000 und nicht 5000 Menschen umsonst in Quarantäne geschickt.

Und noch eines wird aus diesem Szenario klar – selbst wenn keine infizierten Personen unter den 100.000 sind, wird es beim anlasslosen Testen auch unter optimierten Bedingungen immer noch etwa 1000 falsch positive Testergebnisse auf 100.000 Tests geben. Corona bleibt uns erhalten.

Vielleicht hätten einige Entscheidungsträger Tedros Adhanom Ghebreyesus weiter zuhören sollen – der Satz ging weiter „Test, test, test. Test every suspected case …..“

Literatur

[i] https://www.bbc.com/news/av/world-51916707/who-head-our-key-message-is-test-test-test (accessed 08.08.2020)

[ii] Täglicher Lagebericht des RKIzur Coronavirus-Krankheit-2019(COVID-19) 05.08.2020 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Link_2020-08-05-de.html; accessed 08.08.2020)

[iii] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html

[iv] https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

[v] AG LABORKAPAZITÄT BEIM RKI (7.7.2020) Bericht zur Optimierung der Laborkapazitäten zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV-2 im Rahmen der Steuerung von Maßnahmen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Laborkapazitaeten.pdf?__blob=publicationFile)

[vi] Watson J, Whiting PF, Brush JE. Interpreting a covid-19 test result. BMJ. 2020;369:m1808. Published 2020 May 12. doi:10.1136/bmj.m1808

[vii] Schlenger RL: PCR-Test auf SARS-CoV-2 – Ergebnisse richtig interpretieren. Dtsch. Ärzteblatt 117(24): A1194-A1195

Quelle: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V., Schumannstraße 9, 10117 Berlin, www.ebm-netzwerk.de

Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020

Überschüsse bei den Krankenkassen und Defizit beim Gesundheitsfonds

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2020 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,3 Mrd. Euro erzielt. Im 1. Quartal hatten sie noch ein Defizit von 1,3 Mrd. Euro ausgewiesen. Der Gesundheitsfonds verbuchte in den Monaten Januar bis Juni ein Defizit von 7,2 Mrd.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Weil Patienten in der ersten Jahreshälfte weniger zum Arzt und ins Krankenhaus gegangen sind, sind die Ausgaben der Krankenkassen vor allem in den Monaten April bis Juni gesunken. Aber das ist nur eine Momentaufnahme. Wie sich das weitere Jahr entwickelt, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds haben wird, werden wir erst im Herbst einschätzen können.“

Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 129,9 Mrd. Euro standen im 1. Halbjahr Ausgaben von rund 128,6 Mrd. Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,2 Prozent gestiegen. Die Finanzreserven der Krankenkassen konnten durch den Überschuss bis Ende Juni auf rund 20,8 Mrd. Euro steigen.

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent. Im 1. Quartal hatte der Ausgabenzuwachs noch bei 5,6 Prozent gelegen. Das bedeutet: Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den Monaten April bis Juni im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die Knappschaft Bahn See (KBS), die ein Defizit von rund 50 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten Überschüsse: die Ersatzkassen erzielten ein Plus von 908 Mio. Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 320 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 50 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 46 Mio. Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) von 21 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2020 ein Defizit von rund 7,2 Mrd. Euro. Dieses Defizit ist neben saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurück zu führen.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis Ende Juni insgesamt 7,25 Mrd. Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. Halbjahr rund 5,73 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds zurück überwiesen.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,8 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre von durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent, nachdem der Zuwachs im 1. Quartal noch bei 5,6 Prozent lag.

Die Leistungsausgaben stiegen um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Der Rückgang des Ausgabenanstiegs im 1. Halbjahr ist vor allem auf eine verringerte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen im zweiten Quartal zurückzuführen. Er stellt zudem nur eine Momentaufnahme dar, auf dessen Basis keine Rückschlüsse auf den weiteren Verlauf der Ausgaben gezogen werden sollten.

Ausgabenrückgänge bei Krankenhaus- und Rehabehandlung,  Zahnärzten/Zahnersatz und Heilmitteln – hohe Zuwachsraten bei Krankengeld und Arzneimitteln

Als Folge der Corona-Pandemie ist es in einer Reihe von Leistungsbereichen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu  Ausgabenrückgängen bei den Krankenkassen gekommen. Der Rückgang bei planbaren Leistungen hat bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher  Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent.

Hohe zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben, die einen zweistelligen Anstieg von 14,2 Prozent verzeichneten. Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel, der im 1. Quartal aufgrund von Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen noch bei 11,5 Prozent lag, hat sich zwar im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent abgeflacht, ist aber im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen immer noch deutlich überproportional.

Bei den Ausgabenzuwächsen für ärztliche Behandlung von 4,5 Prozent ist zu berücksichtigen, dass den Krankenkassen für das 1. Halbjahr noch keinerlei Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen. Der überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einigen größeren Krankenkassen zurückzuführen.

Weitere Entwicklung

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Mrd. Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der 2. Jahreshälfte verbessert. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei.

Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.

Zunächst werden BMG und GKV-SV mit den Krankenkassen die aktuelle Entwicklung analysieren und die weiteren Perspektiven zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds für dieses und das kommende Jahr erörtern.

Diagramme zur finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 19.08.2020