19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten

Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.
Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
25.05.2016 Politik
Zweitmeinungsverfahren „analog und nicht digital“
Gesetzlich versicherte Patienten haben nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes seit dem Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die DGCH unterstützt diesen Rechtsanspruch, weist aber auf noch unzureichenden Rahmenbedingungen zu einer Umsetzung hin.
19.05.2016 Politik
MDK-Gutachten
Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor.
13.05.2016 Politik
E-Health-Gesetz: Sanktionen treffen die Falschen
Die KBV hält den vorgesehenen engen Zeitplan für den Aufbau der Telematikinfrastruktur für nicht mehr realistisch. Die Testregionen stehen für die Erprobung in den Startlöchern, die Industrie hat jedoch Probleme, die benötigte Technik innerhalb der Frist zur Verfügung zu stellen.
12.05.2016 Politik
GOÄ Institut ist eine Stärkung ärztlicher Selbstverwaltung
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Gründung eines GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

