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Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit

Berlin, 04. November 2016: Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) fordert bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Kliniken. Besonders das kürzlich in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz birgt Probleme für die Vertragsgestaltung der Beleg- und Kooperationsärzte.

Durch das Antikorruptionsgesetz ist die größte Rechtsunsicherheit in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Bisherige Stellungnahmen von Juristen sprechen von einer nachvollziehbaren und angemessenen Vergütung. „Problematisch ist, dass nicht definiert wird, was angemessen und nachvollziehbar ist. Wir bewegen uns damit in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann“, erklärt Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo im BDC. „Es wird zwar empfohlen, die Verträge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen, um somit gegebenenfalls den Vorwurf des Vorsatzes zu umgehen. Bisher äußern sich die Ärztekammern allerdings nicht zu diesem Vorgehen“.

Beleg- und Kooperationsärzte sind fester Bestandteil der Versorgungslandschaft in Deutschland. Dieses flexible Arbeitsmodell, nicht ausschließlich in Kliniken zu arbeiten, ist besonders für den chirurgischen Nachwuchs interessant. Allerdings wird die Arbeit von Beleg- und Kooperationsärzten durch politische Rahmenbedingungen immer schwieriger. „Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2007 sollte eine engere Verflechtung zwischen niedergelassenen Chirurgen und Kliniken unterstützen. Durch das Antikorruptionsgesetz sind hier sehr viele rechtliche Unsicherheiten entstanden“, kritisiert Farghal.

Laut Arbeitsgemeinschaft stellt die Privatliquidation ein weiteres Problem dar, die nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung in vielen Kooperationsmodellen nicht mehr möglich ist. „Da der Status als liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft. Als Lösung sehen wir die Stärkung des Belegarztwesens. Das Kooperationsarztsystem ist schließlich u. a. wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden“, erklärt der Leiter der neuen Arbeitsgemeinschaft im BDC.

Um einen Überblick über die aktuell gelebten Kooperationen zwischen niedergelassenen Chirurgen und Krankenhäusern zu erhalten startet der BDC heute eine Online-Umfrage.

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist mit über 17.000 Mitgliedern die größte europäische Chirurgenvereinigung. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung: Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit
BDC-Umfrage: Kooperationen zwischen niedergelassenen Chirurgen und Krankenhäusern

Ambulant/stationäre Versorgung: Ressourcen optimieren

In die Diskussion um die bundesweite Optimierung der Versorgung in Krankenhäusern schaltet sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen mit einem Vorschlag ein.

“Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsame Wege finden, die Versorgung zu optimieren und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen”, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin. Er nahm Bezug auf ein vergangene Woche veröffentlichtes Thesenpapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Von den vorhandenen über 1.600 Kliniken würden laut Akademie bundesweit 330 genügen, um weiterhin die Sicherstellung der Patientenversorgung zu garantieren. Der KBV-Chef stellte klar: “Die Vorschläge der Akademie sind aus meiner Sicht zu radikal. Ich glaube auch, dass der Vergleich mit einem Land wie Dänemark nur schwer möglich ist, wie es die Wissenschaftler getan haben. Denn dort gibt es keine freie Wahl des Arztes oder Krankenhauses, wie das die Patienten in Deutschland kennen.”

Er verwies auf aktuelle Zahlen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Sie belegen, dass die gegenwärtige Situation unökonomisch ist. Demnach gibt es jedes Jahr etwa 3,4 Millionen sogenannte “ambulant sensitive Krankenhausfälle”. Das sind jene Patienten, die in die Klinik kommen, obwohl ihnen ein niedergelassener Arzt ebenso gut hätte helfen können. Dadurch entstehen im deutschen Gesundheitssystem Kosten von rund 5 Milliarden Euro jährlich.

Gassen plädierte dafür, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der KBV in einen Dialog treten solle, um die Versorgung der Patienten vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Zukunft (Stichworte: demographische Entwicklung, Ärztemangel) zu sichern. “Wir müssen gemeinsam für gute Rahmenbedingungen sorgen. Wie die gemeinsame Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung vor Ort am besten gelingen kann, wissen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser am besten.”

Außerdem stellte der KBV-Chef dar: “Die Diskussion um die Schließung von Krankenhäusern muss man mit Augenmaß führen. Wer aber die wesentliche Bedeutung der ambulanten Versorgung durch die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verkennt und unkritisch teils überflüssige stationäre Strukturen fördert, beeinträchtigt letztlich die Versorgung unserer Bevölkerung.”

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 02.11.2016

Schaufenster November 2016

Medizinstudium der Zukunft: Anatomie als Hologramm


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Ein US-Unternehmen will das digitale Lernen für Medizinstudierende revolutionieren. Anatomielektionen sollen demnach in Zukunft ganz praktisch am Hologramm gelernt werden.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Krankenhaus serviert Essen aus dem 3-D-Drucker

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Die ausgedruckten Lebensmittel im niederländischen Isala Krankenhaus werden auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten angepasst. Gedruckt wird dabei ausschließlich mit gesunden Lebensmitteln.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Was gibt es Neues in der Chirurgie?

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Ständige Weiter- und Fortbildung ist für Sie ein absolutes Muss. Eine der besten Möglichkeiten, Ihren Weiterbildungsbedarf zu decken, bieten seit vielen Jahren die Jahresbände von „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ aus dem Verlag ecomed MEDIZIN.

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Fehler-Forschung im OP-Saal

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Fehler In der minimal-invasiven Chirurgie werden heute auf Aufmerksamkeitsschwankungen, Erfahrungsdefizite und nicht intuitive Auge-Hand-Koordination im Gebrauch endoskopischer Systeme zurückgeführt. In einem Forschungsprojekt werden Messungen u. a. durch feine Sensoren in den Handschuhen des Operateurs durchgeführt.

Hier finden Sie mehr Informationen über das Forschungsprojekt.

Sieben Millionen OPs in Krankenhäusern

Bei 38 Prozent (7,0 Millionen) der knapp 18,7 Millionen stationär in allge­meinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2015 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2015 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten sogenannte „andere Operationen am Darm“, zum Beispiel das Lösen von Verwachsungen oder die Aufdehnung von Darmabschnitten. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen und vor allem bei Frauen die Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.

Arthroskopische Operationen am Gelenkknorpel und an den Menisken spielten vor allem bei den 45- bis 59-Jährigen eine große Rolle. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle. Bei den Männern folgten nach den arthroskopischen Gelenkoperationen die Wiederbefestigung und Plastik am Kapselbandapparat des Schultergelenkes mittels Arthroskop.

Bei Frauen von 15 bis 44 Jahre waren Operationen, die im Zusammenhang mit Entbindungen stehen, am häufigsten. Bei Männern dieser Altersgruppe wurden in erster Linie operative Eingriffe an der unteren Nasenmuschel vorgenommen.

Bei Kindern bis 14 Jahre gehörten das Einschneiden des Trommelfells zur Eröffnung der Paukenhöhle sowie die Entfernung der Rachenmandeln zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen.

Weiterführende Informationen
Häufigste operative Maßnahmen in deutschen Krankenhäusern 2015

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, 28.10.2016

Immer mehr Knieverletzungen bei Frauen

Orthopäden und Unfallchirurgen fordern geschlechtsspezifische Prävention

Die Zahl der Verletzungen von Frauen durch Sportunfälle oder Stürze ist in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als bei Männern. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie der AOK Baden-Württemberg und des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Junge Frauen verletzen sich vor allem am Knie, während Seniorinnen immer öfter Brüche im Hüft- und Kniebereich erleiden. Orthopäden und Unfallchirurgen sehen angesichts dieser Ergebnisse dringenden Handlungsbedarf und fordern Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, um einen weiteren Anstieg der Verletzungsraten zu verhindern.

Um die Verletzungsraten bei Männern und Frauen zu ermitteln, haben die AOK Baden-Württemberg, das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der Universität Mannheim, das Sportinstitut der Universität Karlsruhe und der BVOU Daten von 3,8 Millionen Versicherten aus den Jahren 2008 bis 2013 ausgewertet und analysiert. Während dieses Zeitraums begab sich jeder zehnte Versicherte wegen einer Verletzung in ärztliche Behandlung. Vor allem die Knieverletzungen haben zugenommen, wie die Analyse zeigt: Bei den Frauen lag der Anstieg mit fast zehn Prozent dabei doppelt so hoch wie bei den Männern. „Insgesamt liegt die Verletzungsrate am Knie bei den Männern noch höher“, sagt BVOU-Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher. „Die dramatische Zunahme bei den Frauen
sollte jedoch Anlass geben, insbesondere Patientinnen besser über Verletzungsrisiken aufzuklären und geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.“

Bei jungen Männern und Frauen sind Sportunfälle der häufigste Grund für eine Verletzung – vor allem beim Skifahren, so die Ansicht des Experten: Die Fallzahl der Kniebandverletzungen bei Frauen lag zur Skisaison jedes Jahres um fast 30 Prozent höher als im Jahresmittelwert. „Falscher Ehrgeiz und Risikobereitschaft führen oft dazu, dass junge Menschen ihre Fitness überschätzen und stürzen“, so Flechtenmacher. „Wir brauchen Konzepte, um ein Bewusstsein für gesunden Sport zu schaffen, und Trainingsmethoden, um geschlechtsspezifische Schwachstellen zu stärken.“

Knochenbrüche im Kniebereich kommen bei beiden Geschlechtern etwa gleich häufig vor. Während Männer aber in jedem Alter gleich häufig einen Bruch erleiden, nimmt das Risiko bei Frauen ab dem 50. Lebensjahr um das Siebenfache zu. Grund dafür ist eine geringere Knochendichte nach den Wechseljahren, mit der ein höheres Sturzrisiko einhergeht. Auch die Gefahr für einen Bruch an der Hüfte oder am Oberschenkelhals steigt mit zunehmenden Alter: Die European Association of Orthopaedics and Traumatology erwartet, dass sich die Zahl der Brüche in diesem Bereich bis 2050 verdoppeln wird. „Um zu verhindern, dass immer mehr ältere Menschen durch eine Verletzung ihre Selbstständigkeit verlieren, brauchen wir bessere Methoden zur Früherkennung der Osteoporose und zur Sturzprophylaxe“, fordert Flechtenmacher.

Die Studie von AOK, BVOU und Partnern ist die bislang größte deutsche Analyse von Knie- und Unterschenkelverletzungen bei Männern und Frauen. „Die Ergebnisse zeigen, dass wir das Geschlecht unserer Patienten bei der Behandlung nicht mehr außer Acht lassen dürfen und an geschlechtsspezifischen Präventions-, Behandlungs- und Rehabilitationskonzepten arbeiten müssen“, betont Dr. med. Manfred Neubert, Kongresspräsident des DKOU 2016.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 25.10.2016

KBV lehnt Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung ab

Mit einer Resolution hat die Vertreterversammlung der KBV gegen das geplante sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz protestiert. Die bewährten ambulanten Versorgungsstrukturen würden damit geschwächt, heißt es in dem verabschiedeten Papier.

Mit den geplanten Gesetzesregelungen würden „die Grundfesten der ärztlichen sowie gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert und die patientenorientierte und wohnortnahe Versorgung der Versicherten entscheidend beeinträchtigt“. Zudem wird kritisiert, dass die Politik „die staatliche Einflussnahme stark ausgeweitet“ habe und die Selbstverwaltung mit dem geplanten Gesetz „in ihrem Handeln erheblich eingeschränkt“ werden würde.

Gute Versorgung nur mit starker Selbstverwaltung

Das hierdurch ausgelöste Signal sei gerade der kommenden Ärztegeneration nicht zu vermitteln, warnen die Unterzeichner der Resolution. Ein Gesundheitswesen mit gesellschaftlich anerkannten Werten wie der freien Wahl des behandelnden Arztes und Psychotherapeuten, einer wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung sei nur möglich, wenn die Orientierung am individuellen Wohl und an der optimalen Behandlung des Patienten erfolgt. Das gehe nur mit einer starken Selbstverwaltung.

Diese Gesetzesinitiative sei darüber hinaus auch überflüssig, weil die KBV in einer umfassenden Satzungsreform die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der ärztlichen Selbstverwaltung bereits eingeleitet habe.

Die Resolution hatten Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV am Mittwoch auf einer Klausurtagung verabschiedet. Am selben Tag fand die Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss statt.

Stellungnahme der KBV

Bereits in der vergangenen Woche hatte die KBV in einer schriftlichen Stellungnahme dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen, in drastischem Maße in die Strukturen der Selbstverwaltung einzugreifen. Reformen seien notwendig, aber diese müssten mit Augenmaß durchgeführt werden, heißt es darin.

Gesetzentwurf: Mehr Eingriffsrechte für BMG

Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisation in der GKV“ (GKV-SVSG) enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Kontrollfunktionen und Eingriffsrechte des BMG ausgebaut werden sollen. Betroffen von diesen Regelungen sind neben der KBV der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 20.10.2016

Weiterführende Informationene
Resolution der KBV zum Entwurf eines sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
Praxisnachrichten: KBV kritisiert drastische Eingriffe in die Selbstverwaltung
Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf

KV-Wahlen in Rheinland-Pfalz: Fachärzte wählen Fachärzte

Auch in Rheinland-Pfalz wird in diesem Jahr die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die kommende Wahlperiode 2017 bis 2022  gewählt: Wahltag ist der 09. November 2016.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem ich Ihnen im Juni zu Beginn des Wahlkampfs unsere Ziele im Zusammenhang mit der für uns Fachärzte immer schwierigeren Situation in der Schraubzwinge zwischen Politik und Hausarztlobby dargestellt und Sie nach den Ärztekammerwahlen über die unterirdische Wahlbeteiligung von ca. 40 % unterrichtet habe, ist es jetzt an Ihnen, für die nächsten sechs Jahre einer starken fachärztlichen Vertretung Ihrer Interessen in der KV Rheinland-Pfalz den Weg zu ebnen.

Bitte wählen Sie – und zwar nicht die „Katze im Sack“ in Gestalt gemischter Listen, bei denen Sie nie wissen, welchem Versorgungsbereich die letztlich gewählten Vertreter angehören werden, sondern die Liste Ihrer fachärztlichen Berufsverbände, Ihrer Interessenvertreter, wählen Sie FAiRLP!

Die Hausärzte sind für die anstehende Wahl bereits bestens mobilisiert! Durch die von ihnen geschickt zu diesem Zeitpunkt angekurbelte Laborkostendiskussion und den Versuch, diese zukünftig ausschließlich aus fachärztlichen Honorartöpfen zu vergüten, haben sie ein zusätzliches starkes Motiv, zu wählen und für hausärztliche Mehrheiten zu sorgen.

Deshalb schauen Sie sich bitte den anhängenden Flyer an, er zeigt Ihnen die beteiligten fachärztlichen Berufsverbände, stellt Ihnen alle Kandidaten vor und macht nochmals sehr deutlich, warum es so wichtig ist, jetzt FAiRLP zu wählen und die fachärztlichen Berufsgruppen in der KV in eine gute Ausgangsposition für 2017 – 2022 zu bringen.

„Überall dort, wo fachärztliche Mehrheiten fehlen, werden unsere Interessen untergebuttert!” Der Wahlumschlag geht Ihnen in den nächsten Tagen zu, ich empfehle, Sie legen ihn am besten gar nicht erst auf den to-do-Stapel, sondern Sie wählen sofort – 5 Minuten, die für die zukünftige Gestaltung der KV Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung sind.

Fachärzte wählen Fachärzte,
Fachärzte wählen FAiRLP!

Herzliche Grüße

Dr. Lutz Riedel
Landesvorsitzender der ANC RLP im BNC
Regionalvertreter des BDC | Rheinland

Weiterführende Informationen
Flyer "Fachärzte wählen Fachärzte"

Ärztemonitor 2016: Ärzte lieben ihren Beruf trotz hoher Belastung

Trotz hoher Belastung arbeiten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gern in ihrem Beruf. Mehr als 90 Prozent sind zufrieden mit ihrer Tätigkeit, fast jeder Dritte fühlt sich allerdings „ausgebrannt“. Das ergab der Ärztemonitor 2016, den KBV und NAV-Virchow-Bund heute Journalisten vorstellten.

„Es ist bemerkenswert, dass die Zufriedenheitswerte mit der eigenen Arbeit seit der ersten Befragung im Jahr 2012 unverändert hoch ausgefallen sind“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Das zeige, dass die ärztliche und psychotherapeutische Arbeit mit den Patienten sehr motiviere. Gassen sieht darin auch eine Stärke des KV-Systems, dem es gelänge, so manche gesetzliche Vorgabe abzumildern.

Der Ärztemonitor gilt mit rund 11.000 Teilnehmern als die größte Befragung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland. Er wird alle zwei Jahre im Auftrag von KBV und NAV-Virchow-Bund durchgeführt.

Fachärzte sind unzufriedener

Rund 95 Prozent der Haus- und Fachärzte sowie 98 Prozent der Psychotherapeuten in Deutschland gaben an, Spaß an ihrem Beruf zu haben. 86 Prozent würden den Beruf heute wieder ergreifen. Zwei von drei Ärzten sind zufrieden mit ihrem monatlichen Einkommen. Ungefähr genauso viele schätzen die wirtschaftliche Situation ihrer Praxis positiv ein.

Dennoch gibt es aus Sicht des Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes Dr. Dirk Heinrich Grund zur Sorge: „Der Anstieg bei den Zufriedenheitswerten verläuft nicht für alle Fachgruppen gleich. Während die Hausärzte seit 2012 ein erfreuliches Plus verzeichnen konnten, halten insbesondere die grundversorgenden Fachärzte bei dieser Entwicklung nicht Schritt.“ Drei Viertel der Hausärzte sähen keine wirtschaftlichen Probleme, bei den Fachärzten seien es nur 63 Prozent, betonte Heinrich. Diese Kluft sei seit 2012 kontinuierlich größer geworden.

Jeder Dritte fühlt sich „ausgebrannt“

Zu den „kritischen Brennpunkten“ zählen laut Gassen die Schwierigkeiten bei der Nachfolgersuche (70 Prozent) und der Mangel an Zeit für den Patienten (56 Prozent). Hinzu komme die Belastung durch Bürokratie, die in vielen Praxen einen ganzen Arbeitstag an Zeit koste. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 52,2 Stunden und 44,6 Patienten am Tag fühlten sich zudem rund 30 Prozent der Mediziner durch ihre Arbeit „ausgebrannt“.

Insgesamt zufriedener als Ärzte sind Psychotherapeuten, insbesondere mit ihrem Beruf. So gaben alle Befragten an, ihre Arbeit als nützlich zu erachten. Anders sieht es beim Finanziellen aus – gerade einmal die Hälfte bewertet ihre wirtschaftliche Situation positiv. Rund 37 Prozent der Befragten gaben an, erschöpft zu sein. Dafür haben Psychotherapeuten weniger Probleme, einen Praxisnachfolger zu finden. Nur knapp 30 Prozent derjenigen, die auf Nachfolgersuche sind, empfinden diese als schwierig. Bei den Ärzten sind es 70 Prozent.

Telemedizin gewinnt an Bedeutung

Der Ärztemonitor 2016 umfasst darüber hinaus Aussagen zu Themen wie die Weiterbildung von Ärzten in der eigenen Praxis und die Mitarbeit in Praxisnetzen. Befragt wurden die Teilnehmer auch zur Telemedizin. Zwei Drittel der Vertragsärzte gab an, dass Telemedizin in den nächsten fünf Jahren zum Praxisalltag gehören wird. Aktuell nutzen zwölf Prozent telemedizinische Anwendungen.

Ärztemonitor 2012 und 2014

Die ersten beiden Befragungen fanden 2012 und 2014 statt. Der Vergleich der Ergebnisse ermöglicht es, sowohl stabile Muster zu erkennen als auch Entwicklungen aufzuzeigen. Die Teilnehmer der Befragung werden jeweils per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Interviews erfolgen telefonisch.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 20.10.2016

Zi: Portalpraxen nicht an jedem Krankenhaus möglich

Die Einrichtung von Portalpraxen ist nicht an jedem Krankenhaus möglich. Das geht aus aktuellen Modellrechnungen hervor, die die Wissenschaftler des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vorgenommen haben. Kernpunkt ist, dass es nicht ausreichend Ärzte gibt.

Nach den Berechnungen der Wissenschaftler müsste jeder der 55.400 Hausärzte zusätzlich zu den bestehenden Bereitschaftsdiensten im Schnitt 21 Dienste im Jahr absolvieren, wenn an allen rund 1.600 Klinikstandorten mit einer Notfallversorgung Portalpraxen eingerichtet werden würden. Um diese Praxen zwischen 7 und 23 Uhr zu besetzen, wäre ein Zwei-Schicht-Betrieb von je acht Stunden notwendig.

Enorme Zusatzbelastung

Dies würde jede zweite Woche eine Schicht in einer Portalpraxis bedeuten. „Eine solche Zusatzbelastung ist angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an hausärztlichem Nachwuchs weder jetzt noch künftig durchsetzbar“, betonte der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried. Zudem würden enorme Kosten entstehen.

Ähnlich sieht den Modellrechnungen des Zi zufolge die Situation bei den Fachärzten aus. In der kinderärztlichen Versorgung wäre ein solches Angebot ungeachtet der Kosten gar nicht zu leisten, weil es zu wenige Kinderärzte gibt. Das Zi leitet daraus ab, dass die Zahl der Anlaufstellen für die Notfallbehandlung an den Krankenhäusern begrenzt werden muss.

Gezielte Schaffung von Anlaufstellen erforderlich

Hintergrund der Etablierung der gesetzlich verankerten Portalpraxen ist, dass immer mehr Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser mit Beschwerden aufsuchen, die auch von niedergelassenen Ärzten behandelt werden könnten. Viele werden direkt für eine stationäre Behandlung aufgenommen.

Im Jahr 2014 lag nach Angaben des Zentralinstituts der Anteil der Patienten, die aufgrund einer ärztlichen Einweisung im Krankenhaus behandelt wurden, erstmals unter 50 Prozent. Von den Patienten, die werktags ohne Einweisung wegen einer ambulant behandelbaren Krankheit aufgenommen wurden, suchte die Hälfte aus eigener Entscheidung eine Notaufnahme auf, obwohl die Praxen geöffnet hatten.

Mehrheitlich handelt es sich bei diesen Direktinanspruchnahmen der Kliniken nicht um echte Notfälle. Dem will die Politik nun mit vorgelagerten Anlaufstellen entgegensteuern. Von den Kassenärztlichen Vereinigungen werden bereits an vielen Orten in Kooperation mit Kliniken Portalpraxen eingerichtet.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Herbert-Lewin-Platz 3, 10623 Berlin, www.zi.de, 13.10.2016

Tarifabschluss für die kommunalen Krankenhäuser erzielt

VKA und Marburger Bund einigen sich auf insgesamt 5,0 Prozent mehr Gehalt / Laufzeit von 28 Monaten / Einigung auch in der Frage der Zusatzversorgung

Früher Verhandlungserfolg in der Tarifrunde für die rund 52.500 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken. Die kommunalen Arbeitgeber und der Marburger Bund haben sich nach zweitägigen Verhandlungen in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2016 auf einen Tarifabschluss verständigt: die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte sollen rückwirkend zum 1. September 2016 um 2,3 Prozent steigen, ab 1. September 2017 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Mai 2018 noch einmal um 0,7 Prozent. Die Laufzeit beträgt 28 Monate bis zum 31. Dezember 2018. Die Laufzeit der Regelungen zum Bereitschaftsdienst wurde bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

„Wir haben von Beginn an deutlich gemacht, dass die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser sehr eng sind. Vor diesem Hintergrund ist natürlich jeder Euro zusätzlich schwierig, dennoch ist der Kompromiss insgesamt vertretbar. Insbesondere die lange Laufzeit der Entgelttabellen sowie des Bereitschaftsdienstes bietet den kommunalen Kliniken Planungssicherheit“, sagte Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer und Vorsitzender des Gruppenausschusses Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Die Tarifeinigung bedeutet für die kommunalen Krankenhäuser Mehrbelastungen in Höhe von rund 460 Millionen Euro für die gesamte Laufzeit. In der Frage der Zusatzversorgung haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Regelung zur Eigenbeteiligung der Ärztinnen und Ärzte geeinigt. „Eine Lösung in der Frage der Zusatzversorgung war für die kommunalen Arbeitgeber wichtig. Mit diesem Abschluss haben wir nun wieder inhaltlich einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern. Dies dient der Stabilisierung der Zusatzversorgung“, sagte Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der VKA, im Anschluss an die Verhandlungen in Bonn.

Weiterführende Informationen
Informationen zur Tarifrunde
Informationen zur Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA)

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt, www.vka.de , 19.10.2016