An zwei Tagen dreht sich alles um Zugangswege und die Versorgung von Verletzungen der unteren Extremität. Im OP dann haben die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, die in Vorträgen besprochenen Zugangswege an einer Leiche selbst praktisch durchzuführen. Ein weiteres Highlight ist die Integration eines Lagerungskurses als praktische Übung und zur Vertiefung vorhandenen Wissens. Nach Teilnahme an diesem Kurs sowie an den beiden Osteosynthese-Workshops Obere Extremität und Untere Extremität erhalten Sie das BDC-Zertifikat Osteosynthese.
Empfohlen für: Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung und Fachärztinnen/-ärzte der Unfallchirurgie, Orthopädie aber auch anderer chirurgischen Disziplinen
Wann: 18. – 19. September 2023 Wo: Johnson&Johnson Institute
Hummelsbütteler Steindamm 71
22851 Norderstedt
Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.
Mitglieder des BDC erhalten vergünstigte Teilnahmegebühren.
Unser Neues Format BDC|Schnittstelle präsentiert ab sofort im monatlichen Turnus Persönlichkeiten aus den BDC|Landesverbänden. Den Anfang macht Dr. Ralf Schmitz, Vorsitzender des Landesverbands BDC|Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesverbände.
1. Herr Dr. Schmitz, welchen Auftrag haben Sie sich für Ihren Landesverband auf die Fahne geschrieben?
Die medizinische Versorgung ist in Deutschland föderal organisiert. Dies bedeutet, dass sich sowohl die Krankhausstrukturen als auch die vertragsärztliche Versorgung regional in den einzelnen Ländern deutlich unterschiedlich darstellen können. Meine Aufgabe als Landesverbandsvorsitzender des BDC ist es, den Mitgliedern in Schleswig-Holstein die Auswirkungen der Gesundheitspolitik zu kommunizieren und Hilfestellung bei unterschiedlichen Projekten zu geben, wie etwa die Organisation von Weiterbildungsverbünden oder die Gestaltung einer intersektoralen Versorgung. Als Sprecher der Landesverbandsvorsitzenden wiederum fällt es mir zu, die großen Themen der Gesundheitsversorgung und die regional unterschiedliche Ausgestaltung im Rahmen von Veranstaltungen zu thematisieren, zu diskutieren und Leuchttürme zu identifizieren, die als Vorbild für eine verbesserte Versorgung in den übrigen Regionen dienen könnten.
2. Welches Thema liegt Ihnen für Ihre Region in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
Ganz klar zwei Themenblöcke, die eng miteinander verbunden sind: Zum einen ist es die Ausgestaltung der Weiterbildung unseres chirurgischen Nachwuchses, zum anderen die Verbesserung der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg. Ganz konkret geht es mir um eine bessere Vernetzung und Kooperation zwischen Krankenhaus, MVZ und Praxis auf kollegialer Basis.
3. Wie möchten Sie Ihre Themen mit ihrem Verband anpacken? Was sind die Hürden?
Auch wenn ich selbst als niedergelassener Vertragsarzt in einem MVZ dem ambulanten Versorgungssektor zugehörig bin, so habe ich immer Wert daraufgelegt, die klinikspezifischen Probleme in gleichem Umfang zu adressieren. Um eine signifikante Verbesserung der intersektoralen Versorgung zu erreichen, braucht es handelnde Personen in den beiden Sektoren, die sich vertrauen und offen sind für Veränderungen. Problematisch wird es immer dann, wenn pekuniäre Interessen im Vordergrund stehen und das Gefühl aufkommt, der andere Sektor will einem etwas wegnehmen. Erfreulicherweise mache ich die Erfahrung, das von beiden Seiten eine engere Kooperation immer mehr gewünscht wird.
4. Welche Verantwortung und welchen Einfluss auf die Politik haben die Landesvertretungen des BDC aus Ihrer Sicht?
Die Landesverbände des BDC können und sollen Einfluss in den ärztlichen Standesorganisationen ausüben, also in Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenhausgesellschaft. Zudem sollte auch immer der Kontakt zu Landespolitikern und Abgeordneten des Bundestages gesucht werden, letztendlich also den politischen Entscheidern. Diese zugegebenermaßen begrenzten Gestaltungsräume gilt es zu nutzen. Nur durch eine solche Art von Lobbyismus besteht die Möglichkeit, Verbesserungen in der medizinischen Versorgung in unserem Sinne zu erreichen.
5. Was wünschen Sie sich für Ihren Landesverband und die BDC-Landesverbände in den nächsten Jahren?
Nach innen gilt es mehr denn je zu einer Einheit zu finden. Die Chirurgie ist sehr vielfältig, nicht nur wegen der acht Säulen und einer zunehmenden Zahl an Subspezialisierungen. Es gibt den ambulanten Bereich, den Krankenhaussektor, die Einsatzchirurgie in der Bundeswehr und immer größer werdende intersektorale Versorgungsbereiche. Eine sinnvolle und zielorientierte Ausgestaltung dieser verschieden Felder ist nur möglich, wenn wir uns in der Chirurgie als Einheit begreifen und dies auch nach außen kommunizieren. Nur so werden wir wahrgenommen. Ist dies nicht der Fall kommt der alte Caesar wieder ins Spiel: divide et impera – und damit würde uns die Gestaltungsmöglichkeit genommen.
6. Warum lohnt sich als BDC-Mitglied ein Engagement in den Landesverbänden? Wer kann für ein Mandat kandidieren?
Nicht meckern – sondern machen! Das ist meine Devise. Ich kann nur jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehlen, die eigene Kreativität und die eigenen Ideen nicht für sich zu behalten, sondern in diversen Gremien publik zu machen und Mitstreiter zu suchen. Das muss nicht immer eine Mitarbeit im Vorstand eines Landesverbandes des BDC, sondern darf auch eine Kandidatur in Ärztekammer oder KV sein. Natürlich bedeutet ehrenamtliches Engagement immer auch eine zeitliche Belastung, und auch eine gewisse Frustrationstoleranz sollte idealerweise mitgebracht werden. Dann aber kann berufspolitisches Engagement durchaus befriedigend sein und zu positiven Veränderungen führen. Nur eins ist sicher: Eine Veränderung in die gewünschte Richtung ist nur mit dem Engagement möglichst vieler möglich, ohne ein solches ist eine Besserung ausgeschlossen!
Kurzporträt Dr. Ralf W. Schmitz Geboren 1962 in Kleve am Niederrhein. Nach dem Abitur 1981 Aufnahme des Medizin-Studiums 1982 in Kiel. 1986 Auslandssemester an der University of Southern California in Los Angeles, USA. Amerikanisches medizinisches Staatsexamen 1987 und deutsches Staatsexamen 1988.
Beginn der chirurgischen Ausbildung im Kreiskrankenhaus Eckernförde unter Leitung von Dr. O.F. Besch im Jahr 1989. Im gleichen Jahr Promotion zum Doktor der Medizin. 1990 truppenärztliche Tätigkeit im Marinestützpunkt Kiel und Ausbildung zum Taucherarzt am Schifffahrtsmedizinischen Institut der Marine in Kronshagen. 1991 Wiederaufnahme der Weiterbildung in Eckernförde. Über viele Jahre Tätigkeit als Notarzt. 1996 Facharztanerkennung Chirurgie. Ein Jahr später Wechsel in die Unfallchirurgische Klinik der Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel, heute UKSH. Dort Weiterbildung unter Professor Dr. D. Havemann und Professor Dr. H.-J. Egbers. Anerkennung als Arzt für Unfallchirurgie 1999. 2007 Anerkennung als Facharzt für Orthopädie.
Dr. Schmitz ist seit Januar 2000 als Vertragsarzt in Kiel niedergelassen und hat 2006 das MVZ Chirurgie mitgegründet. Mit der Unfallchirurgischen Klinik des UKSH Campus Kiel besteht eine enge Kooperation. Es liegt eine gemeinsame Verbundweiterbildungsermächtigung (Modellprojekt Kiel) vor und es besteht eine enge Zusammenarbeit im TraumaNetzwerk Nord.
Dr. Schmitz engagiert sich stark auf berufspolitischer Ebene. Im BDC ist er seit 2011 der Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein. Seit 2019 ist er Sprecher aller Landesverbandsvorsitzenden und leitet zudem das Referat Niedergelassene Chirurgen (RNC). Als solcher ist er Mitglied im erweiterten Vorstand des BDC. Im neuen Themenreferat Krankenhausstrukturen, intersektorale Versorgung und Nachhaltigkeit engagiert er sich für eine bessere Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinweg.
Der BDC|Landesverband Schleswig-Holstein Der Landesverband Schleswig-Holstein des BDC hat etwas mehr als 500 Mitglieder. Die jährlich stattfindenden Jahrestagungen befassen sich seit vielen Jahren mit den Themen Weiterbildung und Verbesserung der Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg. In diesem Zusammenhang wurde schon 2015 mit Unterstützung der Ärztekammer Schleswig-Holstein das Modellprojekt Chirurgische Verbundweiterbildung Kiel implementiert, ein Projekt, dass bundesweit Beachtung gefunden hat. Der Verband wird aktuell geleitet durch den niedergelassenen Unfallchirurgen Dr. Ralf Schmitz und seinen Stellvertreter Dr. Michael Müller, leitender Oberarzt der Klinik für Unfallchirurgie am UKSH Kiel. Die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen werden vertreten durch den Handchirurgen Professor Dr. Tobias Kisch, den Viszeralchirurgen Dr. Bertram Wittrin und auch Dr. Schmitz.
Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Hierarchien in der Chirurgie sind ein immer wiederkehrendes und spannendes Thema. In der Chirurgie bewegen sich die Akteur:innen heute zwischen althergebrachten und modernen Umgangsformen, die Strukturen des Gesundheitswesens tragen zusätzlich dazu bei. Professor Karl Oldhafer Departmentleiter, Chefarzt und Dekan der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität am Campus Hamburg kennt viele Seiten der Hierarchie. Mit ihm diskutiert Surgeon Talk Moderator Professor Dr. Stephan M. Freys über menschliche und fachliche Hierarchien.
Bezüglich der Eckpunkte, die Grundlage für den zu erarbeitenden Gesetzentwurf sind, gibt es mehrheitlich Einigung (Link zum Eckpunktepapier des BMG am Ende des Beitrags). Bayern votierte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich, alle anderen 14 Bundesländer stimmten der Reform zu.
Die Pläne sehen im Kern vor, das DRG-Vergütungssystem in Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die
Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.
Große Hoffnung auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung setzt man auf die Level-Ii-Krankenhäuser. Die Standorte dieser Häuser sollen „wesentlicher Bestandteil in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Gesundheitsberufe“ sein. Im Verbund mit anderen Kliniken sollen sie eine zentrale Rolle in der Weiterbildung von Ärzten sowie Pflegepersonal bekommen.
Level Ii-Krankenhäuser, die auch von Pflegepersonal geleitet werden können sollen, sollen insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen, könnten sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entwickeln.
Fachlich-medizinische Entscheidungen würden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung bestehe keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal, heißt es in dem Papier weiter.
Neben der allgemeinen stationären Behandlung (mindestens Allgemeinmedizin oder Geriatrie, zusätzlich können Innere Medizin und Chirurgie vorgehalten werden) sollen Level Ii- Krankenhäuser beispielsweise folgende Leistungen erbringen können:
– Ambulante Leistungen aufgrund einer vertragsärztlichen Ermächtigung
– Leistungen des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V
– Leistungen nach 115f SGB V (Hybrid-DRGs)
– Ausbau der Leistungen von Institutsambulanzen aus strukturellem Grund mit Zustimmung des Landes
– belegärztliche Leistungen sowie
– Leistungen der Pflege nach SGB V oder SGB XI (mit Ausnahme der stationären Langzeitpflege), insbesondere Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege
Diese Häuser nähmen allerdings nicht an der Notfallversorgung teil und würden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.
Für den Anteil, der durch Vertragsärzte erbracht wird, gelte grundsätzlich der mit dem vereinbarten Punktwert bewertete ärztliche Leistungsanteil der jeweiligen EBM-Gebührenordnungsposition. Privatärztliche Leistungen würden durch die niedergelassenen Ärzte auf Grundlage der GÖA berechnet.
Nach einem stürmisch-regnerischen Tag in Berlin verbrachten am 5. Juli die Gäste den Parlamentarischen Abend im Garten des Hartmannbunds bei Sonne und in entspannter Atmosphäre. BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg hielt engagiert eine der Eröffnungsreden. Gesprächsthema des Abends waren die Krankenhausreform und die zur gleichen Zeit in Friedrichshafen am Bodensee stattfindenden Gespräche zwischen Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach und den Ministerinnen und Ministern der Länder.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entsprechend seines gesetzlichen Auftrags Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern definiert. Er beschloss unter anderem Mindestanforderungen an das Verfahren, das digitale Assistenzsystem und die Qualifikation des beteiligten medizinischen Personals. Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens soll schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen. Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Entscheidung. Sie habe zur Folge, dass dass ein wesentlicher Teil von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten an Empfang der Notaufnahmen in den Krankenhäusern abgewiesen werden müsse, ohne dass der konkrete Hilfebedarf der Patienten durch eine ärztliche Untersuchung eingeschätzt würde. Aus Sicht der DKG ist dies jedoch notwendig und gesetzlicher Auftrag der Notaufnahmen in den Kliniken.
Berlin, den 28. Juni 2023 – Die Ferienzeit steht vor der Tür. Viele Familien planen eine schöne Zeit – am Badesee, im Park, oder auch einen Urlaub – an der See, am Strand in den Bergen. Aber Achtung! Die Gefahr des Sonnenbrands wird unterschätzt.
Katrin Scherwatzki ist Wundexpertin und spezialisierte Pflegekraft für thermische Verletzungen in der Verbrennungssprechstunde am Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift in Hamburg. Täglich berät sie Eltern, wie diese ihre Kinder vor Verbrennungen, unter anderem der Sonne, schützen können. „Jedes Jahr nehmen wir Kinder stationär auf, die eine Wundversorgung in Narkose erhalten müssen, weil sie einen schweren Sonnenbrand erlitten haben. Durch Vorsorgegespräche möchten wir den Familien dieses Leid ersparen“, erklärt sie. In einem interdisziplinären Team werden jedes Jahr mehr als 500 kleine Patientinnen und Patienten mit Brandverletzungen ambulant oder stationär versorgt.
„Die Haut von Kindern ist viel dünner als die von Erwachsenen und daher viel empfindlicher gegenüber Sonnenstahlen“, so Dr. med. Joachim Suß, Chefarzt der Abteilung für Kinderchirurgie und ausgewiesener Spezialist für Verbrennungen im Kindesalter. „Daher benötigt zarte Kinderhaut einen besonderen Schutz. Auch Hautpartien, die zuvor eine thermische Verletzung durch heiße Flüssigkeiten oder Feuer erlitten haben, sind extrem empfindlich und sollten – bei Erwachsenen übrigens auch – unbedingt vor der Sonne geschützt werden.“
Wundexpertin Scherwatzki berät in der Sprechstunde Eltern und Kinder sorgfältig, wie die empfindliche Haut von Babys und Kleinkindern bis ins Schulalter vor der Sonne geschützt werden kann. Hierzu eignen sich Sonnencremes mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder 50), Kopfbedeckung und der Aufenthalt möglichst im Schatten. Oftmals gibt sie auch die Empfehlung zu einer speziellen UV-Kleidung, etwa für längere Aufenthalte im Freibad, Strand oder besonders für Urlaube in südlicheren Regionen. Kinder unter einem Jahr sollten möglichst gar nicht der direkten Sonnen ausgesetzt werden. „Die Eltern, die wir aufklären, sind sehr dankbar für unsere Hinweise“, so Scherwatzki.
Wenn Eltern und Kinder diese Regeln beachten, können sich alle auf eine ungetrübte Ferien freuen. Mehr Infos hier: www.kindergesundheit-info.de
Herr Dr. Jörg Heberer hat für seine besonderen Verdienste durch die langjährige Beratung und Zusammenarbeit mit der DGCH das Siegel der chirurgischen Fachgesellschaft erhalten. Herr Professor Dr. Andreas Seekamp und Herr Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen überreichten ihm die Auszeichnung bei der Festveranstaltung des Deutschen Chirurgie Kongresses 2023. Der BDC gratuliert Herrn Dr. Heberer als langjährigen Justiziar des Berufsverbands recht herzlich.
Nach großem Umbau öffnet das Berliner Medizinhistorische Museum heute erstmals wieder seine Türen. Als öffentliches Museum der Charité mit regulären Öffnungszeiten gewährt das Berliner Medizinhistorische Museum seinen Besuchern und Besucherinnen faszinierende Einblicke in die Entwicklung der Medizin der letzten dreihundert Jahre. In seiner Dauerausstellung zeigt es vor allem eine etwa 750 Objekte umfassende Sammlung pathologisch-anatomischer Feucht- und Trockenpräparate sowie Modelle und Abbildungen aus zentralen medizinischen Aktionsräumen: dem Anatomischen Theater, dem Anatomischen Museum, dem Labor sowie dem Krankensaal.