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GOÄ Institut ist eine Stärkung ärztlicher Selbstverwaltung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Gründung eines GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS).

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: “Die Gründung des GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) ist ein außerordentlich konstruktiver Beitrag ärztlicher Selbsthilfeorganisationen zur Neuentwicklung einer GOÄ. Wir müssen endlich zu einer durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickelten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.” So können belastbare Daten aus der Versorgung als Grundlage und Kontrolle in die Erarbeitung von realistischen Leistungsbewertungen einfließen.

Mit Blick auf das heutige Verbändetreffen erklärt Dr. Dirk Heinrich: “Prof. Dr. Montgomery signalisiert bisher leider nicht, dass die Bundesärztekammer ernsthaft bereit ist, auf die Verbände mit der notwendigen Transparenz zum bisherigen Verhandlungsgeschehen zuzugehen. Ein “weiter so” wie bisher werden wir jedoch nicht akzeptieren und der dahingehende Versuch, beispielsweise die Änderungen des Paragraphenteils durchzudrücken, wird es mit uns nicht geben.”

Zum weiteren Ablauf, wie sich die Ärzteverbände die Erarbeitung einer GOÄ-Novelle vorstellen, hat der SpiFa e.V. bereits im Rahmen seiner Beteiligung in der Allianz Deutscher Ärzteverbände konkrete Vorschläge unterbreitet, diese sind der Maßstab.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Straße des 17. Juni 106 -108, 10623 Berlin, http:// www.spifa.de, 11.05.2016

BDC|Berlin und Brandenburg: Gemeinsame Frühjahrstagung 2016

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie bereits jetzt sehr herzlich zu unserer gemeinsamen Frühjahrstagung der Berufsverbände ANC und BDC in Berlin und Brandenburg nach Potsdam ein. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Samstag, den 21. Mai 2016 in Ihrem Kalender vor.
Das endgültige detaillierte Programm geht Ihnen demnächst gesondert zu.
Eines der Hauptthemen wird die Einheit der Chirurgen sein, denn „nur wer mit gemeinsamer Stimme spricht findet Gehör!“. Diese Aussage wollen wir mit Ihnen gerne kontrovers diskutieren und erkunden, wo Sie persönlich die Zukunft der Chirurgen sehen? Wir haben dazu kompetente Gesprächspartner eingeladen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wollen wir einige der brennenden aktuellen berufspolitischen Themen gemeinsam erörtern.

Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Fachthema als Weiterbildungsaspekt.
Weiterbildungspunkte wurden bei der Ärztekammer Brandenburg beantragt.

Für einen Imbiss während der Veranstaltung wird gesorgt.

Save the date:
Gemeinsame Frühjahrstagung 2016
BDC Brandenburg und Berlin, ANC Brandenburg und Berlin
Samstag, der 21. Mai 10 bis 14 Uhr KV Brandenburg
Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Wir würden uns sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen in Potsdam freuen!

Dr. med. Ralph Lorenz
Ira Klink
Dr.  med. Thomas Stoffels

Ihr Vorstand des Landesverbands BDC|Berlin

Prof. Dr. med. habil. F. Marusch
PD Dr. med. Roland H. Wagner
Dr. med. Christian Federlein

Ihr Vorstand des Landesverbands BDC|Brandenburg

Weiterführende Informationen
Programm Gemeinsame Frühjahrstagung

Geringe Nachfrage bei Terminservicestellen

Die Nachfrage bei den Terminservicestellen ist verhalten. Seit dem Start Ende Januar wurden etwa 31.000 Facharzttermine bundesweit vermittelt, wie die KBV auf einer Pressekonferenz bilanzierte. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer dringlichen Überweisung einen Facharzttermin spätestens in vier Wochen anbieten.

„Im Vergleich zu den jährlich mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich ist die Zahl der vermittelten Termine sehr gering“, konstatierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vor Journalisten. Dies beweise erneut, dass kein Bedarf bestehe. Insgesamt könne Deutschland – auch international betrachtet – kurze Wartezeiten bei Facharztterminen vorweisen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 04.05.2016

Schaufenster Mai 2016

 

Endoskopische Geräte: Diebstahlwelle geht weiter

Endoskopiegeräte sind weiter im Visier professioneller Diebe. Seit Februar 2014 konnte die Ecclesia Gruppe in Zusammenarbeit mit Polizei und Kripo 42 Fälle aufarbeiten.

Nutzen Sie die neuen Erkenntnisse der Ermittlungen zur Prävention – Den kompletten Beitrag finden Sie auf BDC|Online.

Cyber-Attacken auf Krankenhäuser: Trojaner bedrohen IT-Systeme

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Die Medienberichte über kriminelle Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern häufen sich. Schwerpunkt ist Nordrhein-Westfalen, gefährdet sind alle Krankenhäuser in Deutschland. Die Täter versuchen, mit breit gestreuter Schadsoftware in die IT-Systeme einzudringen. Die schädliche Software wird über E-Mail-Anhänge oder verwundbare Internet-Browser verteilt und nistet sich auf den PC-Systemen ein. Der falsche Klick auf den verseuchten Anhang kann fatale Folgen haben: Einzelne Schadprogramme sind in der Lage, die Computerdaten komplett zu verschlüsseln. Ganze Wissensbestände und EDV-Infrastrukturen stehen auf dem Spiel.

Den vollständigen Beitrag der Ecclesia Gruppe finden Sie auf BDC|Online.

OEBPS/images/01_02_A_05_2016_Schaufenster_image_03_Video-Sprechstunde.jpgHausbesuch mal anders: Die DAK-Gesundheit hat ein neues Online-Angebot und bietet jetzt eine virtuelle Sprechstunde an. Versicherte der Krankenkasse können sich kostenlos und bequem von zu Hause aus von Fachärzten in einem speziellen Videochat beraten lassen. Wichtig: Die Ärzte können im Videochat nicht behandeln und keine Diagnose stellen. Versicherte bekommen aber eine ausführliche und kompetente Beratung.

Bei dem neuen Online-Angebot nehmen Ärzte aller Fachrichtungen teil. Dabei bietet das Medium Video große Vorteile: Ärzte können zum Beispiel aus der Ferne beim Anlegen von Verbänden beraten oder Hautveränderungen einschätzen.

Das kostenfreie Angebot der DAK-Gesundheit ist unter www.dak.de/aerzte videochat erreichbar.

Quelle: DAK-Gesundheit

BDC-Umfrage: Wirtschaftlichkeit und Kodierung in Krankenhaus und Praxis

OEBPS/images/01-Passion_Chirurgie_Schaufenster-1.jpgWer ist in deutschen Krankenhäusern und Praxen für die Ökonomie verantwortlich? Diese Frage beeinträchtigt unseren chirurgischen Alltag flächendeckend.

Wir als Berufsverband benötigen belastbare Fakten, um Sie auch bezüglich wirtschaftlicher Themen unterstützen zu können. Helfen Sie uns mit Ihren Erfahrungen weiter.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://de.surveymonkey.com/r/oekonomie

Schau Dich schlau: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

Jetzt neu: Exklusiv für BDC-Mitglieder erscheinen im eMagazin der Passion Chirurgie kostenfrei Beiträge aus der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie. Alle Filme der Mediathek finden Sie unter www.mediathek-dgch.de.

Falls Sie unsere BDC|Mobile App noch nicht installiert haben, finden Sie auf BDC|Online eine detaillierte Anleitung, um das eMagazin bequem unterwegs zu lesen und auf die Filme zugreifen zu können.

„Wie macht der/die das eigentlich?“ – Kennen Sie die Frage?

Es dürfte wohl die am häufigsten gedachte Fragestellung in einer chirurgischen Ausbildung sein – oft in Zusammenhang mit den ganz einfachen Dingen oder den Details eines größeren Eingriffes, die man sich nicht traute zu fragen oder die der Weiterbilder nach 20 Jahren Tätigkeit einfach müde war, zu erklären.

Wir fordern Sie herzlich dazu auf, mit eigenen Beiträgen, Themenvorschlägen und Fragen diese Rubrik zu beleben.

