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Berlin, April 2012: Rund die Hälfte der Verträge leitender Chirurgen enthalten bereits heute zielerreichungsabhängige Klauseln. In den meisten Fällen sind dies Bonuszahlungen für das Erreichen finanzieller Ziele. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) warnt anlässlich seiner Pressekonferenz am 26. April in Berlin vor gefährlichen Fehlanreizen: Experten schätzen, dass wirtschaftliche Zwänge und die resultierenden Veränderungen auf administrativer Ebene zur Folge haben, dass Patientenwohl und optimale medizinische Versorgung zunehmend ökonomischen Betrachtungen untergeordnet werden müssen.

„Ärztliche Arbeit darf nicht vorrangig von wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden“, warnt Professor Dr. med. Hans-Peter Bruch, Präsident des BDC und Direktor der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck. Besonders bedenklich werde es, wenn dies zur Einschränkung der ärztlichen Therapiehoheit führe und der Patient nicht entsprechend seiner Erkrankung sondern nach Finanzlage oder Bonisystem der Klinik versorgt werden muss. Bruch fordert: „In den Zielvereinbarungen der Kliniken muss die medizinische Qualität der Leistungserbringung die größte Rolle spielen. Denn mangelnde medizinische Qualität ist der größte Verlustbringer in einer Klinikbilanz. Genauso wichtig ist die Weiterentwicklung des angebotenen Behandlungsspekt-rums, wie etwa die Etablierung neuer Behandlungsmethoden. „Auch die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung, eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit oder die Förderung zukünftiger ärztlicher Führungskräfte sollten in Zeiten des Ärztemangels besonders wichtige Faktoren für Krankenhäuser sein“, sagt Bruch.

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