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DKG zum Finanzergebnis der GKV 2015

Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten.

Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden.

Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“.

Quelle: 07.03.2016 Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, http://www.dkgev.de 

Gesundheitsausgaben im Jahr 2014 bei 328 Milliarden Euro

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 328 Milliarden Euro für Gesundheit in Deutschland ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg von 13,3 Milliarden Euro oder 4,2 % gegenüber dem Jahr 2013. Auf jeden Einwohner entfielen 4050 Euro (2013: 3 902 Euro). Der Anteil der Gesundheitsausgaben. am Bruttoinlandsprodukt lag 2014 bei 11,2 %. Gegenüber dem Jahr 2013 blieb der Wert damit unverändert.

Die gesetzliche Krankenversicherung war 2014 der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 191,8 Milliarden Euro und lagen somit um 10,1 Milliarden Euro oder 5,6 % über den Ausgaben des Vorjahres. Der von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Ausgabenanteil erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 58,5 %. Der Anteil des Ausgabenträgers private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck sank leicht auf 13,2 % (2013: 13,5 %). Auf diesen Ausgabenträger entfielen 43,2 Milliarden Euro im Jahr 2014, das war ein Zuwachs von 600 Millionen Euro oder 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der privaten Krankenversicherung war mit 8,9 % ebenfalls leicht rückläufig (2013: 9,2 %). Auf sie entfielen 29,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von 200 Millionen Euro oder 0,8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im ambulanten Bereich machten 2014 mit 163,5 Milliarden Euro fast die Hälfte der Ausgaben aus (49,8 %). Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich überdurchschnittlich um 5,2 %. Die stärksten Anstiege gab es in den ambulanten Pflegeeinrichtungen mit + 7,8 % auf 13,3 Milliarden Euro, in den Apotheken mit + 7,0 % auf 44,7 Milliarden sowie beim Gesundheitshandwerk/Einzelhandel mit + 6,7 % auf 18,9 Milliarden Euro.

Auf den (teil-)stationären Sektor entfielen 37,6 % der gesamten Gesundheitsausgaben. Hier stiegen die Ausgaben um 4,7 Milliarden Euro oder 4,0 % auf 123,4 Milliarden Euro. Die wichtigsten (teil-)stationären Einrichtungen waren die Krankenhäuser (+ 4,3 % auf 85,9 Milliarden Euro), gefolgt von den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (+ 3,2 % auf 28,5 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen betrugen 9,0 Milliarden Euro (+ 3,4 %).

Diese Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des „System of Health Accounts“, welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sind darin nicht enthalten. Begründet durch diese Abgrenzung weichen die Gesundheitsausgaben in der Gesundheitsausgabenrechnung von den Ausgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, ab.

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Gesundheitsausgaben sind über die Tabellen zur Gesundheitsausgabenrechnung (23611) in der Datenbank GENESISOnline oder im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar. Dort finden sich auch weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu den Gesundheitsausgaben.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de

Drei Mal mehr künstliche Herzpumpen als vor zehn Jahren

Berlin (dpa) – Die Zahl eingepflanzter künstlicher Herzpumpen hat sich innerhalb eines Jahrzehnts fast verdreifacht.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) wurden 2015 in Deutschland fast 1000 Herzunterstützungssysteme implantiert – deutlich mehr als zehn Jahre zuvor. Damals waren es 350. Die DGTHG sieht den steigenden Bedarf unter anderem im Zusammenhang mit fehlenden Spenderorganen.

Bei Spenderherzen gibt es eine entgegengesetzte Tendenz: Seit 1998, dem vorläufigen Rekordjahr mit 526 Transplantationen, registrierte die DGTHG einen Rückgang um mehr als 40 Prozent auf weniger als 300 Eingriffe im vergangenen Jahr.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Mittelweg 38, 20148 Hamburg, http://www.dpa.de/

Hohe Qualitätsstandards bewahren

Normung von Gesundheitsdienstleistungen verhindern

Die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen hat sich bei ihrer Jahrestagung in der Bundesärztekammer am 2. März 2016 gegen Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren. Nach Auffassung der mehr als 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz werden damit Instrumente, die bei Medizinprodukten, medizinisch-technischen Geräten oder beim Qualitätsmanagement sinnvoll sind, auf Tätigkeiten bei der medizinischen Behandlung und Pflege von Patienten übertragen. Das sensible Feld der Gesundheit sei aber für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet, warnten die Verbände.

