Ausrüstung und Organisation

Pandemieplanung in der Arztpraxis - Eine Anleitung zum Umgang mit Corona
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV‘en und der KBV (CoC) hat seine Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ aktualisiert. Die Broschüre - deren erste Auflage bereits im Oktober 2020 veröffentlicht wurde - beschreibt, was zur Festlegung von geeigneten Hygienemaßnahmen und einer strukturierten Pandemieplanung in der Arztpraxis wichtig sind. Diverse Checklisten und Mustervorlagen lassen sich schnell übernehmen und an die eigene Praxis anpassen. Abgerundet werde diese durch verschiedene Hinweise, die Hintergrundinformationen liefern. Die Broschüre ist sowohl ausgedruckt vor Ort als auch in digitaler Form nutzbar. Seit der Veröffentlichung der ersten Version haben sich zum Teil wesentliche Änderungen im Pandemie-Geschehen ergeben. So wurde der Inhalt unter anderem um die Themen „Schnell- und Selbsttests“ und „Impfung“ ergänzt. Auf Hinweise zum ressourcenschonenden Einsatz aufgrund der einstigen Mangelsituation musste dagegen nicht mehr hingewiesen werden. Um Arztpraxen in der einrichtungsinternen Organisation mit dem Corona-Virus zu unterstützen, steht die überarbeitete Broschüre allen Interessierten sowohl auf der Homepage des CoC (www.hygiene-medizinprodukte.de) als auch auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Download zur Verfügung.
„Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ zum Herunterladen
Mustervorlage „Ergänzung zum Hygieneplan bzgl. COVID-19“
Mustervorlage "Hygieneplan für die COVID-19-Ambulanz“
Mustervorlage „Informationen für Patienten“
Mustervorlage „Hinweisschild für Praxis“
Für die Unterstützung zur Umsetzung des Hygienemanagements in Ihrer Praxis stehen Ihnen die Hygieneberater*innen Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Vorgehen bei der Behandlung von PatientInnen mit einer Infektion durch Covid-19
Wie gehe ich bei erkrankten PatientInnen vor?
Das Robert Koch-Institut hat Empfehlungen zum Umgang mit Covid-19 PatientInnen bei Operationen und der Pflege herausgegeben. Zudem erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) aktuell eine Leitlinie zum Thema COVID 19.
Schutzausrüstungsempfehlung für die Pflege von PatientInnen und für Operationen
Schutzkleidung (Langärmliger Schutzkittel + Einmalhandschuhe + Atemschutz (mindestens FFP2) + Schutzbrille/Visier). Bitte lesen Sie dazu auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2.
Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten
Medizinische Fachgesellschaften haben eine aktualisierte Leitlinie veröffentlicht, in der es um die Änderungen in der Beatmungstherapie, der Medikamentenversorgung oder der Thromboseprophylaxe für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, geht..
Corona-Warn-App: Information für VertragsärztInnen
Die Corona-Warn-App kann einen wichtigen Beitrag zum frühzeitigen Unterbrechen der Infektionsketten leisten. Sie hilft Risiko-Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen ergänzend zu erkennen, beispielsweise in Alltagssituationen wie Restaurantbesuchen oder längeren Aufenthalten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie kann damit eine wichtige Ergänzung zur Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sein.
Maskeneinsatz in der Pandemie
Einsatz von Masken außerhalb des Krankenhauses
Wenn man sich an den Abstand von 2 Metern hält, ist keine Maske für den Selbstschutz erforderlich. Ebenso bei einem flüchtigen Kontakt im Freien besteht keine Gefahr. Bis jetzt ist noch kein Fall einer Ansteckung im Supermarkt oder auf der Straße bekannt geworden. In Fällen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, z. B. öffentliche Verkehrsmittel oder Bezahlen an der Kasse, kann man eine selbstgemachte Stoffmaske tragen. Diese Masken sind für den Schutz anderer Menschen geeignet, eignen sich aber für den Selbstschutz nur bedingt.
Einsatz von Masken im Krankenhaus
Masken sind nur bei der direkten Patientenversorgung erforderlich: Bei einem bestätigten Covid-19-Fall heißt das: Dreilagiger, wasserabweisender Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP1-Maske, Handschuhe und langärmeliger Schutzkittel bei Betreten des Zimmers.
Bei allen anderen Patienten stellt die konsequente Einhaltung der Basishygiene bei mit den Vorgaben zu Händehygiene, Handschuhgebrauch bei Schleimhautkontakt, Spritzschutz bei entsprechenden Tätigkeiten mit Gesichtsvisier/Schutzbrille den umfassenderen Schutz dar und sollte dementsprechend betont werden.
Der derzeitige wissenschaftliche Stand sagt, das Covid-19 durch Tröpfchen übertragen wird. Der RKI und die WHO empfehlen das Tragen eines MNS, nur bei Aerosol-erzeugenden Maßnahmen am Patienten wird zurzeit das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen (short-range aerosols).
Ressourcenschonender Einsatz von Masken in Praxen
Das Robert Koch-Institut hat sein Papier zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken aktualisiert. Demnach dürfen Atemschutzmasken unter bestimmten Bedingungen mehrfach auch für verschiedene Patienten in den Praxen weiterverwendet werden.
Hier finden Sie den Hygienetipp der DGK mit dem Titel "Benutzung von Masken bei Lieferengpässen"
Hier finden Sie den Artikel „Entscheidungshilfe in der Diskussion um Mund-Nase-Schutz: Pflicht oder Empfehlung?“ von Frau Prof. Seifert.
Welche organisatorischen und hygienischen Maßnahmen muss ich in meiner Praxis ergreifen?
  • Trennen Sie möglichst die Patientenströme: empfehlenswert ist ein Patientenmanagement im Eingangs- bzw. Wartebereich.
  • Für die Videosprechstunde gilt: Bis zum 30.09.2020 ist diese ohne Mengen-Beschränkung möglich
  • Informieren Sie Ihre PatientInnen über Ihre Kommunikationswege (Praxishomepage, Telefon, Anrufbeantworter) über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) für medizinische Hilfe in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen sowie für bestimmte Patientenfragen zur Vorgehensweise bezüglich COVID-19.
  • Bieten Sie allgemeinverständliche Informationen zu SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen an
  • Möglichkeiten des Umgangs mit persönlicher Schutzausrüstung in der Praxis (PSA): Als Alternative zum Einwegkittel kann ein wasch- und desinfizierbarer Kittel, z. B. OP-Kittel nach entsprechender Aufbereitung wiederverwendet werden. Eine Alternative zu einmalverwendbaren FFP-Halbmasken sind wiederverwendbare Masken mit desinfizierbarem Grundkörper und entsprechendem Partikelfilter, der nach Verwendung entsorgt wird. Wiederverwendung: legen Sie eine für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablageort für die PSA fest, so dass diese gemäß den Vorgaben des RKI wiederverwendet werden kann.
  • Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden. Eine Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren finden Sie hier
Hier finden Sie ein kostenloses E-Learning Tool zum Thema Händehygiene in medizinischen Einrichtungen.
Begleitendes Maßnahmenpaket der KBV zu einer Exit-Strategie aus medizinischer Sicht
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Konzeptpapier vorgestellt, das aus medizinischer Sicht Maßnahmen beschreibt, die die schrittweise Rückkehr von den einschränkenden Regelungen zur Wiederaufaufnahme des Regelbetriebs unterstützen. Primäres Ziel ist dabei, Die Stabilität des Gesundheitssystems zu wahren und so weit wie möglich COVID-19-Verdachts-und Erkrankungsfälle von anderen Patienten zu trennen. Daneben beinhaltet das Papier einen risikogruppen-spezifischen Ansatz. Im Zentrum des Konzepts steht eine strukturierte Vorgehensweise in die Normalität nach dem Prinzip bestmöglicher Risikoverminderungen.
Die Maßnahmen umfassen folgende strategische Themen: Gezielte Testungen, Konsequente Patienten-Separierung, Einschätzung zur Wirksamkeit der Antikörper-Testungen, Aufrechterhaltung besonderer Schutzmaßnahmen für Risikogruppen, Langfristig: Steuerung der Impfnotwendigkeit
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich oder ein Mitarbeiter positiv auf Corona getestet werde? Muss die Praxis schließen? Zahlt meine Versicherung?
Ob die Praxis geschlossen werden muss, entscheidet das Gesundheitsamt. Wenn ja, dann haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung.
Bitte melden Sie eine Praxisschließung auch an das Arztregister. Dies soll in Kürze auch online möglich sein.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.03.2020 über finanzielle Hilfen für Unternehmen verhandelt und ein neues Gesetzespaket für das Gesundheitswesen beschlossen. Dieses sieht insbesondere für niedergelassene ÄrztInnen einen Ausgleich der Mindereinnahmen und des Mehraufwands für Praxen vor. Hier gibt´s weitere Informationen
Wir empfehlen Ihnen bezüglich der von Gesundheitsminister Jens Spahn getroffenen Zusage zum Ausgleich von Corona-bedingten Verlusten: Dokumentieren Sie sorgfältig, welche Maßnahmen mit welchen Auswirkungen infolge der Corona-Pandemie in Ihrer Praxis erforderlich waren, d.h. Op.-Absagen, Praxis-Schließungen, Kurzarbeit etc.

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