06.11.2017 Praxis
Angestellte Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung besser stellen
Der stete Zuwachs angestellter Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor ist für den Marburger Bund Zeichen eines strukturellen Wandels in der medizinischen Versorgung. Der Anteil der Angestellten steigt, während der Anteil der Niedergelassenen sinkt. In Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Einrichtungen der vertragsärztlichen Versorgung waren Ende des Jahres 2016 rund 29.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig (KBV-Bundesarztregister). Nicht erfasst sind in der Statistik Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind und solche, die sich in der Weiterbildung befinden. Deutlich mehr als die Hälfte der ambulant Angestellten sind Ärztinnen. Parallel dazu sank die Anzahl der Vertragsärzte innerhalb des Jahres 2016 um 1.200 auf nunmehr rund 107.000. Vor diesem Hintergrund ermutigt der Marburger Bund angestellte Ärztinnen und Ärzte, sich stärker in den Kassenärztlichen Vereinigungen zu engagieren.
„Eine Einflussnahme auf die Gestaltung der ureigenen Aufgaben der Selbstverwaltung, insbesondere die Honorarverteilung und die Vergütung der Leistungen angestellter Ärzte, aber auch viele andere Themen wie etwa den Umgang mit Teilzeittätigkeiten oder Weiterbildungsfragen, ist nur über eigenes Engagement in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Dies sind in erster Linie die Vertreterversammlungen, aber auch die auf Bundes- und Landesebene einzurichtenden beratenden Fachausschüsse für angestellte Ärztinnen und Ärzte‘ nach § 79c S. 1 Nr. 3 SGB V sowie weitere Ausschüsse“, heißt es in einer Positionierung des Verbandes zur Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.
Die im ambulanten Bereich tätigen Mitglieder des Marburger Bundes erhalten vielfältige Unterstützung, insbesondere bei der Gestaltung der Vergütungs- und Arbeitsbedingungen. Dabei bringen die beratenden Juristen der Landesverbände nicht nur eine genaue Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort mit, sondern sind auch ausgewiesene Spezialisten für arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in sämtlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Gleichzeitig macht sich der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte dafür stark, rechtliche Nachteile der Angestellten in der ambulanten Versorgung zu beseitigen. An die Politik richtet sich die Forderung, einen festen anteiligen Wahlkörper für angestellte Ärztinnen und Ärzte in den KV-Vertreterversammlungen vorzuschreiben. „Die mittlerweile vorgeschriebene Einrichtung von beratenden Fachausschüssen für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist ein erster Schritt, aber nicht ausreichend“, kündigt der Verband eine neuerliche Initiative in dieser Legislaturperiode an.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 25.10.2017
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