„Eine weitere Regulierung der Patientenversorgung durch europäische Normen ist völlig überflüssig und unterläuft die deutschen Qualitätsstandards für Gesundheitsdienstleistungen. Sie wird der individuellen Beziehung zum Patienten nicht gerecht”, sagte Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Fachberufekonferenz und Vizepräsident der Bundesärztekammer, auf der Tagung in Berlin.

Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände und der anwesenden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie transparente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.

Die Teilnehmer beschäftigten sich auch mit den Vorgaben der Berufsanerkennungs-Richtlinie zur Fortbildung und zur Sprachkompetenz sowie mit dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und seiner Anwendung bei den Gesundheitsberufen.

Zudem nutzten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe die Tagung für einen Erfahrungsaustausch über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Die Teilnehmer betonten, dass nicht zuletzt die funktionierende interprofessionelle Kooperation und das große – häufig ehrenamtliche – Engagement der Beschäftigten im Gesundheitswesen dazu beitragen, die großen Herausforderungen zu bewältigen.

Vor dem Hintergrund des neuen Entlassungsmanagements nach § 39 SGB V sowie den aktuellen Entwicklungen im E-Health-Bereich bekannten sich die Konferenzteilnehmer deutlich zur „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen Gesundheitsberufen“, wie sie in der gleichnamigen Broschüre der Konferenz beschrieben ist (www.baek.de/Broschüre/Prozessverbesserung).

Die vom Vorstand der Bundesärztekammer initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 27 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, den Dialog und die interprofessionelle sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachberufen zu fördern und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Berufsausübung zu beraten.

Quelle: 03.03.2016, Bundesärztekammer,  Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Zielorientierte Anpassung des EBM besser als “Orientierungswert-Basar”

Eine regelmäßige Aktualisierung des EBM und ein Ausgleich für steigende Betriebskosten im Orientierungswert sind nach Ansicht von Experten unerlässlich, um Arztpraxen wirtschaftlich führen zu können. Bei einer Zi-Tagung kritisierten Sachverständige die bisherige Entscheidungspraxis des Bewertungsausschusses bezüglich der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsreserven.

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Gutachten zur Definition und Messung der Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen, mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) den Hamburger Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg beauftragt hatte. Hintergrund ist, dass es bislang an einer von Krankenkassen und Ärzteschaft akzeptierten methodischen Grundlage fehlt – derzeit dominiert die Sichtweise der Krankenkassen.
Gassen: falsche Methode kann Honorarkürzungen nach sich ziehen

Würde man dieser bisherigen Definition von „Wirtschaftlichkeitsreserven“ in Arztpraxen folgen, könnte dies Honorarkürzungen von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen, gab der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zu bedenken. „Aus vertragsärztlicher Perspektive können weder die hierfür herangezogene Methode noch das Ergebnis als sachgerecht angesehen werden.“

Mit seinem Gutachten stellt Prof. Schreyögg in Frage, dass die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Rahmen der jährlichen Anpassung des Orientierungswerts überhaupt sachgerecht möglich ist. Vielmehr müssten Produktivitätsunterschiede nach Fachgruppen und Leistungsschwerpunkten differenziert ermittelt werden. Er empfiehlt dem Bewertungsausschuss, in Abständen die Bewertung einzelner Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen.

