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Terminservicestellen

Vermittlung von Facharzt-Terminen

Am 25 Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional sogenannte Terminservicestellen. Sie sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln. Dies hat die Bundesregierung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz so festgelegt.

Das macht die Terminservicestelle:

Die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin beim Facharzt zu vereinbaren. Voraussetzung:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Sie haben eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten. Ausnahme: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen Sie keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

So funktioniert die Terminvermittlung:

  • Sie erfahren die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen der Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen.
  • Sie müssen den Termin absagen? Dann geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei: Sagen Sie bei der betroffenen Praxis ab und teilen Sie dies auch der Terminservicestelle mit. Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
  • Sollte die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.

Bitte beachten Sie:

  • Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Es ist deshalb möglich, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt für Sie von Ihrem Wohnort zum Facharzt verbunden ist.
    Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden.
  • Welche Fachärzte in Ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit der kostenlosen BundesArztsuche-App können Sie die Informationen auch einfach mobil mit dem Smartphone abrufen.
  • Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen.
Weiterführende Informationen
eTerminservice der KVen für die elektronische Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen (Stand: 21.01.2016)
Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag
Video: So setzt das KV-System die Terminservicestellen um

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

GOÄ: Ärztetag stellt Signale auf Grün

„Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt. Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den Ausgang des heutigen außerordentlichen Deutschen Ärztetages in Berlin.

Die Delegierten hatten den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss der BÄK.

Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ entsprechend dem zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. In einer Entschließung formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.

Abschließend stellten die Delegierten klar: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“

Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärztetages:

GOÄ-Novelle jetzt umsetzen: Moderne Medizin zu rechtssicheren und fairen Bedingungen für Patienten und Ärzte!

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung dringend auf, die nach der Maßgabe der unten aufgeführten Voraussetzungen gestaltete Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend dem zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sowie den für das Beihilferecht zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden (Beihilfe) ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet.
  2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.
  3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.
  4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.
  5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ undderen künftig fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO “zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten” zu berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.
  6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend veröffentlicht.

Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!

Weiterführende Informationen
Erste druckfähige Fotos von der Veranstaltung können unter www.aerzteblatt.de/bildservice heruntergeladen werden. Bildquelle: axentis
Video: Außerordentlicher Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der BÄK

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de

„Es gibt viele kleine Baustellen beim RSA“

Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbands, zum Finanzausgleich

Interventionen am Risikostrukturausgleich (RSA) gehören zu einem funktionierenden Krankenkassenwettbewerb. Voraussetzung für die Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahr 1994 war der RSA. Seitdem werden kleinere und größere Veränderungen vorgenommen, damit die Lasten gerecht verteilt werden. Um nur einige Modifikationen zu nennen: 2002 kam der Risikopool, 2003 DMP, ab 2007 der Morbi-RSA mit seinen 80 Krankheiten.

Die Umverteilung von rund 16 Milliarden Euro wird von den Krankenkassen aber nicht einfach so hingenommen. Gegen RSA-Bescheide ziehen einzelne Kassen immer wieder vor Gericht. Ressourcenallokation kommt einem „Kampf“ gleich, meint Franz Knieps. Wir trafen den Vorstandsvorsitzenden des BKK-Dachverbandes in seinem Büro nahe des Checkpoints Charly. Behutsame Veränderungen am RSA seien noch vor der Wahl möglich, meint er: Beispielsweise, wenn die Rücklage des Fonds angefasst wird, um den allgemeinen Beitragssatz zu stützen.

Zur Person – Franz Knieps

17 Jahre ist es her, dass man in der Mauerstraße 85 Angela Merkel antraf. Die damalige Generalsekretärin der CDU arbeitete im Zuge des Regierungsumzugs in der Belle Etage. Zur selben Zeit führte Franz Knieps die politischen Geschäfte des AOK-Bundesverbandes. Abgeworben und zu etwas Höherem berufen hat ihn Ulla Schmidt im Jahr 2003. Knieps, der Krankenkassenexperte und Systemkenner, wirkte im Bundesgesundheitsministerium im Rang eines Abteilungsleiters. Der sozialdemokratisch verwurzelte Politstratege nahm „Reißaus“, als zur Überraschung aller im Winter 2009 der liberale, fachlich völlig unvorbelastete Philipp Rösler das Haus erhielt. Der studierte Jurist räumte seinen Schreibtisch. Der Rat von Knieps war gefragt wie nie. Nach vier Jahren Unternehmensberatung geht‘s wieder back to the roots: Kassenseite. Zu einem neu gegründeten Krankenkassenverband, der Unternehmen besonders nahe steht: den Betriebskrankenkassen. Seit fast drei Jahren lenkt Knieps als Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes die Geschicke dieser Kassenart.

opg: Martin Litsch, der frisch gekürte Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sagt zu Forderungen anderer Kassenarten nach Morbi-Änderungen: „Dieser Alarmismus ist nicht nachzuvollziehen. Experten bestätigen, dass der Finanzausgleich noch nie so zielgenau und verteilungsgerecht gearbeitet hat wie heute. Die Aussage, der Morbi-RSA sei schuld an finanziellen Schieflagen und drohenden höheren Zusatzbeiträgen, wird durch wiederholen nicht richtiger.“ Was entgegnen Sie dieser Aussage, Herr Knieps?

Knieps: Die Aussage von Martin Litsch klingt so, als würde hier der Schiedsrichter sprechen. Es handelt sich aber um die Aussage eines Mitspielers, der zur Zeit durch das Regelwerk bevorteilt ist. Und dass er dieses Regelwerk gern beibehalten möchte – auch wenn es Unwuchten zeigt – kann ich nachvollziehen. Das macht aber seine Position nicht glaubwürdiger.

opg: Inwieweit hängt das Verteilungsergebnis davon ab, wie gut die einzelnen Kassenarten lobbyieren? Oder anders gefragt: Haben die AOKs mehr Einfluss auf die Politik als andere Kassenarten?

Knieps: Da muss man differenzieren. Ich würde nicht sagen, dass die AOK insgesamt auf die Politik mehr Einfluss hat als andere Akteure. Aber sicher haben die AOKen als regionale Krankenversicherung mehr Einfluss auf Landesregierungen als andere Kassenarten. Noch zu meiner Zeit beim AOK Bundesverband habe ich das mal in dem Spruch zusammengefasst: In manchen Ländern gehört die AOK der Landesregierung, in anderen ist es umgekehrt.

opg: Unabhängig von objektiven Kriterien des Finanzausgleichs spielt auch Misswirtschaft eine Rolle bei der unterschiedlichen Finanzkraft der Kassen. Welchen Anteil hat denn das Versagen im Management?

Knieps: Das ist schwer zu beziffern, weil es keine objektiven Kriterien für Missmanagement gibt. Es ist keine Frage, dass Effizienz und Kostenmanagement von den Qualitäten eines jeweiligen Managements einer Kasse abhängig ist. Aber der Satz, dass der Zusatzbeitrag ein Indikator für schlechtes Management ist, den halte ich persönlich für falsch.

opg: Unabhängig vom Allokationskrieg stellt sich immer wieder die Frage, ob auf Dauer noch alles finanzierbar ist. Mir scheint, die Politik drückt sich vor dieser Frage. Die Finanzierung hoher Medikationskosten am Lebensende thematisierte DIE ZEIT vor kurzem. Wie lange kann die Politik bei den Grenzen der Finanzierbarkeit noch herumeiern?

Knieps: Die Frage ist, ob es eine objektive Grenze gibt. Wir wissen von Befragungen der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bereit sind, lieber mehr zu bezahlen als Leistungen einzuschränken. Wenn Sie gerade das Thema Versorgung am Ende des Lebens thematisieren: Ich habe eher den Eindruck, dass unter den geltenden Rahmenbedingungen vieles gemacht wird, was das Leben nicht unbedingt verlängert und die Lebensqualität vor dem Tod deutlich einschränkt. Ob das alles sinnvoll ist, das sollte man in der Tat diskutieren.

opg: Was ist das richtige Gremium dafür?

Knieps: Ich glaube nicht, dass wir ein neues Gremium brauchen. Hier trägt jeder Verantwortung: Die Regierung mit der Rahmengesetzgebung des SGB V, der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Fortentwicklung des Leistungskataloges und bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches und qualitatives Handeln der Akteure im System und hier haben auch die Akteure selbst eine Verantwortung. Wenn ich mir die Debatte in der Ärzteschaft anschaue, dann frage ich mich immer noch, ob diese Profession begriffen hat, dass jede Entscheidung über eine medizinische Maßnahme auch eine Ressourcenentscheidung ist. Das kann man nicht an Politik oder andere Gremien delegieren.

opg: Was passiert, wenn der RSA in dieser Legislatur nicht mehr reformiert wird?

Knieps: Dann verschärfen sich die Unterschiede zwischen Kassen, die mehr Geld bekommen als sie brauchen und anderen Kassen, die weniger Geld aus dem RSA bekommen als sie zur Finanzierung ihrer Leistungen benötigen. Das gilt insbesondere für Kassen, die sehr stark in Ballungsgebieten aktiv sind.

Quelle: BKK-Darchverband, Präsentationsfolie vom 17.12.2015: GKV-Finanzergebnisse für Januar bis September

opg: Kann Politik diese Lage auch wollen?

Knieps: Also, den Zynismus würde ich der Politik nicht unterstellen. Jedenfalls habe ich im Moment keine Anhaltspunkte dafür. Dass Politik zögerlich ist, wenn die Kassen sich streiten, kann ich aufgrund eigener Erfahrungen nachvollziehen.

opg: Welche Ungerechtigkeiten adressieren Sie im Morbi-RSA oder anders gefragt: Wie muss Ihrer Meinung nach eine Reform der Risikostrukturausgleichsverordnung aussehen?

