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Klinikclowns verringern die Angst vor einer Operation

Ja, Klinikclowns mindern die Angst der kleinen Patienten vor einer Behandlung oder Operation. Eine vor einem halben Jahr von der Universitätsmedizin Greifswald gestartete Pilotstudie mit den Klinikclowns des Grypsnasen e.V. (grypsnasen.de) bestätigte den hilfreichen Einsatz von Humor am Krankenbett. Die vorläufigen Ergebnisse sollen jetzt durch eine umfassende Anschlussstudie wissenschaftlich gesichert werden. Der Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Greifswald, Prof. Dr. Max P. Baur, bedankte sich bei den Unterstützern der Studie, die diese außergewöhnliche Untersuchung im Interesse der kleinen Patienten erst möglich gemacht haben. „Insbesondere das persönliche Engagement der ehrenamtlichen Klinikclowns und des Schirmherrn Dr. Eckart von Hirschhausen ist für unser Anliegen, diese Ideen als Standard im Klinikalltag zu etablieren, von großem Wert.“

Das Besondere an der Greifswalder Studie ist, dass nicht nur das seelische Wohlbefinden erfragt wurde, sondern, dass auch ein wichtiger objektiver Indikator für Vertrauen gemessen wurde: das Oxytocin. Die Wissenschaftler stellten die Ergebnisse der Pilotstudie zusammen mit Schirmherrn Dr. Eckart von Hirschhausen von der Stiftung HUMOR HILFT HEILEN (humorhilftheilen.de) in Greifswald vor. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Greifswald und des Instituts für Psychologie/Sozial- und Organisationspsychologie der Humboldt-Universität zu Berlin, um die Wirksamkeit von Klinikclowns in der Kinderchirurgie wissenschaftlich zu untersuchen.

Durch die Zuwendung von Clowns in der Kinderchirurgie steigt der „Glückshormonspiegel“ und die Sorge sinkt

„Als ich meine Stiftung HUMOR HILFT HEILEN vor acht Jahren gegründet habe, wurde Lachen als Medizin noch belächelt. Mit den Ergebnissen aus Greifswald gehen wir einen wichtigen Schritt zu einer ‚ernsthaften‘ Humorforschung“, sagte Dr. Eckart von Hirschhausen. „Die Kraft von Zuwendung und Zuversicht sind heilsam, aber eben nicht als Tablette, sondern in aufrichtigem menschlichem Kontakt. Und dies ist wissenschaftlich belegbar. Humor und Persönlichkeitsbildung müssen integraler Bestandteil der Ausbildung und Weiterbildung in allen therapeutischen Berufen werden. Deshalb bin ich stolz auf die Pionierarbeit, die in Greifswald geleistet wird und trage mit meine­r Vorlesung und dem Projekt ‚Arzt mit Humor‘ gerne diese Ideen in die nächste Generation“, betonte Hirschhausen.

„Obwohl wir nur eine kleine heterogene Gruppe von insgesamt 31 Kindern im Alter von vier bis 13 Jahren einbezogen haben, konnten wir vielversprechende Ergebnisse erzielen“, erläuterte der Studienleiter und Direktor der Kinderchirurgie, Prof. Winfried Barthlen. „Sowohl in den persönlichen Befragungen als auch im gestiegenen Oxytocin-Spiegel konnten wir bei den Kindern mit einem Clownsbesuch eine deutliche Verminderung der Angstgefühle registrieren. In der Kontrollgruppe ohne Clowns dagegen nicht, dort blieb die Angst unverändert.“

Fotos: UMG/Manuela Janke

Die etwas andere Visite – nach der Vorstellung der Studienergebnisse besuchte Dr. Eckart von Hirschhausen die Greifswalder Kinderchirurgie – hier mit den Klinikclowns sowie den jungen Patienten Fay (11) und  Ben (14) und Klinikdirektor Prof. Winfried Barthlen.

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„Kollege“ Clown tut nicht nur den Kindern gut

Die Psychologin Dr. Tabea Scheel von der Humboldt-Universität zu Berlin stieß in ihren Befragungen aller Beteiligten auf der Kinderstation und -ambulanz auf eine große Akzeptanz. „Wir konnten in den Befragungen vor und nach dem stationären Aufenthalt eine große Zustimmung zur professionellen Mitarbeit der Clowns registrieren. Bei den Kindern hat uns das nicht gewundert, aber auch die Mitarbeiter befürworten die Clownsvisiten, obwohl sie für den Stationsablauf schon eine Zusatzbelastung darstellen“, erläuterte die Berliner Projektpartnerin. Aus den Elterngesprächen ging hervor, dass sich die Kinder mit Clownskontakt wohler gefühlt haben als die in der Kontrollgruppe. Die Angst der Kinder hängt übrigens direkt mit der Angst der Eltern zusammen. Darüber hinaus würden die Mütter und Väter eine Klinik mit dem speziellen Angebot ganz klar weiterempfehlen.

„Der Oxytocin-Spiegel fällt nach der spielerischen Begegnung mit den Clowns höher aus“, betonte Prof. Matthias Nauck vom Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin. „In der Pilotstudie haben wir Proben von 31 Kindern vor und nach der Begegnung mit einem Klinikclown untersucht. Im Vergleich zum Ausgangswert stieg der durchschnittliche Spiegel um ca. 30 Prozent. Das Oxytocin wurde vorher auf einem Watteröllchen als Speichelprobe entnommen, anschließend eingefroren und später im Labor untersucht.“ Oxytocin ist auch als „Glückshormon“ bekannt, weil es das Verhalten zwischen Mutter und Kind und auch zwischen Geschlechtspartnern beeinflusst. „Die Pilotstudie hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, die heilende Wirksamkeit des Humors auch wissenschaftlich zu belegen. Das vom Körper selbst gebildete Hormon ist ein wichtiger Indikator für den Erfolg der humorvollen Intervention“, unterstrich Nauck, der jedoch ebenso auf die Notwendigkeit einer repräsentativen Studie hinwies.

Alle Beteiligten befürworten die Fortsetzung der Pilotstudie

Prof. Winfried Barthlen sieht die Erwartungen, die in die kombinierte Pilotstudie gesetzt wurden, mehr als erfüllt. „Wir müssen jetzt mit einer wissenschaftlich aussagekräftigen Studie nachlegen. Wir werden den Studienablauf entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten, erweitern und die Finanzierung einer Langzeitstudie beantragen. Möglicherweise werden wir dazu mit weiteren Kliniken und Partnern kooperieren“, kündigte der Kinderchirurg an. „Unser Ziel bleibt, die Clowns auf Kinderstationen als einen festen Bestandteil des pflegerischen und ärztlichen Teams zu integrieren, wie es in anderen europäischen Ländern längst üblich ist.“

Ansprechpartner an der Universitätsmedizin Greifswald
Eltern-Kind-Zentrum/Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Direktor: Prof. Dr. Winfried Barthlen
Ferdinand-Sauerbruch-Straße, 17475 Greifswald
winfried.barthlen@uni-greifswald.de
www.medizin.uni-greifswald.de

Weitere Infos:

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www.grypsnasen.de
www.humorhilftheilen.de

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Weitere Artikel finden Sie auf BDC|Online (www.bdc.de, Rubrik Wissen | Panorama).

 

Mitglieder-Fachexkursion nach Namibia

Auch für dieses Jahr möchten wir Ihnen im Rahmen unserer Serviceleistungen für Mitglieder wieder eine attraktive Reise mit berufsbezogenem Fachprogramm anbieten: eine Fachexkursion nach Namibia. Dieses Angebot gilt für Sie als BDC-Mitglied, aber auch für Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten.

Das im Reisepreis eingeschlossene Fachprogramm umfasst:

  • Fachbesuch am Katatura State Hospital in Windhoek, einem staatlichen Krankenhaus in der hauptsächlich die ärmere Bevölkerung Windhoeks bzw. Namibias versorgt wird
  • Fachbesuch der Swakopmund Medi-Clinic, einer privaten Krankenhausgruppe und eines der führenden Krankenhäuser in Namibia, www.mediclinic.co.za

Fachexkursion nach NAMIBIA

vom 10.03.20.03.2016 sowie vom 19.05. 29.05.2016
Reisepreis € 2.595,-
mit Linienmaschinen ab/bis Frankfurt/Main
inkl. Flughafensteuern/-gebühren und aktuellen Kerosinzuschlägen
(Stand Dez. 2015 insgesamt € 410,-)

Der Reisepreis schließt außerdem noch folgende Leistungen ein:

  • Linienflüge mit AIR NAMIBIA in der Economy-Class von Frankfurt/Main nach Windhoek und zurück, zulässiges Freigepäck, Bordverpflegung nach Tageszeit
  • Flughafensteuern, Flugsicherheitsgebühren und aktuelle Kerosinzuschläge
  • „Rail & Fly“-Bahnfahrt in der 2. Klasse (inkl. IC-/ICE-Benutzung) von allen DB-Bahnhöfen zum Flughafen Frankfurt/Main und zurück
  • 8 Übernachtungen in Hotels der gehobenen Mittelklasse bzw. Lodges
  • Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC
  • Gepäckträgergebühren während der gesamten Reise
  • Täglich reichhaltiges Frühstück
  • 8 Abendessen wie im Programm beschrieben (ohne Getränke)
  • Sämtliche im Programm ausgewiesene Exkursionen sowie Transfer- und Transportkosten in klimatisierten Bussen
  • Gekühltes Mineralwasser während der Busfahrten
  • Eintrittsgelder bei den Besichtigungen
  • Fachprogramm wie aufgeführt (Änderungen vorbehalten)
  • Deutsch sprechende Reiseleitung während der gesamten Reise (Driver Guide = Fahrer fungiert gleichzeitig als Reiseleitung)
  • Marco Polo-Reiseführer Namibia zur Reisevorbereitung
  • Reiserücktrittskostenversicherung, Sicherungsschein

Einzelheiten zum Programm entnehmen Sie bitte dem beigefügten Prospekt. Für diese Reise benötigen Sie nur einen bei Reisebeginn noch mindestens 6 Monate gültigen, maschinenlesbaren Reisepass. Impfungen sind nicht vorgeschrieben.

Ausführliche Informationen zur Namibia-Reise 2016

Noch offene Fragen beantwortet Ihnen gern der Reiseveranstalter

RDB – Reisedienst Bartsch GmbH
Neichener Heide 18, 53604 Bad Honnef
Tel. 02224-989898, Fax 02224-989894
E-Mail rdb@reisedienstbartsch.de.

Der Reisevertrag wird zwischen Interessenten und dem Reiseveranstalter geschlossen.

Selbstverständlich ist es auch Ziel dieser Reise, Ihnen den Austausch mit Kollegen außerhalb des beruflichen Alltags zu ermöglichen. Da wir mit einer regen Beteiligung an dieser Sonderreise rechnen und die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten Sie Ihre Reiseanmeldung baldmöglichst an die Anschrift unserer Geschäftsstelle senden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldeformular für die Namibia-Reisen zum Herunterladen

Wenn der Patient zweimal fragt

Eine Debatte zu Zweitmeinungsverfahren auf dem Deutschen Krebskongress am 24. Februar zeigt: Das Thema ist vielschichtig und kontrovers. Dafür sorgen nicht zuletzt „Kompetenzprestige“ und „populistische“ Paragrafen.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber in Paragraf 27b Sozialgesetzbuch V festgelegt, dass Versicherte bei bestimmten Eingriffen einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung erhalten. Das Thema hat damit eine neue Dynamik bekommen, was auch in der Onkologie spürbar ist. In seinem Impulsreferat auf einer Session des Kongresses weist Prof. Peter Albers, Vizepräsident der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), kritisch darauf hin, dass inzwischen immer mehr Krankenkassen ihren Versicherten einen solchen Service anbieten. Beispielhaft nennt der Direktor der Klinik für Urologie am Universitätsklinikum Düsseldorf unter anderem die Techniker Krankenkasse, die ein sogenanntes Zweitmeinungstelefon betreibt. Bisweilen schließen die Kassen auch Verträge mit kommerziellen Privatanbietern. Die neuen gesetzlichen Verpflichtungen – DKG-Generalsekretär Dr. Johannes Bruns bezeichnet den entsprechenden Paragrafen als „populistisch“ – wirkten einerseits als Trigger, dennoch bestehe ein Vakuum.

„Jegliche Ausführungsbestimmungen fehlen“, beklagt Albers. So habe beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch immer keine Liste von Indikationen vorgelegt, bei denen ein Zweitmeinungsverfahren stattfinden soll. Dass der G-BA diese Liste mit onkologischen Eingriffen beginnt, dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein. Schließlich hat der Gesetz- geber mit der Regelung an planbare mengenanfällige Eingriffe gedacht, bei denen das Risiko einer zu weiten Indikationsstellung besteht. Allerdings betont Albers, dass auch in der Onkologie viele der Eingriffe planbar seien.

Notwendig oder Geschäftsmodell?

Der Mediziner sieht ein Spannungsfeld zwischen den häufig verunsicherten Patienten und der Vielfalt von zum Teil sehr wissenschaftlich formulierten Therapievorschlägen. Er fragt: „Ist eine Zweitmeinung tatsächlich in jedem Fall notwendig oder ein neues Geschäftsfeld, das unterschiedlich qualifiziert bedient wird?“ Eine eher rhetorische Frage, denn Albers ist der Überzeugung, dass eine zusätzliche Einschätzung dem Patienten lediglich „Sicherheit suggeriert“. Er argumentiert: „Wenn die Erstmeinung ausreichend sicher, interdisziplinär gestaltet und nachhaltig formuliert ist und überzeugend mit dem Patienten kommuniziert wurde, braucht es keine Zweitmeinung.“ Ist das realistisch? Albers weist darauf hin, dass es hierzulande ein dichtes Netz an interdisziplinär besetzen Tumorzentren gebe. Wer das als Patient nicht wahrnehme, „dem ist nicht zu helfen“. Die starke Verunsicherung von Patienten, die eine Krebsdiagnose erhalten, betont Dr. Udo Beckenbauer in seinem Vortrag. Er ist Vorstand von HMO Health Management Online, die Firma bietet über www.krebszweitmeinung.de zusätzliche Begutachtungen an. Der Internetseite zufolge über- nehmen inzwischen 20 private und gesetzliche Krankenkassen – darunter viele Betriebskrankenkassen die dafür anfallenden Kosten von rund 380 Euro. Mittlerweile habe man rund 1.400 Zeitmeinungen organisiert, erzählt Beckenbauer. „Uns geht es darum, den Patienten durch diesen Prozess zu führen.“

Zweitmeinung ist nicht gleich Zweitmeinung

Notwendig sind dafür unter anderem zwei Call Center und elektronische Patientenakten, die für den Ratsuchenden angelegt werden. Beckenbauer betont die hohen Anforderungen, die seine Firma erfüllen muss, als Stichwörter nennt er Datenschutz, gesicherte Rechenzentren und nicht zuletzt die Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt – letzteres hat 18 Monate gedauert. Die Firma arbeitet mit 32 Tumorboards von Universitätskliniken, akademischen Lehrkrankenhäusern und Tumorzentren zusammen. In 17 Prozent der Fälle empfehlen sie eine komplett andere Therapie als der „Erst-Arzt“, in 25 Prozent der Fälle gibt es Ergänzungen, therapeutische Hinweise und ähnliches, bei 57 Prozent wird die Erstmeinung bestätigt.

Ebenfalls interessant: Beckenbauer zufolge sind 98 Prozent der Erstbegutachter der Zweitmeinung gefolgt. Deutlich wird auf der Veranstaltung, dass Zweitmeinung nicht gleich Zweitmeinung ist. Ein wichtiger Unterschied: Stellt sich der Patient persönlich vor oder handelt es sich um eine „Expertenmeinung nach Aktenlage“  letzteres sei die Variante, die die Krankenkassen bevorzugen, sagt Beckenbauer. Das Spektrum der Anbieter reicht von privaten Firmen, Krankenkassen-Hotlines bis hin zu Angeboten zertifizierter onkologischer Zentren. Die höchste Akzeptanz in der Ärzteschaft dürften vermutlich Expertenkonsile haben, an die sich der behandelnde Arzt selbst wenden kann.

Wichtiger Erfahrungsschatz

In zuletzt genannte Kategorie fällt das seit zehn Jahren bestehende und von der Deutschen Krebshilfe unterstützte Internetportal www.zm-odentumor.de. Den Bedarf für ein ärztliches Konsilillustriert Projektleiter Prof. Marc Schrader, Chefarzt der Klinik für Urologie am Helios Klinikum Berlin-Buch, mit folgenden Zahlen: Im Helios-Konzern werden durchschnittlich 8,1 Patienten pro Jahr und Klinik behandelt, die an Hodenkrebs leiden. Bezogen auf metastasierte Formen sind es nur noch drei Patienten pro Jahr und Klinik, guckt man sich davon die fortgeschrittenen Stadien an, bleibt nur noch ein „halber“ Patient pro Klinik und Jahr übrig. Das sei „nicht ganz“ der Erfahrungsschatz, der nötig ist, um diese Patientengruppe zu behandeln, so der Chefarzt. Er merkt an, dass diese Zahlen zwar nicht ganz repräsentativ für Deutschland seien, aber sicherlich ein Hinweis auf die Situation in vielen anderen Kliniken. Bei www. zm-hodentumor.de können Ärzte Befund und geplante Therapie an ein Zweitmeinungszentrum ihrer Wahl senden.Jede 6.

Zweitmeinung führt zur relativen Therapieänderung

Der zeitliche Aufwand für eine Erstanfrage beträgt etwa 20 Minuten, die häufig üblichen Incentives in Form von zusätzlicher Vergütung gibt es nicht, es werden auch keine zusätzlichen Patienten generiert. Dennoch sind die Anfragen von Ärzten laut Schrader kontinuierlich gestiegen: von 200 Anfragen (2009) auf fast 1.000 im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden bisher 4.500 Zweitmeinungen abgegeben.

„Je mehr Patienten vorgestellt werden, desto schneller können neue Leitlinien etabliert werden“, betont der Urologe. Motiviert seien die anfragenden Ärzte durch ihr Informationsbedürfnis, das schnelle Feedback (die durchschnittliche Antwortdauer beträgt 26 Stunden), außerdem bleibe das „Kompetenzprestige“ erhalten, ein Patiententransfer sei nicht erforderlich. Und was kommt bei dem Prozedere heraus? Die Diskrepanz zwischen den Behandlungskonzepten von Erst- und Zweitmeinung beträgt 40 Prozent, sagt Schrader. „Jede sechste Zweitmeinung führt zu einer relevanten Therapieänderung.“ Die Zweitmeinungen hätten in zwölf Prozent der Fälle den Therapieumfang reduziert und ihn in etwa fünf Prozent intensiviert. „Der Effekt ist nicht unerheblich.“

G-BA ist am Zug

Das Thema Zweitmeinung wird dem Gesundheitswesen noch länger erhalten bleiben. Erst kürzlich hat beispielsweise die Deutsche Diabetes Gesellschaft vor Fußamputationen infolge einer Diabeteserkrankung ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren verlangt. Auch dürften Patientenorganisationen die Entwicklung kritisch begleiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband etwa hat davor gewarnt, dass mit Paragraf 27b SGB V ungewollt eine Einschränkung des allgemeinen Rechts auf Zweitmeinung drohe, ohne dass dadurch das Regelungsziel, eine Eindämmung der nicht indizierten Leistungsausweitung, zu erreichen wäre.

Als nächstes ist der G-BA mit einer Liste von „zweitmeinungspflichtigen“ Eingriffen am Zug. Auf dem Krebskongress war davon die Rede, dass im März die ersten beiden Indikationen veröffentlicht werden. Beim G-BA selbst heißt es allerdings auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit, dass die Beratungen zur Erstfassung der Richtlinie laufen, ein Termin zur Beschlussfassung stehe noch nicht an. Es sei eine umfangreiche wissenschaftliche Aufbereitung not- wendig, um bestimmen zu können, bei welchen Indikationen und zu welchen planbaren Eingriffen der Anspruch auf Einholen einer Zweitmeinung im Einzel- nen sinnvoll ist.

Weiterführende Informationen
Deutsche Krebsgesellschaft, Berlin, Positionspapier vom 7. Mai 2015: „Qualitäts- gesicherte Entscheidung zu Diagnostik und Therapie – Ein Positionspapier (...) zur Diskussion um die ärztliche Zweitmeinung“, PDF, 2 Seiten
Deutsche Diabetes Gesellschaft, Berlin, Pressemitteilung vom 16. Februar 2016: „Zu viele Fußamputationen in Deutschland: Experten fordern Zweitmeinungs- verfahren und bessere Anreize für Fußrettung“, PDF, 2 Seiten

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

DKG zum Finanzergebnis der GKV 2015

Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten.

Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden.

Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“.

Quelle: 07.03.2016 Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, http://www.dkgev.de 

Gesundheitsausgaben im Jahr 2014 bei 328 Milliarden Euro

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 328 Milliarden Euro für Gesundheit in Deutschland ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg von 13,3 Milliarden Euro oder 4,2 % gegenüber dem Jahr 2013. Auf jeden Einwohner entfielen 4050 Euro (2013: 3 902 Euro). Der Anteil der Gesundheitsausgaben. am Bruttoinlandsprodukt lag 2014 bei 11,2 %. Gegenüber dem Jahr 2013 blieb der Wert damit unverändert.

Die gesetzliche Krankenversicherung war 2014 der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 191,8 Milliarden Euro und lagen somit um 10,1 Milliarden Euro oder 5,6 % über den Ausgaben des Vorjahres. Der von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Ausgabenanteil erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 58,5 %. Der Anteil des Ausgabenträgers private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck sank leicht auf 13,2 % (2013: 13,5 %). Auf diesen Ausgabenträger entfielen 43,2 Milliarden Euro im Jahr 2014, das war ein Zuwachs von 600 Millionen Euro oder 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der privaten Krankenversicherung war mit 8,9 % ebenfalls leicht rückläufig (2013: 9,2 %). Auf sie entfielen 29,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von 200 Millionen Euro oder 0,8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im ambulanten Bereich machten 2014 mit 163,5 Milliarden Euro fast die Hälfte der Ausgaben aus (49,8 %). Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich überdurchschnittlich um 5,2 %. Die stärksten Anstiege gab es in den ambulanten Pflegeeinrichtungen mit + 7,8 % auf 13,3 Milliarden Euro, in den Apotheken mit + 7,0 % auf 44,7 Milliarden sowie beim Gesundheitshandwerk/Einzelhandel mit + 6,7 % auf 18,9 Milliarden Euro.

Auf den (teil-)stationären Sektor entfielen 37,6 % der gesamten Gesundheitsausgaben. Hier stiegen die Ausgaben um 4,7 Milliarden Euro oder 4,0 % auf 123,4 Milliarden Euro. Die wichtigsten (teil-)stationären Einrichtungen waren die Krankenhäuser (+ 4,3 % auf 85,9 Milliarden Euro), gefolgt von den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (+ 3,2 % auf 28,5 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen betrugen 9,0 Milliarden Euro (+ 3,4 %).

Diese Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des „System of Health Accounts“, welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sind darin nicht enthalten. Begründet durch diese Abgrenzung weichen die Gesundheitsausgaben in der Gesundheitsausgabenrechnung von den Ausgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, ab.

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Gesundheitsausgaben sind über die Tabellen zur Gesundheitsausgabenrechnung (23611) in der Datenbank GENESISOnline oder im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar. Dort finden sich auch weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu den Gesundheitsausgaben.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de

Drei Mal mehr künstliche Herzpumpen als vor zehn Jahren

Berlin (dpa) – Die Zahl eingepflanzter künstlicher Herzpumpen hat sich innerhalb eines Jahrzehnts fast verdreifacht.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) wurden 2015 in Deutschland fast 1000 Herzunterstützungssysteme implantiert – deutlich mehr als zehn Jahre zuvor. Damals waren es 350. Die DGTHG sieht den steigenden Bedarf unter anderem im Zusammenhang mit fehlenden Spenderorganen.

Bei Spenderherzen gibt es eine entgegengesetzte Tendenz: Seit 1998, dem vorläufigen Rekordjahr mit 526 Transplantationen, registrierte die DGTHG einen Rückgang um mehr als 40 Prozent auf weniger als 300 Eingriffe im vergangenen Jahr.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Mittelweg 38, 20148 Hamburg, http://www.dpa.de/

Hohe Qualitätsstandards bewahren

Normung von Gesundheitsdienstleistungen verhindern

Die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen hat sich bei ihrer Jahrestagung in der Bundesärztekammer am 2. März 2016 gegen Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene gewandt, die Tätigkeit von Ärzten und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen zu normieren. Nach Auffassung der mehr als 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz werden damit Instrumente, die bei Medizinprodukten, medizinisch-technischen Geräten oder beim Qualitätsmanagement sinnvoll sind, auf Tätigkeiten bei der medizinischen Behandlung und Pflege von Patienten übertragen. Das sensible Feld der Gesundheit sei aber für Normungsbestrebungen völlig ungeeignet, warnten die Verbände.

„Eine weitere Regulierung der Patientenversorgung durch europäische Normen ist völlig überflüssig und unterläuft die deutschen Qualitätsstandards für Gesundheitsdienstleistungen. Sie wird der individuellen Beziehung zum Patienten nicht gerecht”, sagte Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Fachberufekonferenz und Vizepräsident der Bundesärztekammer, auf der Tagung in Berlin.

Nach Überzeugung der Mitgliedsverbände und der anwesenden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums gebe es in Deutschland umfassende gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen für die Ausübung der Gesundheitsberufe sowie transparente und evidenzbasierte wissenschaftliche Leitlinien. Diese bildeten die Grundlage für die stets situationsabhängige und selbstbestimmte Berufsausübung.

Die Teilnehmer beschäftigten sich auch mit den Vorgaben der Berufsanerkennungs-Richtlinie zur Fortbildung und zur Sprachkompetenz sowie mit dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen und seiner Anwendung bei den Gesundheitsberufen.

Zudem nutzten die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe die Tagung für einen Erfahrungsaustausch über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen. Die Teilnehmer betonten, dass nicht zuletzt die funktionierende interprofessionelle Kooperation und das große – häufig ehrenamtliche – Engagement der Beschäftigten im Gesundheitswesen dazu beitragen, die großen Herausforderungen zu bewältigen.

Vor dem Hintergrund des neuen Entlassungsmanagements nach § 39 SGB V sowie den aktuellen Entwicklungen im E-Health-Bereich bekannten sich die Konferenzteilnehmer deutlich zur „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen Gesundheitsberufen“, wie sie in der gleichnamigen Broschüre der Konferenz beschrieben ist (www.baek.de/Broschüre/Prozessverbesserung).

Die vom Vorstand der Bundesärztekammer initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 27 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, den Dialog und die interprofessionelle sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachberufen zu fördern und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Berufsausübung zu beraten.

Quelle: 03.03.2016, Bundesärztekammer,  Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Zielorientierte Anpassung des EBM besser als “Orientierungswert-Basar”

Eine regelmäßige Aktualisierung des EBM und ein Ausgleich für steigende Betriebskosten im Orientierungswert sind nach Ansicht von Experten unerlässlich, um Arztpraxen wirtschaftlich führen zu können. Bei einer Zi-Tagung kritisierten Sachverständige die bisherige Entscheidungspraxis des Bewertungsausschusses bezüglich der ärztlichen Wirtschaftlichkeitsreserven.

Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Gutachten zur Definition und Messung der Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen, mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) den Hamburger Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg beauftragt hatte. Hintergrund ist, dass es bislang an einer von Krankenkassen und Ärzteschaft akzeptierten methodischen Grundlage fehlt – derzeit dominiert die Sichtweise der Krankenkassen.
Gassen: falsche Methode kann Honorarkürzungen nach sich ziehen

Würde man dieser bisherigen Definition von „Wirtschaftlichkeitsreserven“ in Arztpraxen folgen, könnte dies Honorarkürzungen von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen, gab der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zu bedenken. „Aus vertragsärztlicher Perspektive können weder die hierfür herangezogene Methode noch das Ergebnis als sachgerecht angesehen werden.“

Mit seinem Gutachten stellt Prof. Schreyögg in Frage, dass die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Rahmen der jährlichen Anpassung des Orientierungswerts überhaupt sachgerecht möglich ist. Vielmehr müssten Produktivitätsunterschiede nach Fachgruppen und Leistungsschwerpunkten differenziert ermittelt werden. Er empfiehlt dem Bewertungsausschuss, in Abständen die Bewertung einzelner Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen.

Bei der Anpassung des Orientierungswerts wären dann vorrangig Preissteigerungen bei Personal, Mieten und Betriebsmitteln zu berücksichtigen. In diesem Fazit wird Schreyögg von Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess unterstützt. Hess leitet aus rechtssystematischer Sicht eine besondere Sorgfaltspflicht des Bewertungsausschuss ab. Die gesetzlich geforderte Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsreserven müsse daher vorrangig im EBM erfolgen. Zudem dürfe – wie bei der Entwicklung der Betriebskosten – auch nur die jährliche Veränderung der Wirtschaftlichkeit in die Bewertung einfließen.
Stillfried: Substanz erhalten, ambulante Versorgung fördern

Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried forderte den Bewertungsausschuss auf, klar zu begründen, wem die ermittelten jährlichen Produktivitätsgewinne gehören sollen – den Ärzten oder den Versicherten. Die Krankenkassen dürften aus seiner Sicht nicht mehr entnehmen als erforderlich – schließlich müsse die Substanz der ambulanten Versorgung erhalten und gefördert werden.

„Kassen dürfen Produktivitätsgewinne nicht auf Kosten der Qualität einfordern“, so von Stillfried. Dafür sollte den Vertragsärzten über den EBM eine Reserve zugestanden werden. Darüber hinaus hob Stillfried hervor, dass es auch nichtbeeinflussbare Faktoren wie die Patientenstruktur oder die Mieten gebe. Davon betroffene Praxen dürften nicht benachteiligt werden.
Studie liefert wichtigen methodischen Beitrag

Der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses, Prof. Jürgen Wasem, kündigte an, dass sich das Gremium eingehend mit der Argumentation der Sachverständigen beschäftigen werde.

Für die Analyse nutzte Schreyögg das Zi-Praxis-Panel mit Daten von 5.000 Ärzten aus den Jahren 2008 bis 2010. Seine etwa 100 Seiten starke Studie stellt die methodischen Grundlagen sowie erste empirische Ergebnisse vor.

Schreyögg steht dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg vor und ist in den Sachverständigenrat Gesundheit berufen worden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Locky und Co: So können sich Praxen vor Computerviren schützen

Aktuell verbreiten sich sogenannte Verschlüsselungstrojaner wie Locky oder TeslaCrypt mit rasanter Geschwindigkeit im Internet und machen auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt. Cyberkriminelle verschlüsseln die Dateien ihrer Opfer und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung. Praxen können Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.

Die aktuell grassierenden Verschlüsselungstrojaner sind so gut programmiert, dass die einmal verschlüsselten Daten verloren scheinen. Trotzdem empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das geforderte Lösegeld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die von den Cyberkriminellen versprochene Entschlüsselung oftmals trotz einer Lösegeldzahlung ausbleibt.

Es ist daher sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren.
Updates installieren und aktuelle Antiviren-Software nutzen

Auch bei Computern ist der beste Schutz die Vorsorge: Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren.
Auf den E-Mail-Absender achten

Cyberkriminelle versuchen auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder über Verlinkungen zu verteilen. Derzeit fügen sie ihren E-Mails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion sorgt. Daher gilt es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere den Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen.

Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Handelt es sich wirklich um die bekannte E-Mail-Adresse oder wird beispielsweise nur der Name des Absenders angezeigt und es ist eine unbekannte Adresse hinterlegt? Im Zweifelsfall sollten Dateianhänge beziehungsweise Links nicht geöffnet werden.
Backup für den Ernstfall: Daten regelmäßig sichern

Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln.

Ein Backup, das zum Beispiel auf einer externen, aber weiterhin angeschlossenen Festplatte abgelegt wird, wäre dadurch ebenfalls verloren und somit wertlos. Daher ist es wichtig, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind.

Weiterführende Informationen
Tipps und Informationen des BSI zu Backups
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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

Gesundheitsversorgung: Vorhandene ambulante fachärztliche Strukturen einfach mal nutzen!

„Es ist generell richtig, dass wir eine grundlegende Neuausrichtung für die fachärztliche ambulante Versorgung brauchen“, so der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Lars F. Lindemann. Allerdings müssten dafür keine neuen Versorgungsstrukturen entwickelt werden, denn diese Strukturen wurde beispielsweise mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), insbesondere für die sektorenübergreifende Versorgung, bereits geschaffen. Sie müsse lediglich endlich entbürokratisiert und angemessen genutzt werden. „Und – das Geld muss der Leistung folgen“, so Lindemann weiter. Erste Erfahrungen in der ASV zeigen deutlich, dass sowohl Ärzte in Klinik als auch in Praxis sehr wohl hervorragende Patientenversorgung über die Sektorengrenzen hinweg leisten. Dies gilt z.B. im Belegarztsystem. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Hürden sind hierbei aber zu hinterfragen.

„Wer Patchwork in der Versorgung beseitigen will, muss den Mut haben, über Patientensteuerung und dabei insbesondere über den Einweisungsvorgang ins Krankenhaus zu sprechen. Wenn von 18 Millionen im Krankenhaus behandelten Patienten, 3,7 Millionen Einweisungen vermieden werden können, dann zeigt dies das Potenzial zur Verbesserung der Versorgung.“

„Die Sektorengrenzen müssen abgesenkt werden, nur darf dies nicht durch die schlichte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgen. Dem behandelnden Facharzt muss ohne bürokratische Hemmnisse die Möglichkeit offen stehen, mit seinen Patienten gemeinsam die Sektorengrenzen zu überschreiten, um für ihn optimale Behandlungserfolge zu erreichen. Für das Handeln des Facharztes steht dabei die Freiberuflichkeit seiner ärztlichen Tätigkeit im Vordergrund. Es kommt zur Verbesserung der Versorgung gerade nicht darauf an, das Leitbild des angestellten Klinikarztes in die ambulante Welt zu übertragen, sondern Vorteile des selbstständig wirtschaftlich tätigen Arztes für beide Sektoren zu nutzen und sinnvoll zu verknüpfen. So zeigen einzelne Beispiele bereits heute, dass ambulant tätige Ärzte sehr wohl auch in der Lage sind, die Trägerschaft eines Krankenhauses zu übernehmen, was am Ende viel schneller zur Überwindung der Sektorengrenze führt als neue Vorschriften.“

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, https://www.spifa.de/