Aktuell in der ‚Schau Dich schlau‘-Reihe: Minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur

OEBPS/images/03_02_A_05_2016_SDs_Ortho_image_video.pngDas Video zeigt die minimalinvasive Versorgung der distalen Radiusfraktur durch eine eingeschobene winkelstabile Plattenosteosynthese

Laden Sie hier das eMagazin 05/2016 der Passion Chirurgie herunter und schauen Sie sich das Video der  DGCH Mediathek kostenfrei an.

Weiterführende Informationen
mehr Videos der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 festgelegt

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen.

Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: “Während die gesetzlichen Krankenkassen allein im letzten Jahr rund 70 Mrd. Euro für die Betriebskosten der Kliniken ausgaben, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung bei den Investitionskosten nicht nach. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Betriebsmittel – und damit Gelder finanziert durch die Krankenkassen – nutzen, um Quersubventionen für Investitionen zu finanzieren. Wir reden hier bereits über ca. drei Milliarden Euro, die aus den Betriebsmitteln zweckentfremdet für Investitionen verwendet werden.”

Weiterführende Informationen
Gemeinsame Pressemitteilung: Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 (PDF, 53 KB)

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, http: ://www.gkv-spitzenverband.de, 19.04.2016

Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps” veröffentlicht

Umgang mit Self-Tracking-Daten

Derzeit werden rund 100.000 Gesundheits-Apps für Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker angeboten. Ob und wie die hierüber generierten Daten in die Gesundheitsversorgung eingehen können, ist bisher umstritten. Eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie bietet nun eine Bestandsaufnahme und leitet Handlungsmöglichkeiten ab.

Das Institut für medizinische Informatik (PLRI) hat eine vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderte Studie zur Bedeutung von Gesundheits-Apps in der Gesundheitsversorgung vorgestellt. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen Apps geht die Studie mit dem Namen “CHARISMHA” auf qualitative und datenschutzrechtliche Aspekte ein, die einem Dialog zwischen App-Herstellern, Medizinern, Datenschützern und Krankenkassen dienen sollen. Ziel ist es, hieraus konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen abzuleiten.

Gröhe will Apps in Versorgung einbeziehen

“Für viele sind Apps heute schon ein Ansporn, sich mehr zu bewegen, sich gesünder zu ernähren – und sie unterstützen z. B. auch bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten … Doch bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden”, sagte Gesundheitsminister Herman Gröhe im Rahmen der Veröffentlichung der Studie. Nötig seien klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller. Apps mit einem “wirklichen Nutzen” für Patienten, so Gröhe, sollten dann Teil der Versorgung werden.

Wichtige Ergebnisse der Studie:

  • Eine Marktanalyse hat ergeben, dass bei den gegenwärtig angebotenen Apps in den Kategorien “Medizin” und “Gesundheit und Wellness” Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch eher selten sind.
  • Medizinische Apps bieten zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z. B. für Selbstmanagement und Therapietreue sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Umfassende Belege für den Nutzen fehlten jedoch bisher. Allerdings gebe es einzelne Hinweise darauf, dass Apps eine positive Auswirkung auf die Zunahme der körperlichen Aktivität, die Anpassung der Ernährung und die Gewichtskontrolle haben könnten. Die Studie empfiehlt, die weitergehende wissenschaftliche Evaluation von Präventions-Apps sowie Apps zur Diagnostik und Therapie zu fördern, um mehr Evidenz zu schaffen.
  • Die ethische Diskussion zu den Folgen der neuen technologischen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich, z.B. zur Abwägung von Privatheit und Transparenz, Autonomie und Kontrolle, müsse vertieft werden. Hier könnten ethische Richtlinien für die Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps sowie Vorgaben, damit Nicht-Nutzern keine Nachteile entstehen, entwickelt werden.
  • Gesundheits-Apps halten die datenschutzrechtlichen Anforderungen häufig nicht ein. Bei der Datenschutzerklärung und der Einholung von Einwilligungen durch die Nutzer fehlt es oft an Transparenz. Soweit Daten im Ausland gespeichert würden, sei die Nutzung nicht dem deutschen Datenschutzrecht unterworfen. Daher empfehlen die Forscher, Datenschutzstandards weiterzuentwickeln und die Aufklärungspflichten zu erweitern.
  • Die bisher existierenden Orientierungshilfen zum Nachweis von Qualität und Vertrauenswürdigkeit konnten sich nicht durchsetzen. Die Studie empfiehlt, Qualitätskriterien zu entwickeln, auf deren Basis Orientierungshilfen für Nutzer erarbeitet werden können.
  • Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung. Leitlinien oder Empfehlungen sowie die Förderung von Strukturen, die es Ärzten, Krankenkassen und weiteren professionellen Nutzern ermöglichen, geeignete Apps auszuwählen, einzusetzen und zu empfehlen, könnten hier helfen.
  • Die bisher vorhandenen Orientierungshilfen für Hersteller sollten im Sinne des Medizinproduktebereichs weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren bereitstellen.
  • Die Abgrenzung, welche Apps dem Medizinprodukterecht unterliegen und welche nicht, erweist sich in der Praxis noch als schwierig. Hier weitere Abgrenzungskriterien und eine Verpflichtung der Hersteller zur deutlichen Herausstellung der Zweckbestimmung einer App erarbeitet werden.
  • Es müsse überprüft werden, ob und ggf. wie Apps in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Hierzu sollte auch geklärt werden, ob die Wirksamkeit von Apps in den heute üblichen klinischen Studien evaluiert werden kann oder spezielle Anforderungen formuliert werden müssten.

Zur Studie

Die Studie “Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA” wurde vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik (PLRI) durchgeführt, einem regionalen Exzellenz-Cluster der Technischen Universität Braunschweig und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), an dem multidisziplinär zum Thema Gesundheits-Apps geforscht und publiziert wird. Insgesamt 18 Autoren waren beteiligt. Studienleiter war Dr. med. Urs-Vito Albrecht, stellvertretender Direktor des hannoverschen Standorts des PLRI und geschäftsführender Arzt der Ethikkommission der MHH. Er leitet die multidisziplinäre Forschergruppe PLRI MedAppLab, die sich mit den ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen des medizinischen Einsatzes von Gesundheits-Apps auseinandersetzt. Die Einrichtungen im Gesundheitswesen wurden im Rahmen einer Kommentierung einbezogen. Die Kommentare werden ebenso wie die Studie auf der Studien-Website im Internet (vgl. “Links zum Thema”) veröffentlicht.

Regeln zur Aufnahme in GKV-Regelversorgung

Mit dem E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch besser von den Kassen erstattet werden sollen. Zudem werden laut BMG über einen Innovationsfonds Projekte und Forschung mit jährlich 300 Millionen Euro gefördert, die neue Wege in der Versorgung einschlagen. Um zu klaren Regeln für Nutzennachweise und Kostenerstattung für Versorgungsangebote rund um Gesundheits-Apps zu kommen, müsse der Dialog zwischen Herstellern und Krankenkassen nach Vorstellungen des BMG verstärkt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bereits für App-Entwickler eine Orientierungshilfe für die Zulassung von “Medical Apps” entwickelt. Es soll zu einer zentralen Anlaufstelle für Gründer und App-Entwickler in Deutschland weiterentwickelt werden.

Datenschutz und Solidarität bewahren

Laut BMG ist gerade beim Schutz persönlicher Patientendaten die internationale Zusammenarbeit wichtig, denn der Markt der Gesundheits- und Medizin-Apps sei international aufgestellt. Auf EU-Ebene werde hierzu an einem “Code of Conduct” gearbeitet, der sich zu einer Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz entwickeln soll. Zudem müsse sichergestellt werden, dass durch neue Technologien nicht die Solidarität zwischen gesunden und kranken, jungen und alten Menschen in Frage gestellt wird. Das BMG werde hierzu eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben.

Weiterführende Informationen
Studienbericht: Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps (PDF, BMG)
Website zur Studie CHARISMHA
Selbstauskunft per Armband und App: Kassen wollen Daten verwalten
Wearables & Gesundheits-Apps: BMJV + Bitkom warnen vor Datentransfer
Zweifel an Daten aus Fitness-Apps: Kassenaufsicht kritisiert Bonusleistungen
YouGov Studie zum Self-Tracking und zur Datenweitergabe

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 27.04.2016

Notaufnahmen sollten vordringlich modernisiert werden

Hohe Vorhaltekosten für Höchstleistungsmedizin 24/7

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die geplante Neuorganisation der Notfallmedizin, wonach Kliniken mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung künftig gestufte Zuschläge erhalten sollen. Zugleich gibt die DGU zu bedenken, dass in diesen Einrichtungen ein großer Investitionsstau besteht. Notfalleinheiten müssten auch bei der apparativen Modernisierung bevorzugt berücksichtigt werden, fordert die DGU. „Es wäre katastrophal, wenn die guten Ansätze am Ende nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen“, betont auch Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Unfallverletzte und Notfallpatienten können in Deutschland überall und an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in Krankenhäusern versorgt werden. Die Initiative TraumaNetzwerk DGU®, welche die DGU in den vergangenen Jahren aufgebaut hat, garantiert eine stufengerechte Weiterverlegung von Patienten in geeignete Versorgungseinrichtungen.

An großen kommunalen Häusern und Universitätskliniken stehen zu diesem Zweck sogenannte Schockräume zur Verfügung. „Unfallchirurgen, Anästhesisten, Radiologen und Pflegekräfte kämpfen dort gemeinsam um das Leben von Schwerstverletzten“, sagt DGU-Präsident Professor Dr. med. Florian Gebhard, Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Ulm. Neben dem hochqualifizierten Personal sind Diagnostikeinheiten wie Ultraschall, CT und MRT erforderlich, zudem die permanente Besetzung von Laboren und Operationssälen.

Dementsprechend hoch ist der finanzielle Aufwand für die Bereitstellung der Notfallmedizin. „Allein für das Personal fallen pro Minute 1,91 Euro oder etwas über eine Million Euro pro Jahr an“, berichtet Gebhard. Zugleich ist die Inanspruchnahme groß: Am Universitätsklinikum Ulm werden jedes Jahr über die Notaufnahmen – also nicht nur in den Schockräumen – 29.000 Patienten versorgt. „Das sind in der Inneren Medizin und der Chirurgie pro Stunde drei Notfallpatienten, die ambulant oder bei Bedarf stationär versorgt werden“, rechnet der DGU-Präsident vor.

Dieser Aufwand bildet sich in der Vergütung der Notfallmedizin bislang aber in keiner Weise ab. „Die Kliniken erhalten im Schnitt 30 Euro für jeden ambulanten Notfallpatienten vergütet, bei errechneten tatsächlichen Kosten von 120 Euro“, berichtet Gebhard. Damit ist die Notfallversorgung für viele Kliniken defizitär, ein klares Zuschussgeschäft. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der die apparative Ausstattung betrifft. „Viele Kliniken verzeichnen in den Notaufnahmen einen Investitionsstau – neue Geräte können nicht angeschafft werden, weil das Geld fehlt“, so Gebhard.

Für den DGU-Präsidenten steht außer Frage: Diejenigen Krankenhäuser, die die größte Last der Notfallversorgung tragen, sollten auch über eine entsprechend leistungsfähige, moderne technische Infrastruktur verfügen. „Die Geräte haben das Ziel, in kurzer Zeit die richtige Diagnose bei schwerkranken Patienten zu stellen, um dann schnellstmöglich eine optimale Therapie durchführen zu können“, erläutert Gebhard. Die Unfallchirurgen plädieren daher dafür, bei der Finanzierung der Infrastruktur Prioritäten zugunsten der Notaufnahmen zu setzen.

Forderungen, wonach die Schockräume eine höhere Auslastung anstreben sollten, um Erträge zu erzielen, weist Gebhard hingegen zurück. Zum besseren Verständnis zieht der Unfallchirurg einen Vergleich zur Feuerwehr. „Es würde ja auch niemand fordern, dass die Feuerwehr möglichst viele Einsätze hat, um eine Kostendeckung zu erbringen“, so Gebhardt. Hinter jedem Schockraumpatienten stehe ein schwerverletzter Mensch mit einem Schicksal. „Niemand möchte anderen dieses Schicksal wünschen, nur um das vorgehaltene Personal zu beschäftigen“, betont er.

Die Unfallchirurgen hoffen, dass die Pläne der Bund-Länder-AG, die zusätzliches Geld zur Stärkung der Notfallversorgung bereitstellen will, auch umgesetzt werden. Aus Sicht der DGU ist das geplante gestufte System der Vergütung, die sich nach dem Niveau der vorgehaltenen Notfallstrukturen richten soll, ein Schritt in die richtige Richtung. „Das politische Signal ist gut“, betont auch DGCH-Präsidentin Schackert. Die Neurochirurgin ist am Universitätsklinikum Dresden an der Notfallversorgung von Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen beteiligt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 27.04.2016.

Krankenhausfinanzierung bleibt auf der Agenda

Große Koalition hat keine Lösung des Problems

Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Gesundheitsexperten
ungeachtet der jüngsten gesetzlichen Strukturreform weiterentwickelt werden. Bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beklagen Fachleute vor allem ausbleibende Investitionen der Länder sowie fehlendes Pflegepersonal. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, der Anlass für die Anhörung ist, eine Krankenhausreform, die am Gemeinwohl orientiert ist und den Häusern eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht.

Der wichtigste Schritt zur Verbesserung der Strukturqualität sei mehr Personal. Eine verbindliche Personalbemessung müsse schnellstmöglich eingeführt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und pflegerisch sollte zugunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sei abzuschaffen. Außerdem müsse sich der Bund an Klinikinvestitionen beteiligen.

Keine Rückkehr zu Pferdefuhrwerken

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) spricht sich gegen eine Abkehr von den Fallpauschalen aus. Ein Verbandssprecher sagt, keiner käme auf die Idee, wieder auf Pferdefuhrwerke zu setzen, wenn es Probleme mit Dieselmotoren gebe. Das DRG-System weise hinsichtlich Transparenz und Wirtschaftlichkeit eine „hervorragende Bilanz“ aus. Der Kassenverband kritisiert  jedoch die „strukturkonservierende Kapazitätsplanung“ der Länder als überholungsbedürftig. Es sei nicht gelungen, den überfälligen Abbau von stationären Überkapazitäten einzuleiten.

VUD: Personalbedarf nicht pauschal festlegen

Nach Angaben des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) unterscheiden sich Krankenhäuser teilweise erheblich bezogen auf die fachliche Ausrichtung, Organisation, Arbeitsabläufe, in den baulichen Grundlagen und auch hinsichtlich der Patienten. Somit könne der  Personalbedarf krankenhausübergreifend nicht pauschal festgelegt werden. Der Verband plädiert für alternative Finanzierungsmodelle zur Überwindung des Investitionsstaus und für eine Weiterentwicklung des DRG-Systems. Auf diese Weise sollen eine angemessene Personalausstattung in den Häusern sichergestellt und die strukturellen Unterschiede der Kliniken besser berücksichtigt werden.

Krankenhaus ist ein soziales Unternehmen

Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser macht in der Anhörung den zunehmenden kommerziellen Wettbewerb verantwortlich für die „Misere des Krankenhauswesens“. Ein Krankenhaus sei zwar ein Unternehmen, jedoch kein kommerzielles, sondern ein soziales. Der Zweck ergebe sich aus dem Versorgungsauftrag. Dieser Auftrag müsse so sparsam wie möglich erfüllt werden. Bund und Länder seien in der Pflicht, Krankenhäuser durch die Bereitstellung der nötigen Mittel in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Weiterführende Informationen
Deutscher Bundestag, Berlin, Drucksache 18/6326 vom 13. Oktober 2015, Antrag der Abgeordneten Fraktion Die Linke: „Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren“, PDF, 4 Seiten

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 25.04.2016

Chefärzte beklagen zunehmend Konflikte mit der Verwaltung

Ökonomisierung der Medizin

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) beklagt zunehmende Spannungen zwischen Chefärzten und Klinikgeschäftsleitungen. Wie eine Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). ergab, empfindet fast ein Drittel der leitenden Krankenhausärzte Konflikte mit der Verwaltung als besonders belastend, die zudem häufig von Respektlosigkeit geprägt seien. „In vielen Fällen kann die geübte Kommunikationskultur kaum als akzeptabel bezeichnet werden“, kritisierte Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH, auf der Vorab-Pressekonferenz zum 133. Chirurgenkongress. Disziplinierung und Austausch ärztlicher Führungskräfte nähmen zu.

Viele Krankenhäuser verstehen sich heute als Wirtschaftsunternehmen, die schwarze Zahlen schreiben und möglichst hohe Gewinne abwerfen wollen. „Nach anfänglich hoher Investition werden bereits nach einem Jahr in einem von einem Konzern aufgekauften Krankenhaus eine Erlössteigerung von zwei Prozent und nach sechs Jahren von zwölf bis fünfzehn Prozent erreicht“, berichtet Professor Dr. med. Gabriele Schackert, Präsidentin der DGCH, die den von ihr ausgerichteten 133. Chirurgenkongress unter das Motto „Chirurgie im Spannungsfeld von Technik, Ethik und Ökonomie“ stellt.

Bereits ein Drittel der heutigen Kliniken werden innerhalb einer privaten Trägerschaft geführt. „Medizinische Entscheidungen müssen oder sollen deshalb zunehmend auch nach ökonomischen und administrativen Gesichtspunkten getroffen werden“, kritisiert DGCH-Generalsekretär Meyer. Das sorgt aus verschiedenen Gründen zunehmend für Konflikte mit dem ärztlichen Leitungspersonal.

Zum einen sehen sich viele Chefärzte mit fertigen Lösungen – hierzu zählen insbesondere vorgegebene Mengenvorgaben für einzelne Eingriffe – durch die Geschäftsführung konfrontiert. „Wenn dabei die Auswirkungen dieser Vorgaben auf das Wohl und die Sicherheit der Patienten unklar oder gar schädlich erscheinen, ist der Konflikt programmiert“, so Meyer. „Denn es ist der Arzt, nicht der Kaufmann, der dafür die persönliche Verantwortung trägt.“

Um aber dem Wohl der Patienten gerecht zu werden, müsse der leitende Mediziner in seinen Entscheidungen frei bleiben und sich im Zweifel auch ökonomischen Erwägungen widersetzen. Die Administration regiere darauf häufig mit Unverständnis, zunehmend auch mit Sanktionen. „Die Disziplinierung der leitenden Ärzte durch die Geschäftsführung hat zweifelsfrei deutlich zugenommen“, erklärt Meyer. Missliebige ärztliche Führungskräfte werden immer häufiger nach Belieben ausgewechselt.

Zum anderen zeigt sich aus Sicht der Kliniker auch auf organisatorischer Ebene eine zunehmende Schieflage im Verhältnis zwischen leitenden Krankenhausärzten und Verwaltung. „Unabhängig von verschiedenen Trägerschaften der Krankenhäuser, werden nun die administrativen und betriebswirtschaftlichen Führungsetagen immer mehr aufgebläht und der eigentliche ärztliche Leistungserbringer, in der Regel Garant der Patientenrekrutierung, rutscht auch in der Chefarztposition in der Skalierung der Organigramme kontinuierlich ab“, kritisiert Meyer.

Eine Folge dieser Entwicklung sei eine verstärkte Delegation von nicht-ärztlichen Aufgaben an die medizinische Ebene. „Neben den eigentlichen fachlichen Tätigkeiten fallen neben dem Einhalten von ökonomischen Zielvorgaben immer mehr bürokratische und organisatorische Aufgaben in den Verantwortungsbereich der ärztlichen Führungskräfte“, bemängelt Meyer. „Unter diesen Umständen müssen wir aufpassen, dass ein wirklicher Traumjob, nämlich die Chirurgie, nicht sehr schnell auch einmal zum Alptraum wird.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 20.04.2016