06.11.2017 Praxis
Angestellte Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung besser stellen
Der stete Zuwachs angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor ist für den Marburger Bund Zeichen eines strukturellen Wandels in der medizinischen Versorgung. Der Anteil der Angestellten steigt, während der Anteil der Niedergelassenen sinkt. In Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung waren Ende des Jahres 2016 rund 29.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig (KBV-Bundesarztregister). Nicht erfasst sind in der Statistik Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind und solche, die sich in der Weiterbildung befinden. Deutlich mehr als die Hälfte der ambulant Angestellten sind Ärztinnen. Parallel dazu sank die Anzahl der Vertragsärzte innerhalb des Jahres 2016 um 1.200 auf nunmehr rund 107.000. Vor diesem Hintergrund ermutigt der Marburger Bund angestellte Ärztinnen und Ärzte, sich stärker in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu engagieren.
„Eine Einflussnahme auf die Gestaltung der ureigenen Aufgaben der Selbstverwaltung, insbesondere die Honorarverteilung und die Vergütung der Leistungen angestellter Ärzte, aber auch viele andere Themen wie etwa den Umgang mit Teilzeittätigkeiten oder Weiterbildungsfragen, ist nur über eigenes Engagement in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Dies sind in erster Linie die Vertreterversammlungen, aber auch die auf Bundes- und Landesebene einzurichtenden beratenden Fachausschüsse für angestellte Ärztinnen und Ärzte‘ nach § 79c S. 1 Nr. 3 SGB V sowie weitere Ausschüsse“, heißt es in einer Positionierung des Verbandes zur Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.
Die im ambulanten Bereich tätigen Mitglieder des Marburger Bundes erhalten vielfältige Unterstützung, insbesondere bei der Gestaltung der Vergütungs- und Arbeitsbedingungen. Dabei bringen die beratenden Juristen der Landesverbände nicht nur eine genaue Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort mit, sondern sind auch ausgewiesene Spezialisten für arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in sämtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Gleichzeitig macht sich der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte dafür stark, rechtliche Nachteile der Angestellten in der ambulanten Versorgung zu beseitigen. An die Politik richtet sich die Forderung, einen festen anteiligen Wahlkörper für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den KV-Vertreterversammlungen vorzuschreiben. „Die mittlerweile vorgeschriebene Einrichtung von beratenden Fachausschüssen für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist ein erster Schritt, aber nicht ausreichend“, kündigt der Verband eine neuerliche Initiative in dieser Legislaturperiode an.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 25.10.2017
Weitere Artikel zum Thema
24.01.2020 Politik
EBM-Weiterentwicklung mit Wirkung zum 1. April 2020
Die EBM-Reform ist nunmehr abgeschlossen und der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft. Insgesamt ergeben sich wenige Änderungen für die Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie.
30.12.2019 Praxis
KBV-Qualitätsbericht 2019
Die Qualitätssicherung ist und bleibt eine der Kernaufgaben der KBV und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wir sorgen für eine kontinuierliche Förderung der Qualität in der ambulanten Versorgung und halten das Niveau in allen Bereichen sehr hoch“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel heute in Berlin.
19.12.2019 Politik
Zi-Praxis-Panel zur wirtschaftlichen Lage der Arztpraxen 2014 – 2017
Die in den letzten Jahren positive Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in den Vertragsarztpraxen hat sich 2017 merklich abgeschwächt. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisentwicklung sind die Jahresüberschüsse der Praxen gegenüber 2016 um 0,7 Prozent zurückgegangen – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 168.800 Euro je Praxisinhaber.
17.12.2019 Politik
Chirurgen kritisieren EBM-Reform: Änderungen nicht langfristig gedacht
Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den BDC in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegenen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.