Knieps: Da gibt es eine Menge eher kleinerer Baustellen. Die großen Dinge sind meiner Ansicht nach ausdiskutiert. Ich habe schon das Thema Regionalität angesprochen. Wer Versicherte in teuren Regionen – besonders in Ballungsgebieten – zu versorgen hat, bekommt aus dem RSA die gleiche Summe wie eine Kasse, die ihre Versicherten überwiegend im ländlichen Raum hat oder in strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer, wo Versorgung einfach nicht stattfindet. Das ist eine erste Fehlallokation beim RSA.

Der zweite Punkt betrifft die Krankheitsauswahl. Abgesehen davon, dass ich die Begrenzung auf 50 bis 80 Krankheiten immer für verfehlt gehalten habe, sehe ich auch ein Problem darin, dass die jetzige Krankheitsauswahl auch Krankheiten beinhaltet, bei denen der Arzt Ermessensspielräume dahingehend hat, wie er kodiert und damit diese Erkrankung einstuft.

Prototypisch ist der Diabetes. Ob der Diabetes therapiebedürftig ist oder ob die Behandlung durch Abnehmen und Bewegung primär beim Versicherten selber ansetzt, damit der HbA 1 c-Wert gesenkt wird – all das bildet das Klassifikationssystem nicht ausreichend ab.

Dritter Punkt: Vor allem kleine Kassen haben ein Problem mit sehr teuren Fällen. Dafür gab es mal einen Hochrisikopool. Den gibt es heute nicht mehr. Hier müsste man entweder eine verpflichtende Vorsorge innerhalb der Kassenart schaffen – diese Solidarität ist heute freiwillig. Oder man müsste den Hochrisikopool wieder einführen.

Last but not least haben wir einige Punkte, die aus der Frühzeit des RSA stammen, als es noch keine Morbiditätsorientierung gab. Damals wurden Hilfsparameter entwickelt, die bestimmte kostenintensive Versicherte identifizieren sollten. Das waren insbesondere solche Versicherte, die mit Erwerbsminderungsrenten vor Ablauf der Regelalterszeit in Rente gingen. Das ist nach meiner Auffassung heute überholt, weil diejenigen Erkrankungen, die zur Verrentung führen, in aller Regel in dem Krankheitsspektrum sind, wofür ein Morbi-Ausgleich erfolgt.

opg: Der Vorgänger im Amt des AOK-Vorstands, Jürgen Graalmann, forderte im Mai: Der Morbi-RSA müsse auf eine aktuelle Grundlage gestellt werden und für alle Krankheiten geöffnet, nicht nur für 80. Gehen Sie da mit?

Knieps: Ja, da gehe ich bei beidem mit. Allerdings habe ich bei der AOK das Gefühl, dass sie auf Zeit spielt. Ich habe auch gegenüber Jürgen Graalmann immer deutlich gemacht: Ich halte eine grundlegende Bestandsaufnahme mit den Daten aus 2009 für erforderlich. Das hindert mich aber nicht daran, Reformbedarf zu artikulieren, der auch schon vor einer solchen Bestandsaufnahme gegeben ist.

opg: Wettbewerb sollte das Gesundheitswesen effizienter machen und sogar mehr Qualität ins System bringen. Der RSA ist dazu da, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Was bedeutet das für den Wettbewerb, wenn der RSA versagt?

Knieps: Dann sind die Rahmenbedingungen nicht fair und Krankenkassen versuchen, andere Wettbewerbsfelder zu erschließen. Sie begeben sich in Wettbewerbsformen, die wir gerade nicht wünschen. Krankenkassen konkurrieren negativ um Risiken, versuchen Risikoselektion zu betreiben. Sie machen nichts, was schlechte Risiken anziehen kann. Wobei ich die generelle Bedeutung als übertrieben ansehe. Kranke wechseln in der Regel nicht ihre Kassen.

Aber, kein Zweifel: Bei den Ressourcenentscheidungen, die Krankenkassen fällen, bei den Entscheidungen darüber, ob man 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte mehr Zusatzbeitrag erheben muss oder erheben kann, spielt es natürlich eine Rolle, ob der RSA funktioniert. Wenn ich nebenan einen Mitbewerber habe, der 0,5 Beitragssatzpunkte günstiger ist, weil er erheblich mehr Geld aus dem RSA bekommt, dann muss ich mit dieser Kasse mithalten können. Das hat zur Folge, dass ich Dinge im Wettbewerb mache, die mit Sicherheit nicht einem Qualitätswettbewerb entsprechen.

opg: Wie lautete noch mal das berühmte Zitat von Horst Seehofer und der Anzahl von Leuten, die den RSA verstehen?

