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Schaufenster Februar 2017

Die Akademien der Chirurgie im Überblick

Bei all den Fort- und Weiterbildungsangeboten kann man schon mal den Überblick verlieren. Deshalb finden Sie seit Anfang des Jahres einen Überblick der „Akademien der Chirurgie“ auf der DGCH-Homepage.

Unter anderem sind die BDC|Akademie, das Weiterbildungsangebot der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, die Private Akademie Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin und die Akademie für Kinderchirurgie vertreten.

Knochenschrauben aus Stahl und Titan bald Vergangenheit?

Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung (IFAM) haben nun offenbar gemeinsam mit Forschern der Unikliniken Bonn und Gießen-Marburg sowie der Uni Bremen eine Alternative gefunden. Es handelt sich um einen Schraubnagel aus biokeramischem Material, konkret: aus Kalziumphosphat oder Hydroxylapatit, beides Stoffe, die dem Knochengewebe sehr ähnlich sind. Dieser sogenannte „Schragel“ kann im Körper verbleiben und verwächst mit den Knochen, soll sogar auch das Knochenwachstum fördern können.

Forschungspreis
Ausschreibung: Ferdinand-Sauerbruch-Forschungspreis 2017

Ziel ist die Anerkennung und Förderung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten jüngerer Chirurgen (Assistenten und Oberärzte). Er wird jährlich im Rahmen der Berliner Chirurgentreffen vergeben und ist zurzeit dotiert mit 2500 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, sind Bewerbungen bis zum 31. März einzureichen. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen.

Leserbrief
Kommentar zu „Chirurgie in Zahlen“, Passion Chirurgie IV/2016 (S. 9)

Seit den 1980er Jahren wird ein Endoprothesenregister geplant und scheiterte sicher nicht an den Operateuren.

1989 hatte ich mich freiwillig an ein Register der Firma Aesculap in Tuttlingen angeschlossen, da es sonst kein offizielles Register gab.

Mit Einführung der DRGs wäre die Erweiterung in ein gesamtdeutsches Endoprothesenregister ohne weiteres verpflichtend möglich gewesen, warum wurde diese Möglichkeit nicht genutzt? Das Nicht-Ausfüllen der Prothesendokumentation wurde von den Krankenkassen mit einer Strafe geahndet. Warum haben die Krankenkassen mit den Fachverbänden diese verpflichtende Dokumentation nicht genutzt? In dieses Dokument bei der Erstimplantation und auch der Revision hätten ohne weiteres die Daten der verwendeten Implantate und z. B. auch Angaben zur Erstoperation bei Revision ohne weiteres eingefügt werden können.

Steckt gar die Industrie dahinter? Es wäre ja möglich, bei der Vielzahl von angebotenen Implantattypen, dass durch eine ordentliche Dokumentation z. B. häufiger Komplikationen oder vermehrten Revisionsraten, das ein oder andere Produkt vom Markt hätte genommen werden müssen, eventuell wäre auch so manches Krankenhaus ins nähere Visier gekommen!

Warum also gibt es dieses Endoprothesenregister nicht verpflichtend für Alle die Prothesen einbauen?

Mir ist das nach all den Jahren (immerhin habe ich hier in Neuburg seit 1988 und schon vorher in Heidenheim Hüft- und auch Knieprothesen implantiert) noch immer nicht klar geworden, wo doch ansonsten in Deutschland fast alles bis ins Detail reguliert und kontrolliert ist.

Schande über die Deutsche Chirurgie bzw. auch Orthopädie!

Dr. Ludwig Krätzig, Neuburg
ludwig.kraetzig@t-online.de

Herzbericht 2016 – Herzchirurgie in Deutschland

Der in Berlin vorgestellte Herzbericht 2016 bestätigt, dass die herzchirurgische Versorgung bundesweit mit 78 Abteilungen auf hohem Qualitätsniveau etabliert ist. Die Verbesserung der Lebenserwartung – und insbesondere auch der Lebensqualität – der Patienten ist eine wesentliche Prämisse für die in Deutschland knapp 1.000 tätigen Herzchirurgen. „Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Deutschland 128.175 Herzoperationen durchgeführt“, erläutert PD Dr. Wolfgang Harringer, erster Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Trotz des kontinuierlichen Anstiegs des Lebensalters, und den damit einhergehenden Begleiterkrankungen, liegen die Überlebensraten der Patienten dank der kontinuierlichen Weiterentwicklungen bestehender, und Initiierung minimalinvasiver, schonenderer Operationsverfahren, weiterhin bei ca. 97 Prozent.“

Selbstverständlich hat der demographische Wandel auch einen Einfluss auf die Entwicklung der Herzchirurgie. „Seit 1990 ist ein kontinuierlicher Anstieg von Patienten höheren Alters zu beobachten“, erklärt Herzchirurg Harringer. Im Jahr 2015 waren bereits 15 Prozent aller herzchirurgischen Patienten mindestens 80 Jahre alt. Betrachtet man alle Herzerkrankungen, ist festzustellen, dass die Prävalenz bei Männern höher ist. Beispielsweise waren die Patienten mit koronarer Herzerkrankung, die eine Bypass-Operation erhielten, in 78 Prozent Männer und nur in 22 Prozent Frauen (2015). Die Herzchirurgie leistet mit vielfältigen Verfahren und patientenindividuellen Therapien bedeutende Beiträge in der Herzmedizin. Umso mehr begrüßt die DGTHG die obligate Umsetzung interdisziplinärer Herzteams.

Entscheidung im Herzteam: bestmögliche Patientenversorgung und -sicherheit

Interdisziplinärer Austausch und fachgebietsübergreifende Kooperation bedeuten für den Patienten in jedem Fall die bestmögliche Option und führen zu einer auf ihn abgestimmten Therapieempfehlung. Aus diesem Grund sind mit Blick auf die hochwertige medizinische Versorgung Herzteams – im Kern bestehend aus Herzchirurgen, Kardiologen, Kinderkardiologen und Anästhesisten – die optimale personelle Basis für eine erfolgreiche Patientenbehandlung. Das „Herz-Team-Konzept“ ist in zahlreichen nationalen und internationalen Leitlinien explizit als ein wesentlicher Faktor der Patientenversorgung ausgewiesen (Guidelines on myocardial revascularisation ESC/EACTS 2014; aktualisierte Nationale Versorgungsrichtlinie chronische Koronare Herzkrankheit 2016). „Wir begrüßen das empfohlene Herzteam-Konzept ausdrücklich, dies im Hinblick auf alle Therapieverfahren in der Herzmedizin. Für die Behandlung der Koronaren Herzkrankheit gibt es aus Sicht der Herzchirurgen noch Verbesserungspotential“, so Harringer.

Koronare Herzkrankheit (KHK) und Herzchirurgie: in 90 Prozent aller Fälle sind Verkalkungen die Ursache der Herzerkrankung

Die Koronare Herzkrankheit als Erkrankung der Arterien des Herzens ist die häufigste Todesursache in den westlichen Industrieländern. Ablagerungen an den Gefäßwänden (Plaques) verursachen die Arterienverkalkung (Arteriosklerose) und damit Gefäßverengungen (Stenosen) bis hin zu Verschlüssen, welche zu einer Mangelversorgung des Herzens mit Sauerstoff führen. In 10 Prozent aller Fälle sind andere Ursachen verantwortlich für die Entstehung der KHK. Die Folgen können von der Angina pectoris über Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt reichen. Die stationäre Morbiditätsziffer der KHK hat von 2013 bis 2015 nur marginal um 0,8% abgenommen (2013: 807,1; 2015:800,5). Das patientenindividuelle Versorgungskonzept der Koronaren Herzkrankheit richtet sich nach diversen Parametern.

Bypass-Operation: besonders vorteilhaft bei komplexen Gefäßverengungen, kein Patientenhöchstalter für Operationen; Diabetes-Patienten profitieren überproportional

Bei komplexen koronaren Mehr-Gefäßerkrankungen und/oder Hauptstammstenose (Verengung der großen Herzkrangefäße im Ursprungsteil) besteht eine klare Indikation für die koronare Bypass-Operation. Dies sowohl bezogen auf die Beschwerdefreiheit und insbesondere auch im Hinblick auf die Überlebensrate und Lebensqualität (siehe 5-Jahres-Ergebnisse der Syntax-Studie) der betroffenen Patienten. „Patienten jeglichen Alters können herzchirurgisch revaskularisiert werden“, betont Harringer. „Es gibt keine fixe Altersobergrenze. 2015 machte die Altersgruppe der ab 70+ Jahre 48,4 Prozent aller koronaren Bypass-Patienten aus.“ Männer sind in allen Altersgruppen häufiger betroffen als Frauen – nur jede vierte Frau erhält eine koronare Bypass-Operation. Insgesamt wurden 2015 bundesweit rund 52.000 isolierte und kombinierte Bypass-Operationen durchgeführt.

„Welches Verfahren für den Patienten das bestmögliche ist, muss im interdisziplinären Kompetenzteam – dem Herzteam – entschieden werden. Die im Jahr 2014 aktualisierte ESC/EACTS „Guidelines on myocardial revascularisation“ bestätigt ebenso wie die Nationale Versorgungsleitlinie chronische KHK die Konzeption der Kooperation und Entscheidungsfindung im Herz-Team“, betont Harringer. „Jeder Patient muss individuell und im Kontext seines Herzleidens, wie auch seiner Begleiterkrankungen betrachtet und beraten werden. Zum Beispiel profitieren Patienten mit Diabetes mellitus überproportional von einer koronaren Bypass-Operation im Vergleich zu anderen Therapiekonzepten. Für multimorbide Hochrisikopatienten im hohen Lebensalter kann durchaus auch eine Intervention das Mittel der ersten Wahl sein. Wie konsequent und erfolgreich sich die Zusammenarbeit im Herzteam gestalten kann, sieht man an der seit mehreren Jahrzehnten praktizierten engen Zusammenarbeit und Abstimmung von Herzchirurgen und Kinderkardiologen bei der Behandlung von Patienten mit angeborenen Herzfehlern.“

Herzklappenchirurgie: kontinuierlicher Anstieg der Eingriffe; Mitralklappe kann zumeist rekonstruiert werden, G-BA Richtlinie etabliert Herzteam bei TAVI und Mitral Clip

Europaweit gehört die Verengung der Aortenklappe (Aortenklappenstenose) zu den häufigsten Herzklappenerkrankungen, die verschleißbedingt, insbesondere im hohen Lebensalter, auftritt. „Die Aortenklappenstenose ist derzeit die häufigste invasiv therapierte Herzklappenerkrankung, gefolgt von der Mitralklappeninsuffizienz. Insgesamt stieg 2015 die Anzahl der Herzklappeneingriffe um ca. 3 Prozent auf 32.346 (2014: 31.359) an. 11.183 dieser Eingriffe waren im Jahr 2015 konventionelle Aortenklappenersatz-Operationen“, erklärt Harringer. Mit 6.027 isolierten Mitralklappen-Operationen setzte sich der kurative Ansatz auch im 2015 fort: Bei rund zwei Drittel (63,6 Prozent) der Operationen konnte die patienteneigene Herzklappe rekonstruiert, und in ihrer Funktion wiederhergestellt werden. Biologische oder mechanische Mitralklappen-Prothesen waren in 36,4 % aller Fälle notwendig.

Neben den konventionellen Operationsverfahren bieten minimalinvasive kathetergestützte Techniken (TAVI und Mitral Clip) eine schonende Alternative für ausgewählte Patienten höheren Lebensalters in Kombination mit erheblichen Begleiterkrankungen. Die Zahl kathetergestützter Aortenklappenimplantationen (TAVI) im Jahr 2015 beträgt laut des deutschen Herzberichtes 15.573. „Die kathetergestützte Aortenklappen-implantation und die transvenöse Clip-Rekonstruktion der Mitralklappe unterliegen in Deutschland besonderen Voraussetzungen und dürfen seit dem 20. Juli 2015 nur nach interdisziplinärem Konsens des etablierten Herzteams mit festgelegten Prozessen und verbindlich definierter Infrastruktur durchgeführt werden“, erklärt PD Dr. Harringer. „So sieht es die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Wir begrüßen dies ausdrücklich.“

Neues Rekordtief: Mangel an Spenderherzen

Die dramatische Entwicklung bei den Herztransplantationen setze sich auch mit einem Rekordtief im Jahr 2015 fort. Wurden 2014 noch 294 Herztransplantationen durchgeführt, so sank die Anzahl weiter auf 283 im Jahr 2015. Zwar werden nach Angaben der DGTHG Herzunterstützungssysteme, welche als Alternative oder als Überbrückung bei mehr als 90 Prozent der Patienten implantiert werden, immer leistungsfähiger, stellen jedoch keinen adäquaten bzw. vollumfänglichen Ersatz für ein Spenderherz dar. „Aufgrund ihrer lebensbedrohlichen Erkrankung müssen viele der schwerst-herzkranken Patienten meist mehrere Monate im Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation auf die lebensrettende Transplantation warten“, erklärt Herzchirurg Harringer. „Alle Beteiligten sollten daher weiter an die Spendebereitschaft der Bevölkerung appellieren.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de, 25.01.2016

Zuwendungen im Gesundheitsmarkt: Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die “Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern” aktualisiert und veröffentlicht. Die 24-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der “Healthcare Compliance”:

  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Musterverträge

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 18.01.2017

GKV-SVSG passiert Gesundheitsausschuss des Bundestages

Entgegen der Kritik von Krankenkassen, Kassenverbänden und Ärzteorganisationen hat der Gesetzentwurf zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz den zuständigen Ausschuss im Bundestag passiert. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten schärferen Kontrollen für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen rücken damit näher.
Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) der Bundesregierung hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Für die Vorlage votierten am Mittwoch (25.01.2017) die Fraktionen von Union und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Zuvor hatte der Ausschuss noch knapp ein Dutzend Änderungsanträge angenommen, mit denen die Koalitionsfraktionen auf Kritik in der Expertenanhörung reagierten.

Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linksfraktion fordert eine stärkere Patientenvertretung in der Selbstverwaltung, die Grünen verlangten bessere Kontrollmechanismen.

Bei der Anhörung über den Gesetzentwurf hatten sich die Akteure der gesundheitlichen Selbstverwaltung unlängst sehr kritisch zu der Reform geäußert und dafür geworben, den Entwurf entweder deutlich nachzubessern oder auf das Vorhaben ganz zu verzichten (vgl. “Links zum Thema”).

Schärfere Kontrollen und erweiterte Pflichten

Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf mehrere skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und setzt auf erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung. Die Novelle beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.

Für die Mitglieder der Selbstverwaltung sollen schärfere interne und externe Kontrollen eingeführt werden. So werden die Prüf- und Mitteilungspflichten bei Beteiligungen und Neugründungen der Organisationen erweitert. Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung soll regelmäßig extern überprüft werden. Mit der verpflichtenden Einrichtung einer Innenrevision sollen Verstöße an die Aufsicht gemeldet werden.

Entsendung eines Staatskommissars durch BMG möglich

Der Gesetzentwurf sieht Möglichkeiten vor, in bestimmten Fallkonstellationen Satzungsänderungen durchzusetzen oder rechtswidrige Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane aufzuheben. Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen, soll das BMG dazu berechtigt sein, eine “Person für besondere Angelegenheiten” zu benennen und in die betreffende Spitzenorganisation zu entsenden.

Mit den Änderungsanträgen wird unter anderem präzisiert, in welchen Fällen der umstrittene “Staatskommissar” zur Kontrolle in besonderen Angelegenheiten an die Einrichtungen entsandt werden kann. Zudem werden Haftungsfragen geregelt und Berichtspflichten präzisiert.

Quelle: Redaktion kkdirekt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim; © 2017 kkdirekt Alle Beiträge unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Copyright von kkdirekt.de. Alle Rechte vorbehalten. http://www.krankenkassen-direkt.de/kontakt/impressum.pl

Weiterführende Informationen
Gesetzentwurf
Antrag der Fraktion Die Linke
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

BDC|Niedersachsen und Bremen: Fortbildung und Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

wir möchten Sie herzlich zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung des BDC|Niedersachsen und BDC|Bremen sowie des ANC|Niedersachen einladen. Traditionsgemäß werden Vorträge zu gemischten fachlichen Themen und aktuelle Themen aus der Berufspolitik präsentiert. Auch die Mitgliederversammlung ist wieder Teil des Programms.

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung und Mitgliederversammlung 2017

am 18. Februar 2017, 09:00-14:00 Uhr

Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Berliner Allee 22, Raum 419
30165 Hannover
Anmeldung per Fax an (0531) 595-2090 oder E-Mail an chirurgie@klinikum-braunschweig.de

Wir hoffen, dass Ihnen die aktuellen Themen gefallen und so ein interessantes Programm für Sie entstanden ist.

Wie immer wird die Veranstaltung für Fortbildungspunkte akkreditiert.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Prof. Dr. med. G. Schumacher
Vorsitzender BDC|Niedersachsen

Prof. Dr. med. M. P. Hahn
Vorsitzender BDC|Bremen

Dr. med. G.-D. von Koschitzky
Vorsitzender ANC|Niedersachsen

Programm

Terrorgefahr: Mediziner fordern Ausstattung von Rettungswagen mit Tourniquets

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) fordern, dass Rettungswagen bundesweit mit sogenannten Tourniquets ausgestattet werden. Das Tourniquet ist ein Abbindesystem, mit dem eine lebensbedrohliche Blutung an Armen oder Beinen unterbrochen und gestoppt werden soll – beispielsweise nach Explosions- oder Schussverletzungen bei einem Terroranschlag. Auf diese Forderung verständigten sich die Unfallchirurgen und Rettungsmediziner auf der DGU-Veranstaltung „Terroranschläge – eine neue traumatologische Herausforderung“ am 14. Januar 2017 in München. DGU-Präsident Prof. Dr. Ingo Marzi sagt: „Wir müssen uns weiterhin gut für den Fall terroristischer Anschläge vorbereiten – daher ist es sinnvoll, die Ausstattung mit Tourniquets für die Schwerverletztenversorgung nachzuholen.“

Der Sprecher der DGAI-Arbeitsgemeinschaft (AG) Taktische Medizin und Oberstarzt Prof. Dr. Matthias Helm wies in seinem Vortrag darauf hin, dass etwa 90 Prozent der Opfer von Terroranschlägen sterben würden, weil sie verbluteten. „Die Stillung der Blutung steht nach einer Explosion an erster Stelle“, betont DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Reinhard Hoffmann. Die Erfahrung von Medizinern, die die Opfer der Anschläge von Paris vor Ort versorgten, zeige, dass die Tourniquets, die auf den Rettungswagen waren, nicht ausreichten – die Rettungskräfte und Ärzte griffen auf ihre Hosengürtel zurück und banden damit die verletzten Extremitäten ab. “Das Tourniquet ist eine einfache Maßnahme, um eine Blutung zu stoppen und somit Leben zu retten. Wir müssen es nur parat haben”, sind sich Hoffmann und Helm einig.

Das Tourniquet stammt ursprünglich aus der militärischen Einsatzmedizin. Angesichts der aktuellen Terrorgefahr erfährt es nun auch in der Zivilmedizin große Bedeutung. Während in Frankreich alle Rettungsfahrzeuge damit ausgestattet sind, ist das in Deutschland noch nicht flächendeckend der Fall: Die Rettungswagen in Bayern haben bereits militärische Sanitätsausrüstung an Bord. „Schuss- und Explosionsverletzungen sind hierzulande seit 60 Jahren ein seltenes Verletzungsmuster. Daher müssen wir uns neu darauf einstellen, um optimal vorbereitet zu sein – sowohl in den Krankenhäusern, als auch am Unfallort“, sagt Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert, Leiter der DGU-AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie.

Zudem überlegen die Unfallchirurgen, auch die Bevölkerung in die Versorgung stark blutender Schuss- und Explosionsverletzungen einzubeziehen: In einem nächsten Schritt wäre es denkbar, öffentliche Plätze mit Tourniquets auszustatten – analog zu Defibrillatoren. Da die Tourniquets, die einer Blutdruckmanschette ähneln, leicht zu handhaben sind, könnte jeder Bürger im Ernstfall dazu beitragen, dass bei einer lebensbedrohlichen Blutung schnell gehandelt werden kann. Die Schulung darin könnte ein Punkt bei Erste-Hilfe-Kursen sein.

In den USA gibt es die Kampagne „Stop the bleeding“: Gemeinnützige Organisationen werben in gemeinsamer Verantwortung mit der Regierung dafür, dass jeder Bürger in die Lage versetzt werden kann, eine lebensgefährliche Blutung zu stoppen. „Diese politische Unterstützung wünschen wir uns auch in Deutschland“, sagt Hoffmann. Bisher gingen alle Aktivitäten, um die medizinische Versorgung von Opfern von Terroranschlägen zu optimieren, auf gemeinnützige Initiativen zurück. „Hier vermissen wir ein politisches Signal“, betont Hoffmann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.; Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgu-online.de; Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin e.V., Roritzerstr. 27, 90419 Nürnberg, www.dgai.de, 19.01.2017

Debatte um Krankenhaushygiene: Diskreditierung statt Patientenaufklärung

Berlin, 19. Januar 2017: Chirurgen kritisieren die Berichte des Recherchenetzwerkes „Correctiv“ und des ARD-Magazins „Plusminus“ zur Hygiene in deutschen Krankenhäusern. Transparenz sei das Motiv der kürzlich veröffentlichten Auswertung der Krankenhausqualitätsberichte und Daten des BKK Landesverbandes Nordwest. Wieviel Nutzen diese vermeintliche Transparenz auf Grundlage veralteter Daten für Patienten wirklich hat ist fraglich. Klar ist, seit der Veröffentlichung stehen einige Krankenhäuser auf der „roten Liste“. Diese Einteilung ist zweifelhaft und wird vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert.

„Es werden einige Krankenhäuser auf der Übersichtskarte fälschlicherweise an den Pranger gestellt“, erklärt Vizepräsidentin des BDC Prof. Dr. med. Julia Seifert. „Patienten werden verunsichert und nicht gestärkt.“

Als Ergebnis der Auswertung können Patienten über „Correctiv“ auf eine Übersichtskarte zugreifen, die rot und grün markierte Krankenhäuser zeigt – also welches Krankenhaus im Jahr 2014 „Minimalkriterien” an Hygienepersonal erfüllt und welches nicht. Grundlage dafür sind Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Institutes von 2009. Diese Empfehlungen werden allerdings falsch dargestellt: denn laut KRINKO-Empfehlung müssen Krankenhäuser ab 400 Betten ausschließlich einen Krankenhaushygieniker beauftragen – in der Auswertung heißt es aber, dass diese 400-Betten-Grenze auch für hygienebeauftragte Ärzte und Pfleger gelte.

„Die Auswertung vermittelt, dass Hygienestandards in rot markierten Kliniken nicht ausreichend seien – Krankenhäuser werden diskreditiert“, so Seifert. „Ausreichendes Hygiene-Fachpersonal in Kliniken ist auf jeden Fall notwendig. Maßgeblich sind allerdings auch die generelle Personalausstattung sowie die Arbeitsauslastung innerhalb der Krankenhäuser“, erklärt Seifert. „Denn auch das Hygiene-Fachpersonal ist machtlos, wenn die Zeit fehlt, um z. T. aufwendige Hygienestandards einzuhalten. Politik und Krankenhausleitungen müssen die Rahmenbedingungen schaffen, sodass sich alle Angestellten im Krankenhaus mehr Zeit für Hygienemaßnahmen nehmen können.“

Bis zum 31.12.2016 wurde bewusst eine bundesweite Übergangsregelung zur Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen geschaffen, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierungen der Hygieneverordnungen klar war, dass nicht ausreichend Personal aus- bzw. weitergebildet werden könne. Die Übergangsregelung war 2014, also zum Zeitpunkt der Datenerhebung, noch in Kraft. Diese Regelung wird in der Auswertung ebenfalls nicht beachtet.

PM zum Download

Passion Chirurgie 01/2017: Kinderchirurgie im Fokus

Die gemeinsame Mitgliederzeitschrift von DGCH und BDC ist ein großer Schritt und ein greifbarer Erfolg. Deshalb wünschen wir uns zum neuen Jahr eine zahlreiche und interessierte Leserschaft – mit vielen gemeinsamen Ideen.

Der Fokus der Januarausgabe liegt auf der Kinderchirurgie. Besonders hier darf die Forderung nach ökonomischer Effizienz den ärztlichen Entscheidungsprozess niemals primär beeinflussen. Der klinische Nutzen für die Patienten muss klar im Vordergrund stehen. Für chirurgisch kranke Säuglinge, Kleinkinder und Kinder kann dieser Anspruch nur durch spezialisierte kinderchirurgische Expertise und spezielle klinische Erfahrung mit entsprechender Versorgungsqualität erfüllt werden.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen der neuen Ausgabe und ein erfolgreiches Jahr 2017!

Passion Chirurgie 01/2017

Überblick der KBV: Neuerungen und Änderungen 2017

Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat die KBV zusammengestellt.

Die Übersicht fasst alle Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.

HIER finden Sie alle Änderungen im Überblick.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 12.01.2017

Das Programm steht: Workshop “Musterweiterbildungsordnung im Fokus”

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) laden Sie recht herzlich zu einem gemeinsamen und überregionalen Gedankenaustausch ein.

08. Februar 2017
11.00 – 15.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus, Raum Robert Koch
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin

Ziel des Workshops ist es, über aktuelle Entwicklungen zur Musterweiterbildungsordnung innerhalb des Fachgebietes Chirurgie in den verschiedenen Landesärztekammern zu informieren und zu diskutieren.

Das detaillierte Programm finden Sie HIER.

Höflichst bitten wir Sie, das beigefügte Formular mit der Bestätigung Ihrer Teilnahme auszufüllen und an uns zurückzusenden. Gerne können Sie uns Ihre Teilnahme auch per E-Mail an service@bdc.de mitteilen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Präsident
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Weiterführende Information
Programm
Anmeldung zum Workshop (Faxformular)

Workshop DGCH BDC