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Bundessozialgericht bestätigt: Kein Streikrecht für Ärzte

Ärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an Warnstreiks teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in einem Urteil bestätigt.

In einer Pressemitteilung führt das Bundessozialgericht (BSG) zur Begründung an, dass derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gerichtete „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien. Dem Kläger stehe kein durch die Verfassung oder die Europäische Menschenrechtskonvention geschütztes „Streikrecht“ zu.

Allgemeinmediziner hatte gegen KV geklagt

Geklagt hatte ein Allgemeinmediziner, der im Herbst 2012 seine KV darüber informiert hatte, dass er zusammen mit fünf anderen Vertragsärzten „das allen Berufsgruppen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht“ ausüben und deshalb an zwei Tagen seine Praxis schließen werde.

Die KV erteilte dem Arzt daraufhin einen Verweis als Disziplinarmaßnahme, da er durch die Praxisschließungen seine vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt habe. Das vom Arzt eingeschaltete Sozialgericht wies die hiergegen erhobene Klage ab. Ein Streikrecht als Grund für eine Unterbrechung der Praxistätigkeit sei im Vertragsarztrecht nicht vorgesehen.

Vertragsärztliche Pflichten verletzt

Die dagegen eingelegte Sprungrevision hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch zurückgewiesen. Der Kläger habe seine vertragsärztlichen Pflichten schuldhaft verletzt, heißt es in der Pressemitteilung. Vertragsärzte müssten während der angegebenen Sprechstunden für die vertragsärztliche Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung stehen („Präsenzpflicht“). Etwas Anderes gelte etwa bei Krankheit oder Urlaub, nicht jedoch bei der Teilnahme an einem „Warnstreik“.

Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber durch die Ausgestaltung des Vertragsarztrechts die teilweise gegenläufigen Interessen von Krankenkassen und Ärzten zum Ausgleich gebracht habe, um auf diese Weise eine verlässliche Versorgung der Versicherten zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen. Es bestehe ein „hohes Maß an Autonomie bei der Regelung der Einzelheiten der vertragsärztlichen Versorgung“. Dementsprechend würde auch die ärztliche Vergütung zwischen Krankenkassen und KVen ausgehandelt.

Streik keine Option bei Vergütungskonflikten

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sei den KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen worden, heißt es in der Mitteilung weiter. In diesen Sicherstellungsauftrag sei der einzelne Vertragsarzt aufgrund seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und seiner Mitgliedschaft bei der KV eingebunden.

„Konflikte mit Krankenkassen um die Höhe der Gesamtvergütung werden in diesem System nicht durch ‚Streik‘ oder ‚Aussperrung‘ ausgetragen, sondern durch zeitnahe verbindliche Entscheidungen von Schiedsämtern gelöst“, schreibt das BSG. Die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs würde im Streitfall durch unabhängige Gerichte überprüft.

(BSG-Urteil / Aktenzeichen: B 6 KA 38/15 R)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 01.12.2016

Aktueller Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung

Das vierte Quartal 2014

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Wir denken, dass die Weitergabe der KBV-Zahlen Transparenz schafft, auch wenn es sich immer um Daten aus lange zurückliegenden Zeiten (zwei Jahre) handelt.

Der aktuelle Honorarbericht (viertes Quartal 2014) der KBV wurde kürzlich veröffentlicht. Dort zeigt sich, dass die Honorare – entgegen der persönlichen Wahrnehmung vieler Chirurgen – tendenziell gestiegen sind. Objektiv betrachtet, belegen die Zahlen sogar eine Steigerung der Gesamtvergütung. Durch die erhöhte Patientenzahl werden diese Zahlen allerdings relativiert. Auch gibt es natürlich regionale und individuelle Abweichungen. Man sollte auch nicht den Fehler machen, den objektiven Honorarzuwachs mit einem Gewinnzuwachs zu verwechseln. Nach wie vor fehlt eine Vergütung überschüssiger Leistungen, die zwar erbracht, aber durch Budgets gekappt werden, von einem auch nur ansatzweisen Ausgleich der Teuerungsraten mal ganz abgesehen.

