31.05.2023 Politik
Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden

Eine Abrechnungsbestimmung für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 ist angepasst worden. Ab dem 1. Juli 2023 können indikationsstellende Vertragsärztinnen und -ärzte die GOP 01645 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen. Bisher war das grundsätzlich nur einmal im Krankheitsfall möglich.
In den Allgemeinen Bestimmungen wurde unter der Nr. 4.3.9.1 ein zweiter Absatz aufgenommen: „Zweitmeinungsverfahren für Indikationen an paarigen Organen oder Körperteilen sind je Seite berechnungsfähig. Der ICD-10-Kode der jeweiligen Indikation ist mit dem Zusatzkennzeichen für die Seitenangabe zu versehen.“
Hier geht es zum Patientenmerkblatt “Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen” des G-BA
Quellen: Ärztenachrichtendienst, KBV
Weitere aktuelle Artikel
27.12.2023 Gesetzgebungsverfahren
Operation von Aortenaneurysmen
Versicherte können künftig unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen.
21.12.2023 Politik
Hybrid-DRG: Ambulantes Operieren ab Januar 2024 erweitert
Die Erweiterung entspricht laut GKV rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr.
20.12.2023 Politik
Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform verschoben
Die weitere Ausarbeitung der Krankenhausreform verzögert sich um einige Wochen.
15.12.2023 Aus- & Weiterbildung
Editorial 12/QIV 2023: Halb leer oder halb voll?
Sie kennen das: Der gleiche Sachverhalt wird oft unterschiedlich betrachtet, das Glas ist eben halb voll oder halb leer.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