Knieps: Herr Seehofer hat mich in einem Gespräch über die Reform der ärztlichen Vergütung gefragt, wie viele Leute das System überhaupt noch verstehen. Ich habe gesagt drei, dann hat er verkürzt geantwortet: Na gut, das ist einer mehr als beim RSA, da waren es nur zwei. Also können wir das machen. Folglich hat er damals offensichtlich nur zwei Personen zugetraut, den RSA wirklich zu verstehen.

opg: Mittlerweile ist der RSA wesentlich komplexer und eine ganze Armada von Krankenkassenleuten und wissenschaftlichen Experten beschäftigt sich damit. Ist das dem eigentlichen Anliegen, einen Finanzausgleich zu schaffen, eher dienlich oder würden Sie sagen „viele Köche verderben den Brei“?

Knieps: Das ist schwer zu sagen. Ich halte es für positiv, dass es heute viel mehr Leute gibt, die die Logik des RSA verstehen. Ich glaube auch, dass wir mittlerweile 30 bis 40 Leute haben, die man als RSA-Experten bezeichnen könnte. Es gibt kaum noch eine große Kasse oder einen Verband ohne RSA-Expertin oder Experten. Das heißt als Steuerungsinstrument, als Benchmarking-Instrument, als Verteilungsinstrument des Geldes funktioniert der RSA und wird auch verstanden.

Auf der anderen Seite führt das Expertentum dazu, dass man in immer kleineren Feldern arbeitet und an immer kleineren Stellschrauben dreht. Da geht manchmal das Ziel des Ganzen – zum einen Risikoselektion zu verhindern und zum anderen faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen –verloren, weil zu sehr auf der Detailebene gekämpft wird.

opg: Gibt es Signale, dass es noch eine Reform in dieser Legislatur geben wird?

Knieps: Offiziell hält sich die Politik bedeckt. Insbesondere aus dem BMG kommt immer nur Abwehrhaltung, aber auch das ist nichts Neues. Das kenne ich schon aus anderer Funktion. Die Bereitschaft der Akteure in der Administration etwas zu verändern, ist relativ gering. Aber die Politik sieht, dass die Schere zwischen Überkompensation bei einigen AOKs und Unterdeckung bei Betriebskrankenkassen, die gut wirtschaften, auseinander geht. Niemand stellt beispielsweise in Frage, dass das Management der Siemens BKK (SBK) exzellent ist, dass sie in den Verwaltungskosten gut sind. Oder ein anderes Beispiel: Die BAHN-BKK hat fast die niedrigsten Verwaltungskosten und eine Morbiditätsklientel wie bei der AOK – und trotzdem führt es dazu, dass die einen wesentlich mehr Geld haben als sie brauchen und die anderen unterdeckt sind.

opg: Dennoch wird das nicht aufgegriffen…

Knieps: Diese Botschaft ist in der Politik angekommen. RSA-Reformen kann man auch nicht jahrelang debattieren, sondern da geht‘s um die Verteilung von Geld, und das ist ein Kampf. Da muss Politik, wenn sie die Gelegenheit hat, ein bis zwei Schritte machen. Das hat sie in der Vergangenheit auch immer wieder getan. Es gibt eine kontinuierliche Veränderungsgeschichte beim RSA.

Ich bin davon überzeugt, dass die Probleme in der GKV-Finanzierung noch vor der nächsten Bundestagswahl einen gesetzgeberischen Eingriff bringen werden. Beispielsweise dergestalt, dass man Geld aus der Rücklage des Fonds nimmt, um den allgemeinen Beitragssatz zu stützen. Bei einer solchen Operation hätte man eine gewisse Chance, begrenzte Änderungen beim RSA vorzunehmen, beispielsweise die gesonderte Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern abzuschaffen. Eine grundsätzliche Reform wird es vor der nächsten Bundestagswahl nicht geben.

opg: Wir danken für das Gespräch.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

Arzneimittelpreise: Transparenz oder Geheimhaltung?

Sollen die hiesigen Erstattungspreise neuer Arzneimittel transparent bleiben oder wäre eine Geheimhaltung sinnvoller? Diese Debatte mit déjà-vu-Charakter ist neu entflammt. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) am 15. Januar diskutieren Experten über diese Frage ziemlich kontrovers.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum, argumentiert wie folgt: Die im Selbstverwaltungssystem beteiligten Akteure seien letzten Endes durch die Sozialwahlen legitimiert. Wahlen machten nur Sinn, wenn man wisse, was die bisher Tätigen und sich wieder zur Wahl Stellenden getan haben. Wenn ein Hersteller ein Medikament als Folge der Preisverhandlungen vom Markt nimmt, „dann möchte ich als Versicherter, der seine Stimme abgibt (…), wissen, was da angeboten worden ist“.

Huster prophezeit, dass die Zahl der Marktaustritte zunehmen wird. Umso problematischer sei es, wenn es eine „Black Box“ gebe, mit dem Gedanken der Selbstverwaltung und der Legitimation sei das am Ende nicht vereinbar.

„Teurer Sonderweg“

Allerdings setzen öffentliche Preise den Hersteller bei den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband besonders unter Druck, da Deutschland als Referenzpreisland gilt. Geheime Erstattungsbeträge könnten diesen Druck reduzieren und Spielraum für höhere Rabatte schaffen, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch Abschläge in anderen Märkten hinnehmen müsste. Für Dr. Markus Frick vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) ist die momentane Regelung daher ein „Sonderweg, der Deutschland teuer zu stehen kommt“.

Ähnlich argumentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich. Er sieht zwar einen moralischen Anspruch auf höchst mögliche Transparenz. „Aber wenn das Versorgungssystem diese höchst mögliche Transparenz zwei Milliarden Euro mehr im Jahr kostet, dann weiß ich nicht, ob ich bereit bin diesen Preis zu bezahlen.“

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, betont hingegen, wie wichtig es gerade bei hochpreisigen Therapien sei, dass auch die Ärzte mehr Transparenz haben – „gerade im Krankenhaus, wo sowieso alles intransparent ist, was wir ausgeben“. Da Medikamente nicht immer eindeutig bezüglich ihres Innovationsgrades seien, sei es für Ärzte wichtig abzuwägen.

Im Kassenlager scheint es zu dieser Frage noch keine einheitliche Linie zu geben. So ist Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband auf der GRPG-Veranstaltung einer Meinung mit Prof. Ludwig. Die Techniker Krankenkasse hat sich dagegen im vergangenen Jahr anlässlich der Vorstellung des TK-Innovationsreports dafür ausgesprochen, dass der verhandelte Erstattungsbetrag „zumindest in Teilen“ geheim ist.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

GFB unterstützt die Weiterführung der GOÄ-Novellierung

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) spricht sich ausdrücklich für die Weiterführung der GOÄ-Novellierung und eine möglichst rasche Verabschiedung aus. Ein Scheitern mit Rückfall auf die geltende völlig veraltete Gebührenordnung käme einem Offenbarungseid der Ärzteschaft gleich, unabhängig von der Tatsache, dass diese GOÄ schon lange nicht mehr den Stand der heutigen Medizin abbildet. In der Detailausarbeitung ist allerdings das Mitspracherecht der Berufsverbände zwingend notwendig.

„Dieses eindeutige Votum für eine neue GOÄ bedeutet keinesfalls, dass die Mitglieder der GFB alle geplanten Änderungen der Novellierung für optimal erachten, vielmehr möchten wir uns aktiv an der Gestaltung beteiligen“, fordert der amtierende Präsident der GFB, Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg. „Die Ideen aus den eigenen Reihen sind es, die die Novelle vervollständigen werden.“

Die GFB betrachtet insbesondere die Änderungen im Paragraphenteil mit Skepsis und Unbehagen, wie auch die Tatsache, dass abgesehen von grundsätzlichen Kalkulationsmodellen bisher keine konkreten Honorarvorstellungen zu den einzelnen Leistungen bekannt sind. „Hier besteht vor allem Aufklärungsbedarf“, so Rüggeberg. „Aber diese Dinge müssen lösbar sein und dürfen den Weg in eine bedarfsgerechte und der modernen Medizin angepassten GOÄ nicht versperren.“

Bei dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 23. Januar 2016, der auf Antrag einiger Landesärztekammern durch die Bundesärztekammer einberufen wurde, wird die geplante Novelle der Gebührenordnung erneut beraten.

Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).

Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), www.gfb-facharztverband.de

BDC|Bremen und BDC|Niedersachsen: Landesverbandstagung 2016

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung 2016
am 13. Februar 2016, 09.00 – 14.00 Uhr

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

für das Jahr 2016 wünschen wir Ihnen viel Glück und Erfolg. Wir verbinden dies mit einer herzlichen Einladung zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung des BDC Bremen und Niedersachsen sowie des ANC Niedersachen, die turnusmäßig in der Hansestadt Bremen stattfindet. Wie bereits im letzten Jahr in Hannover praktiziert wollen wir zu Beginn und am Ende der Veranstaltung die Mitgliederversammlungen des BDC und des ANC stattfinden lassen. Somit finden diese wieder am selben Tag und am selben Ort statt, ohne dass für Sie die Notwendigkeit besteht zu einem weiteren Termin zu erscheinen. Gemeinsam haben wir ein Programm aus Fortbildungsthemen und Berufspolitik für Sie zusammengestellt. Wir hoffen damit Themen zu treffen, die Ihr geschätztes Interesse finden. Wie in den Jahren zuvor wird die Veranstaltung für Fortbildungspunkte akkreditiert. Bitte melden Sie sich daher zahlreich mittels Antwortfax auf der Rückseite bis zum 05.02.16 an.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Dr. M. P. Hahn
Vorsitzender BDC, LV Bremen

Prof. Dr. G. Schumacher
Vorsitzender BDC, LV Niedersachsen

Dr. G.-D. von Koschitzky
1. Vorsitzender ANC Niedersachsen

Weiterführende Informationen
Programm Landesverbandstagung 2016

Gassen: GOÄ muss dringend überarbeitet werden

Die Gebührenordnung für Ärzte muss nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen dringend überarbeitet werden. Die jetzigen Gebührensätze berücksichtigten schon längst nicht mehr die gestiegenen Kostensätze, betonte Gassen im Vorfeld des Sonderärztetages am Samstag in Berlin.

Er warnte davor, die längst überfällige Erneuerung der Gebührenordnung zu stoppen. „Wir dürfen niemandem – weder in der Politik noch sonst wo – einen Anlass bieten, das Projekt der Novellierung der GOÄ wieder einzustellen“, appellierte er an die Teilnehmer des außerordentlichen Deutschen Ärztetages, den die Bundesärztekammer einberufen hat.

Kein Verständnis zeigte Gassen für die SPD-Bundestagsfraktion, die die Novellierung blockieren will. „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf. Sie ist in ihrer jetzigen Form veraltet und muss dringend angepasst werden“, sagte Gassen. Die medizinischen Leistungen der Ärzte müssten angemessen honoriert werden.

Keine „Verwässerung“ mit dem EBM

Zugleich warnte der KBV-Chef davor, eine Konvergenz zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenversicherung herzustellen. Die Grundlagen beider Versicherungssysteme seien komplett unterschiedlich, betonte Gassen. Es dürfe keine „Verwässerung“ stattfinden.

Auf dem Sonderärztetag soll die geplante Novelle der GOÄ beraten werden. Die Gebührenordnung ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Ziel ist es, dass der Gesetzgeber die überarbeitete GOÄ noch in diesem Jahr beschließt.

Worum es bei der GOÄ-Novellierung geht

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Folglich bildet das Gebührenverzeichnis wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er Jahre ab. Dies allein zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: Neue Leistungen müssen in die GOÄ eingearbeitet werden. Ferner muss der Inflationsausgleich und damit auch die gestiegenen Kosten in den Gebührenordnungspositionen berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verhandeln seit dem Jahr 2011 über einen gemeinsamen Novellierungsentwurf der GOÄ. Mit im Boot sind seit Ende 2014 auch die Beihilfeträger. Auf deren Teilnahme an den Gesprächen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestanden. Ihm liegt seit Anfang September 2015 ein gemeinsamer Entwurf der drei Verhandlungspartner für eine neue Gebührenordnung vor. Damit besteht erstmals seit 1982 die Chance, in absehbarer Zeit eine Gesamtnovellierung zu erreichen.

Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Kompromiss, der zwischen der BÄK, der PKV und den Beihilfeträgern erzielt wurde. Die Ärzteschaft konnte nach Aussage ihrer Verhandlungsführer wesentliche Forderungen durchsetzen. Grundlage bildeten die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, der sich mehrfach mit der Modernisierung der GOÄ beschäftigt hatte. Die Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs waren den Delegierten im Mai 2015 vorgestellt worden.

Die Bundesärztekammer hat für den 23. Januar 2016 einen außerordentlichen Deutschen Ärztetag einberufen, auf dem die geplante Novelle der Gebührenordnung für Ärzte beraten werden soll. Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Brandenburgische Ärztekammer und die Ärztekammer Berlin hatten die Einberufung beantragt. Die Antragsteller hatten unter anderem beklagt, nicht ausreichend über den Verhandlungsstand informiert worden zu sein.

Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Kabinettsentwurfes zur GOÄ inzwischen für Sommer 2016 terminiert. Denn anders als beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab, den KBV und Krankenkassen verhandeln und beschließen, entscheidet über die GOÄ der Gesetzgeber. Er hat sich nicht nur bei Ärzten und Zahnärzten, sondern auch bei anderen wichtigen freien Berufen wie Rechtsanwälten, Architekten und Steuerberatern die Hoheit über den Erlass der Gebührenordnung und deren Anpassungen vorbehalten.

Die GOÄ wird als Rechtsverordnung erlassen und ist durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Sie ist Teil der Bundesärzteordnung.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der KBV: Gassen - „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf – sie muss überarbeitet werden“ (Stand: 20.01.2016)
Artikel im Deutschen Ärzteblatt: GOÄ-Novelle - Aktueller Sachstand (Stand: 21.12.2015)
Informationen der Bundesärztekammer zum Sonderärztetag

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Ärzteschaft muss Terminservicestellen vernünftig umsetzen

“Ich hoffe, dass es besser wird, wenn die KVen dies jetzt auch vernünftig umsetzen und die Terminservicestellen funktionieren. Es wäre besser gewesen, wenn sie sich auch ohne Gesetz für die gesetzlich Versicherten starkgemacht hätten”, sagte Dr. Doris Pfeiffer gegenüber Welt Online zum Start der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) am 23. Januar 2016.

In der Verangenheit hätten Privatversicherte häufig schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Die Kassenärzte sollten sich aber bewusst sein, dass 90 Prozent der Deutschen gesetzlich versichert sind. “Es gibt genug Ärzte, in Ballungsräumen sind es sogar zu viele. Auch im internationalen Vergleich ist die Arztdichte hoch. Doch es gibt dünn besiedelte Regionen, in denen realtiv wenig Fachärzte vertreten sind. Da braucht man eine andere Verteilung.”

Die aktuell gestiegenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen erklärt sie mit überproportional steigenden Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen. “Wenn man das strukturelle Defiziz fortschreibt und auch die teuren Reformen mit einkalkuliert, dann wird sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der im vergangenen Jahr noch bei 0,9 Prozent lag, bis 2019 auf 1,8 Prozent verdoppeln. Schon im nächsten Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen.”

Weiterführende Informationen
Interview bei "Welt Online" vom 20. Januar 2016

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Gesundheitsexperte erwartet Systemreform an der Grenze zwischen GKV und PKV

Seit Jahren fordern SPD, Grüne und Linke den Systemwechsel zu einer Bürgerversicherung. Einzig die Union hält dagegen, womit sie sich auch innerhalb der aktuellen Koalition durchgesetzt hat. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Zinsflaute und der jüngsten Ausgabendynamik könnte eine Systemreform in der Krankenversicherung jedoch schon bald notwendig werden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß hält einen Systemwechsel in der Krankenversicherung in den nächsten Jahren für sehr wahrscheinlich. Seiner Ansicht nach ist das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV/PKV) in Deutschland nicht mehr lange haltbar. Der Wochenzeitung “Das Parlament” (Montagausgabe) sagte der Gesundheitsexperte von der Hochschule Fulda: “Ich halte die Halbwertszeit der PKV für überschritten und glaube, dass wir in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine Systemreform an der Grenze zwischen GKV und PKV erleben werden.”

Er fügte zur Begründung hinzu: “Die niedrigen Zinsen sind eine Zeitbombe, die in der PKV tickt und die über kurz oder lang zu massiven Prämienerhöhungen führen wird.”Spätestens dann werde die Diskussion um die Bürgerversicherung noch einmal neu aufleben. SPD, Grüne und Linke im Bundestag werben schon länger für die Bürgerversicherung. Auch Greß hält es für “grundsätzlich sinnvoll, die Versicherungslast auf mehr Schultern zu verteilen und auch auf die, die leistungsstärker sind”. Das würde eine Abkehr von der privaten Krankenvollversicherung bedeuten.

Weiter steigende Zusatzbeiträge erhöhen Druck

Greß geht überdies von kontinuierlich steigenden Zusatzbeiträgen in der GKV aus. Die Beitragssatzanhebung von 0,2 Prozent wie in diesem Jahr im Schnitt werde “eher am unteren Rand des jährlichen Zuwachses sein”. Er rechne für 2017 mit einem Zuwachs von 0,4 Prozent. Das werde den Druck auf die Politik erhöhen, die Ausgaben einzugrenzen oder das System zu ändern.

Die derzeit noch moderate Beitragssatzanhebung hänge damit zusammen, dass einige Krankenkassen aus der Vergangenheit noch Reserven hätten, die seien aber jetzt weitgehend aufgebraucht. Greß sagte voraus: “Die jüngste Ausgabendynamik wird sich in den nächsten Jahren eins zu eins auf die Beitragssätze auswirken.”

Beitragsfixierung für Arbeitgeber problematisch

Für problematisch hält Greß die von der Regierung beschlossene dauerhafte Festschreibung des Arbeitgeberanteils in der GKV. Künftig müssten allein die Arbeitnehmer die Ausgabenzuwächse finanzieren. “Das ist in jedem Jahr ein kleinerer Betrag. Es wird sich aber langfristig zu einem größeren Problem auswachsen, dass die Arbeitgeber da aus der Verantwortung herausgenommen sind.”

Über 20 Milliarden Mehrkosten bis zum Jahr 2025

Grund für die steigenden Beiträge sind seiner Meinung nach die hohen Ausgaben. “Wir haben eher Ausgabenwachstum durch neue Gesetze als Kostendämpfung”, sagte Greß und fügte hinzu: “Hier ist spürbar, dass die Arbeitgeber kein Interesse mehr an einer Begrenzung des Ausgabenwachstums haben.”

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr mehrere große und teure Reformvorhaben im Gesundheitswesen beschlossen, darunter die Krankenhausreform. Greß geht davon aus, dass die Reformvorhaben bis zum Jahr 2020 Mehrkosten von 20 bis 25 Milliarden Euro bringen. Das werde auf die Zusatzbeiträge voll durchschlagen.

Weiterführende Informationen
Beitragssätze bis 16,3% lösen Diskussion um Beitragsgerechtigkeit aus
Koalitionsverhandlungen 2013: Gesundheit wird Chefsache
Gesundheitskonzepte der Parteien im letzten Bundestagswahlkampf
"Das Parlament": Komplettes Interview mit Stefan Greß im Wortlaut

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 1. Quartal 2016

Aus der Passion Chirurgie 01/2016

Dr. med. Dr. med. habil. Thomas Carus begann im September seine Chefarzttätigkeit in der Abteilung für Chirurgie Asklepios Westklinikum Hamburg auf.

PD Dr. med. Francisco Castañeda ist neuer Chefarzt der Chirurgie im Krankenhaus Herzberg.

Dr. med Katharina Da Fonseca ist neue Bereichsleiterin der Handchirurgie an der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des UniversitätsKlinikums Heidelberg.

Prof. Dr. med. Thomas Koeppel übernahm im September 2015 die Leitung der Abteilung Gefäßchirurgie an der Hamburger Asklepios Klinik.

Dr. med. Jens Peters ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Klinik Sulingen.vor.

Dr. med. Peter Riess ist seit Oktober Ärztlicher Direktor des HELIOS Klinik Bad Berleburg.

PD Dr. med. Hubert Scheuerlein ist seit Juni 2015 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie des St. Vincenz-Krankenhauses in Paderborn.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

Aus der Passion Chirurgie 02/2016

Dr. med Ulrich Garlipp ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral und Gefäßchirurgie des Gesundheitszentrums Bitterfled/Wolfen.

Dr. med. Rüdiger Hilfenhaus ist neuer Ärztlicher Direktor am Krankenhaus Eichhof.

Dr. med. Tim Kleffner leitet seit Anfang des Jahres 2016 als Chefarzt die Unfallambulanz des des Josephs-Hospitals in Warendorf.

Dr. med Oliver Ledvinka begann im Januar 2016 seine neue Chefarzttätigkeit in der Klinik für Chirurgie im Mariannen-Hospital Werl.

PD Dr.med. Marcus Overhaus leitet seit Januar die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Minimalinvasive Chirurgie am Malteser Krankenhaus St. Hildegardis in Köln.

Dr. med. Christoph Riepl wird zum 01. April 2016 neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Rems-Murr-Klinikum Winnenden.

Dr. med. Ulf Schmerwitz ist seit Januar 2016 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie im Lukas-Krankenhaus Bünde.

Dr. med. Jürgen Hinkelmann ist neben Prof. Dr. med. Christiane Tiefenbacher neuer Ärztlicher Direktor am Marien-Hospital Wesel.

Dr. med. Wolfgang Tigges leitet seit Oktober 2015 die Klinik für Gefäßmedizin am Asklepios Westklinikum Hamburg.

Dr. med. Toralf Wolkersdörfer ist seit September 2015, nach vorübergehender kommissarischer Leitung, offizieller Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Pößneck.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

Aus der Passion Chirurgie 03/2016

Dr. med Hinrich Brunn ist neuer Chefarzt für Gefäßchirurgie, endovaskuläre Chirurgie und präventive Gefäßmedizin im St. Agnes-Hospital Bocholt-Rhede.

Dr. med. Robert Elfers leitet seit Dezember 2015 die Klinik für Gefäßchirurg des Elblandklinikums Radebeul.

PD Dr. med. Hansjörg Heep hat die Stelle des ärztlichen Direktors und Chefarztes der Orthopädie in der Fachklinik 360° in Ratingen zum 1. Januar 2016 angetreten. Nach seinem Wechsel vom Universitätsklinikum Essen bleibt er Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Nordrhein.

Dr. med. Methodi Jantschulev leitet seit Anfang des Jahres 2016 als Chefarzt die Abteilung für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie das Klinikum MediClin Müritz in Waren.

Dr. med. Petra Kromann unterstützt seit Ende 2015 das Team des Gesundheitsamts des Landkreises Nordhausen.

Dr. med. Martin Lainka begann im Januar 2016 seine neue Chefarzttätigkeit in der Asklepios Klinik Nord Heidberg in Hamburg.

Dr. med. (Ro) Claudiu Rascanu ist seit dem 01. Januar neuer Chefarzt in der Allgemein- und Gefäßchirurgie des Martin-Luther-Krankenhauses.

Dr. med. Ralf Reimer leitet seit Anfang des Jahres die Abteilung Orthopädie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie im HELIOS Klinikum Uelzen.

Dr. med. Susanne Röttgermann ist seit dem 01. Januar neue Chefärztin der Chirurgie im Ev. Krankenhaus Lippstadt.

Dr. med. Matthias Ruß ist neuer Chefarzt des Ev. Stadtkrankenhaus Saarbrücken kreuznacher diakonie.

Dr. med. Sebastian Wicht ist seit 01. Januar 2016 neuer Chefarzt für Chirurgie in der Warnow-Klinik Bützow gGmbH.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.

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