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Ambulante Leistungen im Krankenhaus: Experten kritisieren “Wildwuchs”

Krankenhaus-Report 2016

Berlin, 29.02.2016: In deutschen Krankenhäusern wird immer häufiger ambulant behandelt, also ohne dass die Patienten über Nacht bleiben. So sind in den letzten drei Jahrzehnten rund 20 verschiedene ambulante Versorgungsformen entstanden, die im Krankenhaus durchgeführt werden: von Hochschul- und Notfallambulanzen über Ambulantes Operieren im Krankenhaus bis hin zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bemängeln Experten nun den “Wildwuchs” in diesem Versorgungsbereich und fordern einen einheitlichen Ordnungsrahmen. Notwendig sei “mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen”.

Mitherausgeber Prof. Jürgen Wasem stellt angesichts der Fülle von Versorgungsmöglichkeiten fest: “Hinter dieser Vielfalt steckt kein rationales Ordnungsprinzip. De facto werden hier identische Leistungen in verschiedene Rechtsformen verpackt und dann auch noch unterschiedlich vergütet.” Ähnliche Unterschiede gebe es auch bei der Bedarfsplanung, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder den Zugangsregeln zu Innovationen. “Und in puncto Qualitätssicherung sind ambulante Krankenhausleistungen ohnehin Wüsten”, so Wasem weiter. Deshalb müsse die Politik an der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Leistungen endlich einheitliche Spielregeln für alle und einen neuen Ordnungsrahmen vorgeben. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen könne der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) übernehmen.

Auch Prof. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, kritisiert die Strukturprobleme zwischen den Sektoren: “Das deutsche Gesundheitswesen ist wie ein geteiltes Land. Zwischen Kliniken und Praxen verläuft eine kaum überwindbare Mauer, die für Patienten gefährlich und für alle viel zu teuer ist.”

Das Fehlen von einheitlichen Spielregeln führe vielfach zu konträren Interessen. Echte Zusammenarbeit, etwa zwischen niedergelassenen und stationär tätigen Kardiologen, sei weder vorgesehen noch möglich. Mit der Folge, dass es zu Informationsbrüchen, Missverständnissen, Behandlungsfehlern, Mehrfachdiagnostik, vermeidbaren hohen Arztkontakten und Mengenausweitungen komme. Gerlach weiter: “Kaum einer übernimmt für Patienten mit mehreren Krankheiten, die gleichzeitig von verschiedenen Ärzten und Kliniken behandelt werden, die Gesamtverantwortung und schützt sie vor zu viel oder falscher Medizin.” Hausärzte seien für diese Lotsenfunktion zwar prädestiniert, befänden sich aber innerhalb des Gesundheitssystems in einer geschwächten Position. Gerlach fordert eine regional vernetzte, sektorübergreifende Versorgung, in der die Honorare für stationäre Kurzzeitfälle und vergleichbare ambulante Behandlungen angeglichen werden.
Litsch: Mehr Miteinander anstelle von Sonderinteressen und Systemegoismen

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ruft die Beteiligten zur Kooperationsbereitschaft auf: “Auf Schnittstellenprobleme wurde bislang von der Politik mit zahlreichen Einzellösungen reagiert. Die bisherigen Modelle inklusive der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung sind sicher gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das kann so nicht bleiben, da muss der Gesetzgeber noch mal neu ansetzen.” Der Status quo führe seit Jahren nur zu Patchwork und den altbekannten rituellen Verteilungskämpfen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. “Was ich mir wünsche, ist mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen. Die Leistungserbringer müssen sich darauf einlassen, gemeinsame Qualitäts-, Verwaltungs- und Finanzierungsstandards zu entwickeln, sonst kommen wir nicht weiter.”

Voraussetzung für eine Neuausrichtung der fachärztlich-ambulanten Versorgung sei mehr Transparenz. Dazu brauche es eine einheitliche Dokumentation von ambulanten und fachärztlich-ambulanten Leistungen. So könne man Doppelstrukturen und Qualitätseinbußen sichtbar machen und damit Vergleichbarkeit schaffen. In einem zweiten Schritt müsse sektorübergreifend festgelegt werden, welche Kapazitäten und Strukturen für den Bedarf wirklich notwendig seien. “Wenn wir so weit sind, kann ein neuer ordnungspolitischer Rahmen abgesteckt werden.”