Bei der Anpassung des Orientierungswerts wären dann vorrangig Preissteigerungen bei Personal, Mieten und Betriebsmitteln zu berücksichtigen. In diesem Fazit wird Schreyögg von Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess unterstützt. Hess leitet aus rechtssystematischer Sicht eine besondere Sorgfaltspflicht des Bewertungsausschuss ab. Die gesetzlich geforderte Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven müsse daher vorrangig im EBM erfolgen. Zudem dürfe – wie bei der Entwicklung der Betriebskosten – auch nur die jährliche Veränderung der Wirtschaftlichkeit in die Bewertung einfließen.
Stillfried: Substanz erhalten, ambulante Versorgung fördern

Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried forderte den Bewertungsausschuss auf, klar zu begründen, wem die ermittelten jährlichen Produktivitätsgewinne gehören sollen – den Ärzten oder den Versicherten. Die Krankenkassen dürften aus seiner Sicht nicht mehr entnehmen als erforderlich – schließlich müsse die Substanz der ambulanten Versorgung erhalten und gefördert werden.

„Kassen dürfen Produktivitätsgewinne nicht auf Kosten der Qualität einfordern“, so von Stillfried. Dafür sollte den Vertragsärzten über den EBM eine Reserve zugestanden werden. Darüber hinaus hob Stillfried hervor, dass es auch nichtbeeinflussbare Faktoren wie die Patientenstruktur oder die Mieten gebe. Davon betroffene Praxen dürften nicht benachteiligt werden.
Studie liefert wichtigen methodischen Beitrag

Der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, Prof. Jürgen Wasem, kündigte an, dass sich das Gremium eingehend mit der Argumentation der Sachverständigen beschäftigen werde.

Für die Analyse nutzte Schreyögg das Zi-Praxis-Panel mit Daten von 5.000 Ärzten aus den Jahren 2008 bis 2010. Seine etwa 100 Seiten starke Studie stellt die methodischen Grundlagen sowie erste empirische Ergebnisse vor.

Schreyögg steht dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg vor und ist in den Sachverständigenrat Gesundheit berufen worden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Locky und Co: So können sich Praxen vor Computerviren schützen

Aktuell verbreiten sich sogenannte Verschlüsselungstrojaner wie Locky oder TeslaCrypt mit rasanter Geschwindigkeit im Internet und machen auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt. Cyberkriminelle verschlüsseln die Dateien ihrer Opfer und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung. Praxen können Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.

Die aktuell grassierenden Verschlüsselungstrojaner sind so gut programmiert, dass die einmal verschlüsselten Daten verloren scheinen. Trotzdem empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das geforderte Lösegeld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die von den Cyberkriminellen versprochene Entschlüsselung oftmals trotz einer Lösegeldzahlung ausbleibt.

Es ist daher sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren.
Updates installieren und aktuelle Antiviren-Software nutzen

Auch bei Computern ist der beste Schutz die Vorsorge: Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren.
Auf den E-Mail-Absender achten

Cyberkriminelle versuchen auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder über Verlinkungen zu verteilen. Derzeit fügen sie ihren E-Mails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion sorgt. Daher gilt es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere den Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen.

Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Handelt es sich wirklich um die bekannte E-Mail-Adresse oder wird beispielsweise nur der Name des Absenders angezeigt und es ist eine unbekannte Adresse hinterlegt? Im Zweifelsfall sollten Dateianhänge beziehungsweise Links nicht geöffnet werden.
Backup für den Ernstfall: Daten regelmäßig sichern

Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln.

Ein Backup, das zum Beispiel auf einer externen, aber weiterhin angeschlossenen Festplatte abgelegt wird, wäre dadurch ebenfalls verloren und somit wertlos. Daher ist es wichtig, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind.

Weiterführende Informationen
Tipps und Informationen des BSI zu Backups
KBV Praxis-IT
Broschüre "Sicheres Surfen im Internet - So schützen Sie sich!"

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gesundheitsversorgung: Vorhandene ambulante fachärztliche Strukturen einfach mal nutzen!

„Es ist generell richtig, dass wir eine grundlegende Neuausrichtung für die fachärztliche ambulante Versorgung brauchen“, so der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Lars F. Lindemann. Allerdings müssten dafür keine neuen Versorgungsstrukturen entwickelt werden, denn diese Strukturen wurde beispielsweise mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), insbesondere für die sektorenübergreifende Versorgung, bereits geschaffen. Sie müsse lediglich endlich entbürokratisiert und angemessen genutzt werden. „Und – das Geld muss der Leistung folgen“, so Lindemann weiter. Erste Erfahrungen in der ASV zeigen deutlich, dass sowohl Ärzte in Klinik als auch in Praxis sehr wohl hervorragende Patientenversorgung über die Sektorengrenzen hinweg leisten. Dies gilt z.B. im Belegarztsystem. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hürden sind hierbei aber zu hinterfragen.

„Wer Patchwork in der Versorgung beseitigen will, muss den Mut haben, über Patientensteuerung und dabei insbesondere über den Einweisungsvorgang ins Krankenhaus zu sprechen. Wenn von 18 Millionen im Krankenhaus behandelten Patienten, 3,7 Millionen Einweisungen vermieden werden können, dann zeigt dies das Potenzial zur Verbesserung der Versorgung.“

„Die Sektorengrenzen müssen abgesenkt werden, nur darf dies nicht durch die schlichte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgen. Dem behandelnden Facharzt muss ohne bürokratische Hemmnisse die Möglichkeit offen stehen, mit seinen Patienten gemeinsam die Sektorengrenzen zu überschreiten, um für ihn optimale Behandlungserfolge zu erreichen. Für das Handeln des Facharztes steht dabei die Freiberuflichkeit seiner ärztlichen Tätigkeit im Vordergrund. Es kommt zur Verbesserung der Versorgung gerade nicht darauf an, das Leitbild des angestellten Klinikarztes in die ambulante Welt zu übertragen, sondern Vorteile des selbstständig wirtschaftlich tätigen Arztes für beide Sektoren zu nutzen und sinnvoll zu verknüpfen. So zeigen einzelne Beispiele bereits heute, dass ambulant tätige Ärzte sehr wohl auch in der Lage sind, die Trägerschaft eines Krankenhauses zu übernehmen, was am Ende viel schneller zur Überwindung der Sektorengrenze führt als neue Vorschriften.“

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, https://www.spifa.de/

Ambulante Leistungen im Krankenhaus: Experten kritisieren “Wildwuchs”

Krankenhaus-Report 2016

Berlin, 29.02.2016: In deutschen Krankenhäusern wird immer häufiger ambulant behandelt, also ohne dass die Patienten über Nacht bleiben. So sind in den letzten drei Jahrzehnten rund 20 verschiedene ambulante Versorgungsformen entstanden, die im Krankenhaus durchgeführt werden: von Hochschul- und Notfallambulanzen über Ambulantes Operieren im Krankenhaus bis hin zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) bemängeln Experten nun den “Wildwuchs” in diesem Versorgungsbereich und fordern einen einheitlichen Ordnungsrahmen. Notwendig sei “mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen”.

Mitherausgeber Prof. Jürgen Wasem stellt angesichts der Fülle von Versorgungsmöglichkeiten fest: “Hinter dieser Vielfalt steckt kein rationales Ordnungsprinzip. De facto werden hier identische Leistungen in verschiedene Rechtsformen verpackt und dann auch noch unterschiedlich vergütet.” Ähnliche Unterschiede gebe es auch bei der Bedarfsplanung, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder den Zugangsregeln zu Innovationen. “Und in puncto Qualitätssicherung sind ambulante Krankenhausleistungen ohnehin Wüsten”, so Wasem weiter. Deshalb müsse die Politik an der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Leistungen endlich einheitliche Spielregeln für alle und einen neuen Ordnungsrahmen vorgeben. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen könne der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) übernehmen.

Auch Prof. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, kritisiert die Strukturprobleme zwischen den Sektoren: “Das deutsche Gesundheitswesen ist wie ein geteiltes Land. Zwischen Kliniken und Praxen verläuft eine kaum überwindbare Mauer, die für Patienten gefährlich und für alle viel zu teuer ist.”

Das Fehlen von einheitlichen Spielregeln führe vielfach zu konträren Interessen. Echte Zusammenarbeit, etwa zwischen niedergelassenen und stationär tätigen Kardiologen, sei weder vorgesehen noch möglich. Mit der Folge, dass es zu Informationsbrüchen, Missverständnissen, Behandlungsfehlern, Mehrfachdiagnostik, vermeidbaren hohen Arztkontakten und Mengenausweitungen komme. Gerlach weiter: “Kaum einer übernimmt für Patienten mit mehreren Krankheiten, die gleichzeitig von verschiedenen Ärzten und Kliniken behandelt werden, die Gesamtverantwortung und schützt sie vor zu viel oder falscher Medizin.” Hausärzte seien für diese Lotsenfunktion zwar prädestiniert, befänden sich aber innerhalb des Gesundheitssystems in einer geschwächten Position. Gerlach fordert eine regional vernetzte, sektorübergreifende Versorgung, in der die Honorare für stationäre Kurzzeitfälle und vergleichbare ambulante Behandlungen angeglichen werden.
Litsch: Mehr Miteinander anstelle von Sonderinteressen und Systemegoismen

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ruft die Beteiligten zur Kooperationsbereitschaft auf: “Auf Schnittstellenprobleme wurde bislang von der Politik mit zahlreichen Einzellösungen reagiert. Die bisherigen Modelle inklusive der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung sind sicher gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das kann so nicht bleiben, da muss der Gesetzgeber noch mal neu ansetzen.” Der Status quo führe seit Jahren nur zu Patchwork und den altbekannten rituellen Verteilungskämpfen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. “Was ich mir wünsche, ist mehr Miteinander statt dieses andauernden Jeder-gegen-Jeden mit Sonderinteressen und Systemegoismen. Die Leistungserbringer müssen sich darauf einlassen, gemeinsame Qualitäts-, Verwaltungs- und Finanzierungsstandards zu entwickeln, sonst kommen wir nicht weiter.”

Voraussetzung für eine Neuausrichtung der fachärztlich-ambulanten Versorgung sei mehr Transparenz. Dazu brauche es eine einheitliche Dokumentation von ambulanten und fachärztlich-ambulanten Leistungen. So könne man Doppelstrukturen und Qualitätseinbußen sichtbar machen und damit Vergleichbarkeit schaffen. In einem zweiten Schritt müsse sektorübergreifend festgelegt werden, welche Kapazitäten und Strukturen für den Bedarf wirklich notwendig seien. “Wenn wir so weit sind, kann ein neuer ordnungspolitischer Rahmen abgesteckt werden.”

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, http://www.aok-bv.de

Weiterführende Informationen
WIdO Wissenschaftliches Institut der AOK

BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016

Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. Dort können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit von Ärzten zu bewerten. Die Bewertung, die der jeweilige Nutzer ohne Angabe seines Klarnamens abgeben kann, erfolgt dabei anhand einer sich an Schulnoten orientierenden Skala für insgesamt fünf vorformulierte Kategorien, namentlich “Behandlung”, “Aufklärung”, “Vertrauensverhältnis”, “genommene Zeit” und “Freundlichkeit”. Ferner besteht die Möglichkeit zu Kommentaren in einem Freitextfeld.

Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Bewertung des Klägers durch einen anonymen Nutzer, er könne den Kläger nicht empfehlen. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Sie setzte sich aus den in den genannten Kategorien vergebenen Einzelnoten zusammen, darunter jeweils der Note “6” für “Behandlung”, “Aufklärung” und “Vertrauensverhältnis”. Der Kläger bestreitet, dass er den Bewertenden behandelt hat.

Der Kläger forderte die Beklagte vorprozessual zur Entfernung der Bewertung auf. Diese sandte die Beanstandung dem Nutzer zu. Die Antwort des Nutzers hierauf leitete sie dem Kläger unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken nicht weiter. Die Bewertung beließ sie im Portal.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten, es zu unterlassen, die dargestellte Bewertung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Das Landgericht hat der Klage stattgeben; das Oberlandesgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Der für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die beanstandete Bewertung ist keine eigene “Behauptung” der Beklagten, weil diese sie sich inhaltlich nicht zu eigen gemacht hat. Die Beklagte haftet für die vom Nutzer ihres Portals abgegebene Bewertung deshalb nur dann, wenn sie zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Deren Umfang richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der beanstandeten Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Providers sowie der Funktion des vom Provider betriebenen Dienstes zu. Hierbei darf einem Diensteanbieter keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert.

Auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Beklagte ihr obliegende Prüfpflichten verletzt. Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt. Zudem erschweren es derart verdeckt abgegebene Bewertungen dem betroffenen Arzt, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Im weiteren Verfahren werden die Parteien Gelegenheit haben, zu von der Beklagten ggf. ergriffenen weiteren Prüfungsmaßnahmen ergänzend vorzutragen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, http://www.bundesgerichtshof.de/

Arbeiten in der Chirurgie: Ein Traumberuf mit abschreckenden Rahmenbedingungen

Nürnberg, 29. März 2016: Glücklicherweise gibt es sie noch: junge Ärzte und angehende Mediziner, die Interesse an einer Weiterbildung zum Chirurgen haben. Bei der Sitzung „Students for Students“ im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie, der vom 26. bis 28. Februar 2016 in Nürnberg stattgefunden hat, beschrieb Naomi Lämmlin, Präsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd), die Faszination des Faches Chirurgie: „Der OP ist eine eigene Welt, in der nur der Patient zählt und in der alles andere zurückstehen muss. Ein Chirurg muss schnelle Entscheidungen treffen und sieht sofort das Ergebnis seines Handelns – das gefällt mir.“ Als gestandener Chirurg warb Dr. Matthias Krüger, Beauftragter für Nachwuchsförderung des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC), mit weiteren Vorzügen für sein Fach: „Chirurgie ist multiprofessionell und interdisziplinär. Wer sich für das Herz-Kreislauf-System interessiert, wählt die Kardiochirurgie. Wer gern mit Kindern arbeitet, geht in die Kinderchirurgie. Wen die inneren Organe faszinieren, der wird Viszeralchirurg.“ Außerdem seien die Karrierechancen von Chirurgen an deutschen Kliniken ausgesprochen gut.

Eine erfolgreiche chirurgische Karriere kann aber auch in die Niederlassung führen, wie Dr. Manfred Weisweiler betonte. Der niedergelassene Chirurg aus Geilenkirchen sagte: „Ich habe noch keinen Tag meiner Niederlassung bereut, denn ich gestalte meine Arbeit selbst, ohne dass mir ein Verwaltungsdirektor reinredet.“ Doch es gibt auch skeptische Stimmen, wie etwa die von Lauritz Blome, Bundeskoordinator der AG Gesundheitspolitik im bvmd, der für sich persönlich den Weg in die Chirurgie mittlerweile ausschließt. „In der Chirurgie herrscht ein immenser Druck, und in keinem anderen Fach sind die Arbeitszeiten so schwer mit einem Familienleben vereinbar“, fasste er seine Kritik an den Arbeitsbedingungen zusammen.

Da das Studium die erste große Hürde auf dem Weg zur Chirurgie darstellt, unterstützen die Berufsverbände bereits dort: Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der parallel am 26. bis 27. Februar gemeinsam vom BDC und dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) veranstaltet wurde, stand die Vorbereitung der Medizinstudenten auf den praktisch-mündliche Prüfungsteil der Pflichtfächer Chirurgie und Innere Medizin im Zentrum. „Reaktionszeiten verbessern und das Verhalten bei einer Bruchlandung trainieren – wie im Flugsimulator können wir Studenten auf den Ernstfall vorbereiten“, eröffnete PD Dr. Carsten J. Krones als einer der wissenschaftlichen Leiter den Kongress.

Mit den Rahmenbedingungen der chirurgischen Tätigkeit sind auch die fertig ausgebildeten Chirurgen zunehmend unzufrieden, wie die politischen Sitzungen des Kongresses verdeutlichten. „Mit einer Fülle von Gesetzen, die nicht zu Ende gedacht sind und in immer schnellerem Takt verabschiedet werden, greift die Politik immer stärker in unsere ärztliche Selbstverwaltung ein. Außerdem werden so keine der kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen – Stichwort demographischer Wandel – gelöst“, kritisierte der Vorsitzende des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC), Dr. Christoph Schüürmann. Zudem sind etliche Gesetzesinhalte widersprüchlich: So passt die neu eingeführte Regelung, nach der Arztpraxen in rechnerisch „überversorgten“ Gebieten aufgekauft werden und damit vom Markt verschwinden sollen, nicht zu den parallel installierten Terminservicestellen, die Patienten bei dringlichen Überweisungen einen Facharzttermin binnen vier Wochen vermitteln müssen. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg fasste die Kritik der Chirurgen an der Bundespolitik so zusammen: „Die Politik scheint zu glauben, dass durch dirigistische Planung machbar ist, was personell aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Ärztemangels schlicht nicht mehr zu leisten ist.“

Über die Frage, wie viele Chirurgen das Land für die gute flächendeckende Versorgung der Bevölkerung braucht, wurden sich die Referenten aus den Berufsverbänden, der Selbstverwaltung, vom GKV-Spitzenverband und aus der Politik nicht einig. Der zweite Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Dieter Haack, gab zu bedenken, dass die bisherige Bedarfsplanung von Vollzeitstellen in Einzelpraxen ausgeht. „Im Übrigen basiert die derzeitige Bedarfsplanung noch immer auf den Ist-Zahlen Anfang der 1990er Jahre. Seither haben sich die Versorgungsbedarfe der Bevölkerung ebenso verändert wie die Möglichkeiten der modernen Medizin. Zudem arbeiten mittlerweile etwa 12.000 angestellte Ärzte im niedergelassenen Bereich, viele davon in Teilzeit.“

Hans-Werner Pfeifer, Referent für Grundsatzfragen beim GKV-Spitzenverband bestand dennoch darauf, dass es Überkapazitäten in etlichen Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung gebe: „Diese Überkapazitäten binden ärztliche Zeit und kosten Geld, beides fehlt dann an anderer Stelle.“ Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml, die als Vertreterin der Politik auf dem Podium saß, gab hingegen zu bedenken: „Es ist richtig, dass die Zahl der Ärzte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Doch gleichzeitig ist die Zeit, die ein Arzt direkt im Kontakt mit dem Patienten verbringen kann, immer weniger geworden. Das ist ein Problem.“

Woran der Zeitmangel bei Ärzten liegt, ist hinreichend bekannt: Verschärfte Hygiene- und Qualitätsrichtlinien und überbordende Dokumentationspflichten machen insbesondere ambulant operierenden Ärzten im Alltag das Leben schwer. Doch Hygiene und Dokumentation kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld, ohne dass dieser Umstand sich in der Vergütung ambulanter Operationen niederschlägt. Für dieses Problem und viele weitere Baustellen will der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) gemeinsam mit dem BNC, dem BDC und dem Anästhesienetz Deutschland (AND) die Bevölkerung und nicht zuletzt die Politik in einer neuen politischen Kampagne sensibilisieren. BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte dazu: „In der Vergangenheit demonstrierten Ärzte zu Tausenden vor dem Brandenburger Tor, wenn sie gegen die Berliner Politik protestieren wollten. Heute gehen wir einen neuen Weg über eine Social-Media-Kampagne.“ Die Kampagne trägt den Titel „Autsch! Wenn Politik weh tut“. Unter www.ihre-ambulante-op-praxis.de können interessierte Ärzte und Patienten sich über die Positionen der beteiligten Verbände informieren und Materialien wie Wartezimmerplakate oder Shortfacts zur Weiterverbreitung über das Wartezimmer-TV, Twitter und Facebook herunterladen.

Über den Bundeskongress Chirurgie:
Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC und fand 2016 bereits zum 18. Mal statt. In diesem Jahr nutzten ihn rund 1.300 Chirurgen, Praxisangestellte und Medizinstudierende für die persönliche fachliche und berufspolitische Weiterbildung. Das fachliche Spektrum umfasste die Themengebiete Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie (Proktologie, Hernienchirurgie), Neuro-, Gefäß-, Varizen- und Fußchirurgie, diverse Workshops auch zum Thema Patientensicherheit, ein Gutachter-Seminar, Auffrischungskurse zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonal.