01.11.2011 Fragen&Antworten
Nachbesetzungsfrist für Anstellung im MVZ

Frage:
Ein MVZ hat eine 1/4-Angestelltenstelle im vertragsärztlichen frei und möchte wissen, ob diese nachbesetzbar sei und innerhalb welcher Zeit diese aus zulassungsrechtlicher Sicht nachbesetzt werden müsse.
Antwort:
Gem. § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V sind (Teil-)Arztstellen im MVZ grundsätzlich nachzubesetzen. Diese Möglichkeit der Nachbesetzung besteht aber nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts zeitlich nicht unbegrenzt. Denn dies sei mit den Strukturprinzipien von Bedarfsplanung, Überversorgung und Zulassungssperren nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 19.10.2011, Az. B 6 KA 38/10 R).
Grundsätzlich müsse deshalb die Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ gemäß § 103 Abs 4a Satz 5 SGB V innerhalb von sechs Monaten nach deren Freiwerden erfolgen. Denn das Ausscheiden eines beim MVZ tätigen Arztes sei strukturell dem Entfallen der Gründungsvoraussetzungen vergleichbar, so dass die entsprechende Heranziehung der Vorschrift des § 95 Abs. 6 Satz 3 SGB V gerechtfertigt sei (Diese Vorschrift regelt die Zulassungsentziehung innerhalb dieses Sechsmonats-Zeitraumes bei Wegfall der MVZ-Gründungsvoraussetzungen).
Gleichzeitig macht das BSG jedoch von dieser Frist zwei Ausnahmen:
- Die Sechsmonats-Frist könne vom Zulassungsausschuss um nochmals bis zu sechs Monate verlängert werden in besonderen Fällen schwieriger Nachbesetzbarkeit und unter entsprechend engen Voraussetzungen.
- Eine strikte zeitliche Begrenzung des Nachbesetzungsrechts sei auch in solchen Ausnahmefällen nicht geboten, in denen der Wegfall einer Arztstelle nicht zur Entsperrung eines Planungsbereichs führen und hierdurch ggf. eine Neuzulassung ermöglichen könnte.
Letztere Ausnahme ist jedoch derzeit einschlägig, wenn es um die Nachbesetzung nur einer 1/4-Stelle in einem MVZ geht. Bei einem Versorgungsauftrag von 1/4 kann nach § 95 Abs 3 Satz 1 SGB V, § 27 Satz 1 Ärzte-ZV weder eine Zulassung erfolgen noch eine solche entzogen werden.
Somit ist davon auszugehen, dass das MVZ für die Nachbesetzung der 1/4-Stelle zumindest 12 Monate Zeit hat, ggf. auch sogar länger, hierzu äußert sich das BSG nicht abschließend. Auch ob anderes gilt, wenn in einem MVZ gezielt Bruchteile von Arztstellen unbesetzt bleiben, die dann zusammen doch die Grenze zum hälftigen Versorgungsauftrag erreichen, ließ das BSG ausdrücklich offen, so dass in solchen Konstellationen Vorsicht geboten ist.
Antworten von Dr. jur. Jörg Heberer:
Justitiar BDC Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
E-Mail: [email protected]
Heberer J. Fragen und Antworten: Nachbesetzungsfrist für Anstellung im MVZ. Passion Chirurgie. 2011 November; 1(11): Artikel 08_01
Autor des Artikels

Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.05.2023 Fragen&Antworten
F+A: Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung
Ein Chefarzt fragt an, ob dem Patienten ein bestimmter Zeitraum als Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung gewährt werden muss, oder ob der Patient auch unmittelbar nach der Aufklärung bzw. durch späteres Erscheinen zum Eingriff rechtswirksam in diesen einwilligen kann.
01.02.2023 Fragen&Antworten
F+A: Auslandsreise mit Krankschreibung
Ein niedergelassener Arzt fragt an, ob es rechtens ist, wenn eine angestellte Praxismitarbeiterin während einer Krankschreibung ins Ausland in den Urlaub fährt, wobei die attestierte Arbeitsunfähigkeit bereits vor Reisebeginn vorlag und er nur per Zufall über deren Social-Media-Auftritt die Urlaubsfotos gesehen und so von der Auslandsreise erfahren hat.
01.11.2022 Fragen&Antworten
F+A: Schallschutz für Sprech- und Untersuchungszimmer
Ein Chefarzt fragt an, ob es Vorschriften zum Schallschutz für Sprech- und Untersuchungszimmer gibt, wenn Krankenhausabteilungen neu gebaut oder umgebaut werden.
01.03.2021 Fragen&Antworten
F+A: Urheberrecht im Arbeitsrecht
Ein Oberarzt fragt an, ob er seinem Arbeitgeber mit Verweis auf das Urheberrecht verbieten kann, von ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelte und erstellte Standards für Operationen ohne sein Einverständnis zu nutzen und, z. B. im Rahmen eines vom Arbeitgeber als Herausgeber noch zu publizierenden Buches, zu veröffentlichen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.