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, http://www.aok-bv.de

Weiterführende Informationen
WIdO Wissenschaftliches Institut der AOK

BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016

Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. Dort können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit von Ärzten zu bewerten. Die Bewertung, die der jeweilige Nutzer ohne Angabe seines Klarnamens abgeben kann, erfolgt dabei anhand einer sich an Schulnoten orientierenden Skala für insgesamt fünf vorformulierte Kategorien, namentlich “Behandlung”, “Aufklärung”, “Vertrauensverhältnis”, “genommene Zeit” und “Freundlichkeit”. Ferner besteht die Möglichkeit zu Kommentaren in einem Freitextfeld.

Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Bewertung des Klägers durch einen anonymen Nutzer, er könne den Kläger nicht empfehlen. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Sie setzte sich aus den in den genannten Kategorien vergebenen Einzelnoten zusammen, darunter jeweils der Note “6” für “Behandlung”, “Aufklärung” und “Vertrauensverhältnis”. Der Kläger bestreitet, dass er den Bewertenden behandelt hat.

Der Kläger forderte die Beklagte vorprozessual zur Entfernung der Bewertung auf. Diese sandte die Beanstandung dem Nutzer zu. Die Antwort des Nutzers hierauf leitete sie dem Kläger unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken nicht weiter. Die Bewertung beließ sie im Portal.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten, es zu unterlassen, die dargestellte Bewertung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Das Landgericht hat der Klage stattgeben; das Oberlandesgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Der für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die beanstandete Bewertung ist keine eigene “Behauptung” der Beklagten, weil diese sie sich inhaltlich nicht zu eigen gemacht hat. Die Beklagte haftet für die vom Nutzer ihres Portals abgegebene Bewertung deshalb nur dann, wenn sie zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Deren Umfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der beanstandeten Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Providers sowie der Funktion des vom Provider betriebenen Dienstes zu. Hierbei darf einem Diensteanbieter keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert.

Auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Beklagte ihr obliegende Prüfpflichten verletzt. Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt. Zudem erschweren es derart verdeckt abgegebene Bewertungen dem betroffenen Arzt, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Im weiteren Verfahren werden die Parteien Gelegenheit haben, zu von der Beklagten ggf. ergriffenen weiteren Prüfungsmaßnahmen ergänzend vorzutragen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, http://www.bundesgerichtshof.de/

Arbeiten in der Chirurgie: Ein Traumberuf mit abschreckenden Rahmenbedingungen

Nürnberg, 29. März 2016: Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Students for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin, Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt, in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis seines Handelns – das gefällt mir.“ Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nachwuchsförderung des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC), mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeralchirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen Kliniken ausgesprochen gut.

Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut, denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirektor reinredet.“ Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome, Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persönlich den Weg in die Chirurgie mittlerweile ausschließt. „In der Chirurgie herrscht ein immenser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit einem Familienleben vereinbar“, fasste er seine Kritik an den Arbeitsbedingungen zusammen.

Da das Studium die erste große Hürde auf dem Weg zur Chirurgie darstellt, unterstützen die Berufsverbände bereits dort: Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. Februar gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) veranstaltet wurde, stand die Vorbereitung der Medizinstudenten auf den praktisch-mündliche Prüfungsteil der Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Zentrum. „Reaktionszeiten verbessern und das Verhalten bei einer Bruchlandung trainieren – wie im Flugsimulator können wir Studenten auf den Ernstfall vorbereiten“, eröffnete PD Dr. Carsten J. Krones als einer der wissenschaftlichen Leiter den Kongress.

Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind auch die fertig ausgebildeten Chirurgen zunehmend unzufrieden, wie die politischen Sitzungen des Kongresses verdeutlichten. „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu Ende gedacht sind und in immer schnellerem Takt verabschiedet werden, greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein. Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen – Stichwort demographischer Wandel – gelöst“, kritisierte der Vorsitzende des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann. Zudem sind etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich: So passt die neu eingeführte Regelung, nach der Arztpraxen in rechnerisch „überversorgten“ Gebieten aufgekauft werden und damit vom Markt verschwinden sollen, nicht zu den parallel installierten Terminservicestellen, die Patienten bei dringlichen Überweisungen einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln müssen. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: „Die Politik scheint zu glauben, dass durch dirigistische Planung machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten ist.“

Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächendeckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Referenten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-Spitzenverband und aus der Politik nicht einig. Der zweite Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Dieter Haack, gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfsplanung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der 1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungsbedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in Teilzeit.“

Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband bestand dennoch darauf, dass es Überkapazitäten in etlichen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Diese Überkapazitäten binden ärztliche Zeit und kosten Geld, beides fehlt dann an anderer Stelle.“ Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Vertreterin der Politik auf dem Podium saß, gab hingegen zu bedenken: „Es ist richtig, dass die Zahl der Ärzte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Doch gleichzeitig ist die Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann, immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“

Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Verschärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Dokumentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumentation kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt. Für dieses Problem und viele weitere Baustellen will der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutschland (AND) die Bevölkerung und nicht zuletzt die Politik in einer neuen politischen Kampagne sensibilisieren. BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner Politik protestieren wollten. Heute gehen wir einen neuen Weg über eine Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände informieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiterverbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.

Über den Bundeskongress Chirurgie:
Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC und fand 2016 bereits zum 18. Mal statt. In diesem Jahr nutzten ihn rund 1.300 Chirurgen, Praxisangestellte und Medizinstudierende für die persönliche fachliche und berufspolitische Weiterbildung. Das fachliche Spektrum umfasste die Themengebiete Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie (Proktologie, Hernienchirurgie), Neuro-, Gefäß-, Varizen- und Fußchirurgie, diverse Workshops auch zum Thema Patientensicherheit, ein Gutachter-Seminar, Auffrischungskurse zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonal.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen für „Diagnose am Küchentisch“

Berlin/Nürnberg, Februar 2016: Dr. med. Lucia Schmidt erhielt für ihren Artikel „Diagnose am Küchentisch“ den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1500 Euro dotierten Preis.

Am 13. September 2015 erschien der Artikel „Diagnose am Küchentisch“ in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Es wird ein Thema behandelt, das wohl jeder Chirurgin und jedem Chirurgen einmal im Berufsleben begegnet: das Operieren von Angehörigen oder Nahestehenden. Einige Operateure lehnen die Behandlung von Nahestehenden grundsätzlich ab, andere hingegen sehen dabei keinerlei Probleme. Diesen unterschiedlichen Meinungen ist die Journalistin in ihrem Artikel auf den Grund gegangen.
Das Dilemma, in das Ärzte bei der Behandlung von Angehörigen möglicherweise geraten, steht im Vordergrund. Bringt man die nötige Balance zwischen Mitgefühl und Distanz auch bei Verwandten oder Freunden mit? Oder behandelt man eher noch gewissenhafter? In dem Artikel kommen Operateure konträrer Meinungen zu Wort, die unterstreichen, dass es in Deutschland Ärzten selbst überlassen ist, zu entscheiden, Angehörige zu behandeln oder nicht – anders ist es beispielsweise in den USA.

30 Prozent der Befragten der BDC-Umfrage „Operieren von Angehörigen“, auf die sich der Artikel beruft, wünschen sich eine Richtlinie oder Empfehlung für Operateure. An der Umfrage nahmen knapp 1700 Chirurgen teil – 77,6 Prozent der Befragten haben bereits Nahestehende operiert.
Einige der Befragten gaben an, sie gingen konzentrierter und mühevoller vor als bei anderen Patienten. Ein Aspekt, den Schmidt als Kritik am deutschen Gesundheitssystem sieht, da Ärzte oft unter ökonomischem Druck stehen und an mancher Stelle so die Bedürfnisse der Patienten auf der Strecke bleiben.

„Es ist eine gelungene Darstellung, geschrieben für die breite Öffentlichkeit. Der Artikel beschränkt sich nicht nur auf ein Randthema der Chirurgie, sondern es werden einige grundsätzliche Themen des Gesundheitssystems betrachtet“, so Meyer. „Daher haben wir diesen Beitrag für den diesjährigen Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgewählt.“

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Bayerns Gesundheitsministerin zum Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg

Huml für besseres Zusammenspiel von Krankenhäusern und Ärzten – Anstieg der ambulanten Operationen ist erfreulich

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert ein besseres Zusammenspiel von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Huml betonte am Samstag anlässlich des Bundeskongresses Chirurgie in Nürnberg: “Nicht die Egoismen der historisch gewachsenen Strukturen, sondern die Bedürfnisse der Patienten müssen im Vordergrund stehen. Wir brauchen eine offene Debatte darüber, welche Behandlungen wo am besten aufgehoben sind. Denn je besser ambulante und stationäre Lösungen ineinandergreifen, desto besser ist die medizinische Versorgung für die Zukunft aufgestellt.”

Die Ministerin begrüßte zugleich, dass die moderne Medizin es erlaubt, immer mehr Operationen ambulant vorzunehmen. Huml erläuterte: “Die Bayerische Krankenhausstatistik zeigt, dass die Zahl der ambulanten Operationen in Bayerns Kliniken sprunghaft angestiegen ist – von knapp 62.000 im Jahr 2002 auf mehr als 243.300 (243.342) im Jahr 2014. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die lieber schnell zu Hause als lange in der Klinik sind.”

