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Der BDC ermöglicht es seinen Mitgliedern, einen sehr attraktiven und einzigartigen Berufsunfähigkeitsschutz über einen Rahmenvertrag abzuschließen. Dieses Angebot stößt bei vielen Mitgliedern zu Recht auf Interesse.

Wer Vorsorge für eine mögliche Berufsunfähigkeit treffen möchte, muss sich u.a. die Frage stellen, wie lange die Laufzeit sein sollte, denn dies wird bei Abschluss des Vertrags festgelegt. Wer bereits entsprechend vorgesorgt hat, muss sich heute – vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – zunehmend fragen: Ist mein Vertrag noch zeitgemäß?

Die Erfordernisse an die Laufzeiten eines Berufsunfähigkeitsschutzes haben sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich verändert. Weil die steigende Lebenserwartung von uns allen ein längeres Arbeiten erfordert, haben die berufsständischen Versorgungswerke das Rentenalter in Richtung 67. Lebensjahr erhöht. Wer die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen muss, weil er berufsunfähig geworden ist, hat empfindliche und lebenslange Kürzungen zu erwarten, wie das unten stehende Beispiel zeigt.

Musterbescheid – fünf Jahre vor Rentenbeginn

Anwartschaften Rentenansprüche: Gültig bei Bezug
Bestehende Anwartschaft auf Altersrente 2.568,29 Euro Vorgezogen
Leistung bei Berufsunfähigkeit 2.512,26 Euro Sofort bei 100 % Berufsunfähigkeit für alle ärztlichen Tätigkeiten
Prognostizierte Altersrente bei Entrichtung der Regelhöchstabgaben 3.617,17 Euro Zum Regel-Altersrentenbeginn

Das Rechenbeispiel eines berufsständischen Versorgungswerks für Ärzte ist (leicht verfremdet) einem echten Bescheid entnommen. Wie hier klar wird, besteht für Ärzte zwar eine gute Versorgung, wenn sie fünf Jahre vor Regel-Rentenbeginn zu 100 % berufsunfähig werden (= keine ärztliche Tätigkeit ausüben können). Dadurch aber erfährt die Rente auch zu diesem, relativ späten Zeitpunkt im Berufsleben eine sehr deutliche Kürzung, denn die bestehende Anwartschaft erhöht sich nur noch minimal. Diese Rentenkürzung bleibt lebenslang erhalten.

Berufsunfähigkeitsschutz ist daher für Ärzte aus zwei Gründen auch bis ins hohe Alter unverzichtbar: zum einen, um eine partielle Berufsunfähigkeit finanziell abzufangen, zum anderen, um die eigene Altersversorgung abzusichern. Denn die Lücke, die in den letzten Berufsjahren entstehen kann, ist erheblich.

Wie verlängern Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz?

Verlängern kann man bestehende Verträge meist nicht, da sich seit dem Zeitpunkt des Abschlusses die Rechnungsgrundlagen der Versicherer geändert haben. Eine Verlängerung wäre auch nicht immer sinnvoll, etwa wenn der Vertrag veraltete Bedingungen enthält. Um den Berufsunfähigkeitsschutz bis zum Rentenbeginn fortzuführen, ist daher in der Regel ein Neuabschluss notwendig – beispielsweise der attraktive Berufsunfähigkeitsschutz speziell für BDC-Mitglieder.

Wer einen bestehenden Altvertrag nicht ablösen oder erhöhen will, sondern nur auf gleichbleibendem Niveau Anschlussversicherungsschutz sucht, kann jetzt eine Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dahinter verbirgt sich ein Neuvertrag, der jedoch nur die noch verbleibenden Versicherungsjahre umfasst. So lässt sich die Lücke passgenau schließen. Die Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung ist übrigens über eine Basis-Rente steuerlich absetzbar.

Selbstverständlich erhalten Mitglieder über den BDC-Versicherungsservice das für sie attraktivste Angebot. Ob sich die einfache Ergänzungs-Berufsunfähigkeitsversicherung oder der einzigartige BDC-Berufsunfähigkeitsschutz besser rechnet, zeigt sich im Zahlenvergleich – am besten bei einer guten Beratung.

Janitz-Seemann U. Wie lange sollte Ihr Berufsunfähigkeits-Schutz bestehen? Passion Chirurgie. 2012 Mai; 2(05): Artikel 06_02.

Autor des Artikels

Profilbild von Ulrike Janitz-Seemann

Ulrike Janitz-Seemann

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