22.12.2025 Politik
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Vertrag) ab 1. Januar 2026

Der AOP-Vertrag und seine Anlagen werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Darauf haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Insbesondere handelt es sich um Anpassungen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) für 2026 und den aktuellen EBM.
Den AOP-Vertrag inklusive der Anlagen 1, 2 und 3 steht Ihnen auf der Internetseite der KBV zur Verfügung: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/weitere-rechtsquellen „Ambulantes Operieren“
Kontakt zur Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
Tel.: 030 4005-1342
Fax: 030 4005-1390
www.kbv.de
www.116117.de
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2022 Krankenhaus
Krankenhäuser: 2020 mehr Überschuss als im Vorjahr, 2021 aber mit negativer Prognose
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Allgemeinkrankenhäuser, die im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss erwirtschaften konnten, von 46 auf 60 Prozent deutlich angestiegen. Entsprechend ging der Anteil der Häuser mit einem Jahresfehlbetrag im selben Zeitraum von 44 auf 29 Prozent zurück.
28.12.2021 Corona
Bundesverfassungsgericht betont ärztliche “Letztverantwortung” für Entscheidung über Triage
Letzten Endes liegt die Verantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im Einzelfall, also auch die Entscheidung über eine Triage, beim ärztlichen Personal.
20.12.2021 Politik
Neues zum Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektionen
Zum 1. Januar startet erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden
20.12.2021 BG- und D- Arzt
Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022
In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