Eine Absage erteilte die Ministerin Forderungen nach einer bundesweiten pauschalen Angleichung der Arzthonorare im ambulanten Sektor. Sie erläuterte: “Grund des höheren Fallwerts in Bayern ist der höhere Anteil spezialisierter ambulanter Behandlungen – wie zum Beispiel ambulante Operationen. Den Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ mit Leben zu füllen, ist nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern deckt sich auch mit den Wünschen der allermeisten Patienten.”

Huml fügte hinzu: “Ich sage deshalb ganz klar ‘Nein’ zu einer pauschalen Gleichmacherei. Es muss darauf geachtet werden, welche Leistungen von Ärzten erbracht werden. Dabei gilt: Bayerische Besonderheiten müssen auch bei den Honoraren berücksichtigt werden!”

Seit 1999 richtet der Bundesverband Niedergelassener Chirurgen e.V. jährlich den Bundeskongress in Nürnberg aus. Mittlerweile verzeichnet die Veranstaltung regelmäßig rund 1.100 bis 1.300 Teilnehmer. Sie ist damit der größte Kongress für niedergelassene Chirurgen und Operateure in Deutschland.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Haidenauplatz 1, 81667 München,  https://www.stmgp.bayern.de

Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

Wer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Hier geht es zur Umfrage.

Die Beantwortung des Fragebogens erfordert in gebotener chirurgischer Kürze maximal drei Minuten. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Carolin Tonus
Leiterin Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft

Krebsprävention: Vernachlässigter Bereich unseres Gesundheitswesens?

Leben ohne Krebs. Angesichts steigender Neuerkrankungszahlen müsse in Deutschland jedoch deutlich mehr als bislang in diesen Bereichen getan werden, so das Experten-Fazit auf einer Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Krebskongresses 2016. Auf der Veranstaltung wurden
aktuelle Erkenntnisse aus der Präventionsforschung vorgestellt und Maßnahmen aus dem Bereich der Primärprävention, der Früherkennung und der Prähabilitation diskutiert.

„Wir haben mittlerweile Belege dafür, dass eine nachhaltige Änderung des Lebensstils tatsächlich etwas bringt. Wer zum Beispiel mit dem Rauchen aufhört oder bei einem Body-Mass-Index von mehr als 30 sein Gewicht reduziert, der kann auch tatsächlich sein Krebsrisiko senken“, erklärte Prof. Dr. Olaf Ortmann, Mitglied des Vorstands der Deutschen Krebsgesellschaft auf der Veranstaltung. Jetzt gehe es vor allem darum, die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zu formulieren, sowohl für die Aufklärung der Bevölkerung als auch zur Risikovermeidung. „Leider wissen wir zu wenig darüber, wie wir große Bevölkerungsgruppen nachhaltig zur Vermeidung von Risiken motivieren und dabei unterstützen können. Hier ist deutlich mehr wissenschaftliche Forschung notwendig“, so Ortmann.

Für strukturierte und qualitätskontrollierte Konzepte zur risikoadaptierten Prävention bei erblich bedingten Krebserkrankungen plädierte Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs in Köln. Schätzungsweise bei einem Drittel aller Brust-, Darm- und Prostatakrebserkrankungen sind genetische Risikofaktoren im Spiel. Bis vor kurzem waren nur einige Hochrisikogene wie BRCA1 und BRCA2 bekannt, die jedoch nur einen Teil dieser erblich bedingten Fälle erklären. Mit den neuen technischen Möglichkeiten der genomweiten Analyse werden
gegenwärtig eine Reihe weiterer Risikogene identifiziert, die in Zukunft eine präzisere und individuelle Risikoberechnung ermöglichen werden. Dies betrifft nicht nur das Erkrankungsrisiko, sondern auch Informationen über den spezifischen Tumorsubtyp. Prinzipiell kann dadurch die Effektivität von
Früherkennungsprogrammen, wie z. B. das Mammographiescreening deutlich verbessert werden. Doch bei welchem Risiko oder Tumorsubtyp sind welche klinischen Maßnahmen nötig? Für welche Patientin kommt wann welche Früherkennung infrage? Schmutzler: „Angesichts dieser komplexen Fragen brauchen wir eine qualitätsgesicherte Gendiagnostik, die den Bogen vom Labor bis in die Klinik spannt und sich auf aussagekräftige Studien stützt. Die Grundvoraussetzung dafür sind neu zu errichtende Register zu familiären Tumorerkrankungen, um die Effektivität unserer Präventionsmaßnahmen bei erblichen Krebserkrankungen zu erfassen und kontinuierlich zu messen.“

Wie wichtig es ist, Früherkennungsmaßnahmen durch Forschung zu begleiten, zeigen die Studien von Prof. Dr. Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Brenner, der Preisträger des Darmkrebs-Präventionspreises 2015, untersucht die Wirksamkeit der Darmkrebsfrüherkennung seit mehr als zehn Jahren. Durch seine Untersuchungen konnte er z. B. zeigen, dass bis zu 90 Prozent der Darmkrebsfälle durch eine Vorsorge-Koloskopie verhütet werden
könnten und das Darmkrebsrisiko nach einer Vorsorgekoloskopie ohne auffälligen Befund über mehr als zehn Jahre sehr niedrig ist. Dieses Ergebnis unterstützt die derzeitige Praxis eines Zehn-Jahres-Intervalls bei der Vorsorge-Koloskopie. Trotz dieser Bestätigung ist die Akzeptanz für die Vorsorge-Koloskopie in der Bevölkerung nach wie vor niedrig. Deshalb gehe es vor allem darum, organisierte Einladungsverfahren zu implementieren, in denen die berechtigten Versicherungsnehmer individuell angesprochen und über die verfügbaren Screeningverfahren aufgeklärt werden. „Außerdem müssen neue Methoden evaluiert werden, die die Akzeptanz des Screenings in der Bevölkerung erhöhen“, so Brenner.

Anders als beim Darmkrebs gibt es beim Lungenkrebs bislang noch kein geeignetes Screeningverfahren. Einer amerikanischen Studie zufolge kann zwar eine jährliche Mehrschicht-
Computertomographie (MSCT) die Lungenkrebs-Sterblichkeit bei starken Rauchern um 20 Prozent senken. Doch die Rate falsch positiver Ergebnisse ist hoch, d. h. manche Teilnehmer müssen wieder einbestellt werden, um verdächtige Befunde zu überprüfen, die sich dann gar nicht als Lungenkrebs herausstellen. Die Ergebnisse der LUSI-Studie, einer randomisierten kontrollierten Studie mit mehr als 4.000 Teilnehmern, zeigen, dass der falsche Alarm ab der zweiten Screening-Runde unter bestimmten Bedingungen abnehmen kann. „Verdächtige Befunde im ersten CT, die sich in der darauffolgenden Untersuchung nicht verändert haben, sind offensichtlich keine Krebsherde. Eine erneute Abklärung ist deshalb nicht mehr notwendig“, erklärt LUSI-Studienleiter Prof. Dr. Nikolaus Becker vom DKFZ Heidelberg. Allerdings gehen die „falschen Alarme“ nur zurück, wenn die Vorbefunde früherer Screeningrunden für diese Beurteilung vorliegen, ein Lungenkrebs-Screening also als „organisiertes Screening“ durchgeführt würde. Die Endauswertung von LUSI und anderen europäischen Studien zur Lungenkrebsfrüherkennung ist für die nächsten ein bis zwei Jahre geplant.

Vorbeugen hilft möglicherweise auch dann noch, wenn der Krebs schon diagnostiziert ist, so PD Dr. Freerk Baumann von der Sporthochschule Köln. Dieses junge Forschungsfeld wird unter dem Begriff Prähabilitation zusammengefasst und steht für das Verbinden von Prävention und Rehabilitation. Das Konzept: Eine rechtzeitige bewegungstherapeutische Intervention unmittelbar nach der Krebsdiagnose soll die Patienten körperlich auf die Therapiephase vorbereiten. Nach dem Motto „Fit für die Krebsbehandlung“ wollen die Wissenschaftler so möglichen Komplikation und Nebenwirkungen vorbeugen. „Erste Daten zeigen, dass die Prähabilitation nicht nur die Nebenwirkungen der Krebsmedikamente verhindert, sondern auch die Therapiedosierung während der Behandlung beibehalten werden kann. Außerdem lassen sich Krankenhaustage reduzieren“, betonte Baumann.

Quelle: 32. Deutscher Krebskongress 2016, http://www.dkk2016.de/

Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung

Qualitätssicherung – Die KBV legt ein Positionspapier vor, das die gemeinsamen Standpunkte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur ambulanten Qualitätssicherung und
-förderung zusammenfasst.

„Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in jeglicher Hinsicht hochwertig. Dafür bilden Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung die Garanten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der heutigen Vorstellung der „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“.

„Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein Mehrklassensystem – zugunsten der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. An keiner Stelle gibt es eine höhere Sicherheit sowie tatsächlich eine hohe Leistungsqualität und -transparenz als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, erläuterte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben hohe Qualitätsansprüche an sich selbst – was man an der großen Anzahl und Vielfalt von freiwilligen Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle ,wegreguliert‘ werden“, so Gassen. Schließlich sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck.

„Der entstehende Aufwand ist Zeit, die beim Patienten fehlt. Kosten und Nutzen müssen daher in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, führte Dryden aus. Dies sagte er auch vor dem Hintergrund, dass die Praxen mit jährlichen Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro belastet werden. „Außerdem muss der Mehraufwand adäquat refinanziert werden – und zwar von allen Kostenträgern“, ergänzte KBV-Chef Gassen.

In Bezug auf den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken, den die Niedergelassenen „nicht zu scheuen brauchen“, meinte Gassen: „Wir müssen uns bewusst sein, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann.“ Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen Behandlungsverläufen, machten es unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen.

„Ob eine Operation erfolgreich war, lässt sich relativ leicht sagen. Über den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon schwieriger. Der Zollstock von Krankenhäusern passt für Praxen oft nicht.“ Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr wichtig, „dass wir die Potentiale von Prozess- und Strukturqualität weiter ausschöpfen“.

Gerade hier liegen nach Ansicht von Dr. Wolfgang-Axel Dryden auch die Stärken der ambulanten Patientenversorgung: „Unsere bewährten KV-Strukturen mit ihren individuellen ärztlichen Aktivitäten, kollegialen Peer Reviews, Vor-Ort-Besuchen, Feedbackberichten und freiwilligen Qualitätsinitiativen, belegen, dass Instrumente der Qualitätsförderung dann nachhaltig wirken, wenn  sie unmittelbar am Patienten ansetzen und von den Beteiligten selbst gestaltet und verantwortet werden.“

KBV-Chef Gassen betonte, dass sich Qualitätssicherung an der Situation vor Ort orientiere. Daher müssten die zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt werden.

Weiterführende Informationen

Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gesamtzahl der herzchirurgischen Eingriffe auf stabilem Niveau

Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen veröffentlicht DGTHG-Leistungsstatistik 2015: trotz höherem Durchschnittsalter der Patienten bessere Überlebensraten

Die Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen, die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), hat Mitte Februar 2016 im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung in Leipzig die Leistungszahlen und Überlebensraten nach herzchirurgischen Eingriffen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Danach ist die Gesamtzahl der Operationen an den 78 Fachabteilungen für Herzchirurgie in Deutschland vom Jahr 2014 auf 2015 nahezu unverändert und liegt bei rund 100.000, wobei sich die Zahlen nach Eingriffsgruppen differenziert unter-schiedlich entwickelten.

Genau 128.175 Operationen am Herzen haben die rund 930 in Deutschland tätigen Herzchirurgen im Jahr 2015 durchgeführt. Im Jahr 2014 waren es 128.546 herzchirurgische Eingriffe.

Trotz des von Jahr zu Jahr steigenden Alters der Patienten in den herzchirurgischen Fachabteilungen – 14,8 Prozent der Patienten waren im vergangenen Jahr 80 Jahre und älter – und der damit einhergehenden Zunahme von Patienten mit Begleiterkrankungen, blieben die Krankenhausüberlebensraten in den jeweiligen Eingriffskategorien durchweg stabil.

Herzchirurgische Standorte flächendeckend verteilt

Die Anzahl der Zahl der herzchirurgischen Fachabteilungen bleibt konstant. „Die 78 Fachabteilungen verteilen sich in Abhängigkeit der regionalen Bevölkerungsdichte über die gesamte Bundesrepublik. Angesichts der nachgewiesenen flächendeckenden Versorgung und der aktuellen Behandlungszahlen ist keinerlei Notwendigkeit für die Einrichtung weiterer Fachabteilungen für Herzchirurgie erkennbar“, erklärte Professor Armin Welz, Präsident der DGTHG bei der Präsentation der herzchirurgischen Leistungszahlen.

Zahl der Bypass-Operationen kaum verändert

Ein leichter Rückgang war gegenüber dem Vorjahr (2014) in der Kategorie der isolierten koronaren Bypass-Operation und der Bypass-Operationen mit gleichzeitiger Durchführung eines weiteren herzchirurgischen Eingriffs zu verzeichnen. So veränderte sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr marginal von 53.805 (2014) auf 51.941 (2015). Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die `Koronare Herzkrankheit´ (KHK) in steigendem Maße durch eine Katheterintervention mit Einsetzen eines Stents behandelt wird. Unter der Koronaren Herzerkrankung versteht man die Verengung der Herzkranzgefäße, die den Herzmuskel mit Blut versorgen. Die Ergebnisse diverser medizinischer Studien und die aktuellen Empfehlungen medizinischer Leitlinien zeigen: die koronare Bypass-Operation ist bei Befall mehrerer Herzkranzgefäße sowie bei komplexeren Verengungen der Herzkranzgefäße die bessere Wahl für den Patienten sowohl in Hinblick auf die Überlebensrate als auch auf die Lebensqualität.

„Die Entwicklung der Eingriffszahlen der koronaren Bypass-Operation muss jeden Mediziner nachdenklich stimmen. Vergleicht man die bundesdeutschen Eingriffszahlen mit denen anderer Industrienationen wie den USA, zeigt sich proportional zur Bevölkerung eine deutlich andere Verhältnismäßigkeit der koronaren Bypass-Operationen zu den Stentimplantationen. Daher sehen wir die Notwendigkeit eines interdisziplinären Herz-Teams als unabdingbar, so dass Patienten über die Vor- und Nachteile beider Verfahren individuell aufklärt werden“, erläuterte Professor Anno Diegeler, Sekretär der DGTHG.

Zahl der Herzklappenoperationen steigt um rund drei Prozent an

Im Gegensatz zu den koronaren Bypass-Operationen steigt die Zahl der Eingriffe bei Patienten mit erworbenen Defekten der Herzklappen seit Jahren spürbar an. Wurden 2014 noch 31.359 Operationen dieser Art gezählt, sind es im vergangenen Jahr bereits 32.346 gewesen – eine Steigerung von ca. drei Prozent.

Der überwiegende Teil der Operationen von Herzklappen betrifft die Aortenklappe. Allein 11.183 konventionelle Aortenklappenersatz-Operationen wurden im Jahr 2015 in Deutschland vorgenommen. Die In-Hospital-Überlebensrate bleibt mit ca. 97 Prozent seit mehreren Jahren auf diesem Niveau konstant. In weiteren 1.372 Fällen wurde in Kombinationseingriffen die Aortenklappe ersetzt und die Mitralklappe rekonstruiert oder ebenfalls ersetzt.

Die Zahl kathetergestützter Aortenklappenimplantationen im Jahr 2015 beträgt laut DGTHG-Leistungsstatistik 9.831 (2014: 8.631). Allerdings erfasst die DGTHG-Leistungsstatistik nur diejenigen dieser Eingriffe, die aus den herzchirurgischen Fachabteilungen übermittelt wurden.

Der Vorstand der DGTHG begrüßt in diesem Zusammenhang die am 25. Juli 2015 in Kraft getretene „Richtlinie minimalinvasive Herzklappeninternventionen“ des Gemeinsamen Bundes-sausschusses, die für die Patientensicherheit im Zusammenhang mit diesen Verfahren, Struktur-, Prozess- und Personalvoraus-setzungen verbindlich festlegt und deren Übergangsfrist Ende Juni 2016 endet.

Bei den 6.027 isolierten Operationen an der Mitralklappe setzte sich die Trends der letzten Jahre fort: Bei rund zwei Drittel der Operationen kann die patienteneigene Herzklappe rekonstruiert werden. In den übrigen Fällen wird die Mitralklappe durch eine Prothese ersetzt, dies auch vor dem Hintergrund, dass nicht jeder Herzklappenfehler für eine Rekonstruktion zugänglich ist. Auch die In-Hospital-Überlebensraten zeigen seit Jahren ein konstant hohes Niveau von ca. 98 Prozent für die Rekonstruktionen.

Herzunterstützungssysteme als alternative Therapie / Historischer Rückgang der Anzahl von Spenderherzen

Ein neues Rekordtief hat zum Bedauern der herzchirurgischen Fachgesellschaft die Zahl der Herztransplantationen erreicht. So konnten 2015 nur noch 283 Herztransplantationen durchgeführt werden, nachdem im vorvergangenen Jahr nur 294 Herz-Transplantationen zu verzeichnen waren. Gegenüber dem Jahr 1998, in dem der vorläufige Höchststand mit 526 Herztransplantationen erreicht worden war, ist dies ein Rückgang um mehr 40 Prozent. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die zurückgehende Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende.

Um die Patienten am Leben zu halten bis ein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht, aber aufgrund der fehlenden Spenderherzen immer häufiger auch als permanente Therapie, wird von den Herzchirurgen zunehmend auf Herzunterstützungssysteme zurückgegriffen: Die Zahl der implantierten Herzunterstützungssysteme ist deutlich von 350 im Jahr 2005 auf 989 im vergangenen Jahr angestiegen, wobei die Systeme, die entweder die linke oder die rechte Herzkammer unterstützen, bei mehr als 90% der Patienten zum Einsatz kommen.

„Die Systeme werden immer kleiner, leistungsfähiger und einfacher in der Handhabung. Allerdings wird es nach heutigem Stand noch eine längere Zeit dauern, bis technische Systeme in ihrer Funktion einem transplantierten menschlichen Herz annähernd gleichwertig sind. Dies zeigt sich auch daran, dass die Zahl der sogenannten Kunstherzen, die das menschliche Herz gänzlich ersetzen, bisher nur sehr selten implantiert werden“, so Professor Welz.

Weiterführende Informationen

Leistungsstatistik der DGTHG

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG), Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de

Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst

Sechs Maßnahmen verbessern Überlebenschancen von Schwerverletzten:
Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) führt für die präklinische Versorgung von Schwerverletzten ein Maßnahmenbündel ein: das Trauma Care Bundle. Es umfasst sechs evidenzbasierte Maßnahmen, die bei jedem Schwerverletzten durchgeführt werden sollen. Die auf einem Schaubild dargestellten Elemente sind leicht erfassbar: Sie erhöhen die Handlungssicherheit von Rettungsdienstmitarbeitern und Notärzten und ermöglichen, dass sie in zeitkritischen Situationen schnell und sicher die richtige Behandlung durchführen. Damit sollen die Überlebenschancen von schwer verunfallten Patienten für die Zeitspanne zwischen deren Rettung und dem Eintreffen in einem Traumazentrum weiter verbessert werden. DGU-Experten stellen das Trauma Care Bundle erstmalig am 4. März 2016 auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK) in Koblenz vor. Das Schaubild ist auch als Aufkleber für den Rettungswagen erhältlich und kann kostenlos bei der DGU bestellt werden.

2016_Schaubild_Aufkleber_Trauma_Care_Bundle_DGU

Das Trauma Care Bundle besteht aus folgenden Bündelelementen:
• Freien Atemweg sicherstellen
• Thorax klinisch untersuchen und Atemfunktion sicherstellen
• Blutungen kontrollieren und geeignete Gefäßzugänge anlegen
• Bewusstseinslage, Motorik und Sensibilität erfassen
• Wirbelsäule und verletzte Extremitäten ruhigstellen sowie Wunden versorgen
• Wärmeerhalt sicherstellen.

Das Maßnahmenbündel basiert auf der S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung der DGU. Professor Gerrit Matthes, Mitglied der DGU-Sektion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS), hat die Maßnahmen mitentwickelt und sagt: „Im Klinikalltag haben sich diese einfachen und klar formulierten Maßnahmen bewährt. Dieses Wissen wollen wir nun in den Rettungswagen bringen.“

Die sogenannten Care Bundle stellen einen neuen Ansatz bei der Behandlung von bestimmten Risikogruppen dar. Die Idee stammt aus den USA und zielt darauf ab, wissenschaftlich erwiesene Best-Practice-Elemente schnell verfügbar zu machen. Ein Care Bundle ist eine strukturierte Methode, um Behandlungsprozesse und -ergebnisse zu verbessern. Ein gutes Beispiel ist das Sepsis Care Bundle der amerikanischen Surviving Sepsis Campaign (SSC), dessen Einführung mit einer signifikanten Reduktion der Sterblichkeit verbunden ist.

Referenzen

[1] Matthes G, Trentzsch H, Wölfl C, Paffrath S, Flohé S., Schweigkofler U, Ekkernkamp A, Schulz-Drost S für die Sektion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS) der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. Wesentliche Maßnahmen zur prähospitalen Versorgung schwerverletzter Patienten – Das Trauma Care Bundle Unfallchirurg 2015 – 118:652-656
http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00113-015-0042-7
Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)

Terminhinweis

Vortrag auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK)
Termin: 4. März 2016, 14.00 – 16.00 Uhr, Großer Saal
Toppaper Notfallmedizin
Referent: Professor Dr. Gerrit Matthes, Sektion NIS der DGU, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Unfallkrankenhaus Berlin

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)