Es bleibt also dabei, die Klage der Chirurgen über eine unzureichende Vergütung bleibt bestehen; daran ändern auch die vorliegenden Zahlen nichts.

Um regionale Honorarunterschiede erklären zu können, informiert der Honorarbericht außerdem über die Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.

Die Zusammenfassung des aktuellen Berichtes zeigt, dass im Bundesdurchschnitt verglichen mit dem Vorjahresquartal ein Zuwachs des Honorarumsatzes zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung wird auch bei der Einzelbetrachtung des Bereiches Chirurgie deutlich (Tab. 1).

Honorarumsatz Chirurgie

„Im vierten Quartal 2014 ist der Honorarumsatz je Facharzt für Chirurgie im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,7 Prozent (+389 Euro auf 57.630 Euro), der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 0,3 Prozent (+0,23 Euro auf 73,85 Euro) gestiegen.

Bei einem Vergleich mit den Veröffentlichungen der KVen ist zu beachten, dass die Abrechnungsgruppe der Chirurgen oft zusammen mit den Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie und den Fachärzten für Neurochirurgie aufgeführt wird.“

Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Auf der Grundlage der erhobenen Kostensätze des Zi-Praxis-Panels (Zi = Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) wurden die folgenden Ergebnisse der einzelnen Abrechnungsgruppen ermittelt (Tab. 2).

Tabelle 1: Abrechnungsgruppe Chirurgie Honorarumsatz je Arzt und Honorarumsatz je Behandlungsfall in Euro

Kassenärztliche Vereinigung

Honorarumsatz je Arzt in Euro

Veränderung

Honorarumsatz je Behandlungsfall in Euro

Veränderung

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

Schleswig-Holstein

51.236

52.009

773

1,5%

72,62

72,81

0,19

0,3%

Hamburg

52.542

53.836

1.294

2,5%

63,65

64,22

0,57

0,9%

Bremen

55.914

61.787

5.873

10,5%

72,77

72,88

0,11

0,2%

Niedersachsen

61.880

63.639

1.759

2,8%

64,33

66,74

2,41

3,7%

Westfalen-Lippe

63.409

64.425

1.016

1,6%

70,12

71,35

1,23

1,8%

Nordrhein

55.096

52.097

-2.999

-5,4%

73,91

68,31

-5,60

-7,6%

Hessen

65.180

68.131

2.951

4,5%

95,43

98,55

3,12

3,3%

Rheinland-Pfalz

54.012

56.682

2.670

4,9%

69,70

72,13

2,43

3,5%

Baden-Württemberg

65.269

64.847

-422

-0,6%

81,40

85,27

3,87

4,8%

Bayern

52.912

53.617

705

1,3%

84,96

83,24

-1,72

-2,0%

Berlin

42.522

39.828

-2.694

-6,3%

63,84

59,21

-4,63

-7,3%

Saarland

54.803

56.903

2.100

3,8%

68,04

72,47

4,43

6,5%

Mecklenburg-Vorp.

59.960

60.155

195

0,3%

71,36

71,37

0,01

0,0%

Brandenburg

50.713

52.064

1.351

2,7%

58,53

60,55

2,02

3,5%

Sachsen-Anhalt

53.574

54.113

539

1,0%

65,33

66,52

1,19

1,8%

Thüringen

50.609

54.344

3.735

7,4%

63,12

67,26

4,14

6,6%

Sachsen

52.110

52.884

774

1,5%

67,41

66,55

-0,86

-1,3%

Bund

57.241

57.630

389

0,7%

73,62

73,85

0,23

0,3%

Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; Praxen mit zugelassenen Ärzten

Tabelle 2: Überschuss je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit in Eu

Abrechnungsgruppe

Überschuss je Arzt in Euro

Veränderung

4. Q 2013

4. Q 2014

absolut

in Prozent

Allgemeinmedizin/hausärztliche Internisten

27.129

27682

553

2,0 %

Kinder- und Jugendmedizin

27.788

28.587

799

2,9%

Anästhesiologie*

19.546

19.800

254

1,3%

Augenheilkunde

30.606

31.728

1.122

3,7%

Chirurgie

24.393

24.559

166

0,7%

Gynäkologie

24.805

24.715

-90

-0,4%

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

25.215

25.179

-37

-0,1%

Dermatologie

24.919

25.312

393

1,6%

Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt

31.223

32.622

1.399

4,5%

Innere Medizin, SP Gastroenterologie

40.251

40.888

637

1,6%

Innere Medizin, SP Kardiologie

36.321

35.342

-979

-2,7%

Innere Medizin, SP Pneumologie

39.452

38.289

-1.164

-3,0%

Neurologie

25.025

23.887

-1.138

-4,5%

Psychiatrie

24.202

24.052

-150

-0,6%

Nervenheilkunde

34.911

34.076

-835

-2,4%

Orthopädie

25.809

24.933

-875

-3,4%

Psychotherapie (ärztlich/psychologisch)

12.709

12.657

-52

-0,4%

Radiologie

27.784

27.410

-374

-1,3%

Urologie

25.918

25.680

-238

-0,9%

Alle Ärzte/Psychotherapeuten

26.190

26.365

176

0,7%

* eingeschränkte statistische Aussagefähigkeit aufgrund eines relativen Standardfehlers von mehr als 15%

Für die Abrechnungsgruppe Innere Medizin mit den Schwerpunkten Angiologie, Endokrinologie, Hämatologie/Onkologie, Nephrologie und Rheumatologie liegen aus dem Zi-Praxis-Panel keine Kostensätze vor.

Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; Zi-Praxis-Panel – Jahresbericht 2014; 5. Jahrgang, Berlin, März 2016

DGCH / BDC. Aktueller Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung. Passion Chirurgie. 2016 Dezember, 6(12/Q4): Artikel 04_06.

Chirurgie in Zahlen – Dezember 2016

2OEBPS/images/43.287.png015 wurden 43.287 ästhetisch-plastische Operationen durch die 125 aktiven Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) und der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) laut Hochrechnung durchgeführt. Im Vorjahr waren es 39.723. Dies bedeutet eine Zunahme von neun Prozent.

Der Männeranteil unter den Patienten an den Operationen bleibt wie 2014 stabil bei rund 12 Prozent. Häufigster operativer Eingriff bei Frauen ist wie in den Vorjahren die Brustvergrößerung, vor der Fettabsaugung und der Oberlidstraffung. Bei den Männern gestaltet sich die Rangfolge so: Hier führt die Gynäkomastie, also die Entfernung der vergrößerten Brust, die Statistik an, gefolgt von der Fettabsaugung und der Oberlidstraffung. Die Haartransplantation verzeichnet einen größeren Zuwachs und rückt auf Platz vier vor.

Die Operations- und Behandlungszahlen wurden durch eine gemeinsame Mitgliederbefragung der VDÄPC und der ermittelt. Die Beteiligung an der Befragung betrug 66 Prozent; die Zahlen wurden anschließend hochgerechnet.(Quelle: DGÄPC)

Pro Jahr bliebe schätzungsweise 10.000 Menschen mit künstOEBPS/images/10.000.pnglichem Knie- oder Hüftgelenk eine Wechsel-Operation erspart, wenn es in Deutschla
nd ein verpflichtendes Endoprothesenregister gäbe. Auch die Krankenkassen würden etwa
100 Millionen Euro einsparen, wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) setzt sich bereits seit Langem für die verpflichtende Teilnahme aller betroffenen Krankenhäuser am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ein, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland zu erhalten und noch weiter zu verbessern.

WOEBPS/images/34.pngas hat die Teilnehmer der BDC-Assistentenumfrage 2014/2015 zur Facharztweiterbildung in der Chirurgie bewogen? An erster Stelle stand mit 34 % das allgemeine Berufsbild des Chirurgen, gefolgt von der Berufung mit 22 %, mit 18 % durch die Tätigkeit im PJ und mit 13,9 % die chirurgischen Vorbilder/Lehrer. Freie Stellen, Anerkennung in der Bevölkerung, Karrieremöglichkeiten sowie Verdienstmöglichkeiten spielen keine oder eine untergeordnete Rolle bei der Wahl des Berufes. Diesbezüglich haben sich in den letzten Umfragepanelen keine großen Veränderungen ergeben.

Wir in Zahlen

 

BDC

Auf der Gründungssitzung 1960 wählten die 40 anwesenden Chirurgen Herrn Prof. Dr. H. Killian zum ersten Vorsitzenden. Ihm zur Seite wurden neun Beisitzer gewählt, die mit dem Aufbau zu gründender Landesverbände betraut wurden.

 

Mittlerweile sind 17.393 Chirurginnen und Chirurgen (Stand 31.12.15) Teil des größten chirurgischen Netzwerkes in Deutschland. Dafür ist nicht nur die Schlagkraft einer modernen, durchsetzungsstarken Interessenvertretung ein wichtiges Argument, sondern auch die juristische Beratung, der Versicherungsschutz und das vielfältige Angebot der BDC|Akademie überzeugen die Mitglieder.

 

Durch Beschluss des erweiterten Präsidiums kann Personen, die sich um die Belange des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen besonders verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden (11).

1

DGCH

Die Gesellschaft wurde in Berlin ins Leben gerufen und gehört zu den ältesten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Eine bereits bei Gründung der Gesellschaft 1872 formulierte Aufgabe, nämlich „die chirurgischen Arbeitskräfte zu einigen“, hat heute eine besondere Bedeutung erhalten.

 

Aktuell zählt die DGCH 6.445 Mitglieder. Durch die Mitgliedschaft werden chirurgische Interessen in den Organen der Gesellschaft wahrgenommen und gestärkt. Als Mitglied kann man sich aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen und in den Sektionen sowie Arbeitsgemeinschaften an wichtigen chirurgischen Themen mitarbeiten.

 

Im Rahmen des Jahreskongress der DGCH ernennt der amtierende Präsident jedes Jahr Ehrenmitglieder, die sich im besonderen Maße für die Gesellschaft engagiert haben (73).

Therapie von Hüfte und Rücken: Kürzungen bei der Vergütung gefährden Patientensicherheit

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) sehen die Patientensicherheit und die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen Versorgung gefährdet. Grund sind erneute Kürzungen bei der Leistungsvergütung der sogenannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG): Die Pauschalen für den Hüftgelenksersatz und für zahlreiche Maßnahmen bei der Wirbelsäulen-Therapie werden zum 1. Januar 2017 gesenkt, so der Beschluss der Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen. DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann sagt dazu: „Die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik werden wir ohne Qualitätseinbußen kaum noch kompensieren können. Der Leidtragende ist zum Schluss der Patient. Die Menschen werden sich zukünftig wohl auf weniger hochwertige und innovative Therapie-Angebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen.“

Das Krankenhausstrukturgesetz von 2016, das die aktuelle Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sollte den Patienten zugute kommen: Die Spezialisierung von Kliniken und die Qualität der Versorgung sollten gefördert werden. Nun ist das Gegenteil der Fall: Vor allem spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einem hohen Qualitätsniveau und Therapiekonzepten für schwierige Fälle werden mit der aktuellen DRG-Abwertung empfindlich getroffen. Denn der DRG-Fallpauschalen-Katalog 2017 sieht zahlreiche Kürzungen vor: So erhalten Kliniken beispielsweise für eine einfache Hüft-Total-Endoprothese 5,75 Prozent weniger Vergütung als bisher. Für 2018 ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Der AE-Generalsekretär Prof. Dr. Karl-Dieter Heller sagt: „Zu diesem Preis können wir die hohe Qualität unserer Versorgung nicht mehr halten. Insbesondere spezialisierte Kliniken, die die Kostenlücke über andere Fachbereiche nicht ausgleichen können, stehen damit mit dem Rücken zur Wand.“

Mit dem erneuten Einschnitt in die Vergütung können die Kliniken ihre Patienten, bei denen eine Hüft- bzw. Rücken-OP vonnöten ist, kaum mehr kostendeckend therapieren. Die Folge: Krankenhäuser müssen die Kosten der Liegezeiten, der Implantate und der Sachkosten senken sowie das Operationsangebot einschränken. Endoprothetik-Experte Heller verdeutlicht die Folgen der Sparmaßnahmen am Beispiel der Implantate-Auswahl für den künstlichen Hüftgelenksersatz: „Schon jetzt ist die Implantation einer hochwertigen Kurzschaftprothese mit einer Keramik-Keramik-Gleitpaarung nicht mehr kostendeckend möglich. Mit der zukünftigen Kürzung sind insbesondere spezialisierte Kliniken gezwungen, preiswertere Implantate auszuwählen. Mit einer geringeren Qualität der Implantate sinkt allerdings auch deren Verweildauer im Körper. In letzter Konsequenz könnte das in zehn Jahren eine deutlich erhöhte Rate an Revisions-Operationen zur Folge haben.“

Die DGOU erachtet die Entscheidung zur DRG-Abwertung für die Therapie von Erkrankungen der Wirbelsäule nicht nur als entgegen den Zielen des Krankenhausstrukturgesetzes, sondern zudem als widersprüchlich in sich. Zukünftig sollen nicht nur die Fallpauschalen für operative Eingriffe schlechter vergütet werden. Zusätzlich werden auch die Möglichkeiten der konservativen stationären Behandlung erschwert: Kliniken, die mehr Patienten als der Bundesdurchschnitt konservativ therapieren, sollen weniger Behandlungskosten erstattet bekommen. Auch das schadet vor allem den spezialisierten Kliniken, die aufgrund ihrer Expertise überdurchschnittlich viele Patienten mit Rückenleiden behandeln. Prof. Dr. Frank Kandziora, Leiter der DGOU-Sektion Wirbelsäule, erklärt: „Schon heute ist die konservative Therapie von degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen im niedergelassenen Bereich dramatisch und chronisch unterfinanziert. Eine Operation sollte immer die letzte Option sein. Gerade deswegen muss die konservative Therapie gestärkt und nicht abgeschwächt werden“.

Die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen haben die Abwertungen aufgrund des Verdachtes auf wirtschaftlich begründbare Fallzahlsteigerungen beschieden. Eine aktuelle Darstellung aus dem Jahresbericht des Endoprothesenregisters Deutschlands (EPRD) zeigt jedoch, dass die endoprothetischen Implantationszahlen seit 2009 stabil geblieben sind. Die DGOU und die AE weisen zudem darauf hin, dass es durch den demografischen Wandel in den nächsten 20 Jahren einen erhöhten Versorgungsbedarf im Bereich der Arthrose-Behandlung geben werde. „Insbesondere vor diesem Hintergrund erwarten wir an den Bedarf angepasste Entscheidungen“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär. Es sei der falsche Weg, der in die Jahre kommenden Babyboomer-Generation, die viele Köpfe zählt, den Anspruch auf eine gute Versorgung zu verwehren.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 10.11.2016

BDC|Hamburg: Jahrestreffen 2016

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

zur Mitgliederversammlung des BDC|Landesverbandes Hamburg am 13. Dezember 2016 laden wir Sie hiermit herzlich ein.

Wir freuen uns, dass wiederum der Vizepräsident unseres Berufsverbandes, Dr. Jörg-A. Rüggeberg, an unserer Veranstaltung teilnimmt und die Tradition der Präsenz des BDC-Präsidiums beim Hamburger Jahrestreffen fortsetzt.

Dr. Rüggeberg wird über die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V, in Kraft getreten am 1. Juli 2016, sprechen.

Ein weiteres interessantes Thema wird die Chirurgie unter neuen oralen Antikoagulantien sein. Dieses Thema wird Dr. Christopher Wenck von der HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg vorstellen.

In „ZEIT ONLINE“ war am 3. Juni 2016 zu lesen: „Unsere Chefarzt-Verträge enthalten keine ökonomischen Vorgaben. Bei den Verträgen und Zielvereinbarungen für die mehr als 100 Chefärzte und leitenden Ärzte in Hamburg orientiere sich Asklepios an den Rahmenvereinbarungen, und zwar an denen der Bundesärztekammer“ – so Asklepios-Sprecher Rune Hoffmann von Hamburgs größtem Klinikbetreiber.

Zu dem starken Zwang zur Wirtschaftlichkeit der Hamburger Krankenhäuser spricht zu uns der Präsident der Bundesärztekammer und der Hamburger Ärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery.

In diesem Jahr haben wir einen neuen Vorstand im Landesverband Hamburg zu wählen, da der jetzige Vorsitzende zurücktreten möchte und auch Dr. Giensch als Vertreter für die niedergelassenen Chirurgen zurücktritt.

Vorschläge für den neuen Vorstand bitte an
Prof. Dr. Wolfgang Schwenk: w.schwenk@me.com
oder an
Dr. Manfred Giensch: m-giensch@arcor.de
oder per
Fax (040) 766 136 66.

In diesem Sinne laden wir Sie herzlich zum diesjährigen Jahrestreffen ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Jahrestreffen 2016
am 13. Dezemberg 2016
um 19:30 Uhr
Steigenberger Hotel Hamburg
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
Tel.: 040/ 36 80 60

Ihr

W. Schwenk     J. Rueger     M. Giensch

Programm:

  • Begrüßung und Vorstellung neuer Chirurgen in leitender Tätigkeit, Prof. W. Schwenk, Dr. M. Giensch
  • Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung vom 1. Juli 2016 und deren strukturelle Einflüsse auf Klinik und Praxis, Dr. J.-A. Rüggeberg
  • Chirurgie unter oralen Antikoagulantien, Dr. Chr. Wenck
  • Berufspolitische Aspekte, Prof. Dr. F. U. Montgomery
  • Vorstandswahlen
  • Ende: ca. 21:30 Uhr

Ausschreibung: Ferdinand-Sauerbruch-Forschungspreis 2017

Ferdinand-Sauerbruch-Forschungspreis 2017 – ausgeschrieben von der Berliner Chirurgischen Gesellschaft – Vereinigung der Chirurgen Berlins und Brandenburgs sowie vom Förderkreis Ferdinand Sauerbruch e. V.

1991 wurde von der Berliner Chirurgischen Gesellschaft – Vereinigung der Chirurgen Berlins und Brandenburgs zusammen mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Förderkreis Ferdinand Sauerbruch e.V., dessen erste Vorsitzende ursprünglich die Witwe von Sauerbruch gewesen war, der Ferdinand-Sauerbruch-Forschungspreis gestiftet. Ziel ist die Anerkennung und Förderung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten jüngerer Chirurgen (Assistenten und Oberärzte). Er wird jährlich im Rahmen der Berliner Chirurgentreffen vergeben und ist zur Zeit dotiert mit 2500 Euro.

Die Ausschreibung erfolgt jährlich. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, sind Bewerbungen bis zum 31. März einzureichen. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen.

Andrea Andreatta
Sekretariat Prof. Steinmüller
Schriftführer der Berliner Chirurgischen Gesellschaft
Vereinigung der Chirurgen Berlins und Brandenburgs

DRK Kliniken | Westend
Chefarzt der Klinik für Chirurgie
Zentrum für Allgemein-, Viszeral-/ Endokrine Chirurgie

Tel.: +49 30 303542-05
Fax: +49 30 303542-09

a.andreatta@drk-kliniken-berlin.de

DRK Kliniken Berlin | Westend
Spandauer Damm 130
14050 Berlin

Passion Chirurgie: Wirtschaftlichkeit & Kodierung

Der ökonomische Druck auf Ärzte steigt stetig weiter an – das wird für Sie sicher keine Neuigkeit sein. Allein bei der politisch gewollten Bereinigung der Krankenhauslandschaft werden ca. 200 weitere Häuser durch Schließung oder Fusion wegfallen. Aber wirtschaftliche Zwänge sind allerorts spürbar. Die Erlöse werden gedeckelt, Kosten steigen weiter, der Personalabbau ist vorprogrammiert.

Für die meisten Kolleginnen und Kollegen stand bei der Berufswahl sicher die Faszination der Heilkunst selbst im Vordergrund, doch die Realität ist, dass Bereiche wie Dokumentation und Kodieren inzwischen existentielle Bedeutung erlangt haben.

Darum steht diese Ausgabe der Passion Chirurgie unter dem Titel Wirtschaftlichkeit & Kodierung. Wir hoffen, dass Sie bei der Lektüre in Bezug auf Ihr persönliches berufliches Umfeld Anregungen und Impulse erhalten.

Viel Spaß beim Lesen der neuen Ausgabe!

myBDC: Mitgliedsdaten ändern

Liebe BDC-Mitglieder,

wie in jedem Jahr möchten wir Ihre Mitgliedsdaten abgleichen. In diesen Tagen erhalten Sie per Post Ihre bei uns hinterlegten Daten – Bitte prüfen Sie diese Angaben und teilen Sie uns erforderliche Änderungen bis zum 01.12.2016 mit, auch wenn diese erst ab 01.01.2017 gültig werden.

Online-Änderungen in myBDC

Für Ihre Änderungsmeldung nutzen Sie bitte den mitgliedergeschützten Bereich hier auf BDC|Online. Loggen Sie sich dafür mit Ihren Zugangsdaten auf der Startseite ein (1). Dann sind Sie automatisch auch in myBDC angemeldet. Folgen Sie dem myBDC-Symbol auf der Startseite (2) und tragen Sie in Ihrem Profil (3) unter Stammdaten (4) Ihr geänderten Daten ein.

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  4. Stammdaten ändern

mybdc

mybdc_01

Bitte kontrollieren Sie unbedingt, ob Sie eine aktuelle Kontakt-E-Mail beim BDC hinterlegt haben. Informationen an unsere Mitglieder erfolgen in Zukunft verstärkt über den E-Mail-Versand. Auch für das Login auf unserer Webseite wird eine persönliche E-Mail benötigt.

Im Rahmen der Gründung der AG „Beleg- und Kooperationsärzte“ im BDC bitten wir Sie, Ihre Angaben zu sonstigen Fortbildungen und Tätigkeiten wie Belegarzt oder Kooperations-/Honorararzt unter „weitere Angaben“ zu prüfen.

Sie unterstützen mit Ihrer Antwort unsere Bemühungen, Sie ständig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und eine korrekte Beitragsrechnung für das Jahr 2017 zu erstellen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter 030/28004-100.

Operieren in der Schwangerschaft

Umfrage: Operieren in der Schwangerschaft

Liebe Kolleginnen,

das Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ findet eine zunehmende berufspolitische Bedeutung. Aufgrund der derzeit föderalen Regelung durch die Gewerbeaufsichtsämter ist es Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Jede schwangere Ärztin soll den Schutz erhalten, der für sie und das ungeborene Leben erforderlich ist. Es muss ihre freie Entscheidung bleiben, inwieweit sie weiter operativ/ interventionell tätig sein möchte.

Ihre Teilnahme an unserer Umfrage ist wichtig!!! Hier geht es zur Umfrage. (Die Umfrage ist geschlossen.)

Ziel der Umfrage ist es, die aktuelle Situation und das Meinungsbild operativ tätiger Ärztinnen zu erfassen. Selbstverständlich wird die Befragung anonym durchgeführt.

Gerne können Sie auch Kolleginnen in Ihrem Umfeld auf die Umfrage aufmerksam machen.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. med. Frauke Fritze-Büttner
Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Dr. med. Maya Niethard
Leiterin Sektion Familie&Beruf
Junges Forum Orthopädie und Unfallchirurgie

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident Berufsverband der Deutschen Chirurgen
Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie